MisterMankind
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Apr. 2012
- Beiträge
- 464
Ach, du bist noch bei deiner Unfalljäger-Geschichte...
Erstens wirst du ohnehin, auch wenn dir keine Absicht nachzuweisen ist, eine Mitschuld bekommen, wenn du fröhlich an der Kreuzung wartest, bis jemand kommt und gerade so drüber fährst, dass derjenige in dich hineinfährt - dass du langsam gefahren bist und davor nicht stark gebremst hast, lässt sich heutzutage durchaus rekonstruieren.
Zudem frage ich mich, wie du davon leben willst - du machst ja keinen Gewinn?
Gehen wir einfach mal davon aus, dein Plan würde so klappen und du würdest regelmäßig ohne Schuld rauskommen (was völlig utopisch ist) - dann hättest du jedes mal ein kaputtes Auto und müsstest es für deine nächste Jagd erst reparieren lassen oder je nach Schadenshöhe sogar ein neues kaufen. Da dir dabei nur dein tatsächlicher Schaden ersetzt wird, hast du danach zwar wieder ein fahrtüchtiges Auto, aber kein Geld gewonnen, da du das Geld ja in die Reparaturen investieren musstest, um deinen tollen Plan weiter umzusetzen..
Mit der gleichen Argumentation könntest du sagen, dann klaust du halt jetzt blinden Omas die Handtasche, um Geld zu bekommen - das hätte einen ähnlichen Entdeckungsfaktor zur Folge, wäre genau so illegal und hätte genau so wenig (nämlich genau nichts) mit dem vorliegenden Fall zu tun.
Außerdem vermischst du hier schon wieder was. Deine Unfalljäger-Geschichte ist nach § 1 II StVO ganz klar verboten. Die eBay-Vorgehensweise jedoch erlaubt, aber du versuchst sie zu kriminalisieren. Mal wieder ein Birnen-Vergleich - du versuchst dich hier nur über die Beweisbarkeit zu retten - die aber überhaupt nichts mit der Diskussion um die Rechtslage zu tun hat. Du checkst es echt nicht...
Erstens wirst du ohnehin, auch wenn dir keine Absicht nachzuweisen ist, eine Mitschuld bekommen, wenn du fröhlich an der Kreuzung wartest, bis jemand kommt und gerade so drüber fährst, dass derjenige in dich hineinfährt - dass du langsam gefahren bist und davor nicht stark gebremst hast, lässt sich heutzutage durchaus rekonstruieren.
Zudem frage ich mich, wie du davon leben willst - du machst ja keinen Gewinn?
Gehen wir einfach mal davon aus, dein Plan würde so klappen und du würdest regelmäßig ohne Schuld rauskommen (was völlig utopisch ist) - dann hättest du jedes mal ein kaputtes Auto und müsstest es für deine nächste Jagd erst reparieren lassen oder je nach Schadenshöhe sogar ein neues kaufen. Da dir dabei nur dein tatsächlicher Schaden ersetzt wird, hast du danach zwar wieder ein fahrtüchtiges Auto, aber kein Geld gewonnen, da du das Geld ja in die Reparaturen investieren musstest, um deinen tollen Plan weiter umzusetzen..
Mit der gleichen Argumentation könntest du sagen, dann klaust du halt jetzt blinden Omas die Handtasche, um Geld zu bekommen - das hätte einen ähnlichen Entdeckungsfaktor zur Folge, wäre genau so illegal und hätte genau so wenig (nämlich genau nichts) mit dem vorliegenden Fall zu tun.
Außerdem vermischst du hier schon wieder was. Deine Unfalljäger-Geschichte ist nach § 1 II StVO ganz klar verboten. Die eBay-Vorgehensweise jedoch erlaubt, aber du versuchst sie zu kriminalisieren. Mal wieder ein Birnen-Vergleich - du versuchst dich hier nur über die Beweisbarkeit zu retten - die aber überhaupt nichts mit der Diskussion um die Rechtslage zu tun hat. Du checkst es echt nicht...
Zuletzt bearbeitet: