th3o schrieb:
Das bestreitet niemand, aber das bedeutet nicht, dass man die Härte des Vorgehens nicht verurteilen darf und dass daraus sich weitere Rechte einfach so ableiten lassen wie zB präventives Zusammenknüppeln oder Abführen.
Du drehst sich im Kreis ...
Ich habe dir ausführlichst dargelegt warum ich der Meinung bin, dass die Handlungsweisen "der Polizei" richtig waren. Das sie dem Gesetz nach gehandelt haben und das dieses Vorgehen sogar durch das Gesetz verlangt wird.
Ich legte dir ferner dar, warum die Polizei auch aus einer ethischen Verpflichtung heraus (die durchaus Hand in Hand mit den gesetzlichen Forderungen geht) genötigt war gegen die Randalierer vor zu gehen und ihnen keine freie Hand zu lassen.
Die Härte des Vorgehens kann eben nur dann als ungerechtfertigt bezeichnet werden, wenn die Polizei die Möglichkeit gehabt hätte anders vorzugehen und trotzdem noch ihrer Verpflichtung als Schutzorgan nach zu kommen.
Ob du es glaubst oder nicht ... der Besitzer des oben genannten Ford Focus hat auch ein Recht auf Schutz!
Und hier kommt jetzt wieder die Frage nach inhaltlichen und sachlichen Argumenten auf Basis des geltenden Rechtssystems und den daraus resultierenden Verpflichtungen für die Polizei.
/edit: @Razor23:
Also möchtest du dir das Recht doch so zurecht drehen wie es dir gerade passt ...
Razor23 schrieb:
Ich glaube übrigens nicht, dass die tausenden Demonstranten mit dem Ziel, den Zaun zu überwinden über die Felder rennen, sondern der Öffentlichkeit zu zeigen "wir lassen uns das demonstrieren nicht verbieten" und im friedlichen Sinne etwas Chaos zu stiften, um darauf aufmerksam zu machen, dass man eben nicht alles als gottgegeben akzeptiert.
Also erst wird das Verfassungsgericht angerufen, weil man durch diese Instanz das Recht zugestanden bekommen will zu demonstrieren. Diese Instanz entscheidet (nur nach Maßgabe unserer Verfassung), dass dieses Recht nicht gestattet werden kann.
Also setzt man also sein selbst definiertes "Recht" selbst durch und verstößt damit gegen alle rechtlichen Grundlagen.
Du definierst, dass es für dich "dein gutes Recht" ist zu demonstrieren wo du willst. Und du erwartest vom Staat in seiner Funktion als Exekutive, dass er dir dies durchgehen lässt, auch wenn du damit gegen geltendes Recht verstößt.
Willst du dann auch, dass der Staat es dem Nazi durchgehen lässt, dass er seine NS Flaggen durch die Gegend trägt? Nur weil dieser es "als sein gutes Recht" definiert, dass er diese Symbole in die Öffentlichkeit tragen darf?
Wenn 1000 Nazis auf einem Haufen dies machen, was währe dann deiner Meinung nach die korrekte Vorgehensweise der Polizei?