MisterMankind
Lt. Junior Grade
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Bogeyman schrieb:Wenn du sagst ein Unfall zu provozieren sei nicht legal dann dürfte es bei eBay auch nicht legal sein einfach nur wenig zu bieten und zu hoffen dass der Käufer die Auktion abbricht.
Warum? Gelten auf eBay jetzt die Regeln der StVO?
![Freak :freak: :freak:](/forum/styles/smilies/freak.gif)
Bogeyman schrieb:Oder mal weiter gedacht: mal angenommen ein Käufer würde einen Verkäufer vorschlagen den Artikeln auserhalb von ebay zu verkaufen für x Euro. Der vk bricht ab weil er für x Euro verkaufen will der Käufer der ihm den Vorschlag gemacht hat war allerdings Höchstbieter und will die Sache nur für ein Euro. Rechtlich immer noch so sauber alles ? Man kann sagen in so einem Fall hat der Käufer den Verkäufer bewusst verarscht und das ganze provoziert
Wieder ein völlig unpassendes Beispiel. Hier ist der Verkäufer sich mit dem Käufer einig, außerhalb von eBay zu verkaufen. Das heißt, die beiden heben konkludent den über eBay geschlossenen Vertrag auf. Zudem verstößt ein geltend machen von (hier noch nicht mal vorhandenen) Schadensersatzansprüchen in dem Fall gegen Treu und Glauben gemäß § 242 BGB. Der Käufer kann den Verkäufer nicht dafür belangen, dass er ihn selbst zu etwas aufgefordert hat.
Der Verkäufer durfte hier gegenüber dem Höchstbietenden abbrechen - war ja so zwischen den Beiden vereinbart. Ganz im Gegensatz zum Fall, in dem es hier im Thread geht - wo ein gültiger Vertrag bestand (höhere Gebote, die diesen aufgelöst hätten, hat der Verkäufer selbst abgeschnitten) und ohne Einwilligung des Höchstbieters eingestellt wurde und auch nicht anderweitig an diesen verkauft wurde.
Ganz ehrlich Bogeyman - du hast ein wirklich verkorkstes Rechtsverständnis und deine "Argumentation" wirkt mehr und mehr an den Haaren herbeigezogen...
ONH schrieb:Der vk bekommt ja keinen Strafe er wird nur zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet, um ihm die arbeit eine gleichwertige karre zu finden abzunehmen darf er den Zeitwert zahlen.
Im Endeffekt richtig, von der Argumentation her falsch. Verträge über einzelne, genau bestimmte Waren (wie hier - genau DAS Auto aus der Anzeige wurde geschuldet) sind eine sogenannte Stückschuld. Den Vertrag könnte er auch nicht mit einem gleichwertigen Auto erfüllen - es muss genau das Auto sein, worüber der Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Da er das nicht kann, da er gar nicht mehr Eigentümer des Autos ist, muss er nach § 249 II BGB Wertersatz leisten.
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