News Corsair mit preiswerten Gold-Netzteilen ab 450 Watt

Irgendwann wird schon die neue Generation kommen. Solange 7 Jahre Garantie gegeben werden, kann der Inhalt nicht zu großer Mist sein. Die gibt es ja aber auch bei Seasonic. Ein wenig Zeit ist ja noch...

Das Preisniveau bei SSD´s ist generell viel zu hoch. 150 Euro für 500GB wäre ok.
 
Man vergleicht immer mit der Konkurrenz, so lange SSDs dieses Preisniveau haben ist es eben so.

Bei NTs kommt es auch ein bißchen auf die Auslastung an. Auch Corsair wird damit rechnen das viele hoffnungslos überdimensionieren und das NT dadurch länger halt als bei wirklicher Auslastung.

Hab mal spaßeshalber beim PSU-Calculator von Corsair die Grundkomponenten eines Systems eingetragen das ich vor kurzem verbaut habe, Höchstverbrauch mit Prime und Furmark unter 270W mit 400W Gold-NT. Corsairs Empfehlungen fangen bei 600W an :D
 
Fatal Justice schrieb:
Irgendwann wird schon die neue Generation kommen. Solange 7 Jahre Garantie gegeben werden, kann der Inhalt nicht zu großer Mist sein. Die gibt es ja aber auch bei Seasonic. Ein wenig Zeit ist ja noch...

Das Preisniveau bei SSD´s ist generell viel zu hoch. 150 Euro für 500GB wäre ok.
Schon mal die Garantiebedingungen angeschaut? Nein? Solltest du aber mal dringend machen!

Da steht dann drin, dass 'Verschleiß durch normalen Gebrauch' von der Garantie ausgenommen sind.

Im Klartext: Dicke Elkos fallen nicht zwangsläufig unter die Garantie. Genau so kann man prinzipiell auch die Garantie jeder SSD ablehnen, wenn mans wollte.
Aus dem Grunde ist es völliger Unsinn, auf der Garantiedauer rumzureiten bzw die als Vorteil zu bezeichnen. Das ist einfach mal bullshit, denn letztendlich hängts nur vom Budet des Herstellers ab, ob er nun kulant ist oder nicht...

Im Klartext:
nur weil da 7 Jahre Garantie steht, heißt das nicht, dass du auch wirklich 7 Jahre bekommst!
Insbesondere nicht bei 'Resellern' wie Corsair...
 
Du findest bei allen Herstellern solche Textzeilen.

Hier beQuiet:

4. Ausschluss der Garantie


4.1 Garantieansprüche sind ausgeschlossen,
◾wenn das Gerät durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Stromschlag, Überspannung, Staub o.ä.) beschädigt oder zerstört wurde
◾wenn das Gerät unter Bedingungen gelagert oder betrieben wurde, die außerhalb der – in der Produktbeilage beschriebenen – technischen Spezifikationen liegen
◾wenn die Schäden durch unsachgemäße Behandlung aufgetreten sind
◾wenn das Gerät ohne Zustimmung geöffnet, repariert oder modifiziert wurde
◾wenn das Gerät mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist
◾hinsichtlich Einzelkomponenten, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen

4.2 Teilweise oder komplett zerlegte oder manipulierte Netzteile können nicht als Garantiefall vorgelegt oder eingesandt werden.


Letzter Punkt unter 4.1. auch hier nichts anderes

In der Praxis unpassend ist, dass der Garantieanspruch aus abgetretenem Recht nicht akzeptiert wird. Die Garantiebedingungen stellt aber BeQuiet auf.

1.3 Die Garantie gilt nur für Endkunden (Verbraucher), die das Produkt bei einem autorisierten Listan-Händler erworben haben (Ersterwerb). Sie ist nicht übertragbar.

Ein großer Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer freiwilligen Garantie ist, dass bei der Garantie keine Beweispflicht besteht. Garantie kann eine größere Reichweite haben, ist leichter geltend zu machen und umfasst einen mehr oder minder deutlich längeren Zeitraum.

Der Garantiesteller hat aber einen Ermessenspielraum einen solchen Fall anzuerkennen, weshalb die Formulierungen (s. oben) recht vage sind.
Mit Kulanz hat das nichts zu tun. Kulanz ist die freiwillige Übernahme von Leistungen, auf die kein Rechtsgrund besteht. Wird diese jedoch anerkannt, dann gelten die einschlägigen gesetzlichen Regeln analog.
 
Genau und was hindert jetzt die Hersteller dran, nach 3-4 Jahren, insbesondere wenn das Gerät eine erhöhte Ausfallrate anzeigt, die Garantie auszuschließen bzw als 'defekt durch gewöhnlichen Verschleiß' handhabt?!
Das wäre zum Beispiel ein defekter Lüfter.
Da könnte man ohne wenn und aber sagen: Nö, is gewöhnlicher Verschleiß. Gleiches kann man auch sagen, wenn die Elkos trocken sind....

Verstehst worauf ich hinaus will?! Im Klartext kannst dir mit den Garantiebedingungen gerade mal den Hintern abputzen, wirklich Anspruch auf eine Austauschgerät hast du eben nicht. Eben weil der Hersteller eben sagen kann: Nö, is gewöhnlicher Verschleiß, tauschen ma nich...
Daher ist die Dauer der Garantie einfach mal völlig irrelevant, eben weil du nicht wissen kannst, ob du sie nach 4, 5 Jahren noch bekommst!
 
Das mit 4.2 finde ich auch richtig.

Vieles andere ist nichts was man als Endkunde unbedingt beweisen kann, z.B. Umwelteinflüsse. Klar, wenn das Teil verrostet ist wurde es wohl im falschen Umfeld betrieben, aber das wird wohl selten der Fall sein.

be quiet ist doch auch ein Reseller ;)

Aber ich denke, Stefan meint das besonders bei hohen Garantiezeiten die Gefahr höher ist das der Hersteller nach Punkten sucht die die Garantie außer Kraft setzen.
 
Staubwedel schrieb:
Aber ich denke, Stefan meint das besonders bei hohen Garantiezeiten die Gefahr höher ist das der Hersteller nach Punkten sucht die die Garantie außer Kraft setzen.
Das ist der Punkt, auf den ich hinaus wollte, ja.
 
Würde ich dann eigentlich allen Herstellern zutrauen.

Oder man machts wie Toshiba und bietet für etliche Produkte wie HDDs und SSDs erst gar keine Herstellergarantie an. Oder wie bei Laptops nur nach Registrierung und hofft das es möglichst viele Kunden vergessen.

BTT: Wer hat schon ein CS gekauft?
 
Rechtsnormen sind sehr häufig abstrakt formuliert, weil es DEN Fall nicht gibt. Recht muss auf eine Vielzahl von Fällen anwendbar sein. Entscheidend bei der Anwendung ist aber der Einzelfall, also ob ein eingetretener Umstand vorliegt und darunter subsumierbar ist.
Es gibt dazu immer zwei Meinungen, mindestens...

Gleiches gilt auch für Garantiebedingungen und deren Formulierung.

Lasst mich mal folgendes Beispiel bringen: Eine NT Firma gewährt 3 Jahre Garantie nach 2,5 Jahren möchte der Kunde das Gerät getauscht oder repariert haben, weil eine Bohrung zur Befestigung am Gewinde kaputt ist und es leicht wackelt, oder der Sticker an der Seite löst sich ab. Das hat nichts mit dem sicheren Betrieb des NT an sich zu tun. Das ist Verschleiß.

Ich würde nach 6 Jahren Betrieb (wenn 7 Jahre Garantie) auch einen leicht lauteren Lüfter, schlechtere Effizienz, leichtes Spulenzwitschern (nur mit Ohr am NT hörbar) nicht als Garantiefall einstufen. Je älter, desto mehr ist zu tolerieren.

Alles was ohne Einwirkung seitens des Käufers (höhere Gewalt ausgeschlossen) zum Totalausfall des NT führt, ist innerhalb der Garantiezeit ein Garantiefall unabhängig davon, wann er innerhalb des Garantiezeitraums eintritt. Dazwischen liegen dann die Grenzfälle und es kommt das Ermessen der Garantieerstellers ins Spiel.

Als Endkunde muss man es so sehen: Nur mit der gesetzlichen Gewährleistung bin ich nach spätestens 2 Jahren ganz auf mich allein gestellt. Tritt ein Defekt ein, bleibt nur der Neukauf. Mit einer (sehr langen) Garantie besteht eine gute bis sehr gute Chance, in einer Vielzahl von Fällen, Ersatz oder Reparatur des NT zu bekommen. Damit ist der Kunde deutlich besser gestellt, als ohne.

In der Praxis (mal unabhängig von der Schadensart betrachtet) ist doch häufig zu lesen, dass ein NT im Schadensfall getauscht wurde.
 
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