drago-museweni
Admiral Pro
- Registriert
- März 2004
- Beiträge
- 9.291
krong schrieb:.... ärztliches Attest zückte.....
Das lasse ich mir eingehen aber kann man diese Person nicht des Ladens verweisen, den dieses Artest sagt ja nur das er keine Maske tragen darf, aber es bedeutet doch nicht das dieser sich über das Hausrecht hinwegsetzen darf, wenn da Maske gefordert ist muss er eine tragen, kann er das nicht muss dieser draußen bleiben, und jemand anderes reinschicken in den Laden, wenn dieser da was benötigt, vor allem bei den ganzen Fakeartesten wo nicht einmal eine Diagnose drinnen steht..
Ich kenne dazu die rechtliche Lage nicht, aber ich würde auf das Hausrecht setzten es bleibt jedem selbst überlassen wen man bedient, oder greift da das Antidiskreminierungsgesetz was ich aber nicht glaube..
So kleines Update habe recherchiert, wie es aussieht darf man die Kunden abweisen solange keine Behinderung vorliegt, und auch bei dieser kann ein Laden desinfizierte Gesichtsschilde verteilen, hierzu der Link.
Antidiskreminierungsstelle Hausrecht vs Artest also der Raucher hätte rausgeschmissen gehört...
Zuletzt bearbeitet: