@Tiu: Ach, das man immer solche offensichtlich rechtswidrigen Forderungen und aus der Bauch heraus geäußerten Aussagen auch noch sachlich wiederlegen muß. Wir halten zunächst mal fest, daß es hier um eine sachliche Diskussion geht und die sollte nicht im Stile von "alle einsperren" abgehakt werden. Das der arme deutschen Rechtsstaat für solche Tiraden immer herhalten muß.
"mind. 15 Jahre hinter Gitter zu bringen und an Ketten gebunden im Steinbruch Steine klopfen lassen" Aha, nun da hat man bestimmt die besondere Schwere der Schuld nachgewiesen und die Mordabsicht geklärt. Fakt ist, daß einen behelmten Beamten ein Steinwurf eher nicht tötet (oder hat hier gerade einer Gegenbeispiele zur Hand?) und somit von den Werfern zwar eine Verletzung in Kauf genommen wird, versuchter Mord allerdings eine recht fraglicher Tatbestand sein dürfte. Und alleine die Formulierung: "versuchtem Mord in Tateinheit mit versuchter schwerer Körperverletzung" ist lächerlich. Wenn, dann kann man eigentlich nur eines wollen, "entweder oder" ist eher nicht drin.
Weiterhin dürfte das Anketten von und Steineklopfen durch Gefangene so ziemlich gegen jede Menschenrechtskonvention verstoßen und im übrigen auch gegen unser Grundgesetz, was du damit hier verteidigen willst. Auch sind Pauschalurteile, die du treffen willst, von ganzen Gruppen etwas, was ein Rechtsstaat nicht macht. Und Kettenbildung als Beihilfe zum Mord bestrafen ist dermaßen lächerlich, daß man nicht weiß, ob der Beitrag eigentlich sarkastisch gemeint ist oder der Autor nur besonders blauäugig ist.
Naja usw usf., das führt uns alles vom Thema weg und es ist eigentlich überhaupt nicht zu bestreiten, das du Demonstration mit Repression unterbinden willst. Wenn du das Bilden von Ketten als Beihilfe zum Mord bestrafen willst, dann blühen in so einem Unrechtstaat, wie du ihn da malst, noch ganz andere tolle Strafen. Naja immerhin sind die Gefängnisse voll, da braucht es dann wieder mehr Wärter und der Straßenbau wird günstiger, oder was?
@JulesBärle: Öh, mein Mittel wäre sie nach geltendem Recht zu verurteilen, notfalls kann man das alles per Videoüberwachung abklären. Dies wäre der einzige Punkt wo ich mit Tiu noch mitgehen könnte, aber anderseits wird dies ja bereits gemacht, ist insofern nichts neues. Aber die Tatbestände und Strafmaße die hier konstruiert werden sind ja wohl mal ein Hohn für den Rechtstaat den Tiu angeblich verteidigt will.