Capthowdy schrieb:
Der größte Witz ist dass einfach so Gesetzte beschlossen werden können, die offensichtlich verfassungswidrig sind. Das Verfassungskonformität nicht vorher geprüft werden muss, ist wirklich unglaublich! Alle Politiker die sich an sowas beteiligen sollte man für lange Zeit einsperren!
Was hast du an "ohne Tatverdacht" jetzt nicht verstanden?
Durch Ihren Kommentar bestätigen Sie ganz wunderbar meine Erstaunen über die zahlreiche Kritik am Gesetz und meine Meinung, dass sich viele der Kritiker (nicht alle!) nur unzureichend/einseitig informieren.
Außerdem zeigen Sie, dass Sie meinen Kommentar nicht verstanden haben, denn sonst wüssten Sie, dass der fehlende Tatverdacht (in Bezug auf eine Straftat) hier überhaupt nicht problematisch ist, weil dennoch hohe rechtliche Hürden für den Einsatz des Trojaners gesetzt werden. Nur weil kein Tatverdacht erforderlich ist, heißt es nicht, dass der Einsatz anlasslos erfolgen darf. Außerdem gibt es einen Richtervorbehalt.
grincat64 schrieb:
Das es vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden wird, ist ziemlich klar und abzusehen.
Das es, solange bis es kassiert wird, so genutzt werden kann, ist in meinen Augen ein massiver Eingriff in unsere Demokratie und Betrug an unserer Demokratie.
Das sich unter solchen Umständen die Politiker über die Politikverdrossenheit wundern ist dann schon wieder grotesk, angesichts dieses Verhalten.
Wenn du das für dich so hinnehmen kannst und die Sache auch noch vor dir rechtfertigt, zeigt doch eigentlich nur, das du dich mit diesen Sachen noch niemals wirklich befasst hast, denn Jedem mit ausgeprägten Recht-/Unrecht-Empfinden stellen sich bei der Sache die Haare auf.
Unsere Politiker arbeiten seit Jahrzehnten daran den Bürger in unserem Lande gläsern zu machen.
Es ist schlimm das erwähnen zu müssen aber...
...ich komme aus dem Westen und fühle mich auf ungute Weise an anderes erinnert.
Da redet man derzeit massiv über "braune Gefahren" und läßt mal so ganz nebenbei die Stasi in Deutschland wieder zu. Seit Corona nehmen sich unsere gewählten Volksvertreter eine Menge Dinge und vor allem Rechte heraus. Mir mißhagt dieser Trend gewaltig.
Was nur wenn die Pandemie vorbei ist! Müssen dann zig Politiker zum Psychiater in Therapie, weil sie es vermissen werden das Volk zu reglementieren wo es weiterhin unnötig ist?
Da so quasi, von den anderen Medien, unbemerkt den Staats-Trojaner zu legitimieren ist in meinen Augen hinterhältig^10.
Ich bin mir ziemlich sicher, mich mit rechtlichen Problemstellungen umfangreicher befasst zu haben, als es bei Ihnen ganz offenkundig der Fall ist.
Wenn der juristische Dienst des Bundestages das Gesetz für nicht verfassungswidrig hält, kann es dennoch immer andere Parteien/Anwälte etc. geben, die das Gegenteil behaupten. Jeder hat letztlich die Möglichkeit gegen das Gesetz zu klagen. Dennoch ist es den Politikern, die ggf. auch für ein verfassungswidriges Gesetz gestimmt haben, eigentlich nicht vorzuwerfen, wenn Sie sich bei Ihrer Entscheidung auf die Einschätzung des juristischen Dienstes verlassen haben. Immerhin sollten dort Staatsrechtler/Juristen sitzen, die u.a. für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit bezahlt werden. Es ist aufgrund des Umfanges der rechtlichen Materie und den insgesamt betroffenen Rechtsgütern wohl nicht einmal dem juristischen Dienst vorzuwerfen, wenn er ein Gesetz zu Unrecht als verfassungskonform einstuft. Politiker können zunächst in jedem Fall mit Recht auf das Urteil des juristischen Dienstes vertrauen (dürfen), auch wenn in Einzelfällen Gesetze oder Paragraphen wieder "gekippt" werden.
Es gibt genug Beispiele, bei denen lange gültige Gesetze/Regelungen als unrechtmäßig verworfen wurden (kürzlich z.B. die Besteuerung von Renten, allerdings für jüngere Jahrgänge). Das hat dann meist seinen Grund darin, dass die entsprechende Rechtsmaterie nicht ganz so einfach zu durchschauen ist, wie juristische Laien (wie es im Forum wahrscheinlich alle sind) es denken. Das ist ein ganz normaler Prozess und schon immer in der Geschichte der Bundesrepublik so gewesen.
Solavidos schrieb:
Ich zitiere mal:
Greift der Staat für die Quellen-TKÜ auf Schwachstellen zu, zu denen die Hersteller noch keine Fehlerbehebung anbieten (sog. „Zero-Day-Exploits“[
19]), gerät er in eine Zwickmühle:[
20] Die Sicherheitsbehörden entwickeln dann ein ermittlungstaktisches Interesse daran, dass der Zeitraum zwischen Entdeckung der Schwachstelle und Fehlerbehebung lange währt.[
21] Das GG verpflichtet den Staat jedoch dazu, die Bürger im Rahmen des Möglichen vor den Risiken zu schützen, die mit der Nutzung sensibler technischer Systeme einhergehen; er ist insbes. im Grundsatz dazu angehalten, die Vulnerabilität der IT-Geräte nicht gegen die Bürger selbst zu richten.[
22] Nutzt der Staat bislang unentdeckte Sicherheitslücken gezielt aus, um eine Quellen-TKÜ einzuleiten, gefährdet er zwangsläufig zugleich die IT-Sicherheit aller Bürger,[
23] um gegen einige wenige verdächtige Personen effektiv ermitteln zu können.[
24]
https://netzpolitik.org/2021/catch-...tionsueberwachung-zwischen-recht-und-technik/
oder:
Verfassungswidrig und schädlich für innere Sicherheit
Viele Sachverständige und Jurist:innen schätzen die
Quellen-TKÜ als verfassungswidrig ein, da sie weit in die Grundrechte eingreift. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte erwägt,
gegen die Regelung zu klagen. Gegen andere Gesetze, die den Einsatz von Staatstrojanern erlauben, laufen bereits
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Auch die Organisation Reporter ohne Grenzen kündigte gestern an, mit dem Berliner Rechtsanwalt Prof. Niko Härting
Verfassungsbeschwerde einzulegen. Sie sieht die Pressefreiheit und den digitalen Quellenschutz durch das Gesetz bedroht. „Einen so massiven Angriff auf die Vertraulichkeit journalistischer Recherchen und die Anonymität von Quellen dürfen wir nicht hinnehmen“, so Geschäftsführer Christian Mihr.
https://netzpolitik.org/2021/verfas...ojaner-fuer-geheimdienste-und-vor-straftaten/
In der Tat steckt der Staat in einer Zwickmühle, ja. Das ist aber in vielen Bereichen der Fall. Beispiel: Möchte man verdeckte Ermittler einsetzen, werden diese nicht selten aufgefordert, sich straffällig zu verhalten. Tun die Ermittler das nicht, fliegen sie u.U. auf. Tun sie es, handeln sie in der Regel rechtswidrig, u.U. sind dann auch Beweise nicht zu gebrauchen.
Ich kann für mich damit sehr gut damit leben, wenn das Gesetz hilft, bedeutende Rechtsgüter zu schützen. Ich gebe zu, der gefahrenabwehrende Einsatz des Staatstrojaners ist ein wenig abstrakt, dennoch scheint es Bedarf zu geben.
Als Beispiel kann ich mir hier sehr gut Personen vorstellen, die in einschlägigen Foren sehr viel Wissen über Websites aus dem Bereich der Kinderpornographie zeigen, gegen die aber dennoch aufgrund der Formulierungen kein ausreichender Tatverdacht begründet werden kann. Ich finde es persönlich und moralisch sehr legitim, gegen solche Personen gefahrenabwehrend (präventiv) tätig zu werden und mithilfe des Staatstrojaners dort einzuschreiten.
Es mag Menschen geben, die das anders sehen, aber auch der eigene Computer ist kein rechtsfreier Raum. Und das schon gar nicht, wenn andere Menschen hierdurch gefährdet werden.