Ich glaube die Grundidee ist garnicht so schlecht, wie alles das wieder sehen. Ich denke, man zielte eigentlich darauf ab die Kommunikation zwischen den Behörden zu vereinfachen. Und eventuell Kosten & Wege (auch für den Bürger) einzusparen.
Gesetzentwurf schrieb:
„(6) Datenübermittlungen und Auskünfte zwischen den Meldebehörden sind gebührenfrei. “
Und sicherlich bleibt auch bei einigen Unternehmen und Behörden (auch die Guten....) ein Interesse bestehen, Rechnungen weiterhin bezahlt zu bekommen, obwohl die Personen umgezogen sind, weshalb wohl auch einem Update der Daten nicht widersprochen werden kann. Ist auch logisch, denn wenn ich zu große Rechnungen habe und einfach mal umziehe, bleibt das Unternehmen auf dem Geld sitzen, weil es keinerlei Anhaltspunkt über Verwandte oder meinen derzeitigen Verbleib hat. Dahingehend ist es also total logisch zu sagen "Nein Bürger, einem Daten-Update darfst du nicht widersprechen"
E:\1
Kritisch muss man allerdings hier wohl wieder die Abmahn-Industrie sehen, die damit Wasser auf die Mühlen bekommen könnte. Man kann ja schließlich die Leute leichter "verfolgen" und die "öffentlich-rechtliche" Aufgabe begründet sich dann darin, dass Person XY angeblich Daten raubkopiert hat. Ist also genauer zu beäugen.
Gesetzentwurf schrieb:
„(2) Die Meldebehörde darf den Suchdiensten zur Erfüllung ihrer
öffentlich-rechtlichen Aufgaben über die in § 43 Absatz 1 genannten
Daten hinaus folgende Daten durch das automatisierte Abrufverfahren
übermitteln:
[...]“
Kurios wird es in meinen Augen allerdings erst, wenn es um Werbung bzw. Adresshandel geht. Da heißt es zwar:
Gesetzentwurf schrieb:
„Sofern die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden, sind diese anzugeben.“
Und auch, dass es verboten ist wenn dies nicht angemeldet ist bzw. dem widersprochen wurde. Wie will überprüft werden, ob nicht mit einer fadenscheinigen Begründung eine neue Datenbank zu Werbezwecken aufgebaut wird und man das ganze umgeht. Außerdem sollte der Bürger nicht in der Pflicht stehen dem Datenverkauf zu widersprechen. Zumal ich bezweifle, dass viele Bürger davon gebrauch machen (können), weil sie mit unter nichts davon wissen. Trotz der jährlichen Erinnerung bzw. bei Ummeldung der Person.
Gesetzentwurf schrieb:
ccc) Folgender Satz 3 wird angefügt:
„Die betroffene Person hat das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu
den in Satz 2 genannten Zwecken zu widersprechen; sie ist auf dieses
Recht bei der Anmeldung nach § 17 Absatz 1 sowie einmal jährlich
durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen.“
E:\2
Es ist natürlich auch Fragwürdig, wie leicht man ein solches Update erhalten kann. Gehen wir mal vom schlimmsten Fall aus. Firma A kauf Adressdaten von Firma B. Damit diese Daten möglichst günstig sind kauft man halt Daten mit dem Stand 2005. Kostet ja nen Apfel und ein Ei. Jetzt geht Firma A zum Amt und möchte die Daten updaten. Kein Bürger kann da jetzt widersprechen. Das wiederrum finde ich sehr bedenkenswert. Schließlich umgeht man ja so den - nennen wir es mal "Spam-Schutz" - den sich die Herren (und Frauen) Politiker(innen) so ausgedacht haben. Gleiche geht natürlich auch mit E:\1 bezüglich der Abmahn-Industrie einher.
Es mag sicher ganz gute Ansätze geben, aber wie immer scheint nicht alles wirklich durchdacht zu sein.
Btw.:
Mich würde mal interessieren, wieviele Leute die den Gesetzentwurf ausschließlich verteufeln (jaa er ist nicht gut, das mit dem Widerspruch und so, wissen wir alle...), die im Text verlinkte PDF-Datei überhaupt gelesen haben ....