@marxx:
In deinem ersten Post hier sagtest du kein Wort davon, dass dieses Vorgehen des BKA jetzt vom BGH als nicht durch ein Gesetz gedeckt angesehen wird. Der Post stand also für sich und von irgendeiner Verfassungsänderung stand dort auch nichts.
Du wolltest das ganze so darstellen, als könne die Polizei jetzt kontrollieren wen sie wolle völlig ohne irgendwem Rechenschaft abzulegen. Das es heute und auch in Zukunft so sein wird, dass eine unabhänigige Kontrollinstanz, welche von den Interessen des Staates nicht beeiflusst wird, entscheidet ob eine Durchsuchung der Festplatte rechtens ist oder nicht, das hast du geschickt verschwiegen.
Sowas ist Polemik pur und dient lediglich der Stimmungsmache.
Was das heißt? Nach dem Motto: Was nicht passt, wird passend gemacht. Der BGH sagt was von Verfassungsbruch? Na gut, dann muss man halt die Verfassung beugen - und das finde ich hammerhart.
Schon mal daran gedacht, dass unsere Verfassung zu einer Zeit geschrieben wurde in der es noch kein Internet gab?
Schaut man sich das Urteil des BGH genauer an, so sieht man schnell, dass lediglich das Fehlen passender Parapraphen dafür verantwortlich ist, dass die BGH Richter so entschieden haben. E-Mail Überwachung zählt nicht, da der Kommunikationsvorgang bei Daten auf der Festplatte "abgeschlossen" ist und mit der Hausdurchsuchung ist es nicht vergleichbar, da diese für den Durchsuchten sofort ersichtlich ist. (
Quelle)
Ferner schrieb hier keiner etwas von einer Verfassungsänderung. Wo du dir das jetzt aus den Fingern gesaugt hast, würde ich ja mal zu gerne Wissen.
Nordrhein Westfalen hat ein entsprechendes
Gesetz auf den Weg gebracht, welches diese Lücke schließt und der Bund wird hoffentlich bald nachfolgen.
Dieser Gesetzesentwurf wird im Zweifel also einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten müssen.
Schade, dass Du immer gleich so steil aus dem Busch springst - es macht interessante Diskussionen schnell unsympathisch.
Du meinst eine Diskussion in der der Threadersteller einen Eingangspost liefert, der voll ist von Unsachlichkeiten und schlichten Falschaussagen?
Wenn dir mein Diskussionstil nicht passt, dann brauchst du nicht zu posten. Regelkonform ist er.
Relict schrieb:
Das BKA kann sich genausogut auch in entsprechenden Foren einloggen oder emails, post usw. abfangen und so Kontakte herstellen und ausfindig machen, was es ja momentan auch macht.
Ach und du meinst, dass man sich mal eben so in ein Al Quaida Forum einloggen kann?!
Die Kinderpornographie war ein Beispiel.
Nimm einen Ring von Ebay Betrügern, eine Gruppe von Phishing Betrügern, eine Terrorzelle (ja der Terror ist auch in Deutschland real), eine Gruppe von Filesharen (kann es sein, dass daher die große "Angst" hier im Forum rührt?)
Relict schrieb:
Ähnlich ist es bei der Totalüberwachung auf öffentlichen Plätzen durch Kameras.
Absolut nicht vergleichbar. Die Überwachung von öffentlichen Plätzen bedeutet, dass
jeder unabhängig von irgendwelchen Verdachtsmomenten überwacht wird.
Relict schrieb:
Nun erzähle mir nicht, dass die nun gesetzlich verankerte heimliche "Festplatteninspektion" spürbarere Erfolge in der Verbrechensbekämpfung, ja gegen den Terror hätte. Die grossen Fische bekommt man auf diesem Weg mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nur nicht.
Wenn die Methoden und Fähigkeiten des BKA ausreichend gut sind werden die Erfolge gerade im Bereich der Internetkriminalität sicherlich enorm hoch sein.
OMaOLe schrieb:
Der Daedalus ist mal wieder für das Tun der Regierung, warum überrascht das keinen mehr?
Soll das ein sachlicher Kommentar zum Thema oder meiner Argumentationsstruktur sein?
OMaOLe schrieb:
Gewisse Normen !!! sollte es aber schon geben.
Wer legt denn fest wann Gefahr in Verzug ist und welche Kriterien sind dabei zu beachten?
Ganz so einfach wie im sonntäglichen Tatort ist es sicher nicht.
Nun das wurde in den vorhergehenden Posts ausführlich dargelegt.
Die Schritte:
1.) Der Mann vor Ort (Polizist) entscheidet ob er "Gefahr im Verzug" anwenden darf
2.) Er durchsucht
3.) Es kommt zu einer Verhandlung entweder weil:
3.a) Der Mann vor Ort beim Durchsuchten etwas gefunden hat
3.b) Der Mann vor Ort vom Durchsuchten verklagt wird
4.) In beiden Fällen prüfen die Richter ob die Durchsuchung gerechtfertigt war und die Grundlagen für "Gefahr im Verzug" gegeben waren
5.a) Sollten die Richter feststellen, dass "Gefahr im Verzug" nicht gerechtfertigt war, dann sind die Beweise (egal ob sie Belegen, dass der Durchsuchte schuldig war oder nicht) hinfällig und der Mann vor Ort muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen, welche in einem nachfolgenden Gerichtsverfahren kommen werden
5.b) Sollten die Richter feststellen, dass "Gefahr im Verzug" gegeben war, dann wird der Durchsuchte verurteilt und alles ist in Ordnung
6.) Eine der beiden Parteien kann Einspruch erheben, dass ganze nimmt seinen Lauf durch die Instanzen und dann vielleicht irgendwann vor dem Bundesverfassungsgericht.
Vielleicht solltest du dich nochmal ein bisschen mit dem Aufbau unseres Rechtssystems befassen.
Gefahr im Verzug wird übrigens bei dem hier Diskutierten "durchsuchen" der Festplatte niemals greifen können.
spiro schrieb:
- die Generalbundesanwaltschaft bereits eine Beschwerde gegen das Urteil zu dem noch nicht veröffentlichten Beschluss eingelegt hat.
- die Politik mal wieder, wie von marxx bereits treffend angeführt, die Verfassung weiter aushöhlt (brauchen wir überhaupt noch eine...?)
Und wie immer, wenn's um tiefgreifende Einschnitte in die Verfassung geht: Wer kontrolliert die Kontrolleure?
Erstmal etwas vorweg (für die, die es noch nicht wissen) einige Teile der Verfassung sind unantastbar selbst mit 2/3 Mehrheit.
Jede Verfassungsänderung muss mit den Grundwerten unserer Verfassung übereinstimmen und einer Prüfung durch die Verfassungsrichter stand halten.
Die Verfassung ist kein starres Konstrukt von Paragraphen sondern es war von den Gründervätern durchaus angedacht, dass sie auch geändert werden kann.
Doch davon weg:
zu Punkt 1.):
Es ist das gute Recht der Bundesanwaltschaft Beschwerde gegen dieses Urteil einzulegen. In der Juristerei ein üblicher Vorgang, welcher Kläger und Beklagtem zusteht.
zu Punkt 2. und 3.):
Auch an dich nochmal die Frage:
Woher zur Hölle nimmst du die Information, dass unsere Verfassung geändert werden soll um die Durchsuchung von Festplatten zu legitimieren?
Ansonsten muss ich MacII zustimmen!
Die Internetkriminalität nimmt immer größere Dimensionen an und die Polizei ist in ihrer Arbeit arg eingeschränkt, weil unsere veralteten Gesetze noch nicht auf diese neue Form der Kriminalität ausgelegt sind.
Ich kann mir diesen Aufstand hier nur so erklären, dass hier viele Leute Angst haben, dass irgendwann mal die Polizei ihre 300 Gigabyte illegal erworbener Daten ausfindig macht.
Denn die Änderungen welche jetzt angestrebt werden sind auf den ersten Blick vollkommen Verfassungskonform und müssen im Zweifelsfall einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht stand halten. Dieses kümmert sich einen Dreck um die Interessen von Legislative und Exekutive und hat dies in der Vergangenheit auch oftmals bewiesen.
/edit:
Uuuupps mein B-Day Datum ist ja falsch ...
Ist der 16.12. ... also der Tag des Einsendeschlusses beim Nikolaus Gewinnspiel (ich hoffe das bringt was
)
Also noch kein B-Day