estros schrieb:Womit ich ein Problem habe: Solche Urteile führen nur zu alltäglicher Angst was Falsches zu sagen und zum Denunziantentum. Das ist eine richtig schlechte Entwicklung.
Ich verstehe Deine grundsätzlichen Bedenken, aber diese treffen in diesem Fall wohl eher nicht zu.
estros schrieb:Lästern gehört zu 100% dazu, alles andere ist ein Sprechverbot.
Es wurde hier eben nicht gelästert, das wird sicher überall. Aber "Mann, Kollege XYZ hat mich heute im Meeting genervt" (lästern) ist halt ein Unterschied zu "Dem müsste man richtig auf die Fresse hauen" oder wie es hier wohl noch viel schlimmer passiert ist.
https://taz.de/Grundsatzurteil-vom-Bundesarbeitsgericht/!5951177/Schon seit 2014 haben sich sechs Kollegen bei der Fluggesellschaft TUI Fly in einer Chatgruppe ausgetauscht. Oft ging es um Fußball, immer wieder auch um Unzulänglichkeiten von Kolleg:innen, Betriebsrät:innen und Vorgesetzten.
Ein Feindbild scheint der polnische Geschäftsführer gewesen zu sein. Regelmäßig kam es zu Mord- und Vergewaltigungsfantasien. Zitate wie „Unter Hitler würde die Welt besser laufen“ zeigen den politischen Hintergrund der Chat-Teilnehmer.
Gott sei Dank sind die 80er/90er Jahre vorbei, wo man sich noch wegen Kleinigkeiten widerstandslos von einem cholerischen Chef runterputzen lassen musste und da sind auch Sätze gefallen, bei denen heute jeder entlassen würde, egal welcher "Dienstgrad". Deswegen muss es sich heute aber auch der Chef und die Kollegen nicht gefallen lassen, wenn so über sie geredet wird.