News Deutschland verzichtet vorerst auf ACTA-Unterzeichnung

Diese Verweise darauf, man müsse ACTA gelesen haben, sind doch nicht wirklich angebracht. Die Inhalte des Abkommens sind juristisch verklausuliert und erschließen sich einem Laien daher in aller Regel nicht.

Es ist bei weitem nicht alles verklausuliert und mit einigem guten Willen und einem gewissen Grundwortschatz kann man das Abkommen sehr wohl verstehen. Auch ich halte es für wenig sinnvoll, über etwas diskutieren zu wollen, es aber nicht lesen zu wollen. Angesichts dessen, dass im Internet viele verschiedene Meinungen dazu herumschwirren, ist es mE nicht risikolos, sich blind solchen Analysen hinzugeben. Die beste Meinung kann man sich, so meine ich, immer noch durch Eigenlektüre bilden.


http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0380:FIN:DE:HTML
 
@Fetter Fettsack
Zumal viele Informationen auch hoffnungslos veraltet sind bzw. einige Punkte auch ohne ACTA in Deutschland Einzug in die Rechtssprechung gefunden haben.
 
Ich werde heute zum 2. Mal auf die Straße gehen!
Das erste mal war eine anti-Nazi-Demo!
Was schert mich der Aufschub. Heute langts mir!
Ich bin das Volk!

MFG
 
Jelais99 schrieb:
@Fetter Fettsack
Zumal viele Informationen auch hoffnungslos veraltet sind bzw. einige Punkte auch ohne ACTA in Deutschland Einzug in die Rechtssprechung gefunden haben.


Laut der Analyse von einem Rechtsanwalt sind ca 80% davon schon lange geltendes deutsches Recht.
Manche böse Zungen behaupten sogar, das einige Gesetze als "Vorlage" benützt worden sind, wie zB das Abmahnsystem - welches bei uns ja besonders "gut" ist ;)

Man muss halt sehen, das es nach dem Willen der Verfasser ja ein weltweites Abkommen werden soll, und in einem Land wie dem unsrigem steht halt mittlerweile schon jeder Furz im Gesetz.
 
Abmahnungen unterliegen keinem vorausgegangenem Urteil. Es sind sogenannte Vergleichsangebote, etwas außergerichtlich zu regeln. Darauf muss sich niemand einlassen.
 
Jop falsch formuliert, sry:
Unser Abmahn-System als präventieves Rechtsmittel wurde als Vorbild verwendet.
 
Dann bin ich der erste, der sich den Namen "Micha" in genannter schreibweise schützen lässt und alles abmahnt, was nich bei drei aufm Baum is... und wenn der so nur in nem anderen Wort vorkommt....

Nein mal im Ernst... dann kann ich ja ALLES schützen lassen.
Lustig wird des allemal werden, wie will man dann noch Lehre betreiben, von Fortschritt ganz zu schweigen.
Das wird soweit führen, dass wir am Ende mit Plastik-Keulen (ach nein, Plastik geht ja shcon nich....), also mit Keulen (ach nein, geht auch nich... Form geschützt, darf nur Ami basteln...), dann eben mit Steinen (ach neee.... ham die Chinesen als Waffe geschützt...), dann eben... wir werden was finden...., kloppen, welcher Mensch den besten Rückschritt schafft.
Erinnert mich leicht an den Film Idiocracy... GAAANZ LEICHT.
 
Woraus entnimmst Du denn , dass man sich durch ACTA alles urheberrechtlich schützen lassen kann oder auf alles ein Patent anmelden kann?
 
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Weil Es unter anderem den Schutz von "Formulierungen in Sätzen" erlaubt....
Kurz ich könnte mir "folgende, rechtlich sicher inkorrekte" Worte unter Schutz stellen lassen
"Micha ist ein Mann". Eine Formulierung, die sicher unter Prior Art fällt.
Aber es sollte auch nur ein wmgl. überzogenes Beispiel zur weitreichenden Lage von Acta aufzeigen.
Nimmt man dann noch meine in Anführungszeichen gefassten Worte, dann wirds noch herber...
 
Weil Es unter anderem den Schutz von "Formulierungen in Sätzen" erlaubt....

Wo steht denn das im ACTA oder im TRIPS drinnen?
 
Das wollte ich auch gerade fragen. Denn ACTA enthält lediglich "Bestimmungen" die auf den Schutz von Urheberrechten und Patenten abzielen. Was schutzwürdig ist, ist doch überhaupt nicht Gegenstand des Abkommens. Jedenfalls finde ich diesbezüglich keine Passage.

Das heißt nicht, dass ich ich dieses Abkommen so durchwinken würde oder alles völlig unkritisch sehe. Aber was hier einige mit ACTA verbinden, hat mit der Realität wenig zu tun.

Ich sehe es z.B. die Erfolgsaussichten eher kritisch, da sich China daran nicht beteiligt. Und gerade die Unternehmen aus China haben sich in der Vergangenheit an den Ideen und Entwicklungen anderer Unternehmen bereichert. Das spricht zwar nicht gegen ein solches Abkommen bzw. mach es nicht unnütz, zeigt aber deutlich die Grenzen solcher Bestrebungen auf.

Edit:
Und anbei noch der Wortlaut von TRIPS: http://www.attac.de/fileadmin/user_upload/AGs/AG_WTO_Welthandel/gats/trips-abkommen 1994.pdf
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Schutzwürdig ist immer wieder die Frage...
Geht man nach dem, was alles heute schon geschützt werden kann (wie die Formulierung von Sätzen in den USA, was dann zwangsläufig auch auswirkungen auf Europa hätte).
Denn die HABEN es dann unterschrieben.
Ein solches Abkommen ist natürlich immer nur insofern wirksam, wie man es durchsetzen kann. Dennoch stehe ich dem Ganzen nicht nur kritisch gegenüber und das ich gewisse Übertreibungen nutze, gebe ich auch gerne zu. Aber auch nur, weil (und ich glaube das Teile ich mit vielen) ich befürchte, das ACTA nur der EINSTIEG zu viel größerem ist.
 
Ich habe mir den kompletten ACTA Gesetztestext durchgelesen und konnte nichts finden was mir zum Schaden gereichen würde. Im Gegenteil es gibt mir mehr Schutz meines geistigen Eigentums und Rechtssicherheit.
 
Klar wird in der Richtung immer mehr kommen, ich mein ganz doof sind unsere Politiker auch nicht.
Die Vorschläge die in ACTA gemacht werden, wie zB. das man Provider in die Haftung nehmen könnte, kann sich die CDU gerade noch selber ausdenken bzw sind schon lange in den Köpfen einiger Politiker vorhanden. Ähnlich "3-strikes-out"-Modell, etc..
Es werden eigentlich nur Vorschläge zur Bekämpfung gemacht, aber ich glaube die kommen so oder so, ob nun ACTA unterzeichnet wird oder nicht.
 
Zu den Pflichten der Provider lässt sich eigentlich nur folgendes finden:

Eine Vertragspartei kann in Übereinstimmung mit ihren Rechts- und Verwaltungsvorschriften
ihre zuständigen Behörden dazu ermächtigen, einem Online-Diensteanbieter gegenüber anzuordnen,
einem Rechteinhaber unverzüglich die nötigen Informationen zur Identifizierung eines Abonnenten
offenzulegen, dessen Konto zur mutmaßlichen Rechtsverletzung genutzt wurde, falls dieser
Rechteinhaber die Verletzung eines Marken-, Urheber- oder verwandten Schutzrechts
rechtsgenügend geltend gemacht hat und die Informationen zu dem Zweck eingeholt werden, diese
Rechte zu schützen oder durchzusetzen. Diese Verfahren sind so anzuwenden, dass rechtmäßige
Tätigkeiten, einschließlich des elektronischen Handels, nicht behindern werden und dass – in
Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der jeweiligen Vertragspartei – Grundsätze wie freie
Meinungsäußerung, faire Gerichtsverfahren und Schutz der Privatsphäre beachtet werden


Das ist in Deutschland eigentlich schon die Praxis. Von einer Haftung der Provider ist in dem Zusammenhang nichts zu lesen. Sie müssen die Daten nur dann offen legen wenn der Anschluss für Rechtsverletzungen genutzt wird. Und das wird in Deutschland bereits heute so gehandhabt.
 
@ Jelais99

Bezüglich Providerhaftung bezieht man sich eher auf Artikel 27/Absatz 2, du hast Absatz 4 erwischt.

2. Über die Bestimmungen des Absatzes 1 hinaus gelten die Durchsetzungsverfahren der jeweiligen Vertragspartei auch bei der Verletzung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten über digitale Netze, was gegebenenfalls die widerrechtliche Nutzung von Mitteln zur Weiterverbreitung zu rechtsverletzenden Zwecken einschließt. Diese Verfahren sind so anzuwenden, dass rechtmäßige Tätigkeiten, einschließlich des elektronischen Handels, nicht behindert werden und dass – in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der jeweiligen Vertragspartei – Grundsätze wie freie Meinungsäußerung, faire Gerichtsverfahren und Schutz der Privatsphäre beachtet werden [16].

Das [16] steht für eine Fußnote, die folgenden Inhalt hat:


[16] Dies umfasst beispielsweise – unbeschadet der Rechtsvorschriften einer Vertragspartei – die Annahme oder Aufrechterhaltung einer Regelung zur Beschränkung der Haftung von Internet-Diensteanbietern oder der Rechtsbehelfe gegen Internet-Diensteanbieter bei gleichzeitiger Wahrung der rechtmäßigen Interessen der Rechteinhaber.


Was man allerdings mit "die Annahme oder Aufrechterhaltung einer Regelung zur Beschränkung der Haftung von Internet-Diensteanbietern oder der Rechtsbehelfe gegen Internet-Diensteanbieter" genau meint, verstehe ich noch nicht ganz.

Es soll die Haftung von Diensteanbietern beschränkt sein oder aber die Rechtsbehelfe gegen diese. Irgendwie sehe ich den Sinn dahinter nicht.

EDIT:

Das hier scheint der englische Originaltext zu sein:

For instance, without prejudice to a Party’s law, adopting or maintaining a regime providing for
limitations on the liability of, or on the remedies available against, online service providers while
preserving the legitimate interests of right holder.
 
Zuletzt bearbeitet:
So wie ich das verstehe steht da:

Es wird vorgeschlagen, Rechtsmittel einzuführen (...Annahme einer Regelung...) um die Interessen der Rechteinhaber gegenüber der Internet-Dienstanbieter (...der Rechtsbehelfe gegen Internet-Dienstanbieter..) geltend zu machen.
Was genau damit gemeint wird, was in den "-" steht, versteh ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja, aber das Wesentliche ist doch


... die Annahme oder Aufrechterhaltung einer Regelung zur Beschränkung der Haftung von Internet-Diensteanbietern oder der Rechtsbehelfe gegen Internet-Diensteanbieter ...

Wo ist da der Sinn?
 
Ein Gesetz zur Regulierung der beschränkten Haftung der ISP's ?!
Regulierung dann im Sinne Zugunsten des Rechteinhabers.

Alles andere würde ja eigentich keinen Sinn machen...
 
Das wäre jetzt mal was wo man die Redaktion hier auf einen Rechtsanwalt loslassen könnte oder zumindest recherchieren ob es schon eine juristische Analyse gibt. Ich glaube Udo Vetter wäre da eine gute Anlaufstelle.
 
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