I'm unknown
Rear Admiral
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Es dauert halt, bis das von den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt wird. Wenn du denkst, dass so etwas nicht mehr da ist, nur weil es nicht in den Medien auftaucht, solltest du dir neue Maßstäbe setzen...capitalguy schrieb:auch von diesem komischen artikel 13 ist nichts mehr von da.
Das ist ja das schöne bei solchen Sachen. Da wird eine Sau durchs Dorf getrieben und erregt mal kurz die allgemeine Aufmerksamkeit. Wenn sie dann wieder außer Sicht ist glauben viele es wäre nie wirklich etwas gewesen. Bei vielen Sachen stimmt das ja auch. Die werden mal kurz aufgebauscht und am Ende war es der berühmte Sturm im Wasserglas.Colindo schrieb:Wenn du denkst, dass so etwas nicht mehr da ist, nur weil es nicht in den Medien auftaucht, solltest du dir neue Maßstäbe setzen...
Habe ebenfalls Probleme mit der PDF. Bekomme sie zwar geöffnet (Xodo), es werden aber nur 139 von 252 Seiten angezeigt, der Rest sind leere Seiten. Scheint wohl fehlerhat zu sein?pannooney schrieb:Gut, dass man die PDF vom Bundeskartellamt nicht öffnen kann (Adobe Acrobat Pro)
pannooney schrieb:Gut, dass man die PDF vom Bundeskartellamt nicht öffnen kann (Adobe Acrobat Pro)
stormi schrieb:Habe ebenfalls Probleme mit der PDF. Bekomme sie zwar geöffnet (Xodo), es werden aber nur 139 von 252 Seiten angezeigt, der Rest sind leere Seiten.
iamunknown schrieb:Gibt es auch Aussagen zu Strafen nach dem DSGVO Katalog? Bei schwerwiegenden Verstößen sollte das bei Konzernen ja Anwendung finden...
onetwoxx schrieb:Das ist eher unwahrscheinlich, da muss schon der Server des TVs Hersteller manipuliert werden. Weitere schädliche Szenarien sind relativ unwahrscheinlich
ok, es braucht also noch mehr zeit. vielleicht wird es auch wieder zurückgezogen und noch mal aufgeweicht. überraschen würde mich das nicht. so wie jetzt gerade mit den verkehrsstrafen.Colindo schrieb:Es dauert halt, bis das von den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt wird.
Bitte DSGVO beachten!Toprallog schrieb:Sind wir mal ehrlich: Überraschend ist das nicht.
Ich habe sowohl auf der Arbeit wie zuhause, jeweils unter Firefox, die Meldung, dass die Datei nicht geöffnet werden kann. Bei Klick auf "Mit anderem Programm öffnen" nutze ich beide Male den Acrobat Reader und bekomme eine Fehlermeldung, dass die beschädigte Datei nicht repariert werden konnte.SV3N schrieb:Kann ich so nicht reproduzieren, weder mit einem iPhone 11 Pro und aktuellem iOS noch mit dem Desktop und aktuellem Firefox unter Manjaro und Win 10 2004. PDF wird hier fehlerfrei angezeigt mit 252 Seiten.
Artikel 13 verstößt ja auch wie alle bisherigen Regelungen zum Leistungsschutzrecht gegen unsere Verfassung. Die geniale Idee der Politiker war ja, dass dann in Deutschland aufzuweichen, um das Verfassungsgericht zu befriedigen, während sich Internetfirmen trotzdem Europa-weit an die Regelung halten würden. Dann bekämen wir alle Nachteile, ohne dass das Verfassungsgericht sich beschweren kann.capitalguy schrieb:ok, es braucht also noch mehr zeit. vielleicht wird es auch wieder zurückgezogen und noch mal aufgeweicht. überraschen würde mich das nicht. so wie jetzt gerade mit den verkehrsstrafen.
Nein, erkläre doch mal wie du dir das vorstelltstNekkepenn schrieb:
Das war Sarkasmus ,oder?
Tronado schrieb:oder Firmen-Emails mitliest
Na da gibt es aber sehr große Unterschiede zwischen den Sicherheitslücken von IoT Geräten und einen Botnetz auf SmartTVs. Die SmartTVs nutzen ja alle proprietäre OS welche sich ja recht schlecht manipulieren lassen um Vollzugriff zu erhalten. Und jedes mir bekannte Szenario welches bisher genutzt wurde um ein Botnetz auf einem IoT Gerät (Router, WebCam, etc...zu intergieren, funktioniert da nicht.Cool Master schrieb:@onetwoxx
Schrieb er doch schon mittels Botnetz und da die IoT Geräte ja so für Sicherheit bekannt sich wird es da niemals Lücken geben...
Ich habe außer dem Windows Defender nichts laufen, und denke ich hätte das bemerkt, wenn der dazwischen geht.Serana schrieb:Bist du sicher, daß dir da nicht eventuell ein AV-Programm reinpfuschen kann?
Ja, DSGVO gibts noch, was denn sonst? Nur du weißt, was dein übriges Geschwurbel bedeuten soll.capitalguy schrieb:dsgvo? ach, das gibt es noch? davon habe ich schon ewig nichts mehr gehört. auch von diesem komischen artikel 13 ist nichts mehr von da. einst einst als das ende des internets propagiert und inzwischen total vergessen und am internet hat sich nichts geändert. an dsvgo erinnern sich vielleicht noch arbeitswütige deutsche beamte, aber was ist mit dem rest der eu?
Straftatbestände regelt das BDSG. In der DSGVO gibt es weder Strafen noch irgendeinen Katalog. Informiere dich bitte. Auch schwerwiegenden Verstöße sind nicht voraussetzend.iamunknown schrieb:@SV3N Gibt es auch Aussagen zu Strafen nach dem DSGVO Katalog? Bei schwerwiegenden Verstößen sollte das bei Konzernen ja Anwendung finden...
Artikel 13 DSGVO verstößt gegen unsere Verfassung? Aber sonst gehts dir hoffentlich gut.Colindo schrieb:Artikel 13 verstößt ja auch wie alle bisherigen Regelungen zum Leistungsschutzrecht gegen unsere Verfassung. Die geniale Idee der Politiker war ja, dass dann in Deutschland aufzuweichen, um das Verfassungsgericht zu befriedigen, während sich Internetfirmen trotzdem Europa-weit an die Regelung halten würden. Dann bekämen wir alle Nachteile, ohne dass das Verfassungsgericht sich beschweren kann.