sverebom
Vice Admiral
- Registriert
- Aug. 2004
- Beiträge
- 6.310
@Idon
Ich verstehe das Bedürfnis, die Bonität eines Vertragnehmers vor Vertragsabschluss feststellen zu können. Gerade bei einem Vermieter kann ich das verstehen, da sich das deutsche Recht eher auf die Seite der Mieter schlägt. Da möchte man natürlich keinen Vertrag mit jemanden eingehen, mit dem wahrscheinlich nur Ärger haben, und den man nur schwer (bzw. mit erheblichen Aufwand) wieder loswerden wird.
Was mir bei der SCHUFA fehlt ist die Überprüfung, ob eine Forderung auch zulässig ist. Das wird immer wieder von der SCHUFA eingefordert, aber geschehen ist noch nichts. Natürlich ist es nicht rechtens, wenn ein Dienstleister eine umstrittene Forderung an die SCHUFA meldet, und natürlich kann sich der Kunde dagegen wehren, und dann tut es dem Dienstleister auch weh (hoffe ich jedensfalls).
Aber das alles sollte gar nicht nötig sein. Der Vertragnehmer sollte keinen Rechtsanwalt konsultieren oder ggf. die Gerichte anrufen müssen. Wenn eine Mahnung ggf. in der SCHUFA erscheint, dann muss da auch ein Widerspruch erscheinen, und dann muss die Forderung als strittig angesehen werden und darf bis zur Klärung nicht in die Bewertung einfließen.
Und das muss automatisch geschehen, ohne dass sich der Kunde erst einen Anwalt nehmen und dann solange auf die Gegenseite und das System einprügeln muss, bis er zu seinem Recht kommt. Aber um dahin zu kommen brauchen wir wohl eine Zentralisierung und Digitalisierung der Prozeduren, und das kann in Deutschland dauern.
Ich verstehe das Bedürfnis, die Bonität eines Vertragnehmers vor Vertragsabschluss feststellen zu können. Gerade bei einem Vermieter kann ich das verstehen, da sich das deutsche Recht eher auf die Seite der Mieter schlägt. Da möchte man natürlich keinen Vertrag mit jemanden eingehen, mit dem wahrscheinlich nur Ärger haben, und den man nur schwer (bzw. mit erheblichen Aufwand) wieder loswerden wird.
Was mir bei der SCHUFA fehlt ist die Überprüfung, ob eine Forderung auch zulässig ist. Das wird immer wieder von der SCHUFA eingefordert, aber geschehen ist noch nichts. Natürlich ist es nicht rechtens, wenn ein Dienstleister eine umstrittene Forderung an die SCHUFA meldet, und natürlich kann sich der Kunde dagegen wehren, und dann tut es dem Dienstleister auch weh (hoffe ich jedensfalls).
Aber das alles sollte gar nicht nötig sein. Der Vertragnehmer sollte keinen Rechtsanwalt konsultieren oder ggf. die Gerichte anrufen müssen. Wenn eine Mahnung ggf. in der SCHUFA erscheint, dann muss da auch ein Widerspruch erscheinen, und dann muss die Forderung als strittig angesehen werden und darf bis zur Klärung nicht in die Bewertung einfließen.
Und das muss automatisch geschehen, ohne dass sich der Kunde erst einen Anwalt nehmen und dann solange auf die Gegenseite und das System einprügeln muss, bis er zu seinem Recht kommt. Aber um dahin zu kommen brauchen wir wohl eine Zentralisierung und Digitalisierung der Prozeduren, und das kann in Deutschland dauern.