PHuV
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Die These der Fantasie und das tatsächliche Ausleben wollen kommt so aus der Richtung der Abhängigkeit von aller Art berauschender Mittel (Drogen, Alkohol, aber auch Medikamente). Hier gibt es die sogenannte Toleranzentwicklung, ein Reiz muß immer stärker und intensiver werden, um überhaupt wirken zu können. Das Steigerungskonzept ist bis heute umstritten, ob das für das sexuelle und anderes Verhalten 1:1 so umzusetzen ist. Sprich, es kann keiner sagen, ob sich jemand mit etwas zufrieden gibt oder nicht. Klar ist, wir Menschen brauchen Abwechslung, und eine Gewöhnung und Abstumpfung ist auf allen Gebieten zu beobachten.
Daher ist es bis heute unklar und fraglich, ob künstliche Ersatzbefriedigung in Form von AI Bilder überhaupt eine Lösung bieten können. Man müßte dafür entsprechend forschen, um wissenschaftlich fundierte Ergebnisse liefern zu können. Das Problem ist aber, wie wir ja alle wissen, sehr heikel. Mal ehrlich, welcher seriöse Wissenschaftler will sich hier die Finger und seine Reputation verbrennen. Ganz zu schweigen, dafür ein Institut, Geldmittel und Probanten zu gewinnen... 🙄 Ich sehe es konkret gerade an einem ganz anderen Bereich, der lange nicht so umstritten ist, aber eine lieb gewonnene These wiederlegen könnte. Aber keiner traut sich ran bzw. es gibt kein Geld dafür.
Das ist eben das Problem mit gesellschaftlichen Tabus, das bleibt ohne konkrete Forschung und Fakten leider immer eine riesengroße Spekulationsblase.
Genau das meinte ich ja in meinen vorherigen Beiträgen. Aus einer emotionalen Überreaktion wird eine künstliche Hysterie erzeugt, die mit Gesetzen vollkommen über das Ziel hinausschießen. Daß man Produzenten und Verteiler bzw. Vertreiber hart bestraft, ist ja ok. Aber der "harmlose" Konsument, der an sich nichts weiter macht, ebenso hart bestraft werden soll, ist in meinen Augen rechtlich nicht so verständlich zu rechtfertigen. Da hat #basTi schon die richtige kritische Frage gestellt. Es ist schon fragwürdig, warum dann beim Drogenkonsum man es genau anders herum angeht, und Konsumenten nicht so hart bestraft, und rechtlich das bei dem Fall wieder umdrehen will. Im Endeffekt ist das bzgl. Beschaffung und Beschaffungskriminalität genau das gleiche.
Daher ist es bis heute unklar und fraglich, ob künstliche Ersatzbefriedigung in Form von AI Bilder überhaupt eine Lösung bieten können. Man müßte dafür entsprechend forschen, um wissenschaftlich fundierte Ergebnisse liefern zu können. Das Problem ist aber, wie wir ja alle wissen, sehr heikel. Mal ehrlich, welcher seriöse Wissenschaftler will sich hier die Finger und seine Reputation verbrennen. Ganz zu schweigen, dafür ein Institut, Geldmittel und Probanten zu gewinnen... 🙄 Ich sehe es konkret gerade an einem ganz anderen Bereich, der lange nicht so umstritten ist, aber eine lieb gewonnene These wiederlegen könnte. Aber keiner traut sich ran bzw. es gibt kein Geld dafür.
Das ist eben das Problem mit gesellschaftlichen Tabus, das bleibt ohne konkrete Forschung und Fakten leider immer eine riesengroße Spekulationsblase.
Na ja, das ist aber wieder mal einiges mit heißen Nadel und unüberlegt gemacht wordenEvil E-Lex schrieb:Das wird er bald. Der Bundestag hat am 25. März 2021 diverse Verschärfungen beschlossen:
Gesetzespaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen
Mal ehrlich, so blöde es klingen mag, was geht es dem Gesetzgeber an, was jemand mit einer Puppe treibt? Da wird übel in ein Persönlichkeitsrecht eingegriffen, was so nicht sein darf (unabhängig davon, was man davon persönlich halten mag). Das sehe ich hier als total falsch an. Bin ich dann bald präventiv wegen vermeidlicher Körperverletzung dran, wenn ich als Kampfkünstler und -sportler auf einem Bob Century XL rumhaue? 🙄Strafbarkeit von kindlichen Sexpuppen: Das Gesetz sieht die Aufnahme einer ausdrücklichen Strafbarkeit des Herstellens, Inverkehrbringens, Erwerbs und Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild vor (künftig § 184l des Strafgesetzbuchs). Der Strafrahmen für die Herstellung und Verbreitung liegt bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, für Erwerb und Besitz bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Genau das meinte ich ja in meinen vorherigen Beiträgen. Aus einer emotionalen Überreaktion wird eine künstliche Hysterie erzeugt, die mit Gesetzen vollkommen über das Ziel hinausschießen. Daß man Produzenten und Verteiler bzw. Vertreiber hart bestraft, ist ja ok. Aber der "harmlose" Konsument, der an sich nichts weiter macht, ebenso hart bestraft werden soll, ist in meinen Augen rechtlich nicht so verständlich zu rechtfertigen. Da hat #basTi schon die richtige kritische Frage gestellt. Es ist schon fragwürdig, warum dann beim Drogenkonsum man es genau anders herum angeht, und Konsumenten nicht so hart bestraft, und rechtlich das bei dem Fall wieder umdrehen will. Im Endeffekt ist das bzgl. Beschaffung und Beschaffungskriminalität genau das gleiche.
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