Stefan1200
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Mai 2018
- Beiträge
- 458
@BrollyLSSJ ja, das ist dann leider richtig. Die BNetzA kann nur deutsche Firmen mit einer Strafen belegen oder einer Firma eine deutsche Rufnummer entziehen. Wenn eine ausländische Firma einfach die Absenderkennung mit einer deutsche Rufnummer fälsch (spoofing), damit man heran geht, aber diese Rufnummer gar nicht dieser Firma gehört, dann kann die BNetzA aus nachvollziehbaren Gründen nichts machen. Dann muss eine polizeiliche (Straf-) Ermittlung eingeleitet werden. Wenn die Firma aber auch außerhalb der EU sitzt, dann kann man das auch gleich lassen, da sind dann auch die polizeilichen Möglichkeiten bei dieser Art Straftaten sehr eingeschränkt. Aber wo die Firma sitzt und welche Möglichkeiten diese hat, findet man ja meist erst nach einer polizeilichen Ermittlung heraus.