CPU über Kleinanzeigen verkauft. Wie Reagieren?

Die Hürde ist das Vorliegen bzw. die Anlegung zum Zeitpunkt des Übergangs.

Das lässt sich B2B relativ einfach aushebeln, B2C aber erst recht.

Die höchste Hürde hierfür sind B2C meiner Erfahrung nach die vom Kläger vorzustreckenden Gutachterkosten.


Ich habe ja bereits zuvor was zum Thema Zeugen und meinem Umgang und meinen Erfahrungen damit geschildert... wenn man möchte, kann man daraus womöglich ein Vorgehen herauslesen, welches bis zu einem gewissen Punkt meines Erachtens auch noch legal ist.

Das alles würde ich halt erst machen, wenn ich muss. Und nicht nur, damit ich irgendeinen Random auf Kleinanzeigen nicht "ghoste" und der dann weint oder so.
 
jof schrieb:
Dein Bauchgefühl scheint durchaus richtig zu sein, da will wahrscheinlich (!) jemand nachträglich noch den Preis drücken. Ist beim Kfz-(Ver-)Kauf fast schon üblich, dass sich der Käufer meldet und angibt, Kumpel hat Öl im Wasser gefunden und er wäre rechtsschutzversichert...

Trotzdem bleibt das Risiko der nicht ausgeschlossenen Sachmangelhaftung. Die gilt immerhin 2 Jahre (!)

Auf der Webseite des Bundesjustizministeriums (https://www.bmj.de/DE/themen/kaufen_reisen_wohnen/konsum/onlinekauf/onlinekauf_node.html) findet sich unter der Überschrift "Beweislast und Verjährung":

Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht für Käuferinnen und Käufer natürlich nur, wenn sie den Mangel nicht selbst verursacht haben. Wenn ein Mangel bereits nach kurzer Zeit auftritt, gilt die gesetzliche Vermutung, dass dieser schon beim Kauf vorhanden war, das heißt der Käufer oder die Käuferin muss das nicht beweisen. Zwölf Monate sind hierfür die Grenze. In dieser Zeit muss die Verkäuferin oder der Verkäufer den Gewährleistungsanspruch erfüllen oder beweisen, dass die gesetzliche Vermutung nicht zutrifft.

Da sind die 30 Tage "gar nix".


Bitte nochmal die Seite 2 lesen. Das Thema hatten wir schon. Grundlage BGB ◇477
"Bezieht sich nur auf gewerblicher Verkäufer/Konsument. Stichwort Beweislastumkehr."
 
wer sowas wie ne CPU ungeprüft aufm Parkplatz kauft hat eh die Kontrolle über sein Leben verloren ;) (ok, wenn es nicht grad ne ~20-50€+- CPU ist)
 
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MrMorgan schrieb:
wer sowas wie ne CPU ungeprüft aufm Parkplatz kauft hat eh die Kontrolle über sein Leben verloren ;)
Ach warum denn?
Gerade wenn man ein wenig ländlich wohnt und für die Arbeit bereits in der Stadt ist, kann man den Leuten das rumgegurke auf dem Land ersparen. Und um ehrlich zu sein, lass ich fremde Leute auch eher ungerne in die eigene Wohnung. Die Adresse können sie gerne haben, jedoch schätze ich meine Privatsphäre.
 
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sowas hol ich auch ab beim VK - sind wir mal ehrlich, ich kauf doch keine 200-xxx€ CPU oder GPU ungeprüft. Entweder ich kann vor Ort testen oder nicht (ODER der VK räumt mir eben die Möglichkeit ein es zurückzugeben - macht ein VK idR natürlich nicht).
 
MrMorgan schrieb:
sowas hol ich auch ab beim VK - sind wir mal ehrlich, ich kauf doch keine 200-xxx€ CPU oder GPU ungeprüft.
Bei mir steht in meinen Anzeigen, dass getestet werden kann. Ich bin auch ehrlich mit dir, dass bei der Abholung getestet worden ist, ist vlt. 2-3 mal passiert. War eigentlich meist auch immer in 2 Sekunden durch. Da ging es meist einfach nur darum, geht das Gerät an --> super nehme ich. Ich verkauf das Zeugs aber stets mit reinem Gewissen und würde zur Not auch immer eine Lösung finden. Einen Verkäufer zu ghosten, finde ich persönlich asozial. So will ICH auch nicht behandelt werden.

Aber grundsätzlich wird das meiste eh verschickt. Vor Abgabe, egal auf welcher Art, wird die Sache - sofern es geht - auf Funktion getestet und dokumentiert (Benchmark durchlaufen lassen) sowie Bilder gemacht. Ob das jemals als Beweis durchgeht, keine Ahnung.
 
naja ich kaufe nichts mit Lieferung über 100-150€ (kommt auf den Artikel an). Klar wenn wir hier von einem kompletten elektronischen Gerät sprechen, ja da langts mir dann auch vor ort kurz strom an, schauen obs läuft und gut. Aber das geht halt bei CPUs etc. nicht so "schnell".

Kleinanzeigen ist einfach ein Becken voller Abschaum (leider).
 
MrMorgan schrieb:
Kleinanzeigen ist einfach ein Becken voller Abschaum (leider).

Würde Ich so nicht unterschreiben und eher wie folgt spezialisieren (in Fett makiertes ist von Mir hinzugefügt worden


MrMorgan schrieb:
Kleinanzeigen ist einfach ein Becken voller Abschaum in der Technik Kategorie (leider).

Je nach Kategorie hat man unterschiedliche Erfahrungen gesammelt. Bei Spielzeug (LEGO, Klemmbausteine allgemein, Puzzle usw.) wirst kaum gescamt. Dort kaufe Ich viel auf Kleinanzeigen.

Das gleiche Problem herscht nämlich auf eBay auch vor. Sowohl im Technik Bereich (PC hauptsächlich) als auch im Smartphone Bereich. Diese Kategorien werden von eBay nicht umsonst als Risikokategorien eingestuft. Deshalb schäue Ich mich auch mein altes Notebook dort reinzustellen weil es trotz genauer Beschreibung zu einen Käuferschutzfall kommen kann und so der 100% Status weg wäre.
 
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ja stimmt kann ich zustimmen, ist natürlich viel im Technikbereich - da verfahre ich mittlerweile so - wenn ich nur das kleinste "grummeln" in der Magengegend habe, Finger weg ;)
 
Immer diese ausgedachten englischen Begriffe für jeden Scheiß. Wenn ich auf eine absurde Nachricht nicht reagiere, dann ist das für mich nicht "ghosten", sondern Sicherung meiner wertvollen Lebenszeit.
 
Sorry aber wir driften hier total ab, niemand ist gezwungen eine gebrauchte CPU zu kaufen. Wie da ein testen Vorort aussehen soll muss sich jeder selbst überlegen. Da die cpu schon verkauft wurde ist die Diskussion darüber auch nicht sinnvoll. Ob ghosting oder nicht antworten, nenn es wie du willst ist eher eine Frage vom gemeinsamen Umgang. Neutral betrachtet hat der Verkäufer die rücknahme nicht genau ausgeschlossen (verwendeter Wortlaut ist uns der Verkäufer noch schuldig). Der Käufer hat sich sehr lange Zeit gelassen, aber wir kennen die Gründe nicht. Wir kennen nur die Seite des Verkäufers. Wie ist denn überhaupt das fehlerbild? Ich würde mir genau überlegen ob ein nicht antworten nicht negativ ausgelegt werden kann falls das wirklich vor Gericht geht. Denke das hier ein beweisen wann die cpu defekt ging extrem schwer wird. So wie ich den Verlauf gelesen habe gibt es keinerlei nachweise wann die cpu das letzte mal ging. Ich würde mit dem Käufer in die Kommunikation gehen, das Privatverkauf und das sie funktioniert hat und dann weiter sehen. Von welchem Preis reden wir denn eigentlich? Ob sich da ein Ei klagen lohnt?
 
Woher soll denn der Käufer wissen, dass der Verkäufer bewusst nicht antwortet und nicht etwa einfach nicht jeden Tag in seinem Kleinanzeigen-Account sitzt und auf Nachrichten wartet, nachdem er die Verkäufe wohl nicht gewerblich betreibt und entsprechende Aktivität braucht?

Und ja, wir kennen nur die Seite des Verkäufers. Warum sollen wir dem TE aber nicht glauben und dafür für einen unbekannten Käufer spekulieren?
 
LugiBetrugi schrieb:
Neutral betrachtet hat der Verkäufer die rücknahme nicht genau ausgeschlossen
Kann sein, dass der Verkäufer die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hat.

Im vorliegenden Fall müsste aber der Käufer handeln.

Hinzu kommt, dass er in der Beweispflicht für einen Sachmangel ist, der bereits vor Übergabe des Kaufgegenstandes vorgelegen haben muss.
 
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Nur mal generell gefragt wie beweist man den bei einer cpu wann der defekt aufgetreten ist. Wenn es von aussen keine Anzeichen gibt können doch Käufer aber such Verkäufer das nie beweisen
 
Deshalb holt man die Sachen auch direkt beim Verkäufer ab und dort wird auch die Funktion vorgeführt sofern das für einen möglich ist. CPU ist also noch im lauffähigen System und die CPU wird erst bei der Abholung demontiert. Sobald der Verkäufer sein Geld hat und der Käufer mit der CPU die Wohnung verlassen hat ist ab jetzt alles sein Problem das nachzuweisen.

Nur wollte in diesem Fall der Käufer keinen Test vor Ort und hat denn nach der persönlichen Übergabe angeblich auch erst nach 1 Monat die Zeit gefunden die CPU zu testen... Ja ne is klar.

Der TE kann vor dem Ausbau ja noch ein Benchmark Programm durchlafen lassen und aufnehmen sowie Screenshots vom aktuellen Tag vorm Ausbau machen um die Funktion zu dokumentieren.
 
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