kellerbach schrieb:
Das Gesetz ist ein gutes Beispiel für blinden Aktionismus, denn es vermindert null das Abhören, da man halt ausweichen kann. Die Frage, ob dieses Gesetz einen mindernden Effekt auf das Aufkommen von illegalem Abhören hat, interessiert hier einige offenbar nicht.
Nein, das interessiert mich in diesem Fall der Tat nicht, weil Abhören so oder so strafbar bleibt, egal ob mit Trackern oder mit Smartphones. Es geht in dem Gesetz lediglich um versteckte Funktionen, also um Geräte die vortäuschen etwas anderes zu sein als sie sind. Nämlich ein "harmloser" Tracker, der heimlich aufnimmt was ich sage und von dem ich nicht erwarten kann das er sowas auch kann, es ist ja schließlich nur ein Positionstracker. §90 TKG soll eher "versehentliche" Verletzungen der Privatsphäre durch unachtsame oder unwissende Benutzer minimieren oder verhindern, indem er die Verbreitung von Geräten wie aufnehmende Puppen oder eben Trackern mit Mikros verhindert.
Ein Smartphone täuscht dagegen keine Funktion vor, jeder weiss was es kann. Wenn sein Besitzer es dann versteckt und als Wanze verwendet dann ist das strafbar, aber kein Fall für §90 TKG, dafür greift ein anderes Gesetz.
Viele die hier rummeckern haben den Paragraph scheinbar überhaupt nicht gelesen oder nicht verstanden. Wenn man seinem Hund einfach ein Smartphone umbindet ist das Problem mit §90 TKG elegant gelöst
Und wenn der Hund mit
aktiviertem Gerät neben der Parkbank sitzt auf dem ich mich in der Mittagspause mit meinen Kollegen unterhalte dann hat der Besitzer so oder so ein Problem, egal ob das ein Smartphone oder ein Mikro-Tracker ist, weil meine Privatsphäre dann bereits verletzt wurde, da brauche ich kein §90 TKG um den Besitzer vor Gericht zu zerren.
Zudem existiert das Gesetz nun mal schon länger, es ist meines Wissens kein neues Gesetz. Und wie Volkimann bereits gesagt hat ist es die Aufgabe der Behörde die bestehenden Gesetze in ihrem Bereich umzusetzen. Das ist kein Wunschkonzert. Ob die Mitarbeiter das Gesetz selbst für sinnvoll halten oder nicht würde auch keine Rolle spielen, es ist schlicht und ergreifend ihr Job es zu tun.
Und es haben hier auch nicht eine Million Mitarbeiter 10 Jahre Arbeit aufgewendet nur um böse Mikro-Tracker vom Markt zu nehmen. Die kümmern sich auch noch um andere wichtige Sachen, nur berichtet CB halt nicht über alles. Aber sind scheinbar lästige Details, das interessiert hier einige offenbar auch nicht.
Schreiben sie ihrem Abgeordneten und lassen ihn darauf hinwirken dieses Gesetz abzuschaffen wenn es für sie nutzlos ist. Von alleine verschwinden Gesetze nicht und sie zu einfach ignorieren ist nun mal strafbar. Unsere Gesetzbücher sind übrigens voll von Aktionismusgesetzen. Nur ist auch das keine Beechtigungen solche Gesetze einfach zu ignorieren. Jedenfalls nicht ohne bereit zu sein die Konsequenzen zu tragen die ein Verstoß mit sich bringt.
Warum allerdings immer wieder Unternehmen einfach Geräte auf den Markt werfen ohne sich vorher über die Rechtslage zu informieren finde ich ehrlich gesagt das viel größere Armutszeugnis.
leipziger1979 schrieb:
Das trifft auch auf GPS fähige Smartphones zu oder ?
Installiert man dort, zum Beispiel der eifersüchtige Partner oder Helikoptereltern heimlich, eine App dann ist das das gleiche.
Richtig und ist dann auch trotzdem strafbar. In §90 TKG geht es um verstecke Funktionen in Geräten die nach etwas anderem aussehen und die Abhören ermöglichen nicht um Abhörfähigkeit an sich. Ein Smartphone und sogar eine Abhör-Wanze fallen nicht unter §90 TKG, solange sich die Wanze nicht als etwas anderes tarnt als ein winziges Mikro