Aber selbst mit Enterprise ist der Datenschutz so eine Sache:
Microsoft hat zugesichert, dass Windows 10 konform zur EU-Datenschutz-Grundverordnung
ist. (
https://blogs.technet.microsoft.com/microsoft_presse/eu-datenschutz-grundverordnung/ )
Trotzdem ist festzustellen, dass es in den Versionen Home und Pro
nicht möglich ist, mithilfe von Einstellungen abzustellen, dass Daten an
Microsoft gesendet werden. So ist es bei diesen Versionen nicht möglich die
Telemetrie-Einstellungen in den Gruppenrichtlinien einzustellen. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht stellt in ihrem Bericht fest, dass
diese Versionen nicht genügend Optionen bereitstellen um den ausgehenden Datenverkehr bereit zu stellen. (
https://www.lda.bayern.de/media/windows_10_report.pdf S.2 )
Aber auch bei ihrer Analyse von Windows 10 Enterprise stellten sie fest, dass
es „noch keine umfassende Anleitung gibt, wie Windows 10, in Übereinstimmung mit dem europäischen Datenschutzgesetz, verwendet werden kann.“
(
https://www.lda.bayern.de/media/windows_10_report.pdf S.19 )
Auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit schreibt: „Nach allen mir bisher zugänglichen Erkenntnissen ist m.E.
ein datenschutzrechtlich unbedenklicher Einsatz von W10 nicht möglich,
es gibt keine Empfehlungen oder Konfigurationen (siehe LDA Bayern), die
dies ermöglichen könnten. Auch das BSI hat dazu keine Lösung.“
Auch die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte hat bedenkliche Zweifel.
„Es ist daher kritisch zu hinterfragen, ob derartige Ansätze mit den künftig
geltenden Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu
Privacy by default and design vereinbar sind. Vor diesem Hintergrund sind
bezugnehmend auf Ihre Frage Gefährdungen sowohl für Anwender- wie
auch Kundendaten nicht sicher auszuschließen.“
Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalts sieht bedenken in Richtung
Windows: „Alles in allem lassen sich einige bekannte Datenübertragungen
abstellen, jedoch letztlich muss man Microsoft vertrauen, dass sie Dritten
nicht zu viel erlauben und sich auch nicht selbst zu viele Daten genehmigen.
Hier wäre Linux mit seinem nachvollziehbaren, transparenten OSS-Modell
deutlich im Vorteil, da hier Sicherheit kontrollierbar und beweisbar ist und
nicht Vertrauen (= Glauben) gewährt werden muss.“
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass alle für den Datenschutz zuständige Stellen einen Einsatz von Windows 10 aus Sicht des Datenschutzes eher für bedenklich halten.
Insbesondere „Windows as a Service“ wird sehr kritisch gesehen, was doch
eher für einen Einsatz einer Windows 10 Enterprise LTSC sprechen würden.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Bremen
meint dazu: „Somit sind Aussagen zum Datenschutz und zur Datensicherheit nur bis zum nächsten (Funktions-)Update möglich. Wir halten es für sehr
unwahrscheinlich, dass die Verwaltung oder Unternehmen diesen Aufwand eingehen werden und folglich vermutlich ein datenschutzrechtlich nicht geprüftes Betriebssystem zum Einsatz kommt.“