hotzenplot
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nein hab ich nicht, ich kann dir nur sagen das Freitags ein Rundschreiben vom Erzbistum an die Mitarbeiter verteilt wurden , in dem drin steht :Der Paule schrieb:Hast Du da einmal einen Link zum nachlesen?
1. das bei Schließung der Kita die Mitarbeitende an sich weiter zur Arbeit verpflichtet ist und Sache der Gemeinden sind ( die Träger der jeweiligen Kitas ) ob die Kita geschlossen wird oder nicht und wenn sie geschlossen wird, haben die Mitarbeiter Urlaub zu nehmen. Haben sie kein Urlaub, dann unbezahlten Sonderurlaub
2. bleibt die Kita offen, ist es den Eltern frei gestellt ob sie Ihr Kind als Vorsichtmaßnahme freistellen oder nicht
bei Messen siehts genauso aus , einige Gemeinden machen keine Messen mehr und auch die Ministranten bleiben fern , aber andere Gemeinden machen weiterhin Messen und Ministranten Veranstaltungen ( aber bei den Messen verzichtet man auf Friedensgruß, Mundkommunion und es wird nicht gesungen )
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