Oh mein Gott ... es war zu erwarten, dass diese News wieder für eine reine Flut an hirnrissigen Aussagen führen wird ...
Aber nur für die ganzen Unwissenden
möchtegern Demokraten mal etwas Hintergrundwissen zu unserem demokratischen System.
1. Das BVerfG urteilte, wie hier ja bereits erwähnt wurde, bereits zur heimlichen Überwachung informationstechnischer Systeme (Online Durchsuchung). In diesem Urteil vom 27. Februar 2008 wurde festgestellt, dass aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht auch das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme besteht.
2. In diesem Urteil stellte das BVerfG ferner fest, dass dieses Recht nur dann gebrochen werden darf wenn es tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut gibt. Dazu zählen:
- Leib, Leben, Freiheit einer Person.
- Und Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder gar der Menschlichen Existenz berühren.
3. Das BVerfG äußert auch, dass die Maßnahme auch dann berechtigt sein könne wenn sich die o.g. Fälle mit hinreichender Wahrscheinlichkeit absehen lassen und Tatsachen darauf hinweisen, dass durch eine bestimmte Person (die zu "durchsuchende Person") eine Bedrohung dieser Rechtsgüter zu erwarten ist.
4. Das nun vorliegende BKA Gesetz hält sich sehr nah an dem Wortlaut des Urteils des BVerfG. Durch den Vermittlungsausschuss wurde die Klausel zum Thema "Gefahr im Verzug" gestrichen. In dem vorliegenden BKA Gesetz kann diese Maßnahme nur nach einem Richterbeschluss durchgeführt werden.
Das nun verabschiedete BKA Gesetz legitimiert eine Online Durchsuchung nur unter den vom BVerfG vorgegeben fällen. Es wurde hier 1:1 der Wortlaut des BVerfG übernommen !!!
5. Der Bundespräsident darf ein Gesetz nur dann ablehnen, wenn es seiner Meinung nach gegen die Verfassung unseres Staates verstoßen würde. Dabei ist er auch an vorhergehende Urteile des BVerfG gebunden, denn diese sind de Facto geltendes Recht!
6. Eine Ablehnung der Online Durchsuchung durch das BVerfG ist nicht zu erwarten, da dem vorhergehenden Urteil des BVerfG im vollen Umfang Rechnung getragen wurde.
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Natürlich werden diese 6
Fakten in den folgenden Beiträgen vieler Boardies in diesem Thread natürlich weiter igonriert werden und es hagelt sicher weiter kritik am Bundespräsidenten, von
möchtegern Demokraten die sich nicht einmal die Mühe machen die Regeln unseres demokratischen Systems überhaupt erst zu verstehen.
Anhang:
Urteil des BVerfG vom 27.02.2008 :
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html