Affenzahn schrieb:
Wenn ich bewusst etwas installier, geb ich dir Recht, muss ich damit rechnen.
Edge wurde in diesem Fall aber NICHT bewusst installiert, sondern aufgezwängt. Das ist mMn ein großer Unterschied.
Nein, imho ist es keiner. Du hast du Windows gekauft oder nutzt es. Da hast du mindestens einen Vertrag mit ihnen abgeschlossen und du nutzt das Gesamtpaket. IE und EdgeHTML sind nun EOL, Edge (Chrome) ist nun der neue, hauseigene und einzig noch supportete Browser. Natürlich bekommst du diesen auch ausgeliefert, weil er zum Funktionsumfang "Windows" dazugehört.
Deine Haltung wäre so, als wenn ich Windows installiere und mich beschwere, dass ich zu Paint, Notepad, Wordpad, IE, Edge (alt), Edge (neu),
Fax (ja, es gibt in Windows einen vollständigen Fax-Client), Explorer, RDP, Snipping Tool, Charmap, Konsole, Powershell, Taschenrechner und Co. "genötigt" werde... Nein, es gehört zum Funktionsumfang!
Ich beschwere mich doch auch nicht bei VW, dass ich bei Updates des Systems nun irgendwas ändert, ggf. etwas ersetzt wird, weil das Alte einfach ausgedient hat und EOL ist. Sei es aus dem Grund, dass VW es nicht mehr supporten will oder kann (bspw. wegen ausgelaufenen Verträgen mit anderen Herstellern) und einen neuen Ersatz bekommt oder ob es durch politische Entscheidungen innerhalb VWs passiert ist, weil man jetzt (fiktiv) statt der internen Spotify-Bridge nun Deezer anbindet, Spotify allerdings weiterhin vorhanden ist, allerdings nicht mehr seitens VW gewartet wird, weil es dabei nicht zu Verträgen gekommen ist, man aber trotzdem einen Streaming-Client anbieten möchte.
Der Browser ist in 2020 nunmal Kernbestandteil eines Betriebssystems und wenn die alten Browser EOL sind (und es dafür keinen Support mehr gibt), liefert man eben einen aus, welcher supported wird (und ebenso noch für 7 und 8 ausgeliefert wird), statt eben keinen mitzuliefern. Schön dass ihr bereits andere Browser habt, in naher Zukunft können aber IE und Edge einfach rausfallen (wird aus Legacy-Sicht nie passieren, allerdings werden sie eben auch nicht mehr gepatcht) und dann hätte man gar keinen hauseigenen Browser mehr und müsste mit sicherheitstechnisch fragwürdigen Browsern hantieren. MS hat doch keine Kontrolle, welche Browser ihr sonst nutzt.
Affenzahn schrieb:
Was mich dabei interessiert ist, welche Handhabe hat der Wettbewerbshüter, in diesem Falle wohl die EU?
Da gäbe es viel Wichtigeres, was diese erstmal untersuchen müssten. Jetzt ist erstmal Apple dran (find den Artikel auf die Stelle nicht), Google hätte bereits auch vor Jahren geprüft werden müssen. Stattdessen hat man sich auf Beschwerde von Opera MS vorgenommen und man musste einen Browserauswahldialog anbieten, wobei sich an der damaligen Situation afaik nichts getan hat. :O
Die EU sollte sich endlich mal auf die ganzen App Stores einschießen. Wie Apple heutzutage immer noch nur seinen App Store trotz aller Rauswürfe und Zwang zu In-App-Käufen nur über ihren Store durchkommt, ist echt fragwürdig und definitiv eine Gängelung von Drittanbietern. Google ist da wenigstens etwas offener und erlaubt immerhin alternative Stores, aber richtiges Sideloading ohne App Stores ohne Warnungen gibts da in Gänze nicht.
Ja Apple hat kein Monopol, aber Apple hat 100 % Kontrolle über ihren Store und es ist höchst fragwürdig, wenn Hersteller gezwungen werden können, Abos u.ä. nur über In-App-Käufe abschließen zu dürfen, damit Apple ohne Eigenleistung trotzdem seine eigene Provision bekommt.
Die EU ist diesbezüglich ein reines Trauerspiel.
RayAlpha schrieb:
Könnte man mit Linux doch nur vernünftig ALLE Spiele zocken
Unter Linux hast die die
selben Probleme.
gaelic schrieb:
Lokale Programme können zwar theoretisch auf die ganze Platte zugreifen (dieses Grauen ist wohl auch ein MS Spezifikum)
Nein, so arbeitet
jedes Computersystem. Wenn ich in Linux Anwendungen ausführe, haben die genauso Zugriff aufs Firefox Profil unter
~/.mozilla/firefox/<profil>
, weil es eben dem User gehört. Was in Linux das Home-Verzeichnis mit versteckten Verzeichnissen ist, ist unter Windows eben %appdata% oder Legacy auch noch die Registry. Zumindest herrscht damit weniger Wildwuchs als unter Linux.
gaelic schrieb:
aber sie haben noch lange nicht das Recht das automatisiert zu tun.
Doch, denn genau deswegen führst du Programme aus um automatisiert Aufgabe XY machen zu können.
gaelic schrieb:
Und darum geht es z.b. in der DSGVO, und nicht um das öffnen eines Ordners im Dateimanager. Du streust hier Sand in die Augen.
Die DSGVO kümmert sich um die Verarbeitung
personenbezogener Daten. Auch ist (mindestens für mich) fragwürdig, was an einer
bookmarks.db
personenbezogen ist. Oder speicherst du Bookmarks im Format
Max Mustermann Privatstraße 1 12345 Musterhausen mag Link https://www.computerbase.de
? Insofern sind deine Bookmarks für
dich vielleicht persönlich relevant, aber die Bookmarks
selbst sind einfach nur Links auf öffentliche Zugänge, welche nicht schützenswert sind.
Du müsstest erstmal darlegen, dass Bookmarks personenbezogen sind. Ich bezweifel stark, dass ein nachgeahmtes Lesezeichen in einem Schriftstück personenbezogen ist.