Hallo,
am 03.01.2023 hatte ich einen Tarifvertrag mit der Deutschen Glasfaser (DG) abgeschlossen. Stichtag der Nachfragebündelung ist heute 18.02.2023. Gestern war Stand 26%, die erforderlichen 33% werden heute also definitiv nicht mehr erreicht.
Laut Auftragseingangsbestätigung der DG vom 03.01.2023 kommt ja der Vertrag nicht zustande, wenn die 33% bis zum Stichtag nicht erreicht werden. Jetzt wurde heute der Stichtag allerdings stillschweigend auf 01.04.2023 neu angesetzt!
Da ich aus bestimmten Gründen und Unstimmigkeiten in den Versprechungen zum Angebot (vorab falsche Angaben zu Fragen der Kosten des Vollausbaus in einem Mehrfamilienhaus) kein Interesse mehr an einem GF-Anschluss habe, sehe ich trotz Verlängerung der Frist den Vertrag als nicht zustande gekommen an.
Hat das jemand schon erlebt, dass die Frist einfach verlängert wird? Das Spielchen könnte man ja unendlich treiben.
am 03.01.2023 hatte ich einen Tarifvertrag mit der Deutschen Glasfaser (DG) abgeschlossen. Stichtag der Nachfragebündelung ist heute 18.02.2023. Gestern war Stand 26%, die erforderlichen 33% werden heute also definitiv nicht mehr erreicht.
Laut Auftragseingangsbestätigung der DG vom 03.01.2023 kommt ja der Vertrag nicht zustande, wenn die 33% bis zum Stichtag nicht erreicht werden. Jetzt wurde heute der Stichtag allerdings stillschweigend auf 01.04.2023 neu angesetzt!
Da ich aus bestimmten Gründen und Unstimmigkeiten in den Versprechungen zum Angebot (vorab falsche Angaben zu Fragen der Kosten des Vollausbaus in einem Mehrfamilienhaus) kein Interesse mehr an einem GF-Anschluss habe, sehe ich trotz Verlängerung der Frist den Vertrag als nicht zustande gekommen an.
Hat das jemand schon erlebt, dass die Frist einfach verlängert wird? Das Spielchen könnte man ja unendlich treiben.