Rechtsnormen sind sehr häufig abstrakt formuliert, weil es DEN Fall nicht gibt. Recht muss auf eine Vielzahl von Fällen anwendbar sein. Entscheidend bei der Anwendung ist aber der Einzelfall, also ob ein eingetretener Umstand vorliegt und darunter subsumierbar ist.
Es gibt dazu immer zwei Meinungen, mindestens...
Gleiches gilt auch für Garantiebedingungen und deren Formulierung.
Lasst mich mal folgendes Beispiel bringen: Eine NT Firma gewährt 3 Jahre Garantie nach 2,5 Jahren möchte der Kunde das Gerät getauscht oder repariert haben, weil eine Bohrung zur Befestigung am Gewinde kaputt ist und es leicht wackelt, oder der Sticker an der Seite löst sich ab. Das hat nichts mit dem sicheren Betrieb des NT an sich zu tun. Das ist Verschleiß.
Ich würde nach 6 Jahren Betrieb (wenn 7 Jahre Garantie) auch einen leicht lauteren Lüfter, schlechtere Effizienz, leichtes Spulenzwitschern (nur mit Ohr am NT hörbar) nicht als Garantiefall einstufen. Je älter, desto mehr ist zu tolerieren.
Alles was ohne Einwirkung seitens des Käufers (höhere Gewalt ausgeschlossen) zum Totalausfall des NT führt, ist innerhalb der Garantiezeit ein Garantiefall unabhängig davon, wann er innerhalb des Garantiezeitraums eintritt. Dazwischen liegen dann die Grenzfälle und es kommt das Ermessen der Garantieerstellers ins Spiel.
Als Endkunde muss man es so sehen: Nur mit der gesetzlichen Gewährleistung bin ich nach spätestens 2 Jahren ganz auf mich allein gestellt. Tritt ein Defekt ein, bleibt nur der Neukauf. Mit einer (sehr langen) Garantie besteht eine gute bis sehr gute Chance, in einer Vielzahl von Fällen, Ersatz oder Reparatur des NT zu bekommen. Damit ist der Kunde deutlich besser gestellt, als ohne.
In der Praxis (mal unabhängig von der Schadensart betrachtet) ist doch häufig zu lesen, dass ein NT im Schadensfall getauscht wurde.