Das Fahrrad - eine vielseitige Alternative?

Das bedeutet nicht, dass das Gesetz nicht gilt - ich kenne bspw. auch niemanden, der in Florida verklagt worden wäre, dass er in Badehose am Starnd gesungen hätte, verbiten ist es aber trotzdem und du weißt nie, was ist, wenn du mal einen Ordnungsbeamten erwischst der schlecht gelaunt ist. ;)
 
das eigentliche problem (in deutschland) ist, dass wenn du mit batterielicht einen unfall baust, es bei einer untersuchung böse enden kann. insbesonders dann wenn man vorne ein nicht stvo zugelassenes LED licht verwendet.
 
Ich meine auch, dass Gesetze wenig mit Theorie/Praxis zu tun haben. Gesetze geben der Polizei/Ordungsamt ... genau ihr praktisches Handeln vor. Natürlich kann mal ein Auge zugedrückt werden, aber wenn dies bedeutet, dass die Leute nach und nach dazu übergehen, die Gesetzesüberschreitung als normal anzusehen, sollte man entweder durchgreifen oder das Gesetz ändern. Denn man weiß nie an welchen Polizisten man gerät.

Dass du mit der läpschen Ausrede "Die Reflektoren sehen optisch nicht aus" durchgekommen bist, gibt mir allerdings stark zu denken.
 
Zuletzt bearbeitet:
MountWalker schrieb:
Das bedeutet nicht, dass das Gesetz nicht gilt - ich kenne bspw. auch niemanden, der in Florida verklagt worden wäre, dass er in Badehose am Starnd gesungen hätte, verbiten ist es aber trotzdem und du weißt nie, was ist, wenn du mal einen Ordnungsbeamten erwischst der schlecht gelaunt ist. ;)

Da können die schlecht gelaunten Ordnungsbeamten aber durchgreifen.
Wenn man als Fußgänger z.B. eine Straße nicht gerade (kürzesten Weg) überquert, muss man glaub ich 5€ Strafe bezahlen. ;)
 
Odium schrieb:
fjmi, was meinst du mit "nicht stvo zugelassenes LED licht"?

eine lampe die nicht für den straßenverkehr (stvo = straßenverkehrsordnung) zugelassen ist. steht auf ziemlich vielen drauf. meist weil sie zu schwach leuchten oder aber auch -absurderweise- zu hell!!

aus diesem grund verwende ich auch normales glühlampenlicht fürs vordere und das rücklicht ist ein ledlicht, ich betreibe es aber leuchtend nicht blinkend da mir als autofarher schon öfter auffiel, dass ich die abstände bei blinklicht nicht so gut abschätzen kann wie wenn lichter leuchten. damit bin ich nicht allein, habe mal einen artikel dazu gelesen.

besonders schlimm sind jene die nichts besseres zu tun haben als ihr vorderlicht blinken zu lassen :freak: (was auch verboten ist)
 
Der Strafenkatalog für Radler
Verstoß Bußgeld und andere Strafen
Fahren ohne Licht 10 Euro
Beleuchtungseinrichtung am Fahrrad nicht vorhanden 10 Euro
Fahren auf dem Gehweg 10 Euro
Beim Abbiegen Arm nicht gehoben 10 Euro
Missachtung des Tempolimits 10 Euro
Gemeinsamer Fuß-/Radweg: Nicht Rücksicht genommen 10 Euro
Radeln entgegen Einbahnstraße 15 Euro
Radweg nicht benutzt 15 Euro
Vorgegebene Fahrtrichtung auf dem Radweg missachtet 15 Euro
Handy und Radfahren 25 Euro
Überfahren roter Ampel 25 Euro
Überfahren roter Ampel (länger als eine Sekunde rot) 62,50 Euro, ein Punkt
Überfahren roter Ampel plus Unfall 100 Euro, ein Punkt
Alkohol ab 0,3 Promille und Fahrunsicherheit Sieben Punkte (eventuell Führerscheinentzug und Geld- oder Haftstrafe bis zu einem Jahr
Alkohol ab 1,6 Promille und konkrete Gefährdung Sieben Punkte, Führerscheinentzug auf unbestimmte Zeit und Geld- oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren

Schade eigentlich, das die Polizei nicht in der Lage ist eine konsequentere Kontrolle durchzuführen, vielleicht würden dann einige der Fahrradkamikaze etwas eingebremst.

Auch wenn es natürlich jede Menge Radfahrer gibt die sich an die Vorschriften halten, kann es nicht schaden da mal genauer hinzusehen.
 
OMaOle schrieb:
Fahren ohne Licht 10 Euro
Beleuchtungseinrichtung am Fahrrad nicht vorhanden 10 Euro
Fahren auf dem Gehweg 10 Euro
Missachtung des Tempolimits 10 Euro
Radeln entgegen Einbahnstraße 15 Euro
Radweg nicht benutzt 15 Euro
Vorgegebene Fahrtrichtung auf dem Radweg missachtet 15 Euro
Handy und Radfahren 25 Euro
Ok, mal sehen:


Ich habe nur Stecklichter.

Ich habe keine Reflektoren an den Speichen.

Gehweg ist auch öfter mal dabei, wenn der Berufsverkehr wieder mal lebensgefährlich ist.
Tempolimit eher nicht, auch wenn ich schnell fahre - bergab und Tempo 30 könnte aber hinkommen :freaky:

Ich dachte, seit ein paar Jahren dürfen Radfahrer wieder in Einbahnstraßen fahren wie so wollen? Hat mein Fahrlehrer extra immer wieder betont, dass man da aufpassen muss, weil Fahrradfahrer kommen können und ich dann Schuld hab. Es wurde wohl für kurze Zeit so geregelt, aber wieder rückgängig gemacht.

Radweg nicht benutzt ist bei mir auch oft dabei - im Verständnis vieler ist Radweg = Parkplatz :freak: Zudem ist die Führung der Radwege hier teilweise unter aller Sau - da wird man genau zu Beginn einer Bushaltestelle (nach einer uneinsichtgen Rechtskurve!) vom Bürgersteig auf die Straße gelotst. Fast genau das gleiche gibt es woanders auch, dort zwar ohne Kurve, aber bei Tempo 70 und der Radweg ist von der Straße aus hinter einem Gebüsch. Nachdem mich zweimal fast ein Bus umgesemmelt und der Fahrer sich jedes Mal fürchterlich aufgeregt hat, wieso ich denn plötzlich auf die Straße schieße, fahre ich da nur noch auf dem Bürgersteig oder von Anfang an auf der Straße. Achja, eine Kreuzung gibt es auch noch, wo hinter der Haltelinie für Autos der Fahrradweg auf die Kreuzung führt. (Beinahe-)Unfälle mit Rechtsabbiegern samt Wutanfall, was einem einfiele, plötzlich da lang zu rasen und dass man froh sein könne, wenn man nicht angezeigt wird, vorprogrammiert :o

Vorgegebene Fahrtrichtung missachtet kommt auch schonmal vor - für 100 meter, die ich teilweise nur an einer Straße entlang fahren muss, warte ich nicht im Feierabend-/Berufsverkehr 2 Minuten auf eine Lücke, um kurz darauf wieder die Straßenseite zu wechseln (alles natürlich ohne Ampeln, ihr merkt, ich lebe in einer Fahrradstadt :D In dem Fahrradranking, das hier jemand geposted hat, sind auch alle meine Nachbarstädte drin, aber meine Stadt nicht, obwohl sie die größte ist :freak: )

Ich nutze mein Handy ab und zu als Uhr oder schau, ob mich wer angerufen hat, wenn die Ampel grad rot geworden ist und ich stehe.


Mal sehen, mein Arbeitsweg mit dem Fahrrad kostet mich im besten Fall dann (Tempoüberschreitung lasse ich mal weg):
10 + 10 + 10 + 15 + 15 + 15 + 25 = 100 Euro :freaky:
Was ist eigentlich mit Musik hören? Fällt das unter Handy?


P.S.: Die könnten das wirklich konsequenter durchsetzen, wenn sie von dem Geld dann vernünftige Fahrradwege bauen :lol:
 
DrToxic schrieb:
Mal sehen, mein Arbeitsweg mit dem Fahrrad kostet mich im besten Fall dann (Tempoüberschreitung lasse ich mal weg):
10 + 10 + 10 + 15 + 15 + 15 + 25 = 100 Euro :freaky:

oder das Leben, je nach dem:evillol:, vielleicht aber auch nur die Gesundheit:freak: toi, toi, toi
 
OMaOle schrieb:
oder das Leben, je nach dem:evillol:, vielleicht aber auch nur die Gesundheit:freak: toi, toi, toi
Naja, manchmal habe ich das Gefühl, dass es mich eher das Leben kosten würde, wenn ich mich an alle Regelungen halten würde, Stichwort: Fahrradwege :freak:
Und es ist ja nicht so, dass ich rase wie ein Idiot - außer im Wald oder auf Feldwegen in meiner Freizeit :D
 
DrToxic schrieb:
Naja, manchmal habe ich das Gefühl, dass es mich eher das Leben kosten würde, wenn ich mich an alle Regelungen halten würde, Stichwort: Fahrradwege :freak:

Gefühle trügen manchmal, mit den Radwegen gebe ich Dir recht, die sind oft nicht in dem erwünschten Zustand, werden aber eben oft auch ignoriert wenn sie gut sind.

Beispiel: Verbindungsstraße von einem Ort zum anderen, neben der Straße befindet sich ein ca. 2m breiter Radweg asphaltiert und regelmäßig gereinigt, die meisten Radfahrer rammeln ab auf der Straße rum und das kann nicht angehen. Die Autofahrer weichen ja auch nicht auf den Radweg aus wenn die Straße schlecht ist.
 
Also weil der Bußgeldkatalogauszug hier zitiert worden ist: Ich hebe beim Abbiegen nie einen Arm, weil das ganz einfach meine eigene Sicherheit gefährden würde. In der PKW-Fahrschule lernt man schon für den PKW-Betrieb, dass beide Hände am Lenkrad zu sein haben; und da soll ich als Radler Kurven immer einhändig fahren? Das ist ein schlechter Scherz.
 
Du sollst auch nicht beim Abbiegen den Arm heben sondern davor.
Während der Kurvenfahrt sind beide Hände wieder am Lenker.
 
OMaOle schrieb:
Die Autofahrer weichen ja auch nicht auf den Radweg aus wenn die Straße schlecht ist.
Aber wenn die Parkplatzsituation schlecht ist :p
Nächste mal schließe ich mein Fahrrad auf der Straße an einem Gulli an :freak:

edit:
Da steht ausdrücklich "Beim Abbiegen Arm nicht gehoben 10 Euro". Wobei ich gern eine Quelle dazu hätte, kann ja sein, dass es jemand sinngemäß aufgeschrieben hat. Wenn es aber so im Gesetz steht, lache ich. Laut :D
 
Guck doch in der STVO nach.

Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Der Abbiegevorgang beginnt sozusagen ja schon vor dem Einlenken - und zwar mit der Fahrtrichtungsanzeige.
 
Das ist mir schon klar. Aber es ging hier um die Formulierung, dass man "beim Abbiegen" die Hand heben muss. Und einhändig eine Kurve fahren finde ich gewagt, vor allem, weil man dann nicht richtig bremsen kann und wenn man es tut, sich fürchterlich lang legt.
Dass man davor die Richtung anzeigen muss, ist klar.

Und es ist natürlich eine Frage, wie man Abbiegen definiert. So, wie du es meinst, dass der ganze Abbiegevorgang gemeint ist, kann es eigentlich nicht sein. Oder würdest du sagen, dass du gerade abbiegest, wenn du an einer roten Ampel stehst und vorher ein Handzeichen gegeben hast?
Wenn damit tatsächlich der ganze Vorgang gemeint sein soll, wäre es sogar noch bescheuerter. Das hieße dann nämlich, dass man die Strecke von vor dem Abbiegen bis nach Beendigung des Abbiegevorgangs komplett einhändig fahren müsste :freak:
 
Ich weiß nicht warum du dich an Formulierungen hochziehst, die von irgendeiner Quelle genutzt wurden um den Inhalt des Bußgeldkataloges in vereinfachter Form wiederzugeben.

Wenn du so genau die Formulierungen analysierst und damit herausfinden willst wie die rechtliche Lage ist, solltest du dir auch die offiziellen Formulierungen heraussuchen.


Bußgeldkatalog vom BMVBS schrieb:
Lfd. Nr. 29 - Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt

StVO - § 5 Abs. 4a
§ 49 Abs. 1 Nr. 5
§ 6 Satz 2
§ 49 Abs. 1 Nr. 6
§ 7 Abs. 5 Satz 2
§ 49 Abs. 1 Nr. 7
§ 9 Abs. 1 Satz 1
§ 49 Abs. 1 Nr. 9
§ 10 Satz 2
§ 49 Abs. 1 Nr. 10
§ 42 Abs. 2 (Zusatzschild zum
Zeichen 306)
§ 49 Abs. 3 Nr. 5

10€
 
Entspann' dich doch mal, ich zieh mich an gar nichts hoch :freak:
Ich hatte doch gesagt, dass ich gern die Quelle wüsste, dass es ok wäre, wenn es eine sinngemäße Wiedergabe war und dass ich es lächerlich fände, wenn es so wortwörtlich im Gesetz stünde :rolleyes:

DrToxic schrieb:
Wobei ich gern eine Quelle dazu hätte, kann ja sein, dass es jemand sinngemäß aufgeschrieben hat. Wenn es aber so im Gesetz steht, lache ich. Laut :D

Naja, danke für die Klarstellung jedenfalls
 
Da hast du was falsch verstanden. Ich bin nicht hochgegangen.

Ich war eher verwundert warum du dir die Mühe machst solche Formulierungen, die auf den ersten Blick mit größter Wahrscheinlichkeit nicht dem "offiziellen" Text entsprechen, genau zu analysieren, anstatt dir erstmal den offiziellen Text zu besorgen.
 
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