News „Bricked“ GeForce RTX 5090(D): PCIe 5.0 triggert schwarzen Bildschirm bei Treiber-Installation

MadMaxx87 schrieb:
Sorry aber ist so...damals beim Launch der 7900xtx mit dem defekten Vapor-Cambern?
Keine Ahnung, aber was hat Nvidia bei diesem Launch eigentlich nicht verkackt? Ich frag für nen Freund.
 
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MalWiederIch schrieb:
Aus dem Artikel geht doch hervor, dass es wie bei den Steckern der 4090 nur eine Handvoll betroffen ist? RMA-Quoten der 4090 waren absolut durchschnittlich, manchmal hilft es gewisse Clickbait-Youtuber zu ignorieren die 20 Videos über eine betroffene GPU machen :rolleyes:

Du hast das Grundproblem nicht verstanden. Mal davon abgesehen, dass besagter Youtuber auch Diplom-Ingenieur ist und nur ein Video über die Thematik erstellt hat, geht es nicht um RMA-Quoten o.ä., sondern um den Umstand, dass Produkte nicht mehr ausreichend validiert werden, weil die Zeit für die Boardhersteller nicht mehr ausreichend ist. Vor dem Hintergrund, dass hier Produkte vertrieben werden, die tausende Euros kosten und anscheinend nur schnell mal auf Funktion geprüft werden konnten, ist dieser Sachverhalt kritisch zu hinterfragen.
 
SKu schrieb:
sondern um den Umstand, dass Produkte nicht mehr ausreichend validiert werden,
Wurden sie jemals "ausreichend" getestet? Es mag sicherlich ein Teil des Problems sein, das Grundproblem ist allerdings eher, dass heute ein Post von einem Chinesen in irgendeinem Forum ausreicht, damit sich alle Magazin wie Geier drauf stürzen und es als Sensation ausschlachten.

Das betrifft nicht nur Technik, schaue dir mal diverse Kriminalitätsfälle an, oder glaubst du es gibt heute häufiger Kindesentführungen oder Messerstechereien als früher? Der sprichwörtliche Sack Reis in China ist heute keiner mehr, solange man ihn in Verbindung mit etwas bringen kann was gerade aktuell in den Medien schwirrt.
 
Syrato schrieb:
Wenn man Scalperangebote kauft, entfallen Garantie und Gewährleistung

Das ist schlichtweg falsch.

Gewährleistung überträgt sich selbstverständlich auf den neuen Käufer, gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer (Händler). Und ob Garantie übertragen werden kann, hängt maßgeblich von den Garantie-Bestimmungen des Herstellers ab.
 
MaverickM schrieb:
Das ist schlichtweg falsch.

Gewährleistung überträgt sich selbstverständlich auf den neuen Käufer, gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer (Händler). Und ob Garantie übertragen werden kann, hängt maßgeblich von den Garantie-Bestimmungen des Herstellers ab.
Falsch!
Z.b. Ebay https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html

Sie sind als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben – gleich ob Sie privater oder gewerblicher Verkäufer sind. Ist die Ware bei der Übergabe an den Käufer mangelhaft, stehen dem Käufer Gewährleistungsansprüche zu.
aber
Wichtig: Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass die gesetzliche Gewährleistung sämtliche Fehler abdeckt, welche innerhalb der gesetzlichen Frist auftreten. Dies ist jedoch nicht so! Die Gewährleistung stellt keine befristete Haltbarkeitsgarantie dar, sondern räumt dem Käufer Rechte für den Fall ein, dass die Sache bei der Übergabe mangelhaft ist. Geht die Sache später aufgrund eines Bedienungsfehlers, Materialermüdung oder einfach durch Zufall kaputt, liegt in der Regel kein Gewährleistungsfall vor.
und
Kann ich als privater Verkäufer die Gewährleistung für den Artikel ausschließen?
Ja! Grundsätzlich können Sie als privater Verkäufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers beschränken oder völlig ausschließen. Hierbei sind allerdings einige Dinge zu beachten.
Wenn es deklariert ist und nicht Betrug u.ä. dahinter steckt.
Ergänzung ()

MaverickM schrieb:
Das ist schlichtweg falsch.

Gewährleistung überträgt sich selbstverständlich auf den neuen Käufer, gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer (Händler). Und ob Garantie übertragen werden kann, hängt maßgeblich von den Garantie-Bestimmungen des Herstellers ab.
Falsch!
Z.b. Ebay https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html

Sie sind als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben – gleich ob Sie privater oder gewerblicher Verkäufer sind. Ist die Ware bei der Übergabe an den Käufer mangelhaft, stehen dem Käufer Gewährleistungsansprüche zu.
aber
Wichtig: Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass die gesetzliche Gewährleistung sämtliche Fehler abdeckt, welche innerhalb der gesetzlichen Frist auftreten. Dies ist jedoch nicht so! Die Gewährleistung stellt keine befristete Haltbarkeitsgarantie dar, sondern räumt dem Käufer Rechte für den Fall ein, dass die Sache bei der Übergabe mangelhaft ist. Geht die Sache später aufgrund eines Bedienungsfehlers, Materialermüdung oder einfach durch Zufall kaputt, liegt in der Regel kein Gewährleistungsfall vor.
und
Kann ich als privater Verkäufer die Gewährleistung für den Artikel ausschließen?
Ja! Grundsätzlich können Sie als privater Verkäufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers beschränken oder völlig ausschließen. Hierbei sind allerdings einige Dinge zu beachten.
 
Tulol schrieb:
Weisst du, ich sitze gerade auf dem Klo und gehe gleich Duschen.
In der Reihenfolge läuft es bei mir auch ab.

Gruß Fred.
Ergänzung ()

ElliotAlderson schrieb:
Und wer betreibt sowas auf einem Consumer/Gaming Mainboard?
Köstlich.
Einfach nur köstlich.
Danke für dein Einwurf!
 
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Syrato schrieb:

Nein, nicht falsch. Du musst halt lesen und richtig verstehen, was 1) ich geschrieben habe und 2) bei eBay steht. Die Gewährleistung gegenüber dem Händler besteht weiterhin, ist abtretbar und beträgt zwei Jahre. Mit allen bekannten Einschränkungen und Rechten. Das, was eBay da schreibt, betrifft die Einjährige Gewährleistung für gebrauchte Artikel, die jeder Verkäufer (auch privat) zu leisten hat. Da kann übrigens auch nicht generell alles ausgeschlossen werden, siehe:

https://www.juraforum.de/news/wann-...leistung-bei-privatverkaeufen-moeglich_247183

Nachtrag: Die Abtretung der Gewährleistung ist auch im §398ff BGB geregelt.
 
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xexex schrieb:
Das betrifft nicht nur Technik, schaue dir mal diverse Kriminalitätsfälle an, oder glaubst du es gibt heute häufiger Kindesentführungen oder Messerstechereien als früher?

Was hat das mit Glauben zu tun? Dafür gibt es Statistiken. Ich muss mir nur die Anzahl der Straftaten bestimmter Bevölkerungsgruppen in Deutschland beim BKA ansehen und stelle fest, dass sich die Anzahl von 2013 auf 2023 um über 70% erhöht hat. Wenn man die Gesamtheit der Straftaten betrachtet, gebe ich dir Recht. Das hält sich mehr oder weniger in Waage bzw. verlagern sich die Delikte auch auf neue Lebensbereiche, die es früher noch nicht gab (z.B. Onlinebetrug). Trotzdem gibt es in Teilbereichen massive Steigerungen, die es zuvor nicht in der Form gab.

Aber das ist einfach Offtopic und evtl. etwas für den Politikbereich, nicht aber für dieses Thema hier.
 
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MaverickM schrieb:
Gewährleistung überträgt sich selbstverständlich auf den neuen Käufer
Pauschal ist das falsch, selbstverständlich passiert da gar nichts. Grundsätzlich hat erstmal nur der Scalper bei dem Händler den Gewährleistungsanspruch. Wenn man bei einem Scalper kauft, dann muss man von diesem eine schriftliche Abtretungserklärung einfordern, allein die originale Rechnung reicht nicht. Macht er das nicht und man kauft trotzdem, dann hat man Pech. Ich denke die meisten wissen das mit der Abtretungserlärung nicht.
 
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MaverickM schrieb:
Die Abtretung der Gewährleistung ist auch im §398ff BGB geregelt
Du meinst das sicherlich. Da steht eindeutig das ein Vertrag (Abtretungserklärung) gemacht werden muss. Ohne diesem hat man keine Gewährleistung. Die meisten kaufen bei einem Scalper und dieser schickt nur die originale Rechnung als Kopie mit.
 
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Syrato schrieb:
Bei mir ging es um Scalper und das sind Privatpersonen.

Spielt welche Rolle?

Helge01 schrieb:
Die meisten kaufen bei einem Scalper und dieser schickt nur die originale Rechnung als Kopie mit.

Und wo ist das Problem, eine Gewährleistungsabtretung zu verlangen? Sollte bei den absurden Preisen doch wohl das mindeste sein...
 
MaverickM schrieb:
Und wo ist das Problem, eine Gewährleistungsabtretung zu verlangen?
Problem ist das nicht wenn der Scalper mitspielt. Nur wissen das meist nicht mal die Scalper und die Käufer erst recht nicht. Die meisten Käufe werden ohne dem abgewickelt. Die sind alle so verrückt nach den Karten, das sich keiner Gedanken darüber macht. Letztendlich bekommen die Käufer eine Kopie von der originalen Rechnung mit dem Hinweis, das der Verkäufer als Privatperson die Gewährleistung ausschließt.
 
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@Helge01
Gemäß dem Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt halt auch der Umkehrschluss... Wer um seine Rechte nicht weiß, trägt selber die Schuld. ;)
 
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wern001 schrieb:
Aber leider gibt es in der freien Wildbahn sehr viele unterschiedliche Konstellationen von PC
Naja so ein pcie Slot ist Standart genauso wie die Chips dazu , nur weil es viele Boards gibt ist das keine Ausrede das es zu solchen Probleme kommen kann und die jeweiligen BIOS Versionen sind auch nicht Grund verschieden da ist auch vieles Standart , wenn ich mir zb Asus ansehe die haben pro Generation 20-30 Boards wenn es da ein BIOS Update gibt kommt das praktisch fast zeitgleich für alle ....sicher unterschiedliche Features aber die Basis ist wahrscheinlich nicht so verschieden
 
Intel CPU mit Grafik und RTX 5080 oder 5090,dann geht gar nichts mehr ^^,sollten beide ins Guiness Buch der Rekorde was die Bugs angeht.PCIe 5.0 ist garantiert der Fehler,denn dafür gibt es keinen RAM der das richtig machen kann."Ich habe eine RTX 5090,und ist die gut?Weiss nicht mein PC geht nicht mehr an."
 
qiller schrieb:
Es ist ein Unterschied, ob ich nur 4 Lanes mit Gen5 betreibe oder aber gleich 16 Lanes. 32GT/s stellen einfach andere Anforderungen.

Da stimme ich dir auch zu an das hatte ich auch nicht gedacht aber mein Einwurf dazu .....das ich jetzt nicht unbedingt die Mainboards als Schuldigen sehe

Diverse Leute haben doch schon getestet und sagen zwischen pcie4 und 5 gibt es kaum Unterschiede in wie schnell die GPU bzw wie viel FPS sie zaubert

Auch wenn jetzt pcie5 x16 aktive sind wird da nun viel mehr Daten rüber geschickt oder halt sich das in Grenzen ....

Vielleicht sollte man Mal wirklich ein Vergleich mit Intel Boards ziehen ob es da auch vergleichbare Probleme gibt ...ich kann mir noch vorstellen das zb SSD im falschen m.2 Slot ....Board teilt sich die lanes und dabei verhaspelt sich alles

Oder da gab's doch kürzlich das "Problem" mit wenn usb4 verbaut ist gepaart mit m.2 auch irgendwas nicht ganz so super war wodurch lanes belegt sind und dadurch weniger m.2 ....
 
MaverickM schrieb:
@Helge01
Gemäß dem Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt halt auch der Umkehrschluss... Wer um seine Rechte nicht weiß, trägt selber die Schuld. ;)
Die Rechte kann man auch bei Bill Gates anfordern oder Mohamed Ali ^^
 
Ich habe bisher auch noch keinen Hersteller gefunden, der Garantie außer dem Erstkäufer gibt.
Wer bei einem Scalper kauft wird in der Regel ohne Gewährleistung und Garantie da stehen. Geht was kaputt war es ein teurer Spaß.
 
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