zindelino schrieb:Das heißt du hast die gekaufte Grafikkarte tatsächlich bekommen?
Ne, nur die leere Verpackung wieder bekommen
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zindelino schrieb:Das heißt du hast die gekaufte Grafikkarte tatsächlich bekommen?
Acrylium schrieb:Zwei wichtige Dinge dazu:
- DHL wird behaupten, dass Paket sei nicht richtig verpackt gewesen, und daher treffe sie keine Schuld wenn auf dem Versandweg sich das Paket aufgrund der ungenügenden Verpackung öffnet und der Inhalt herausfällt.
- Die Transportversicherung vom DHL greift nur, wenn der Inhalt ordnungsgemäß verpackt war. Da der Inhalt verlorgen ging, kann keine ordnungsgemäße Verpackunf vorgelegen haben, ergo auch keine Transportversicherung die für den Schaden aufkommen muss.
Haben Sie das denn? Sprich war die Zustellung beim Nachbarn oder bei Dir?stabil11 schrieb:Vielleicht werden sie sagen, wir haben das dem Nachbar gegeben und wir haben damit nichts mehr zu tun.
Smartin schrieb:Haben Sie das denn? Sprich war die Zustellung beim Nachbarn oder bei Dir?
dann ist hier Schlussstabil11 schrieb:Bei der Nachbarin, die wir seit 10 Jahren kennen. Wenn was für sie kommt nehmne wir das und geben es ihr und umgekehrt auch, wohnen im gleichen Haus.
Das befürchte ich auch. Erfahrungsgemäß ist DHL nicht zimperlich was das Abwälzen auf andere und Abstreiten von Ansprüchen angeht.NutzenderNutzer schrieb:dann ist hier Schluss
sie werden es auf die Nachbarin schieben
ryan_blackdrago schrieb:Noch etwas rechtliches : Bei Versendung, geht der Gefahrenübergang auf den Käufer über (§477 BGB). Da hast Du dann wie bereits richtig gemacht (Anzeige, DHL informieren usw), tätig zu werden.
Mustis schrieb:Wilde Verschwörungstheorien und Unterstellungen basierend auf eigenen schlechten Erfahrungen helfen niemandem weiter....
Acrylium schrieb:Das befürchte ich auch. Erfahrungsgemäß ist DHL nicht zimperlich was das Abwälzen auf andere und Abstreiten von Ansprüchen angeht.
Acrylium schrieb:Das befürchte ich auch. Erfahrungsgemäß ist DHL nicht zimperlich was das Abwälzen auf andere und Abstreiten von Ansprüchen angeht.
Acrylium schrieb:Wenn Du mir das Foto des Belegs schickst, kann ich Dir zumindest mit ziemlicher sicherheit sagen, ob daran gephotoshopt wurde oder nicht. Einfach PN an mich.
Mir ist jetzt nicht ganz klar, woher Du wissen kannst, was ich erkenne und was nicht, aber ok. Ich bin ja nicht hier um Photoshoppern Anleitungen dazu zu geben, worauf sie achten müssen bzw. woran man Manipulationen erkennen kann. Natürlich zweifle ich nicht ab, dass eine nicht erkennbare Fälschung möglich ist, aber die geht eben nicht mal eben so mit ein paar Klicks in Photoshop. Dafür benötigt man richtig Zeit und Fachwissen. Wer dieses hat, hat jedoch normalerweise auch einen Job und keine Zeit für so 'nen Mist.Gajel schrieb:Dann ist es aber schlecht gefälscht, denn ich kann dir auch so ein beleg fälschen ohne das du es erkennst
Acrylium schrieb:aber die geht eben nicht mal eben so mit ein paar Klicks in Photoshop. )