Madman1209 schrieb:
Sonst schafft man lediglich Misstrauen und möglicherweise Denunziantentum und sorgt dafür, dass zwischen Kollegen künftig (noch) weniger Austausch stattfindet, aus Angst, man könnte irgendwann dafür belangt werden. Sowas schwächt in meinen Augen die Arbeitnehmerposition noch weiter. Das gefällt mir ganz und gar nicht.
Es ging hier meines Wissens um Beleidigungen und Diffamierungen des Chefs, die auch klar als solche zu erkennen war. Der einzige Aspekt gegen den hier geklagt wurde, war die Tatsache, dass das ganze eigentlich in einer privaten WhatsApp-Gruppe stattfand - in einem nach Kläger "geschützten privaten Raum".
Fluchen und Schimpfen muss ja nicht direkt persönlich sein. Ja, ich fluche auf Arbeit auch. Ja, ich rege mich auch schon einmal über meinen Vorgesetzten auf. Auch unter Kollegen. Aber das ganze halte ich nicht noch schriftlich fest und viel wichtiger: Bleib ich dabei halbwegs sachlich und werde nicht persönlich...
Das große Problem ist hier ja auch gar nicht, dass Fluchen, Schimpfen und ggfs. Beleidigen. Sondern halt die Tatsache, wenn ich es in einer WhatsApp-Gruppe habe, dass es dafür auch noch Nachweise gibt. Hier muss ja zwangsläufig irgendeiner aus der Gruppe den Verlauf an den Chef herangetragen haben...
Mach ich das ganze persönlich im Gespräch - wo es nicht festgehalten wird - kann immer noch einer zum Chef gehen. Aber dann fehlt natürlich der Nachweis
Es hat ja auch seinen Grund, warum gewisse Anliegen dann doch gerne versucht werden, telefonisch oder im Gespräch zu klären. Vielleicht habe ich da "unter der Hand" doch mehr Möglichkeiten bzw. kann Tipps geben oder kann auch etwas offener (und verständnisvoller) sein, als wenn ich schriftlich auf etwas antworte, was halt direkt protokolliert ist und worauf mich im Zweifel festbinden kann.
Nochmal: Es ging nicht darum, ob der Inhalt die Kündigung rechtfertigt oder nicht. Da ist man sich wohl einig. Es ging allein um die Frage, ob der Inhalt nicht in einem "privaten geschützten Raum" stattgefunden hat. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage für diesen Fall selbst noch nicht beantwortet, sondern nur festgestellt, dass eine WhatsApp-Gruppe nicht automatisch ein privat geschützter Raum ist.
Ob das hier der Fall war, muss die Vorinstanz letztlich bewerten. Und für mich ist eine WhatsApp-Gruppe die rein aus Arbeitskollegen besteht schon echt nicht einfach als "privat geschützter Raum" zu bezeichnen. Für mich. Auch wenn die Arbeitskollegen zum Teil untereinander befreundet oder gar verwandt sind. Es ist immer noch ein ziemlich stark eingegrenzter Raum.
Wenn ich meine Frau sage, mein Chef kann manchmal ein ... sein, dann ist das in der Folge ja weniger kritisch, als wenn ich sowas unter Arbeitskollegen kommuniziere. Meine Frau hat im Zweifel mit meinem Chef nicht viel am Hut. Meine Arbeitskollegen kann ich durch meine Meinung/Laune noch eher beeinflussen. Da geht es halt eher um Vertrauensverhältnisse. Es gibt einfach gewisse Dinge, die sollte man nicht bringen.