News Bundesnetzagentur: GPS-Tracker mit Mikrofon müssen vernichtet werden

Ich hab gerade eine E-Mail zu meinem Smartphone Anbieter geschrieben auf sofortige Vernichtung meines Smartphones. Dazu Verweise und Beweise auf rechtsgültigkeit. Ich möchte mich ja niemals strafbar machen hier in Deutschland. :lol:
 
Rotkaeppchen schrieb:
Kurzfristig hilft eine Totalüberwachung in totalitären Systemen, wie z.B. aktuell in China. Langfristig hilft eine freiheitliche Gesellschaft, wie bei uns. Die Kriminalitätsrate war noch nie so niedrig im Land, nicht in den 1980er, nicht in den 1950ern und erst recht im Vergleich zum Mittelalter leben wir in absolut friedlichen Zeiten, egal, was irgendwelche Volksverhetzer in ihrem blauen Zustand von sich geben. Sie lügen bezogen auf die Gesamtheit der Straftaten.
XDDDD naiv wie Rotkäppchen im Märchen

Soso, und "kurzfristig" ist für dich wie lange? Schonmal Chinas Geschichte gelernt? Wenn du schon von "Kurzfristigkeit" sprichst, dann Beweise her... (und ja, GB könnte so ein Fall sein, weiß ich aber nicht genau)
 
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bluebox schrieb:
aber: wie verhält es sich, wenn das mikrofon von dritten, über eine raufgeschmuggelte app, über eine backdoor, ..., unbemerkt aktiviert wird?

Das spielt keine Rolle, daß das Smartphone ja prinzipiell aufnehmen kann und dies jeder weiss. Ob das jemand dann auch wirklich mißbraucht wie z.B. durch eine eingeschmuggelte App oder ähnliches ändert daran nichts mehr. Dafür ist ein anderer Paragraph zuständig.
Der Paragraph 90 TKG bezieht sich darauf, daß eine Abhörfunktion in einem Objekt enthalten ist, von dem man das nicht erwarten kann. Wenn Dein Bäcker Dir also Schoko-Muffins verkauft in dem ein kleines Mikro mit Sender eingebacken ist, dann verstößt er gegen §90 TKG ;)

mkdr schrieb:
Wo kann ich mein verbotenes Handy ordnungsgemäß abgeben zur Vernichtung?

Bei mir natürlich :D Alternativ würde natürlich helfen den Paragraphen nochmal genau zu lesen, dann könntest Du Dir das sparen. Aber ich wollte schon immer mal ein paar Smartphones straf- und kostenfrei zerstören, also her damit :D

loki4321 schrieb:
Ich hab gerade eine E-Mail zu meinem Smartphone Anbieter geschrieben auf sofortige Vernichtung meines Smartphones. Dazu Verweise und Beweise auf rechtsgültigkeit. Ich möchte mich ja niemals strafbar machen hier in Deutschland. :lol:

haha der lacht sich kaputt, falls Du das wirklich getan hast, weil auch Du den Paragraphen nicht verstanden hast. Aber die Antwort würde ich gerne sehen :D
 
shoeman schrieb:
.. Schonmal Chinas Geschichte gelernt?...
Vergessen, wie schnell das geht: https://de.wikipedia.org/wiki/Tian’anmen-Massaker
Es ist dreißig jahre her, aber immer noch präsent in den Köpfen vieler Chinesen.
Viele wollen mehr Demokratie, gerade die Hong Kong Chinesen und andere in
wirtschaftlich florierenden Gebieten. Wie oft warst Du schon in China?

Und es kann jederzeit wieder brodeln, gerade, wenn die Repressalien zu groß werden.
Je höher der Druck der Staatsmacht, umso größer wird der Widerstand.
 
Na dann ists ja kein Problem, schreibt man Notruftracker oder Senioren Sos Tracker auf die Geräte und gut ist.
Damit ist deren Zweck nun geändert und deren Funktionsumfang ersichtlich. Soviel zu deiner Logik.

Seltsamer Vergleich mit dem Muffin.
Auf das Gerät bekommt der doch niemals eine CE Zulassung. Daher darf er es schon aus ganz anderen Gründen nicht verkaufen.

Diese Kinderuhren mit gps und Abhörfunktion haben die auch schon verboten.
Jede smartwatch mit entsprechender app kann dasselbe.
 
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@DonnyDepp:
Das ist nicht meine Logik, das steht so im Gesetz, einfach genau den Gesetzestext lesen. Und wenn das so groß drauf stehen würde, daß man das aus der Distanz lesen kann die das Mikro reicht, könnte das sogar wieder legal sein, wäre dann nicht mehr versteckt ;) Wird dann aber halt ein ziemlich großer Tracker ;)

Und ja, die Kinderuhren haben sie verboten weil keiner bei einer Kinderuhr davon ausgeht, daß sie auch aufnehmen können. Weil getarnt und überraschend ist es ein Verstoß gegen §90 TKG.
Smartwatches können das zwar auch, weiss aber jeder, daß das kleine Smartphones sind die auch Mikros haben können, daher nicht versteckt und nicht überraschend, also kein Verstoß gegen §90 TKG.
Ich finde das ist alles nicht so kompliziert ;)
 
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Rotkaeppchen schrieb:
Vergessen, wie schnell das geht: https://de.wikipedia.org/wiki/Tian’anmen-Massaker
Es ist dreißig jahre her, aber immer noch präsent in den Köpfen vieler Chinesen.
Viele wollen mehr Demokratie, gerade die Hong Kong Chinesen und andere in
wirtschaftlich florierenden Gebieten. Wie oft warst Du schon in China?
Ich nicht. Warst du dort? Erzähl mal. Wie viel Prozent der Gesamtbevölkerung sind "Viele wollen mehr Demokratie"? Tiananmen ist einer der Tabuthemen, schon klar. Die Mehrheit der Bevölkerung findet sich damit ab oder muss es zumindest.


Rotkaeppchen schrieb:
Und es kann jederzeit wieder brodeln, gerade, wenn die Repressalien zu groß werden.
Je höher der Druck der Staatsmacht, umso größer wird der Widerstand.
Wann es umkippt, steht in den Sternen. Oder kannst du sagen, wann bestimmte Bitcoin-Währungen endgültig in den Keller wandern?
 
Ein Smartphone ist ja offensichtlich zum Aufnehmen da. Das fällt eben nicht unter versteckt, aber bei Smartwatches sehe ich den Fall gegeben. Normalbürger erwartet von einer Armbanduhr, dass die Uhrzeit und ggf das Datum angezeigt wird. Die Verbreitung ist sicher nicht so, dass man bei einer Armbanduhr Mikrofon und GPS annehmen muss, wodurch Smartwatches unter den Vernichtungsfall fallen.
 
Ok, ich räume ein, eine Smartwatch könnte wirklich ein Grenzfall sein. Da wäre dann die Frage ob eine Smartwatch wirklich in der Bevölkerung als reine Uhr wahrgenommen wird oder eben doch eher als ein Gadget mit Smartphonecharakter. Mal meine Mutter fragen, was die von einer Smartwatch erwartet :D

Ich hatte übrigens vor 20 Jahren bereits eine Armbanduhr, die bis zu 30 sec Ton aufzeichnen konnte, der bei jeder Aufnahme wieder überschrieben wurde. Damals gab es das Gesetz aber noch nicht, heute wäre sie wohl illegal. Ist aber schon vor über 10 Jahren durch Ungeschicklichkeit meinerseits irreparabel zerstört und dann entsorgt worden.
 
Damals gab es das Gesetz aber noch nicht, heute wäre sie wohl illegal.
Natürlich gab es das Gesetz schon zu der Zeit, hieß evtl. anders. Sonst wären Wanzen für den Privatmann legal gewesen...

Aber die Memofunktion Deiner Uhr hat absolut nichts mit dem zu tun, um was es hier geht.
 
Sind denn Smartphone nun auch verboten?
 
Habe mir hier wie diverse andere Kommentatoren auch zuerst gedacht was dann wohl ein Smartphone im Vergleich dazu ist... sieht man mal wie lächerlich das ist. Das Gesetz können die Sesselfurzer von Beamten bleiben lassen. Leider passiert so etwas immer wieder, leben einfach in anderen Welten.
 
Nessix schrieb:
DU musst einen Nachweis über die Entsorgung erbringen! Und mit solchen Spielchen kannst du dich auf einen Hausbesuch der Polizei einstellen.

Ja äh Nein!
 
Ich bin erstaunt, wie viele Leute hier anscheinend Schwierigkeiten haben, den im Artikel zitierten § 90 TKG zu lesen und zu verstehen. Mir ist es unmittelbar offensichtlich, dass er nicht auf Smartphones anwendbar ist (fehlende Vortäuschung/Verkleidung), sehr wohl aber auf Kinderspielzeug und GPS-Tracker mit aus der Ferne aktivierbarem Mikrofon.

Bei smarten Lautsprechern könnte man eine Vortäuschung noch annehmen, eine besondere Eignung für das unbemerkte Abhören fehlt jedoch zumindest wenn die Lautsprecher immer lokal mit einem Sprachbefehl ("Alexa", "Hey Siri", "OK Google") aktiviert werden müssen.
 
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Also der Jagdhund-Tracker sollte tatsächlich verboten werden. Das ist eindeutig cheaten.

Ansonsten aber ein gutes Gesetz, was eindeutig dem Bürger zugute kommt.
 
Ich dachte zuerst an einen verspäteten Aprilscherz. Mit Nachweiß entsorgen? Na, wenn das nicht effektiv ist [/Sarkasmus aus]
Anderer Seits muss man sich fragen wofür man an einem GPS-Tracker ein Mikrofon braucht. Vielleicht eine Erfindung aus China?
 
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...erschreckend, 90% haben den Artikel nicht wirklich gelesen: Leute es geht um GPS-Tracker - nicht um Smartphones, nicht um Autos, Smartwatches etc.... - es handelt sich ausschließlich um GPS-Tracker !
 
S K Y N E T schrieb:
Ja Ah doch!
Behörde verlangt von dir Nachweis bis zum Termin X. Kommst du dem trotz Erinnerungen nicht nach -> Behörde verhängt irgendwann Zwangsgeld - -> wird dieses nicht gezahlt, auch nicht nach diversen Erhöhungen des Zwangsgeldes greift eben die Behörde zum Mittel der Zwangshaft und es gibt einen Haftbefehl.
Dann ziehst du um und darfst für den Urlaub auch bezahlen.

anexX schrieb:
Denen ist hoffentlich schon klar das z.B. bei einer Kindesentführung durch den Recordingwegfall wichtige Infos wie Stimmprofile und alle sonstigen Merkmale die wichtige Hinweise zur Ergreifung der Täter liefern könnten einfach mal weg sind ? Aber was solls, Hauptsache es kann keiner hören wie de Frau Schmitz vom letzten Friseurbesuch erzählt - iss ja wichtiger. ^^
Dir ist hoffentlich klar das genau durch solche Dinger eine Entführung auch vereinfacht werden kann, in dem man Eltern, das Opfer etc einfach vorher ausspäht und ihre Gewohnheiten, Zeiten usw protokolliert?
Das man damit sicherstellt, dass das Opfer gerade alleine im Haus ist etc? Auf welchem Weg es sich gerade genau befindet?
 
Naja, dazu muss die Behörde erstmal wissen, dass man so ein Ding hat, das dürfte Dank Datenschutz schwierig sein, man kann ja nicht generell jeden unter Verdacht stellen.
 
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