Einen wunderschönen guten Morgen,
der Weg von einen Ort A zu einen Ort B ist nicht patentiert. Dieser kann entweder existieren oder auch nicht. In den entsprechenden Patent geht es darum, wie der günstigste Verkehrsweg von A nach B auf einen mobilen Endgerät, welches nur begrenzte Ressourcen zur Verfügung hat, berechnet werden kann. Und das Patent beschreibt hier einen Weg, wie das mobile Endgerät diese Rechenleistung nicht machen muss. Sondern ein Server, welcher entsprechend rechenstark ist, wird mit dieser Aufgabe belastet und lediglich das Ergebnis wird über ein Netzwerk an das mobile Endgerät übermittelt. Und genau das macht Google mit dem Dienst Google Maps für mobile Endgeräte. Andere Anbieter (wie die meisten Navigationsgeräte) haben alle Daten lokal und machen alle Berechnungen lokal. Sie nutzen also dieses Patent nicht.
Das alles hätte man schon wissen können, wenn man sich nur den je nach Bildschirmgröße maximal 10 Zeilen langen Abstrakt des U.S. Patents Nr. 6,169,515 durchgelesen hätte. Dazu hätte der Verweis zur Originalquelle und dort ein weiterer Verweis zu den Patent geführt. Insgesamt geht es in der Klage (und das ist auch in der News von Computerbase zu lesen) um Dienste auf mobilen Geräten und deren Funktionsweise, also nicht um die Google-Dienste im Allgemeinen und insbesondere nicht um die Google Dienste, welche von lokal stationären Geräten (wie PCs) genutzt werden können.
Und solange bietet Google seine Dienste auf mobilen Geräten noch nicht an. Es wurde also nicht erst zig Jahre gewartet.
Es kommt jetzt natürlich noch auf die genaue Patentbeschreibung an. Die lese ich mir aber nicht durch, da das wirklich viel ist. Das sollen mal zuständige Gutachter und Richter machen.
Gruss
Mizi