@annow:
Die Lizenz auf dem Gerät wird sehr wahrscheinlich nur die
Core-Varitante (IoT) von Windows 10 in 32-Bit sein. Diese entspricht in etwa Home-Version, nur eben in abgespeckter Form und wird in der Regel auf kleinen Geräten mit schwacher Hardware (Intel Atom, 2GB, 32 GB-FlashRom), wie dein verlinktes Gerät lt. Hardware-Spezifikationen ja auch aufweist.
Es ist also nicht wirklich empfehlenswert, diese abgespeckte Version von Windows 10 tatsächlich auf einem richtigen Laptop oder PC einzusetzen. Dafür ist diese Version gar nicht gedacht. Mit dem entsprechendem Key lässt sich also auch nur die Core-Version aktivieren - ein Wechsel auf die Home- oder Pro-Version ist zwar möglich, setzt dann aber wiederum den Kauf einer entsprechenden Version voraus. Und das wäre deiner Anfrage nach ja nicht in deinem Sinne.
MS ist ja auch nicht ganz so doof und setzt genau wegen diesem Szenario (Kauf kleines Gerät mit OS und Kauf richtigen Laptop ohne OS) die Core-Variante auf den kleinen Geräten ein, damit ein Wechsel keinen Sinn ergibt.
Und tatsächlich besteht auf diese Art eine wahre Hardware-Bindung zwischen Gerät und Lizenz, da der Key im Bios hinterlegt wurde. Nur wenn Du die Lizenz mit deinem MS-Konto verknüpfen würdest, könntest Du die Lizenz auf einem anderen Gerät gleicher Klasse (Laptop <-> Laptop; PC <-> PC) weiterverwenden. Aber auch hier gilt, dass das ursprüngliche Gerät weiterhin in deinem Besitz sein muss. Darauf hatte ja schon
Janz verwiesen.
Bei Geräten wie Tablet + Smartphone ist Windows von Haus an das Gerät gekoppelt. Alles andere macht hier ja auch gar keinen Sinn, weil ein Wechsel auf eine andere Windows-Version gar nicht möglich bzw. "sinnvoll" ist
.
Bei vorinstallieren Windows-Versionen (OEM) gilt eben auch auf Laptops und Fertig-PCs eine faktische Hardwarebindung, da der Key im Bios hinterlegt ist, was aber,solange man weiterhin Besitzer des Gerät bleibt, auch kein Hindernis für einen Gerätewechsel darstellt, sofern man die Lizenz entsprechend ans eigens MS-Konto koppelt.
MS gewährt, laut den eigenen Lizenzbestimmungen für W10 ,nur Käufern/Nutzern einer Retail-Version bzw. einer unabhängig vom Gerät erworbenen OEM-Version (Status = Retail) die Möglichkeit mit dem Windows Gerätewechsel in unbegrenzter Anzahl vorzunehmen, solange man Windows nicht auf zwei Geräten/VM parallel installiert, aktiviern und betreibt.
Insofern kann man deinen Vorhaben leider nur eine Absage erteilen.
Gruß St. Clair
@Janz:
Prinzipiell gilt eine strikte Hardware-Bindung nur bei Geräten mit vorinstallierten Windows-Versionen, die sich nicht auf ein anderes Gerät übertragen lassen. Dann besitzt die Windows-Version aber eben auch nur für die Lebensdauer des Geräts ihre Gültigkeit. Das umfasst sowohl die Windows 10 Core Version also auch Windows 10 Mobile. In beiden Fällen ist das OS strikt an die Hardware gekoppelt. Ein Wechsel ist nicht möglich bzw. auch gar nicht notwendig, weil kein Gerät ohne OS verkauft und bei einem Defekt das Gerät einfach ausgetauscht wird. Hier ist also eine Hardware-Bindung ganz einfach der Standard.
Und um ein solches Gerät, handelt es sich bei dem verlinkten Gerät. Das wird sehr wahrscheinlich aufgrund der geringen Größe des verbauten 32GB-Flash-Speichers, ähnlich wie bei Windows-Tablets, mit der CORE-Variante in 32-Bit bestückt sein. Ein Gerätewechsel ist also gar nicht vorgesehen, es sei denn, man möchte damit einen Rasperry Pi betreiben ^^.
Gruß St. Clair
@tree-snake:
Also den offiziellen Wert einer Lizenz bestimmt ja nach wie vor MS. Je nach Verträgern mit den jeweiligen Verkäufern, können diese die Version mit bestimmten Rabatten anbieten, aber niemals zu Preisen von 10 - 30 €.
Der Verkauf von Volumen-Lizenzen lässt MS momentan wohl sogar vertraglich seinem OEM-Partnern wie z. B. Dell untersagen.
Abgesehen davon darf man VL-Lizenzen natürlich legal verkaufen oder erwerben. Die Krux an der Angelegenheit ist, dass man als Einzelhandels-Kunde ja eben nicht gar nicht mit Sicherheit wissen kann, ob es sich um ein VL-Lizenz handelt - bzw. wie viele Installationen solche Lizenzen überhaupt beinhaltet. Denn sobald diese Grenze signifikant überschritten wurde, wird die Lizenz von MS einfach für ungültig erklärt. Zudem ist die Herkunft solcher Lizenzen extrem zweifelhaft.
Der Punkt das MS gar nicht prüfen könne, ob eine einzele Lizenz "legal" ist auch mit Vorsicht zu genießen, weil im Falle eine VL-Lizenz MS sehr wohl das Kontigent der Lizenz anhand der vollzogenen Installatonen/Aktivierungen abgleicht. Weicht der Wert auffallend vom Umfang der Lizenz ab, wird die Lizenz gesperrt.
Das heißt, man kann natürlich eine solche Lizenz ohne Gewähr legal kaufen, ist aber abhängig davon, dass man an einen "seriösen" Händler geraten ist, der VL auch wirklich nicht nur zu dem niediegen Preis sondern auch die Anzahl der verkauften VL mit dem Kontigent der VL einhält. Und das ist leider sehr fragwürdig bei Preisen, die eigentlich keinen Gewinn erzielen dürften.
So kann eine legale Lizenz, die aber über Gebühr verkauft wurde, im Nachhinein sehr wohl für ungültig erklärt werden, ohne das man als Kunde darauf Einfluss nehmen könnte. Und illegale Key erkennt W10 sehr wohl recht schnell -> meist lässt sich die Version nämlich gar nicht erst aktivieren.
Und nur weil unseriöse Angebot am Markt die Preisspanne für die jeweiligen W10-Version verbreitern, verringert dies ja nicht den Wert der Lizenz, insofern sehe ich da keine "Grauzone" die man ausnützen könnte.
Soweit ich weiß, war das Problem bei PC-Fritz ja auch nicht wirklich die Produktkeys/Lizenzen, die wohl aus (ill-) legalen Volumen-Lizenzen entsprachen, sondern dass PC-Fritz die fehlenden Installations-DVDs einfach in Eigenregie selbst gepresst hatte. Das widerspricht aber grundlegend den Lizenzbestimmungen und Urheberrechten von MS, nach denen eine gültige Lizenz immer den Key, das COA-Etikket und das Original-Installationsmedium (CD/DVD) enthalten muss, um ihre Gültigkeit nicht zu verlieren.
Und da PC-Fritz wohl kaum von MS eine Genehmigung zum Pressen/Vervielfältigen von MS-Produkten besaß, ansonsten hätten sie ihre Windows-Versionen wohl auch nicht mehr so preiswert anbieten können, hat MS den gewerblichen Verkauf von selbstgepressten Installationsmedien schlicht und einfach mit der Begründung Piraterie zu recht untersagt. Denn der alleinige Verkauf eines legalen Produkt-Keys entspricht eben nicht dem Erwerb einer gültigen Lizenz. Das ist also ganz klar Irreführung des unbedarften Kunden, der im Zweifel einfach nicht den Unterschied erfassen konnte. Der informative Link von
1337 g33k verdeutlicht nochmal die Sachlage bei PC-Fritz.
Gruß St. Clair