Computerladen zerstört bei Reparatur Mainboard

Feuerferkel schrieb:
Ist ja ne göttliche Thread-Überschrift

Dachte ich mir beim draufklicken auch - ist aber nur wieder einer der sich abzocken gelassen hat und nun im Inet stänkert...
 
Wow, was ne Resonanz.

Um euch mal ein bißchen runterzubringen, führe ich die Ereignisse mal genauer aus.

80 Euro sind auf zwei Rechnungen gesplittet, 1x 50 Euro beim ersten Löten und 1x 30 Euro beim zweiten.

Bezahlt habe ich immer nach Erhalt der Ware, sonst hätten die mich ja auch nicht mit dem Board aus dem Laden raus gelassen.

Die Frage nach dem Board: Es ist das Motherboard von einem Notebook, da ist das ein bißchen kleiner und fummeliger. Ich finde die Preise an sich dafür dann schon akzeptabel.

Der BIOS-Chip war defekt, das Notebook hat so ein paar Dioden, die je nach Fehler verschieden leuchten. Das grenzte den Fehler sofort ein.

Was hättet ihr denn beim Notebook gemacht? Ich hatte zwei Alternative, gleich das teure Mainboard kaufen (150 Euro) oder zunächst einen neuen BIOS-Chip (20 Euro) plus Löten (50 Euro).
Das es beim ersten mal nicht klappte war Pech, wäre der Chip in Ordnung gewesen, wäre ich ja auch mit 70 Euro davon gekommen.

Rechtschutz habe ich zwar, aber mit 150 Euro SB bringt mir die in diesem Fall nicht viel. Um Vorweg den Fall zu sondieren stelle ich ja hier diese Frage.

EDIT:
Ach ja, vielen Dank auch für die vielen unsinnigen Beiträge.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da wirst du durch die Finger schaun. Das Board war bereits Defekt. Ein fehlgeschlagener Reparaturversuch macht das Board deshalb nicht "defekter".
Bei Dienstleistungen kannst du auch nur auf Kulanz hoffen.

Sieh dir die Sache bei diversen Autowerkstätten an.;) Die Reparieren auch auf Teufel-komm-raus irgendwelche Teile - ist auch egal, der Kunde muss es zu 85% eh zahlen.
 
Ok, Notebook Mainboard ist was anderes. Hättest aber auch gleich schreiben können um zu viele Nachfragen zu vermeiden ;)
 
Stimmt, hätte ich machen können, fand es aber nicht so wichtig. Hätte ich geahnt, dass dann so viel Aufregung herrscht, dann hätte ich es auch gemacht.

Ich werde das mal im ersten Posting ergänzen
 
Das war es ja was ich meinte,
der Händler ging mit dem Gedanken ran,
probieren kann man's ja, defekt isses eh!
Seine Arbeitszeit musst du freilich bezahlen,
ausser er hat dir ne Garantie gegeben das es wieder funktioniert oder sowas...
Also ich glaube auch nicht, dass du da großartig was machen kannst!
 
Notebook-Mainboard-Reparaturen sind fast immer sinnlos.
Hier ist es eigentlich immer besser, ein neues zu kaufen.

Ein Notebook ist im Gegensatz zu nem PC eben ein Wegwerfprodukt.

Und sicher sagen zu können, dass nur das BIOS nen Schaden hat oder z. B. auch ein Kondensator, halte ich für sehr schwierig...
 
Die Frage ist erstmal wo ist die defekte leiterbahn ?
ist sie in der nähe des Bios Chips ? oder am anderen Ende vom Board ?
Das steht nirgens in deiner Beschreibung!

Wenn ich davon ausgehe das der fehler in der Nähe des Bios Chip´s ist.
Musst du dir AGB´s genau durchlesen so wie es ryan_blackdrago gesagt hat.

Nicht jeder Händler verpflichtet sich solche schäden abzudeken!

Gehen wir aber mal davon aus das der Schaden am anderen ende Des Boards ist kann der händler sagen:
Sorry da können wir nichts für diesen fehler.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für 80 Euro bekomme ich garantiert kein neues Board!

Die defekte Leiterbahn ist direkt am BIOS-CHIP. Der Elektriker von dem Shop hat ja selber gesagt, dass vom zweiten Löten diese Bahnen zusammen geschmolzen sind.
 
Vielleicht kann man mit der Lupe sehen, ob an den Beinchen vom Bios Chip Brücken sind, also nicht sauber gearbeitet wurde. Ansonsten hast schlechte Karten. Wer weiß ob nicht schon mehr defekt war bzw. der defekte Bios Chip (woher weißt du dass er defekt war, kann ja auch beim Einlöten einen Schaden nehmen, wenn es z.B. zu warm wird) schon Schuld daran ist. Also meistens bringt das Rumlöten nichts. Es ist oft mehr defekt. Ich hätte gleich ein neues gekauft. Vielleicht kannst dich mit dem Händler einigen, dass du es bei ihm kaufst und er vielleicht einen Teil deines Reparaturpreises mit reinrechnet, so dass du nur die Hälfte des neuen Boards zahlen mußt.
Ergänzung ()

Naja, wenn er es selber zugibt, dann ist er auch Schuld. Egal ob das Board vorher defekt war oder nicht. Dann hätte er es lassen sollen beim zweiten Versuch. Meistens schaut es halt trotzdem schlecht aus, mit dem Schadenersatz. Oft lassen sie sich aber auf einen Rabatt beim neuen Board z.B. ein.
 
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2. Fragen:

1. Kannst Du dem Händler nachweisen, das er das Board zerstört hat?

2. Was möchtest Du jetzt von Ihm?

Bist Du verärgert und willst ihn verklagen oder möchtest Du von ihm das er Dir entgegenkommt?

Wenn Du ihn verklagen möchtest, solltest Du ihm nachweisen können, das durch seine Hand das Board zerstört wurde. Wenn Du nur eine Entschädigung haben möchtest, geh zu ihm und rede mit ihm. Alles andere führt zu nix, es sei denn Du möchtest Deinem Ärger einfach mal Luft machen (was auch okay ist).
 
ryan_blackdrago schrieb:
Irgendwo muß stehen (AGBs etc.), ob es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag handelt:
Werkvertrag : Aussicht auf einen bestimmten, garantierten Erfolg / Ziel
Dienstvertrag : Dienstleistung, ohne garantierten Erfolg / Ziel

Das ist wohl der einzig sinnvolle Ansatz in dieser Ansammlung von ansonsten sinn- und ahnungslosen Kommentaren.

Was genau wurde vereinbart?

Hat der Auftragnehmer diese Vereinbarung erfüllt?

Allerdings ergibt sich die Beurteilung eines Vertrages aus dessen Umständen und nicht etwa aus AGB, welche bestenfalls ergänzend herangezogen werden können.
 
@Doc Foster

Aha, Ich gehe zwei Wetten ein:

1. Das er in den AGBs nicht finden wird, ob es sich um einen Werk- oder Dienstvertrag handelt

und

2. Wirst Du in Deutschland keine Reparaturwerkstatt finden, die den Erfolg einer Reparatur (Dienstleistung) garantiert. Auch dann nicht, wenn von der Sache her der Erfolg sehr wahrscheinlich ist. So blöd ist kein Mensch.

Mit der Zusicherung würden sie sich selber direkt zur Haftung verpflichten. Das ist aber hier auch völlig uninteressant. Sollte die Werkstatt bei der Reparatur unsachgemäß gearbeitet haben und der Kunde kann es der Werkstatt nachweisen, kann er vor Gericht versuchen sein Recht auf Entschädigung und/oder Rückerstattung durchzusetzen.

Die Frage ist nur ob sich das Lohnt und wie hoch die Wahrscheinlichkeit auf Erfolg ist. Das kann er sich aber nur selber oder ein Rechtsanwalt oder ein Sachverständiger beantworten.

Wahrscheinlich ist ihm am ehesten geholfen wenn er nochmal zur Werkstatt tigert und mit denen Spricht.

Und sonst kann er auch zur Verbraucherzentrale gehen und sich dort beraten lassen.

Erhänzung 20.10.2011 13.31 Uhr:

Evtl. Hilfreich: http://www.gulp.de/kb/lwo/vertrag/werk_versus_dienstvertrag1.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Wirst Du in Deutschland keine Reparaturwerkstatt finden, die den Erfolg einer Reparatur (Dienstleistung) garantiert. Auch dann nicht, wenn von der Sache her der Erfolg sehr wahrscheinlich ist. So blöd ist kein Mensch.

Genau das ist aber das Wesen des Werkvertrages, ein Erfolg wird geschuldet.

Ob nun ein Werkvertrag vorliegt, hängt davon ab, was zw. den Parteien vereinbart wurde und wie das ggf. auszulegen ist.
 
AGBs finde ich natürlich nicht auf den Auträgen und auch nicht auf den Rechnungen.

Ob die jetzt irgendwo im Laden hänge, weiß ich nicht.

Auf dem Auftrag steht zumindest oben "Werkstattauftrag" drüber, aber ob das was hilft?

Luft will ich nicht ablassen, ich habe dem Händler auch ganz höflich geschrieben.

Ich möchte aber eine Art Schadensersatz, auch wenn es nicht die Kosten für das ganze neue Board sein müssen, möchte ich aber schon, dass er bei den bezahlten Lohnkosten was erstattet.

Nur bevor ich jetzt was fordere stellt sich eben dir Frage: Kann ich was fordern? Habe ich da eine rechtliche Grundlage. Nur mit heisser Luft drohen ist nicht mein Ding.

Ich kenne das aus der Autobranche, macht der Mechaniker dort Mist und beschädigt/zerstört etwas am Kundenfahrzeug, so ist die Firma dagegegen versichert.

In meinem Fall geht es ja nicht um den Erfolg der Reparatur, sondern um eine fahrlässige Beschädigung des zu reparierenden Gegenstands.
 
Du hast immer das Recht Deine Forderungen einzuklagen. Der Auftrag war den Bios-Chip zu tauschen, dabei wurden Leiterbahnen beschädigt. Ergo hat die Werkstatt murks veranstaltet.

Es kann Dir aber keiner eine Garantie auf Erfolg aussprechen. Dafür gibt es halt Gerichte die dann Entscheiden wer von beiden Recht bekommt. Wie hoch Deine Erfolgschancen sind kann Dir am besten ein Rechtsanwalt sagen. Oder Du gehst vorab zu einer Verbraucherzentrale, die können einem in solchen Fällen auch ganz gut helfen.

Was vllt. hilfreich sein kann ist: Hast Du ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag für die Reparatur? Dort werden ja schon mal grundlegende Dinge festgehalten. Ich vermute aber mal nicht. Und somit steht im schlimmsten Fall Aussage gegen Aussage. Wenn Du nichts schriftliches in der Hand hast ist ein Rechtsstreit meist eine heikle Angelegenheit. Du musst Dir halt die Frage beantworten ob es Dir das Risiko wert ist.

PS: Werkstattauftrag hat nichts mit einem Werkvertrag zu tun. Das 1. beschreibt nur woher der Auftrag kommt und das 2. die Vertragsart.
 
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Hast du mit dem Händler ausgemacht: "Reparatur des Mainboards" oder "Austausch des BIOS-Chips"?
Im ersteren Fall: Das Board kann durch die Dienstleistung nicht "defekter" als defekt werden. Das Board ware ohnehin defekt.

Bei "Austausch des BIOS Chips" wird es schwierig. Eigentlich hätte dich der Vertragspartner darauf hinweisen müssen, dass er es eventuell nicht zusammenbringt. (aber das Risiko trägst trotzdem du)

EDIT: Das ist meine Laienmeinung dazu. Mit 100% Sicherheit weiß ich es nicht.
 
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