News Bundesarbeitsgericht: Hetze in WhatsApp-Gruppen kann Kündigungsgrund sein

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Chilisidian schrieb:
macht man das wohl besser im kleinen Kreis im stillen Kämmerlein.
Und wie wir nun alle wissen sind 5 Arbeitskollegen die vom gleichen Thema betroffen sind NICHT der kleine Kreis.

Lächerlich.
Ergänzung ()

BloodReaver87 schrieb:
Aber wenn man über den eigenen Chef so lästert/schimpft dann ist wohl eh besser man geht wo anders hin. Über andere Abteilungen zu lästern ist was anderes ;)
Naja.
Früher sass man in der Stambeiz hat sein Bierchen getrunken und leicht alkoholisiert rausposaunt was einem nicht passt.
Heutzutage hockt man alleine zu Hause und schreibt in Chats.

Ansonsten hat sich nichts geändert.
Ergänzung ()

Dr. MaRV schrieb:
Auf Arbeit gibt es keine Freunde. Man fängt dort keine Freundschaften an und lädt Kollegen auch nicht nach Hause ein, oder geht nach dem Feierabend mit diesen noch irgendwo gemeinsam hin.
Richtig. Sind wir doch auch hier um zu Arbeiten! Nicht das noch Private Gespräch entstehen am Arbeitsplatz.
Ist ja nicht so wie wenn wir 1/3 unseres Tages am Arbeitsplatz verbringen.
 
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Madman1209 schrieb:
Sonst schafft man lediglich Misstrauen und möglicherweise Denunziantentum und sorgt dafür, dass zwischen Kollegen künftig (noch) weniger Austausch stattfindet, aus Angst, man könnte irgendwann dafür belangt werden. Sowas schwächt in meinen Augen die Arbeitnehmerposition noch weiter. Das gefällt mir ganz und gar nicht.
Es ging hier meines Wissens um Beleidigungen und Diffamierungen des Chefs, die auch klar als solche zu erkennen war. Der einzige Aspekt gegen den hier geklagt wurde, war die Tatsache, dass das ganze eigentlich in einer privaten WhatsApp-Gruppe stattfand - in einem nach Kläger "geschützten privaten Raum".

Fluchen und Schimpfen muss ja nicht direkt persönlich sein. Ja, ich fluche auf Arbeit auch. Ja, ich rege mich auch schon einmal über meinen Vorgesetzten auf. Auch unter Kollegen. Aber das ganze halte ich nicht noch schriftlich fest und viel wichtiger: Bleib ich dabei halbwegs sachlich und werde nicht persönlich...

Das große Problem ist hier ja auch gar nicht, dass Fluchen, Schimpfen und ggfs. Beleidigen. Sondern halt die Tatsache, wenn ich es in einer WhatsApp-Gruppe habe, dass es dafür auch noch Nachweise gibt. Hier muss ja zwangsläufig irgendeiner aus der Gruppe den Verlauf an den Chef herangetragen haben...
Mach ich das ganze persönlich im Gespräch - wo es nicht festgehalten wird - kann immer noch einer zum Chef gehen. Aber dann fehlt natürlich der Nachweis ;)

Es hat ja auch seinen Grund, warum gewisse Anliegen dann doch gerne versucht werden, telefonisch oder im Gespräch zu klären. Vielleicht habe ich da "unter der Hand" doch mehr Möglichkeiten bzw. kann Tipps geben oder kann auch etwas offener (und verständnisvoller) sein, als wenn ich schriftlich auf etwas antworte, was halt direkt protokolliert ist und worauf mich im Zweifel festbinden kann.

Nochmal: Es ging nicht darum, ob der Inhalt die Kündigung rechtfertigt oder nicht. Da ist man sich wohl einig. Es ging allein um die Frage, ob der Inhalt nicht in einem "privaten geschützten Raum" stattgefunden hat. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage für diesen Fall selbst noch nicht beantwortet, sondern nur festgestellt, dass eine WhatsApp-Gruppe nicht automatisch ein privat geschützter Raum ist.
Ob das hier der Fall war, muss die Vorinstanz letztlich bewerten. Und für mich ist eine WhatsApp-Gruppe die rein aus Arbeitskollegen besteht schon echt nicht einfach als "privat geschützter Raum" zu bezeichnen. Für mich. Auch wenn die Arbeitskollegen zum Teil untereinander befreundet oder gar verwandt sind. Es ist immer noch ein ziemlich stark eingegrenzter Raum.

Wenn ich meine Frau sage, mein Chef kann manchmal ein ... sein, dann ist das in der Folge ja weniger kritisch, als wenn ich sowas unter Arbeitskollegen kommuniziere. Meine Frau hat im Zweifel mit meinem Chef nicht viel am Hut. Meine Arbeitskollegen kann ich durch meine Meinung/Laune noch eher beeinflussen. Da geht es halt eher um Vertrauensverhältnisse. Es gibt einfach gewisse Dinge, die sollte man nicht bringen.
 
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rechtmaessig, nicht rechtens = Auslegungssache des Richters. Der Richter hat falsch geurteilt, wenn der Arbeitnehmer nichts davon bei der Arbeit durchscheint. Was hier fehlt ist das pikante Detail wie Arbeitgeber davon erfahren hat:

wenn ich zustimmen darf ob jemand meine telnummer weitergeben darf und an wen, dann gilt das nicht fuer private Chats, weil man den Begriff "private chats" noch nicht legal definiert hat?

Und wenn sich das mal aendern sollte: kriegt der arbeitnehmer seinen job wieder oder direkt rente gesichert?


der einzige unterschied ist hier dass ein chatverlauf eben per app gespeichert wird, und auch hier wohl noch nicht legal festgelegt ist, ob screenshots oder texte oder bilder/videos weitergegeben werden duerfen!?!?!?!?!!

privatsphaere ist kein heikles thema:
jeder der, darauf besteht mitzuloggen oder cookies oder erweiterungens"sperren"(chrome) usw.....JEDER DER DEINE DATEN WILL, MACHT ES ZU SEINER BEREICHERUNG.



Jeder.


Und es gibt zu viele Menschen, die glauben "personalisierte" Werbung, sei von persoenlichem Vorteil oder reden sich ein zu einer privilegierten Zielgruppe zu gehoeren. Bis man nur noch die teuren Anbieter angezeigt bekommt - oder ausschliesslich die Partner des Browsers...
 
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wie es in der Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts heißt – in „stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen“ geäußert haben.
Somit hätte der Täter zumindest alle Möglichkeiten voll ausgeschöpft. Nicht dass ich das gutheiße, aber folgendes ließt sich dann doch weniger Dramatisch;
Wie der Spiegel berichtet, fielen etwa Sätze wie „in die Fresse hauen“.

Und ja, Clickbait vom feinsten @Andy
Selbst der Spiegel wählte besser!

Gruß Fred.
 
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Haldi schrieb:
Früher sass man in der Stambeiz hat sein Bierchen getrunken und leicht alkoholisiert rausposaunt was einem nicht passt.
Heutzutage hockt man alleine zu Hause und schreibt in Chats.

Ansonsten hat sich nichts geändert.
Dieses "ansonsten" ist aber ein gravierender Knackpunkt. Digitales lässt sich nachweisen. Wie eben Screenshots von Aussagen oder kopierte Voicenachrichten.
Am Stammtisch wird sicherlich genau so, wenn nicht heftiger, gelästert.
Dort bleiben aber keine Spuren, außer "der und der hat aber das und das gesagt"

Schade für den MA, dass er entlassen wurde, aber das ist wohl ein Thema, das heutzutage beachtet werden muss.
 
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ryul schrieb:
Die "Message" ist klar: Sei brav und artig und nicke alles ab.

Tolle Zukunft.

Nein, die Message lautet: Gehe respektvoll mit deinen Mitmenschen um. Und wenn du ein Problem mit ihnen hast, hab die Eier in der Hose und sage es ihnen ins Gesicht
 
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Andy schrieb:
Weil ein Mitarbeiter in einer privaten WhatsApp-Gruppe den Chef und Kollegen beleidigte, wurde er entlassen. Das war rechtmäßig, erklärte das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil. Ob Inhalte in privaten Chatgruppen tatsächlich vertraulich sind, hängt demnach von der Größe und personellen Zusammensetzung ab.

Zur News: Bundesarbeitsgericht: Hetze in WhatsApp-Gruppen kann Kündigungsgrund sein
Dass Gericht hat lediglich das Urteil des Landesgerichtes aufgehoben und eine Neuverhandlung erwirkt, aber nicht die Entlassung als rechtmäßig dargestellt. So verstehe ich den Artikel.

Abgesehen davon ist in unserem Betrieb vor Jahren etwas ähnliches passiert. Fotos aus Chats wurden der Geschäftsführung zugespielt und einige Kollegen wurden gegangen. Hatte einen faden Beigeschmack, weil nur bestimmt Beteiligte gehen durften und andere begnadigt wurden.

Daher gut überlegen mit wem man über was spricht. DDR lässt grüßen ...

Gruß Beschi
 
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Dr. MaRV schrieb:
Auf Arbeit gibt es keine Freunde. Man fängt dort keine Freundschaften an und lädt Kollegen auch nicht nach Hause ein, oder geht nach dem Feierabend mit diesen noch irgendwo gemeinsam hin.
arbeitest in nem callcenter? oder ner andren grossen Marke?

the bigger, the worse: amazon und viele andere 'Marken' pflegen Kollegenhass auf sehr subtile Art. aber du bist da bestimmt smarter, auch wenn zig produktivitaetsstudien zu arbeitsklima das gegenteil bewiesen haben.


ich irre mich bestimmt, dennoch
tuts mir leid, dass du diese negative Sichtweise haben musst. ich hoffe du magst deine arbeit, wenn schon nicht die kollegen.
 
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kachiri schrieb:
Wenn es dann auch noch der eigene Chef ist... Karma und so. Wäre btw. genauso schlimm, wenn es irgendein anderer Arbeitskollege gewesen wäre.
Okay, du denkst es wäre besonders wichtig hervorzuheben, dass es der Chef war, aber bei allen anderen Arbeitskollegen wäre es genau so schlimm gewesen? Macht keinen Sinn ...
 
Dr. MaRV schrieb:
Auf Arbeit gibt es keine Freunde. Man fängt dort keine Freundschaften an und lädt Kollegen auch nicht nach Hause ein, oder geht nach dem Feierabend mit diesen noch irgendwo gemeinsam hin.
Mit Kollegen wie dir, würde ich mich über 100%-Remote-Arbeit-Jobs auch freuen. Es gibt Arbeitsplätze, da ist Teamarbeit gefragt. Und da können auch Freundschaften entstehen.
 
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Martinipi schrieb:
Das Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis schützt schriftliche Nachrichten, Nachrichten über das Internet oder über das Telefon.
... oder auch nicht.

Gesetze sind eben da gebrochen zu werden ...
Dieses Grundrecht schützt deine Kommunikation vor Zugriff durch den Staat. Wo hat der Staat hier auf irgendwas zugegriffen?
Fernmeldegeheimnis heißt nicht, dass jemand, mit dem du dich freiwillig in einer Chatgruppe austauscht, darüber Stillschweigen zu bewahren hat.
 
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Wo soll Da auch der Unterschied sein zu einer verbalen Beleidigung?
 
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blöderidiot schrieb:
Fluchen und schimpfen am Arbeitsplatz hilft,
aber nicht
[...] ein 316 Seiten langes Word-Dokument mit rassistischen, sexistischen, grob beleidigenden und menschenverachtenden Äußerungen wie "unsere Piloten müssten alle vergast werden", "Anschlag auf BR wenn das alles so kommt" oder "Ich sehne den Tag herbei wo diese Bude anfängt zu brennen".
In der WhatsApp-Gruppe habe es krasse Beleidigungen gegeben, "die der Senat nicht wiedergeben möchte", [...]
https://www.heise.de/news/Kuendigun...rivater-WhatsApp-Gruppe-moeglich-9284284.html

war auch nicht gerade die beste idee, sowas in einer chatgruppe zu verteilen. aber mit der medienkompetenz ist es ja bei einigen nicht weit her...
 
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@blöderidiot: Bei uns wurde schon immer viel gemeckert. Aber es waren eigentlich nie persönliche Beleidigungen, vor allem nicht gegen Führungskräfte.
Wenn es um Personen ging, dann um Dinge wie die Arbeitsweise, Dinge, die eben die Arbeit und auch das Teamergebnis betrafen.
 
Dr. MaRV schrieb:
Würde ich mich nicht drauf verlassen, Generation Smombie zückt doch bei jeder Gelegenheit das Telefon und filmt und schneidet mit.
Da würde ich meinem Gegenüber aber etwas erzählen wenn er sein Telefon zückt und meint das aufnehmen zu müssen...man sollte außerdem schon wissen mit wem man über so etwas spricht und mit wem nicht.

Aber Gesunder Menschenverstand wird immer weniger und die Verblödung der Gesellschaft größer.
 
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Es ging in diesem Fall aber offenbar um den Umfang, den Inhalt und die Wortwahl der Beleidigungen. Da es hier wohl ziemlich extrem war, hat das Bundesarbeitsgericht die Kündigung für rechtens erklärt.
Man müsste jetzt natürlich mal den Inhalt genau sehen, wieso das Urteil zustande kam.
Das heißt aber nicht, dass Ablästern über den Chef im nicht engsten Kreis grundsätzlich eine Kündigung rechtfertigt.

Die Instanzen unter dem Bundesgericht haben dem Arbeitnehmer ja auch Recht gegeben. Wenn der Arbeitnehmer nachvollziehbar darlegen kann, wieso er von Vertraulichkeit ausgehen konnte, ist es auch möglich, dass er weiterhin Recht bekommt.
 
ryul schrieb:
Super, kann sich keiner mehr sicher sein, selbst oder gerade in privaten Gruppen / Räumen, dass seine Äußerungen weitergetragen werden.
Hast du die Begründung bewusst ignoriert, warum die Gruppe nicht als "rein privat" zu betrachten war?
ryul schrieb:
Die "Message" ist klar: Sei brav und artig und nicke alles ab.
Also nicht abnicken bedeutet für dich: „stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen
ryul schrieb:
Tolle Interpretation.
 
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Dr. MaRV schrieb:
Auf Arbeit gibt es keine Freunde. Man fängt dort keine Freundschaften an und lädt Kollegen auch nicht nach Hause ein, oder geht nach dem Feierabend mit diesen noch irgendwo gemeinsam hin.

@AGB-Leser
Hat mir meine Oma schon immer gesagt. Der Spruch ist aktueller denn je.


Würde ich mich nicht drauf verlassen, Generation Smombie zückt doch bei jeder Gelegenheit das Telefon und filmt und schneidet mit.
Aha, sehe ich total anders. Ich habe ein super Team und auch mein Vorgesetzter ist top.

Solch eine Situation würde ich erst gar nicht entstehen lassen.

Wenn es Redebedarf gibt, sollte man zumindest den Mumm in den Knochen haben und das direkte Gespräch suchen.

Ist sowas nicht möglich, sollte man sich ernsthaft Gedanken machen, ob man Zeit in dem Unternehmen verbringen will.

Ich arbeite gerne für meinen Arbeitgeber und es gibt keinen Grund meinen Kollegen privat auszuweichen.

Ich bin in einem Team unterwegs, da bleiben private Themen überhaupt nicht aus.

Allerdings gibt es auch keine Läster Boys wie in vielen anderen Unternehmen, die eine maximal toxische Atmosphäre schaffen.

Hier ist die Führungskraft gefordert mit bestem Beispiel voran zu gehen und auch das Team dementsprechend zu besetzen und nicht irgendwelche Ego Boys einzustellen die nur Unruhe reinbringen.
 
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Madman1209 schrieb:
Die Grenze, ab wann ich davon ausgehen darf, dass Inhalte nicht verwendet werden können, müsste dann bitte schon ganz klipp und klar definiert werden.
Ist doch definiert, siehe News:
Der Arbeitsrechtler Michael Fuhlrott erklärt im Spiegel, die Vertraulichkeit gelte seiner Einschätzung nach nur bei engsten Freunden und Familienmitgliedern.

Richtiges Urteil. Hoffentlich bekommt der seinen Job nicht zurück und auch keine Abfindung. Ehrlich, wie bescheuert muss man sein, sich bei Kollegen derart übern Chef zu äußern? Egal, ob in einer WhatsApp-Chatgruppe oder am Stammtisch?

Immer wieder geil, Menschen machen dumme Sachen und versuchen am Ende sich dann doch irgendwie rauszuwinden.
 
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