Die Hürde ist das Vorliegen bzw. die Anlegung zum Zeitpunkt des Übergangs.
Das lässt sich B2B relativ einfach aushebeln, B2C aber erst recht.
Die höchste Hürde hierfür sind B2C meiner Erfahrung nach die vom Kläger vorzustreckenden Gutachterkosten.
Ich habe ja bereits zuvor was zum Thema Zeugen und meinem Umgang und meinen Erfahrungen damit geschildert... wenn man möchte, kann man daraus womöglich ein Vorgehen herauslesen, welches bis zu einem gewissen Punkt meines Erachtens auch noch legal ist.
Das alles würde ich halt erst machen, wenn ich muss. Und nicht nur, damit ich irgendeinen Random auf Kleinanzeigen nicht "ghoste" und der dann weint oder so.
Das lässt sich B2B relativ einfach aushebeln, B2C aber erst recht.
Die höchste Hürde hierfür sind B2C meiner Erfahrung nach die vom Kläger vorzustreckenden Gutachterkosten.
Ich habe ja bereits zuvor was zum Thema Zeugen und meinem Umgang und meinen Erfahrungen damit geschildert... wenn man möchte, kann man daraus womöglich ein Vorgehen herauslesen, welches bis zu einem gewissen Punkt meines Erachtens auch noch legal ist.
Das alles würde ich halt erst machen, wenn ich muss. Und nicht nur, damit ich irgendeinen Random auf Kleinanzeigen nicht "ghoste" und der dann weint oder so.