BKA will Festplatten online untersuchen

Zu deinem ersten Absatz: Ich versteh absolut nicht, was du mir sagen willst?


Es kann für das BKA oder eine andere Behörde durchaus von Interesse sein, heraus zu finden was der Verdächtigte an seinem PC so treibt. Nehmen wir als Beispiel den Vertrieb von Kinderpornographie über das Internet.
Die Polizei hat begründeten Verdacht (mit Indizien/Beweisen) das eine Person X Kinderpornos über das Internet bezieht.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:

1.) Eine Hausdurchsuchung bei Person X. Die Folge: Es werden die Daten sichergestellt und vielleicht Kontaktadressen zu ein oder zwei weiteren Personen. Der ganze Ring ist gewarnt und wird sich hüten auf den alten Vertriebswegen weiterhin ihr Zeugs an den Mann zu bringen.

2.) Das BKA erwirkt einen Beschluss der sie berechtigt den Computer von Person X zu überwachen ohne das dieser es mit bekommt. So können 100 weitere Personen ausgemacht werden mit denen Person X seine perverse Leidenschaft teilt. Der ganze Ring kann ausgehebelt werden und keiner bekommt etwas mit von der ganzen Aktion bevor das BKA zuschlägt.

Denke der Fall ist wohl nah an der Realität...
 
Hier wurde glaube ich von manchen missverstanden, worum es geht. Die gängige Praxis ist, dass der Staat, bzw. das BKA abhört, bzw. Trojaner gesetzlich legitimiert (nach Prüfung und Gerichtsbeschluss) einschmuggelt, wenn schwerwiegende Verdachtsmomente (Terror etc.) vorliegen (@Daedalus: Ich habe absolut nichts an dieser Praxis auszusetzen).

Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht vor kurzem gekippt, weil sie gegen die Verfassung verstößt. Und die Bundesregierung, bzw. das Innenministerium will dem Urteil des BGH nun entgegentreten, indem sie einfach grundsätzlich den Weg für die BKA-Lauscher öffnet.

Was das heißt? Nach dem Motto: Was nicht passt, wird passend gemacht. Der BGH sagt was von Verfassungsbruch? Na gut, dann muss man halt die Verfassung beugen - und das finde ich hammerhart. Ich habe nichts dagegen, dass das BKA Gauner ausspioniert. Aber - wie ich bereits gesagt habe - ich habe was gegen einen pauschalen Freifahrtschein. Es hat nämlich einen GRUND, dass es richterliche Genehmigungen gibt. Ohne diese schafft sich der Staat eine Organisation, die ähnliche Narrenfreiheit hat wie damals die Stasi. Stichproben, auch bei unbescholtenen Leuten? Kein Problem... gucken wir mal.

Der Daedalus schrieb:
... an den Threadersteller. Es gehört schon vieles dazu auf so höchst polemische Art und Weise auf Stimmungsmache zu gehen.
Daedalus - das gerade Du mir vorwirfst, ich würde polemisch sein, ist echt einen herzlichen Lacher wert. Schade, dass Du immer gleich so steil aus dem Busch springst - es macht interessante Diskussionen schnell unsympathisch. Wie auch immer.

Liebe Grüße
marxx
 
Zuletzt bearbeitet:
@Der Daedalus
Tja der Idealfall und Kinderpornographie als Totschlagsargument.
Mein erster Absatz bezog sich auf den Schwachpunkt dabei, das derjenige es doch merkt.

Das BKA kann sich genausogut auch in entsprechenden Foren einloggen oder emails, post usw. abfangen und so Kontakte herstellen und ausfindig machen, was es ja momentan auch macht.

Denn genau DORT werden ja die Kontakte hergestellt, die man gerne ausfindig machen will. Alles was auf der Festplatte ist, kann man auch nachwieor im Rahmen einer Hausdurchsuchung oder den bisherigen Überwachungsmethoden (Kamera, Abhören) ausfindig machen.
Dafür den Datenschutz weiter aufzuweichen halte ich für ein sehr heikles Vorhaben.

Auf mich wirkt sowas eher wie ein weiterer Schritt in der Türe. Ist erstmal ein solches Gesetz geschaffen, liegt es nahe, dass alsbald weitere Ergänzungen oder Ausnahmeregelungen (wie mans sehen will) natürlich weniger medienwirksam folgen.

Ähnlich ist es bei der Totalüberwachung auf öffentlichen Plätzen durch Kameras.
Dem Opfer hilft man dabei in den wenigsten Fällen. Was es bringt ist mehr Komfort und vllt. noch Kostenersparnis für die Ermittlungsbehörden. Doch dafür ist der Datenschutz zu wertvoll, als ihn für diese Vorteile weiter aufzuweichen.

Und da ich in der DDR gross geworden bin, traue ich erfahrungsgemäss (familiär) keinem System mehr, was mir nicht traut, auch wenn es mir das Blaue vom Himmel runterbetet und in Gesetze verankert . Und egal ob es sich Demokratie oder Diktatur oder wie auch immer nennt. Missbrauch ist durch solche Lockerungen Tür und Tor geöffnet.
Das hat nix mit Paranoia zu tun, sondern mit gesunder Skepsis.

Und ich weiss es aus Erfahrung, da ich eine Person in entsprechenden Behörden kenne, die mir den dortigen praxisnahen Umgang mit eigentlich vertraulichen Daten schon öfters berichtete. Übrigens auch sehr nahe an der Realität. ^^

Sicher sind das Einzelfälle, genau wie die Wahrscheinlichkeit über die Festplatte 100 Personen im Ring aufzuspüren, denn dies ist sicher auch den Kinderpornohändlern schon länger bekannt, vorsichtig zu sein. Sonst wäre die Dunkelziffer nicht so hoch. Einem Fundi-Terroristen erstrecht. Siehe London.

Nun erzähle mir nicht, dass die nun gesetzlich verankerte heimliche "Festplatteninspektion" spürbarere Erfolge in der Verbrechensbekämpfung, ja gegen den Terror hätte. Die grossen Fische bekommt man auf diesem Weg mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nur nicht.

Ich halte die bisherigen Mittel für völlig ausreichend. Nunja hat ja jeder so seinen Standpunkt dazu, wieviel Überwachungsstaat er zu Lasten anderem ertragen will.
 
Lohnt doch nicht weiter drüber zu diskutieren. Wenn ihr lufkins Beitrag gelesen hättet wüsstet ihr das der BGH die Sache als "nicht genehmigungsfähig" beschlossen hat.

Mit der Erlaubnis eines Richters ist es möglich dann auch in 99,999% aller Fälle wohl zu recht. Ansonsten gilt das man keine Straftat nachweisen kann wenn man selber eine begeht. Wenn sich die Polizei also illegal Zugang verschaft und somit jemanden überführt zählt es nicht als Beweis vor Gericht.
 
Der Daedalus ist mal wieder für das Tun der Regierung, warum überrascht das keinen mehr?
Und Lieblingsfeind von marxx glaub ich auch nicht, dagegen sein und eine andere Meinung haben ist bei manchen so ne Art Sport.
Sicher hat der unbescholtene Bürger nichts zu befürchten und es kann ihm wie mir egal sein was das BKA mit seiner Festplatte macht.(meine müsste mal aufgeräumt werden)
Gewisse Normen !!! sollte es aber schon geben.
Wer legt denn fest wann Gefahr in Verzug ist und welche Kriterien sind dabei zu beachten?
Ganz so einfach wie im sonntäglichen Tatort ist es sicher nicht.

OMaOle;)
 
meiner meinung nach hat das durchsuchen von festplatten per internet seine vor- und nachteile! zum einen kann man dadurch wie Daedalus schon sagte Pädophile, Phishing-Seiten Betreiber, Ebay Betrüger und sonstige krimminelle aus dem verkehr ziehen! allerdings eben auch besitzer illegaler urheberrechtlicher dateien! Zum anderen muss man sagen, dass wir uns wieder ein stück zum totalitären staat bewegen, wenn auch nur ein kleines, da wir bürger heut zu tage ja mit oder ohne unser wissen beobachtet werden! man versucht meiner meinung nach hier nur wieder lücken in unseren grundrechten zu finden!
Jeder fortschritt bringt normalerweise auch seine nachteile mit sich! vor allem wenn die falschen leute an die macht kommen!
 
Ich verstehe die allseits vorgetragene Aufregung und Entrüstung nicht. Weshalb kommt sie jetzt?
Die Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG) gelten in der jetzigen Fassung seit 1968, die Beschränkungen des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) und der Verwendung technischer Mittel in der jetzigen Form seit 1998.
Die kürzlich ergangene Entscheidung des Ermittlungsrichters des BGH stellt lediglich fest, dass die Online durchgeführte Durchsuchung einer Festplatte bisher nicht durch ein Gesetz abgedeckt ist, da die bislang angenommene Anwendung des § 100 a StPO als gesetzliche Grundlage dafür nicht ausreicht. Wenn die Regierungsstellen dieses (m.E. beschämende) Versäumnis nun nachholen müssen, hat das ausschließlich einen strafprozessualen Charakter und ist - sachlich gesehen- ganz weit davon entfernt, als einen neuerlichen Anschlag auf unsere Freiheitsrechte gewertet werden zu müssen. Denn die verfassungsrechtliche Grundlage dazu ist bereits seit 1998 vorhanden!

Unabhängig von der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit stellt sich natürlich die Frage, ob auch alles gemacht werden muss, was rechtlich zulässig wäre. Die Kritiker dieser besonderen Strafverfolgungsmaßnahme kommen um eine Tatsache nicht herum: Die Kriminalität bedient sich schon längst der Möglichkeiten des INetzes und des schnellen Informationsaustausches. Es ist also keineswegs so, dass sich die Strafverfolgungsbehörden hier eine weitere Gemeinheit gegen die lieben Mitbürger ausgedacht haben, sondern ist eine Reaktion auf bestehende Realitäten. Und daher nichts anderes als ein (nach meinem Empfinden sogar nur hilfloser) Versuch, hinter den technischen Möglichkeiten krimineller Zeitgenossen nachzuziehen.

Verwunderlich finde ich an einigen Beiträgen, wie viel kriminelle Energie den Strafverfolgungsbehörden untergeschoben wird bei gleichzeitiger völliger Ausblendung ihres demokratischen Auftrags. Dass wir auf Polizei und Verfassungsschutz völlig verzichten können hat bisher konsequenterweise auch keiner geschrieben.
 
Verwunderlich finde ich an einigen Beiträgen, wie viel kriminelle Energie den Strafverfolgungsbehörden untergeschoben wird bei gleichzeitiger völliger Ausblendung ihres demokratischen Auftrags. Dass wir auf Polizei und Verfassungsschutz völlig verzichten können hat bisher konsequenterweise auch keiner geschrieben.[/QUOTE]

Niemand will auf die Sicherheitsbehörden verzichten, allerdings sollten diese schon wissen was sie dürfen und was nicht.
Sonst dauert es nicht lange und wir haben einen totalitären Polizeistaat und das kann auch keiner wollen.

OMaOle
 
10tacle schrieb:
Lohnt doch nicht weiter drüber zu diskutieren. Wenn ihr lufkins Beitrag gelesen hättet wüsstet ihr das der BGH die Sache als "nicht genehmigungsfähig" beschlossen hat.
Was leider nichts an der Tatsache ändert, dass

- die Generalbundesanwaltschaft bereits eine Beschwerde gegen das Urteil zu dem noch nicht veröffentlichten Beschluss eingelegt hat.

- die Politik mal wieder, wie von marxx bereits treffend angeführt, die Verfassung weiter aushöhlt (brauchen wir überhaupt noch eine...?)

- NRW als Vorreiter schon ein wenig weiter ist -> http://www.heise.de/newsticker/meldung/82213/

- diese Schnüffelei eben eine ganz andere Qualität als die bisherige Praxis aufweist.

Bei Hausdurchsuchungen sind i.d.R. Zeugen und der Haus-/Wohnungsinhaber/-mieter zugegen, was Manipulationen vorbeugen sollte.

Wer garantiert, dass ein unbeaufsichtigter Zugriff auf Festplatten potenzieller Straftäter nicht dazu genutzt würde, Beweise beliebig zu erschaffen?

Und wie immer, wenn's um tiefgreifende Einschnitte in die Verfassung geht: Wer kontrolliert die Kontrolleure?
 
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spiro - Du sprichst mir aus dem Herzen. Genau so sieht es aus. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Das sollte man im digitalen Zeitalter nicht nur dem Staat sondern vor allem auch dem Bürger zugestehen.

Übrigens: Nur damit das mal wieder klar wird. Der Staat ist nicht der Feind - er dient dem Bürger. Damit das auch so bleibt, muss man den Staat beizeiten daran erinnern, dass er nicht über die Stränge schlägt. Früher hat man das öfter mal gemacht - auf Demos. Oder noch früher - auf dem Marktplatz, indem man sich auf eine Holzkiste stellte und die Stimme hob. Heute schreibt man in Foren, die Meinungsmärkte des 21sten Jahrhunderts - und beschäftigt so nebenbei (theoretisch) gleichzeitig staatliche Angestellte, die dem Volke so schriftlich auf's Maul schauen können. ;)
 
ja so nehmen die dinge ihren lauf - und das in einer demokratie was ungefähr heisst dass die mehrheit dafür ist oder eben, was wahrscheinlicher ist, einfach zu uninformiert ist und keinen blassen schimmer hat was mit ihrer internetverbindung und den daten auf ihrem aldi-pc geschehen.
dann noch am besten ein betriebssystem aus dem hause microsoft einsetzen, keine firewall verwenden, keinen mails und chat verschlüsseln und sobald das viele menschen so machen hat der überwachungsstaat einen super nährboden.

aber wir können noch was ändern:

nicht alle ein löchriges betriebssystem verwenden sondern auf (sogar kostenlose) alternativer umsteigen
das internet entsprechend absichern und nicht alles unverschlüsselt übertragen
die daten auf dem pc verschlüsseln
andere leute informieren und ihnen die grundlegenden sicherheitsprinzipien nahelegen

und nein, nicht jeder der verschlüsslet hat was zu verbergen (ok in den augen der regierung schon) aber vielleicht will derjenige einfach nur etwas privatleben für sich behalten - es giebt schließlich sachen, die nicht jeder wissen soll, obwohl sich nicht illegal/kriminell oder sonst wie geartet sind.

-gb- (der wegen osx (das standardmäßig vpn, datei, email und chatverschlüsselung bietet) auf apple umsteigen will - wenn es das nur auch so ohne apple-hardware zu kaufen gäbe ...)
 
spiro schrieb:
Und wie immer, wenn's um tiefgreifende Einschnitte in die Verfassung geht: Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Eine Kontrolle der Kontrolleure ist doch gegeben: Bei staatsanwaltschaftllichen/polizeilichen Ermittlungen erfolgt sie durch den Richter, bei verfassungsdienstlichen Maßnahmen erfolgen die Kontrollen durch die jeweiligen Parlamente (Ausschüsse).
Findest du diese Kontrollen nicht ausreichend?
 
Ich geht immer davon aus das was vorgeschlagen wird auch so 1:1 umgesetzt wird. Und hier meckern über Leute die es erstmal weniger interessiert ändert auch nichts an der Sache.
Gründet ein Verein zur Wahrung der Privatsphäre und schafft euch bei der Öffentlichkeit gehör, vieleicht bringt DAS etwas.

In NRW das gilt für den Verfassungsschutz, um also jemand zu untersuchen muss er erstmal als Verfassungswidrig eingestuft sein. Dies wird man auch nicht ohne weiteres und wer Verfassungsfeindlich operiert kann von mir aus gerne überwact werden.

Ansonsten muss man erstmal abwarten wie die Pläne konkret aussehen werden bevor man jetzt alles dum und dämlich diskutiert. 1. kommt es anders und 2. als man denkt ;)

Aber das ist wie immer nur meine bescheidene Meinung.
 
MacII schrieb:
Findest du diese Kontrollen nicht ausreichend?
Nö, eigentlich nicht, da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Überprüfung nicht "realtime" stattfindet.

Und selbst wenn ein Richter demjenigen, der fremde Rechner abgrast, über die Schulter schaute, wäre nicht gesichert, dass er auch nachvollziehen kann, was der Ausführende da gerade veranstaltet. ;)

Denn wer, wie auch immer, auf einen Rechner zugreifen kann, wäre mit Sicherheit auch in der Lage, da was einzuschleusen...:cool_alt:

[EDIT] attention please - Der Daedalus ist online...obwohl er doch eigentlich feiern sollte...Btw: Herzlichen Glückwunsch! :daumen:
 
Zuletzt bearbeitet:
@marxx:

In deinem ersten Post hier sagtest du kein Wort davon, dass dieses Vorgehen des BKA jetzt vom BGH als nicht durch ein Gesetz gedeckt angesehen wird. Der Post stand also für sich und von irgendeiner Verfassungsänderung stand dort auch nichts.

Du wolltest das ganze so darstellen, als könne die Polizei jetzt kontrollieren wen sie wolle völlig ohne irgendwem Rechenschaft abzulegen. Das es heute und auch in Zukunft so sein wird, dass eine unabhänigige Kontrollinstanz, welche von den Interessen des Staates nicht beeiflusst wird, entscheidet ob eine Durchsuchung der Festplatte rechtens ist oder nicht, das hast du geschickt verschwiegen.
Sowas ist Polemik pur und dient lediglich der Stimmungsmache.

Was das heißt? Nach dem Motto: Was nicht passt, wird passend gemacht. Der BGH sagt was von Verfassungsbruch? Na gut, dann muss man halt die Verfassung beugen - und das finde ich hammerhart.

Schon mal daran gedacht, dass unsere Verfassung zu einer Zeit geschrieben wurde in der es noch kein Internet gab?
Schaut man sich das Urteil des BGH genauer an, so sieht man schnell, dass lediglich das Fehlen passender Parapraphen dafür verantwortlich ist, dass die BGH Richter so entschieden haben. E-Mail Überwachung zählt nicht, da der Kommunikationsvorgang bei Daten auf der Festplatte "abgeschlossen" ist und mit der Hausdurchsuchung ist es nicht vergleichbar, da diese für den Durchsuchten sofort ersichtlich ist. (Quelle)

Ferner schrieb hier keiner etwas von einer Verfassungsänderung. Wo du dir das jetzt aus den Fingern gesaugt hast, würde ich ja mal zu gerne Wissen.
Nordrhein Westfalen hat ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht, welches diese Lücke schließt und der Bund wird hoffentlich bald nachfolgen.
Dieser Gesetzesentwurf wird im Zweifel also einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalten müssen.

Schade, dass Du immer gleich so steil aus dem Busch springst - es macht interessante Diskussionen schnell unsympathisch.

Du meinst eine Diskussion in der der Threadersteller einen Eingangspost liefert, der voll ist von Unsachlichkeiten und schlichten Falschaussagen?
Wenn dir mein Diskussionstil nicht passt, dann brauchst du nicht zu posten. Regelkonform ist er.

Relict schrieb:
Das BKA kann sich genausogut auch in entsprechenden Foren einloggen oder emails, post usw. abfangen und so Kontakte herstellen und ausfindig machen, was es ja momentan auch macht.

Ach und du meinst, dass man sich mal eben so in ein Al Quaida Forum einloggen kann?! :freak:

Die Kinderpornographie war ein Beispiel.
Nimm einen Ring von Ebay Betrügern, eine Gruppe von Phishing Betrügern, eine Terrorzelle (ja der Terror ist auch in Deutschland real), eine Gruppe von Filesharen (kann es sein, dass daher die große "Angst" hier im Forum rührt?)

Relict schrieb:
Ähnlich ist es bei der Totalüberwachung auf öffentlichen Plätzen durch Kameras.

Absolut nicht vergleichbar. Die Überwachung von öffentlichen Plätzen bedeutet, dass jeder unabhängig von irgendwelchen Verdachtsmomenten überwacht wird.

Relict schrieb:
Nun erzähle mir nicht, dass die nun gesetzlich verankerte heimliche "Festplatteninspektion" spürbarere Erfolge in der Verbrechensbekämpfung, ja gegen den Terror hätte. Die grossen Fische bekommt man auf diesem Weg mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nur nicht.

Wenn die Methoden und Fähigkeiten des BKA ausreichend gut sind werden die Erfolge gerade im Bereich der Internetkriminalität sicherlich enorm hoch sein.

OMaOLe schrieb:
Der Daedalus ist mal wieder für das Tun der Regierung, warum überrascht das keinen mehr?

Soll das ein sachlicher Kommentar zum Thema oder meiner Argumentationsstruktur sein?

OMaOLe schrieb:
Gewisse Normen !!! sollte es aber schon geben.
Wer legt denn fest wann Gefahr in Verzug ist und welche Kriterien sind dabei zu beachten?
Ganz so einfach wie im sonntäglichen Tatort ist es sicher nicht.

Nun das wurde in den vorhergehenden Posts ausführlich dargelegt.
Die Schritte:
1.) Der Mann vor Ort (Polizist) entscheidet ob er "Gefahr im Verzug" anwenden darf
2.) Er durchsucht
3.) Es kommt zu einer Verhandlung entweder weil:
3.a) Der Mann vor Ort beim Durchsuchten etwas gefunden hat
3.b) Der Mann vor Ort vom Durchsuchten verklagt wird
4.) In beiden Fällen prüfen die Richter ob die Durchsuchung gerechtfertigt war und die Grundlagen für "Gefahr im Verzug" gegeben waren
5.a) Sollten die Richter feststellen, dass "Gefahr im Verzug" nicht gerechtfertigt war, dann sind die Beweise (egal ob sie Belegen, dass der Durchsuchte schuldig war oder nicht) hinfällig und der Mann vor Ort muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen, welche in einem nachfolgenden Gerichtsverfahren kommen werden
5.b) Sollten die Richter feststellen, dass "Gefahr im Verzug" gegeben war, dann wird der Durchsuchte verurteilt und alles ist in Ordnung
6.) Eine der beiden Parteien kann Einspruch erheben, dass ganze nimmt seinen Lauf durch die Instanzen und dann vielleicht irgendwann vor dem Bundesverfassungsgericht.

Vielleicht solltest du dich nochmal ein bisschen mit dem Aufbau unseres Rechtssystems befassen.

Gefahr im Verzug wird übrigens bei dem hier Diskutierten "durchsuchen" der Festplatte niemals greifen können.


spiro schrieb:
- die Generalbundesanwaltschaft bereits eine Beschwerde gegen das Urteil zu dem noch nicht veröffentlichten Beschluss eingelegt hat.

- die Politik mal wieder, wie von marxx bereits treffend angeführt, die Verfassung weiter aushöhlt (brauchen wir überhaupt noch eine...?)

Und wie immer, wenn's um tiefgreifende Einschnitte in die Verfassung geht: Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Erstmal etwas vorweg (für die, die es noch nicht wissen) einige Teile der Verfassung sind unantastbar selbst mit 2/3 Mehrheit.
Jede Verfassungsänderung muss mit den Grundwerten unserer Verfassung übereinstimmen und einer Prüfung durch die Verfassungsrichter stand halten.
Die Verfassung ist kein starres Konstrukt von Paragraphen sondern es war von den Gründervätern durchaus angedacht, dass sie auch geändert werden kann.

Doch davon weg:

zu Punkt 1.):
Es ist das gute Recht der Bundesanwaltschaft Beschwerde gegen dieses Urteil einzulegen. In der Juristerei ein üblicher Vorgang, welcher Kläger und Beklagtem zusteht.

zu Punkt 2. und 3.):

Auch an dich nochmal die Frage:
Woher zur Hölle nimmst du die Information, dass unsere Verfassung geändert werden soll um die Durchsuchung von Festplatten zu legitimieren?



Ansonsten muss ich MacII zustimmen!

Die Internetkriminalität nimmt immer größere Dimensionen an und die Polizei ist in ihrer Arbeit arg eingeschränkt, weil unsere veralteten Gesetze noch nicht auf diese neue Form der Kriminalität ausgelegt sind.

Ich kann mir diesen Aufstand hier nur so erklären, dass hier viele Leute Angst haben, dass irgendwann mal die Polizei ihre 300 Gigabyte illegal erworbener Daten ausfindig macht.
Denn die Änderungen welche jetzt angestrebt werden sind auf den ersten Blick vollkommen Verfassungskonform und müssen im Zweifelsfall einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht stand halten. Dieses kümmert sich einen Dreck um die Interessen von Legislative und Exekutive und hat dies in der Vergangenheit auch oftmals bewiesen.

/edit:

Uuuupps mein B-Day Datum ist ja falsch ...
Ist der 16.12. ... also der Tag des Einsendeschlusses beim Nikolaus Gewinnspiel (ich hoffe das bringt was ;) )
Also noch kein B-Day
 
@Daedalus, zu deiner Argumentationsstruktur nur soviel, die ist mir manchmal etwas zu kompliziert, deshalb hier mal n Tip redet einfacher und vor allem deutsch auch wenn s schwer fällt.
Mit dem Rechtssystem durfte ich mich schon vertraut machen.
Ich geb mal n Beispiel :Zitat von einer Anwältin auf die Frage ob den ein Anwalt nicht der Wahrheit und dem Gesetz verpflichtet sei, ein Anwalt ist nur seinem Mandanten verantwortlich und sonst niemandem. Das heißt für mich, ein abgeschlossenes Jurastudium ist die Lizenz zum lügen und betrügen. Ob das noch was mit Rechtssystem zutun hat weis ich nicht.
Und dann soll man noch Vertrauen in die Staatsmacht haben, das fällt schwer.


Woher nimmst du überhaupt die Gewissheit, dass beim Ausspionieren von Festplatten der Passus Gefahr in Verzug nicht greift?
 
Ich soll Deutsch sprechen?
Nun vielleicht solltest du dir einfach die Mühe machen meine Aussagen zu verstehen. Ich verwende keine Begriffe die nicht übliche Deutsche Sprache wären.

Ich geb mal n Beispiel :Zitat von einer Anwältin auf die Frage ob den ein Anwalt nicht der Wahrheit und dem Gesetz verpflichtet sei, ein Anwalt ist nur seinem Mandanten verantwortlich und sonst niemandem. Das heißt für mich, ein abgeschlossenes Jurastudium ist die Lizenz zum lügen und betrügen. Ob das noch was mit Rechtssystem zutun hat weis ich nicht.

Zum Glück ist es so. Man stelle sich vor ein Anwalt müsste vor Gericht die Tat gestehen, auch wenn der Mandant dies nicht will.
Aber diese Aussage
Ob das noch was mit Rechtssystem zutun hat weis ich nicht.
zeigt, dass du wirklich nicht viel über die Grundlagen unseres Rechtssystems zu wissen scheinst.

Und dann soll man noch Vertrauen in die Staatsmacht haben, das fällt schwer.

Dann noch sowas ...
Der Anwalt ist nicht der Staat.
Und Gerichte sind nicht die Staatsmacht.

Woher nimmst du überhaupt die Gewissheit, dass beim Ausspionieren von Festplatten der Passus Gefahr in Verzug nicht greift?

Da es wohl kaum Daten geben wird die zur Abwendung einer konkreten Bedrohung unbedingt erkundet werden müssen.
Sollte es dennoch so sein, dann muss der Verdächtigte eh verhaftet werden und die Daten können danach eingesehen werden.
 
Daedalus - ich habe schon in meinem ersten Post die Passage gefettet, auf die es mir ankam: Das BKA soll nach Meinung des Innenministeriums die generelle Freigabe für webbasierte PC-Durchsuchungen bekommen, während es in der alten Regelung (die ja durch den BGH gekippt wurde) noch einen richterlichen Beschluss brauchte. Wenn ich das nicht verständlicher und ausführlicher kommentiert habe, so ist das sicher eine Versäumnis - aber man hätte es schon herausdeuten können.

Im nächsten Post habe ich einen umfangreicheren Artikel aus Ösiland angeführt und die Lektüre empfohlen, der das deutlich genauer beschreibt. Aber das scheinst Du auch auszublenden.

Zum Romane schreiben fehlt mir die Zeit - und gegen Deine berüchtigten "Der Staat hat immer Recht"-Meinungen zu argumentieren, die Lust. Deshalb spare ich mir auch, Deine Zitatorgie von oben überhaupt ausführlich zu lesen. Ich habe übrigens lange versucht, die unglaubliche Arroganz in Deinen Posts (nicht nur in diesem Thread) auszublenden, leider erfolglos.

marxx
 
Zuletzt bearbeitet:
marxx schrieb:
Deshalb spare ich mir auch, Deine Zitatorgie von oben überhaupt ausführlich zu lesen. Ich habe übrigens lange versucht, die unglaubliche Arroganz in Deinen Posts (nicht nur in diesem Thread) auszublenden, leider erfolglos.

Das macht dann eine Diskussion wohl von vorn herein sinnlos.

1.) In deinem ersten Post steht nichts von einer willkürlichen Entscheidungsfreiheit die das BKA angeblich hat.

2.) Ist der Gesetzentwurf von Nordrhein Westfalen noch nicht beschlossen und ob die "Kommission" jetzt die Grundsätze erfüllt welche die Verfassung unseres Landes vorschreibt steht noch in den Sternen.

3.) Ist meins keine "der Staat macht alles richtig" Einstellung sondern ich mache keine Welle von Dingen die keiner Welle bedürfen.
Die Hälfte deiner Aussagen und der Meinungen die du implizieren willst ist schlichtweg falsch.
Es gibt nirgendwo Bestrebungen die Verfassung im Bezug auf das hier diskutierte zu ändern, trotzdem wird dies hier von vielen Leuten und von dir behauptet.

4.) Weise ich dich lediglich mit Nachdruck auf die offensichtlichen Fehler in deinen Argumenten hin und zeige dir auf, was du doch teilweise für Unwahrheiten verbreitest.
Wenn du dies als arrogant ansiehst, dann soll es so sein. In meinen Augen ist das erstmal sachlich.
 
@Daedalus, Moin ich fühle mich georfeigt und gebe dir recht, ich weiss nicht viel über unser Rechtssystem soviel aber immerhin, mit ner Menge finanzieller Mittel lässt sich ne Menge erreichen. Solange hier noch Gesetze die älter als Hundert Jahre sind und nicht mehr Zeitgemäß gelten, und der Unterschied zwischen Recht und Recht bekommen so groß ist hab ich auch kein Vertrauen in unser Rechtssystem.
Sicher sind Anwälte nicht der Staat und Gerichte nicht die Staatsmacht, allerdings kommt dort wie auch beim BKA die Komponente Mensch ins Spiel und die ist nun mal fehlerhaft.

Je größer die Entscheidungsgewalt einzelner oder kleiner Gruppen von Menschen ist, umso größer ist die Gefahr,dass Fehler dieser das Leben unschuldiger ruinieren.
Sag jetzt nicht,dass wäre noch nicht vorgekommen.

OMaOle
 
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