Die Grünen- mittlerweile eine vernünftige Partei?

Kannst du dir vorstellen die Grünen zu wählen?

  • Ja

    Stimmen: 34 22,8%
  • Nein

    Stimmen: 115 77,2%

  • Umfrageteilnehmer
    149
Die Grünen sind so grün, wie die CDU christlich ist, und die SPD sozial ist. Die Grünen sind für mich nicht in der Mitte, die sind auch nicht links, die haben sich mit den anderen Parteien kurzgeschlossen und machen beim Einheitsbrei mit. Keine Kämpfer, kein Engagement. Für mich nutzlos.
 
DerOlf schrieb:
Ich möchte auch nicht alles legalisieren, sondern nur den Umgang mit den Konsumenten liberalisieren und diesen einen kontrollierten Zugang zu sauberem Stoff zu geben. Die Begründungen liegen auf der Hand ... Konsumrisiko, Ermittlungs-, Haft- und Behandlungskosten, Beschaffungskriminalität ...

Da sind wir uns mittlerweile einig, allerdings ist das hier nicht der Diskussionsgegenstand.

DerOlf schrieb:
Mal ganz ehrlich, was ist so schlimm daran, wenn ein Abgeordneter Drogen nimmt? ... der Beck ist sicher nicht erst seit gestern drauf und bisher war er als ganz nnormaler Politiker anzusehen. Und nun da es raus ist, ist das plötzlich ein Problem? Ich persönlich finde die Einflussnahme durch Lobbyisten um einiges bedenklicher.

Und wieder versuchst Du, eine Sache mit einer anderen zu legitimieren. Das kann ich so nicht akzeptieren, denn das halte ich für falsch und kindisch. Einem kleinen Kind bringt man bei, Situationen isoliert zu betrachten. Bis dahin hört man sich Sachen an wie "aber die anderen haben das auch gemacht" oder "der Benjamin hat viel mehr XY". Eine vernunftbegabte Mutter bringt dann dem Kind bei, dass es völlig irrelevant ist, was andere Kinder gemacht haben und dass es einzig und alleine darum geht, was das Kind selbst getan hat.

DerOlf schrieb:
wenn man mal konsequent ist, und den CM-Konsumenten Beck auf die Droge reduziert, dann muss man das fü den gesamten Zeiraum tun, in dem er unter dem Einfluss dieser Substanz stand.

Hä? Wieso? Ich reduziere Saucen aber keine Menschen. Es ist auch völlig irrelevant, ob Beck ein guter oder ein schlechter Politiker ist. Er hat gegen geltendes Gesetz verstoßen - nicht mehr und nicht weniger.

DerOlf schrieb:
Merke: Unser Wissen über den Drogenkonsum macht aus Herrn Beck einen Drogi, der kein Amt bekleiden sollte ... oder (bei seinem Fehlen) einen ganz normalen deutschen Politiker.

Nochmal: Unser Wissen über den Drogenkonsum von Herrn Beck macht aus diesem einen Bundestagspolitiker, der sich nicht an geltende Gesetze hält. Ohne dieses Wissen gilt die Unschuldsvermutung.

DerOlf schrieb:
Wisst ihr, wie viele Manager, Politiker, Ärzte TÄGLICH Drogen konsumieren?

Und wieder machst Du es: Legitmierung bzw. Bagatellisierung einer Sache, die isoliert betrachtet werden muss, durch Bezugnahme auf andere Dinge. Gehst Du auch in der Innenstadt auf Bettler zu und erklärst ihnen, dass es anderen Menschen auf der Welt viel schlechter geht? Sicher nicht.

DerOlf schrieb:
Wenn jemand MIT Drogen eine Politik macht, mit der ich einverstanden bin, dann ist mir das immer noch lieber als jemand, der beschissene Politik macht, dabei aber wenigstes stocknüchtern ist.

Wenn ich in einer Bolivianischen Enklave leben würde, in denen Drogenbosse das Land regieren, dann schließe ich mich der Meinung an. ;)
 
Eine einfache Frage beantworten ist nicht?

Ich habe nur gefragt, was so schlimm daran ist, wenn abgeordnete Drogen nehmen (und damit du dich nicht wieder mit Gesetzestreue rauswinden kannst .... abgesehen vom Verstoß gegen geltendes Recht)?

Ich will Becks verhalten nicht legitimieren, aber ich möchte schon den sinn hinter Aussagen verstehen, die Drogenkonsum und Abgeordnetentätigkeit für unvereinbar erklären.
Und dabei geht es mir nicht darum, ob gegen Gesetze verstoßen wird, oder nicht, sondern einzig und allein um einen angenommenen bzw. vorrausgesetzen qualitativen Unterschied zwischen "Politik mit Drogeneinfluss" und Politik ohne Drogeneinfluss". Nach einigen Argumentationen hier muss der nämlich riesig sein - und das sehe ich beim besten Willen nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
DerOlf schrieb:
Eine einfache Frage beantworten ist nicht?

Ich habe die Frage schon mehrfach beantwortet. Wahrscheinlich passte Deine Erwartungshaltung jedoch nicht zu meiner Antwort.

Du willst von mir hören, dass jemand der Drogen nimmt bzw. genommen hat, grundsätzlich und aufgrund des Konsums nicht in der Lage ist, Politiker zu sein. Das erwartest Du, weil es Deiner Betroffenheit entspricht. Das ist aber nicht meine Argumentation.

Für mich hat der Bundestag verschiedene Aufgaben und damit auch die Bundestagsabgeordneten. Unter anderem gehört dazu die Kontrolle der Regierung, sowie die Gesetzgebung. Das sind zwei der Hauptaufgaben des Bundestags und beide haben mit Gesetzen zu tun. Die eine damit, dass die Regierung sich an Gesetze hält und die andere, dass Gesetze existieren, an die sich jede natürliche und juristische Person halten muss.

Weil Gesetze und das Halten an die selben so zentral ist, halte ich einen Verstoß gegen diese Gesetze auch für unvereinbar mit dem Job an sich. Dabei ist es sekundär, was genau der Umstand der Straftat ist.
 
Deliberation schrieb:
Weil Gesetze und das Halten an die selben so zentral ist, halte ich einen Verstoß gegen diese Gesetze auch für unvereinbar mit dem Job an sich. Dabei ist es sekundär, was genau der Umstand der Straftat ist.
Dieser Logik nach zu folge hätte auch ein überschreiten der Ampel bei Rot ein Berufsverbot zur Folge. Ja er hat ein Gesetz überschritten die Konsequenzen wird er auch vor dem Gericht auf sich nehmen müssen. Aber es heißt ja nicht, das wenn man einmal etwas genommen hat es immer tun muß, es haben auch viele aufgehört. Was soll er deiner Meinung jetzt tun, soll er etwa in Früupension gehen, weil er achso unmoralisch ist? Mir ist ein bekennender Sünder lieber als 1000 Heuchler.
 
Kronos60 schrieb:
Dieser Logik nach zu folge hätte auch ein überschreiten der Ampel bei Rot ein Berufsverbot zur Folge.

Wenn er das regelmäßig macht, halte ich auch das für einen Grund, seinen Status als Bundestagsabgeordneten zu überdenken. Bei aktuellem Konsum einer stark und schnell abhängig machenden Droge muss man meines Erachtens nicht darüber diskutieren, ob es sich hier um eine Wiederholungstat handelt oder nicht.

Und was er dann machen soll ist mir doch völlig wurscht. Mit diesem Umstand habe ich genau so wenig Mitgefühl, wie mit den herumheulenden "ich brauche den Führerschein doch beruflich"-Typen, die zum x-ten Mal besoffen beim Fahren erwischt wurden und nun ihren Führerschein abgeben müssen.
 
Deliberation schrieb:
Ich habe die Frage schon mehrfach beantwortet. Wahrscheinlich passte Deine Erwartungshaltung jedoch nicht zu meiner Antwort
Nein!
Die Frage hast du nicht ein einziges Mal beantwortet ... du hast lediglich ausweichend festgestellt, dass Methamphetamin illegal ist und dass ein Gesetzesverstoß für Abgeordnete ein nogo ist. Das beantwortet meine Frage ungefähr so gut wie "steht halt im Drehbuch".

Zum Verständnis (vielleicht hakt es ja da). Ich setze vorraus,
dass Gesetzesverstöße bei Abgeordneten geahndet werden müssen.
dass eine willkürliche Auswahl an bewusstseinsverändernden Substanzen in DE illegal ist.
dass Hr. Beck als MdB Chrystal-Meth genommen hat.
das Hr. Beck sich dabei hat erwischen lassen und daher die Konsequenzen zu tragen hat.

Was also deine "Antwort" angeht, bin ich voll bei dir ...
Leider berührt meine Frage diesen Themenkomplex nicht (und deine Antwort berührt daher meine Frage nicht), denn es geht mir nicht um den gesetzlichen Status einer Person oder einer Substanz sondern darum, ob der Grad der Bewusstseinsveränderung groß genug ist, dass eine Person unter Drogeneinfluss nicht mehr in der Lage ist, politisch im Sinne der Wähler zu agieren bzw. sogar seine "Zurechnungsfähigkeit" einbüßt.

Zur Erklärung.
Ich habe mich in meinem bisherigen Leben viel mit Drogen und deren Konsumenten auseinandersetzen müssen. Ich meine zu erkennen, ob jemand Drogen genommen hat oder nicht ... und das erkenne ich eben NICHT an leicht verschobenen Realitätsbildern oder wirren Gedankengängen. Ich achte dabei ausschließlich auf Körperliche Merkmale, weil ich weiß, das Drogenkonsumenten von Nüchternen anhand der Argumentationsweise meist nicht zu unterscheiden sind. Solange die Versorgungssituation geklärt ist, unterscheidet sich die Vernunft Nüchterner kaum von der Bedrogter ... letztere sind je nach Subtanz nur etwas unaufgeregter.
Das Bewusstsein von Drogenabhängigen wird erst in dem Moment von der Droge "übernommen", wenn der Entzug einsetzt, oder die Angst vor Versorgungsengpässen überwiegt (z.B. wegen prekärer Lebensumstände) .
Beides ist bei Bundestagsabgeordneten sehr unwahrscheinlich ... die bekommen wahrlich genug Geld und mit genug Geld kommt man in Berlin an restlos ALLES was das Herz begehrt.

In wie fern stellt also Drogenkonsum bei Parlamentariern ein Problem dar, wenn man mal die verlangte Gesetzestreue aussen vor lässt?
Wenn wir von allen Abgeordneten bedingungslosen Gehorsam gegenüber den Gestzen verlangen, dann können wir das Parlament gleich ganz auflösen ... zum Glück lassen die meisten sich nur selten erwischen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Der Olf
Ich setze vorraus,dass Gesetzesverstöße bei Abgeordneten geahndet werden müssen.
dass eine willkürliche Auswahl an bewusstseinsverändernden Substanzen in DE illegal ist.
dass Hr. Beck als MdB Chrystal-Meth genommen hat.
das Hr. Beck sich dabei hat erwischen lassen und daher die Konsequenzen zu tragen hat.
Was nichts anderes bedeutet als einen Verlust seines Jobs und eine Vorstrafe, womit die Politkerkarriere wohl zu Ende wäre.

...denn es geht mir nicht um den gesetzlichen Status einer Person oder einer Substanz sondern darum, ob der Grad der Bewusstseinsveränderung groß genug ist, dass eine Person unter Drogeneinfluss nicht mehr in der Lage ist, politisch im Sinne der Wähler zu agieren bzw. sogar seine "Zurechnungsfähigkeit" einbüßt.
Die Entscheidung über genau diese Schwelle zu entscheiden wurde doch schon vom Gesetz her vorgenommen oder? Du fragst also etwas, was schon beschlossen ist. Beschlossen ist: Die Droge ist illegal. Daher auch der Konsum, und das egal in welcher Höhe der Konsum stattgefunden hat. Demnach ist man "unzurechnungsfähig" mit dem minimal messbarsten Wert. Er hätte also ab dem Konsum der Droge sein Amt nicht mehr ausüben können.

Das Bewusstsein von Drogenabhängigen wird erst in dem Moment von der Droge "übernommen", wenn der Entzug einsetzt, oder die Angst vor Versorgungsengpässen überwiegt (z.B. wegen prekärer Lebensumstände) . Beides ist bei Bundestagsabgeordneten sehr unwahrscheinlich ... die bekommen wahrlich genug Geld und mit genug Geld kommt man in Berlin an restlos ALLES was das Herz begehrt.
Deine Sichtweise ist aber nicht die Sichtweise des Gesetzes. Es werden doch auch andere Menschen nach den Gesetzen her behandelt. Jemand der als Supermarktangestellter Alkoholsüchtig ist, der weiss das, der weiss, dass er auf der Arbeit nüchtern sein muss, und wenn er es nicht ist, dann wird er entlassen. In meinen Augen gälte dies auch Rückwirkend, hier ist die Frage der Beweisbarkeit. Kann man aber beweisen, dass jemand zu einem bestimmten Zeitpunkt unter Drogeneinfluss stand, so hat er (in meinen Augen, aber auch hier zählt eher das Gesetz) die Leistungen die er bekommen hat zurück zu zahlen. Warum? Weil der Arbeitgeber und das Gesetz vorschreiben, dass er das nicht tun soll. Ergo Vertragsbruch, ergo Klage und Zahlungen.

Hier jedoch ist ein Bundestagsabgeordneter betroffen. Wenn er also Geld bekommt, dann ist das keine Zuwiderhandlung gegen einen Unternehmen oder ein Unternehmen, sondern gegen die Steuerzahler, demnach gegen das Volk. Also eine Art von Steuerhinterziehung. Nichts dagegen wenn er in einer bestimmten Frist die Konsequenzen zieht. Aber nach einer bestimmten Zeit ist Sense, man hatte ja Zeit genug was zu sagen....

In wie fern stellt also Drogenkonsum bei Parlamentariern ein Problem dar, wenn man mal die verlangte Gesetzestreue aussen vor lässt?
Wieso ist Selbstjustiz bei einem eindeutigen Täter schlimm, wenn man die Gesetze außen vor lässt?

Wenn wir von allen Abgeordneten bedingungslosen Gehorsam gegenüber den Gestzen verlangen, dann können wir das Parlament gleich ganz auflösen
Wenn alle korrupt sind oder sich nicht gesetzestreu verhalten muss genau das eintreten! Jeder Bürger wird verdächtigt und unter Generalverdacht gestellt, aber Nachweise bei Abgeordneten sollten untern Teppich gekehrt werden?

... zum Glück lassen die meisten sich nur selten erwischen.
Das ist ja noch die Krönung. Sollen sie ruhig machen, wir erwischen sie eh nicht. Anstatt zu fordern, dass man hier wieder genauer aufpasst. Wie eben beim Bürger selbst auch. Jeder muss sich das gefallen lassen, aber wenn dann mal die Abgeordneten selber für ihr Verhalten haftbar gemacht werden sollen, dann lassen wir das Gesetz ein Auge zu drücken.
Sind nicht alle vor dem Gesetz gleich?
 
Zuletzt bearbeitet:
Onkelhitman schrieb:
Jemand der als Supermarktangestellter Alkoholsüchtig ist, der weiss das, der weiss, dass er auf der Arbeit nüchtern sein muss, und wenn er es nicht ist, dann wird er entlassen.
Tun aber viele und nicht nur Supermarktangestellte sondern es geht quer durch die Bevölkerung, und wenn man alle Alkoholiker entlassen würde, dann würde die Wirtschaft zusammenbrechen, sinnvoller wäre es in Therapien zu inverstieren. Es ist ein komplexes Problem und dafür gibt es keine einfachen Lösungen.
Kann man aber beweisen, dass jemand zu einem bestimmten Zeitpunkt unter Drogeneinfluss stand, so hat er (in meinen Augen, aber auch hier zählt eher das Gesetz) die Leistungen die er bekommen hat zurück zu zahlen
Warum sollte man für eine Leistung etwas zurückzahlen, außer sie war fehlerhaft.
Ergo Vertragsbruch, ergo Klage und Zahlungen
Auch das ist Unsinn welcher Vertrag wurde gebrochen oder nicht eingehalten?
Wenn er also Geld bekommt, dann ist das keine Zuwiderhandlung gegen einen Unternehmen oder ein Unternehmen, sondern gegen die Steuerzahler, demnach gegen das Volk
Seine Arbeit war vom Drogenkonsum nicht betroffen, also müssten ihm ein Fehlverhalten erst nachgewiesen werden.
Das was du hier betreibst ist nichts anderes als Vorverurteilungen.
Ausserdem greifst du einem laufendem Verfahren zuvor.
Wie eben beim Bürger
Auch beim Bürger wird nicht gleich ein Berufsverbot verhängt.
 
Nur weil das viele nicht tun, sollten wir es nicht legalisieren und die Augen verschließen. Sondern etwas tun. Da gebe ich dir Recht. Nach den aktuellen Arbeitsbestimmungen jedoch ist so etwas nicht zulässig, wieso sollte das für einen Abgeordneten anders sein? Es geht hier gar nicht darum, WEIL er Abgeordneter ist, sondern weil das einfach nicht üblich ist, völlig egal als was er arbeitet.

Das Problem ist ja auch schon vorher bekannt gewesen, da hat es aber keine Wurst interessiert.

Die Leistung hat er bekommen weil er Arbeitsfähig war. Arbeitsfähig ist man nicht, wenn man unter Drogeneinfluss steht. Und das legt der Gesetzgeber fest. Ab dem Zeitpunkt, an dem man daher nicht arbeitsfähig war, hat man fahrlässig, wider besseren Wissens, und grob fahrlässig gehandelt, da man selber nicht abschätzen kann, wie hoch der Konsum die eigene Urteilsfähigkeit beeinflusst. Und daher ist genau ab dem Zeitpunkt Sense.

Der Arbeitsvertrag. Ich bezweifel, dass ein Abgeordneter Drogen nehmen darf....

Seine Arbeit war vom Drogenkonsum nicht betroffen, also müssten ihm ein Fehlverhalten erst nachgewiesen werden.
Muss es nicht. Wenn jemand während des Autofahrens Alkohol getrunken hat, dann ist dieser Drogenkonsum auch ohne ein anderes Fehlverhalten nicht tragbar. Das Fehlverhalten war der Drogenkonsum.

Das was du hier betreibst ist nichts anderes als Vorverurteilungen.
Wenn ist hier das richtige Wort. WENN etwas zu 100% nachgewiesen wird. Schrieb ich ja auch oben schon. Wenn ich weiss am 01.01.2016 hat jemand eine Frau belästigt, dann bestrafe ich den, auch wenns schon vorbei ist. Wenn jemand gegen seine Vertragspflichten (Arbeitsvertrag) am 01.01.2016 verstößt, meinst du, dass nicht auf Schadenersatz geklagt würde, weil der Arbeitnehmer schon zu dem Zeitpunkt nicht mehr die Arbeitsstelle hätte?

Auch beim Bürger wird nicht gleich ein Berufsverbot verhängt.
Wenn ich als Elektriker was falsch anschließe und das rauskommt, wars das mit meinem Beruf. Da ist das Argument: "Na aber zum Glück findet das nicht immer jemand heraus" lächerlich. Wir reden hier von einem Abgeordneten, der für Hunderte, Tausende, Millionen von Menschen in einem Land entscheidet. Je höher die Verantwortung, desto höher der Verlust.

Wie geschrieben. Haftung. Ist im Berufsleben völlig normal. Nur eben für Politiker nicht.
 
Onkelhitman schrieb:
Die Leistung hat er bekommen weil er Arbeitsfähig war. Arbeitsfähig ist man nicht, wenn man unter Drogeneinfluss steht. Und das legt der Gesetzgeber fest. Ab dem Zeitpunkt, an dem man daher nicht arbeitsfähig war, hat man fahrlässig, wider besseren Wissens, und grob fahrlässig gehandelt, da man selber nicht abschätzen kann, wie hoch der Konsum die eigene Urteilsfähigkeit beeinflusst. Und daher ist genau ab dem Zeitpunkt Sense.
Ob jemand arbeitsfähig war das lässt sich auch durch einen Gutachter nicht so leicht feststellen. Und ob seine Urteilsfähigkeit beeinflusst war hängt von vielen Faktoren ab und auch hier muss erst mal bewiesen werden das sie eingeschränkt war. Das ist nicht so einfach und wird von Fall zu Fall entschieden.
Der Arbeitsvertrag. Ich bezweifel, dass ein Abgeordneter Drogen nehmen darf....
Hier hat der Arbeitsvertrag damit nichts zu tun, Drogen sind illegal das ist Gesetz und wird deswegen auch nicht im Arbeitsvertrag festgeschrieben.
Wenn jemand während des Autofahrens Alkohol getrunken hat, dann ist dieser Drogenkonsum auch ohne ein anderes Fehlverhalten nicht tragbar
Die Konsequenz für fahren mit Alkohol oder Drogeneinfluss ist der Verlust des Führescheines und eine Geldstrafe aber kein Berufsverbot.
Wenn ich weiss am 01.01.2016 hat jemand eine Frau belästigt, dann bestrafe ich den, auch wenns schon vorbei ist
Was hat das jetzt mit diesem Fall zu tun ich behaupte ja nicht das man Vergewaltiger ungestraft davonkommen lassen sollte. Es wird ein Verfahren geben.
meinst du, dass nicht auf Schadenersatz geklagt würde
Auf Schadenersatz kann man nur klagen wenn auch ein Schaden entstanden ist, das muss man nachweisen. Aber du hast recht klgen kann man immer ob es durchgeht ist wiederum eine andere Geschichte.
Wenn ich als Elektriker was falsch anschließe und das rauskommt, wars das mit meinem Beruf
Auch das ist nicht richtig, er muss dann Schadenersatz leisten. Wenn Meschenleben gefährdet wurden kann auch eine Haftstrafe verhängt werden. Aber er bekommt nicht automatisch ein Berufsverbot. Ausser er hat Vorsätzlich gehandelt, dass wäre dann Körperverletzung oder auch Mord.
 
Die Konsequenz für fahren mit Alkohol oder Drogeneinfluss ist der Verlust des Führescheines und eine Geldstrafe aber kein Berufsverbot.
Weil du beim Autofahren zum Autofahren eine Lizenz brauchst, um fahren zu können, die du verlierst. Wenn ich demnach während der Arbeit Alkohol/Drogen konsumiere verliere ich was? ;)

Der Schaden ist entstanden. Wenn man 3 Monate ohne Führerschein fährt, dann ist das illegal. Wenn man 3 Monate Geld bekommt, obwohl man eigentlich keinen Job mehr hätte....
 
Onkelhitman schrieb:
Weil du beim Autofahren zum Autofahren eine Lizenz brauchst, um fahren zu können
Ja bei Berufschaeuffeuren kann das Folgen haben da gebe ich dir recht.
Wenn man 3 Monate ohne Führerschein fährt, dann ist das illegal
Natürlich, aber es werden dann nur Geldstrafen verhängt.
 
DerOlf schrieb:
Nein!
Die Frage hast du nicht ein einziges Mal beantwortet ... du hast lediglich ausweichend festgestellt, ...

Aber nicht doch, warum sollte ich ausweichen? Wir haben lediglich verschiedene Perspektiven. Du fragst mich etwas ähnliches wie "wirst Du Dich ärgern, dass Du über eine rote Fußgängerampel gegangen bist, wenn Dich dabei ein Auto erfasst und Du zu Tode kommst?". Meine Meinung dazu ist eben, dass bei einer zweischichtigen Situation, bei der die erste Betrachtung die zweite ad absurdum führt, die erste Betrachtung die Frage bereits erschöpfend beantwortet. Deshalb ist meine Antwort natürlich nicht, dass ich mich geärgert hätte. Ich bin tot, was gibt es da noch zu sagen?

DerOlf schrieb:
Zum Verständnis (vielleicht hakt es ja da).

Ich glaube nicht, dass es am Verständnis innerhalb der Diskussion hapert. Du willst eine Antwort darauf haben, ob ein Drogen konsumierender Abgeordneter per se nicht dazu geeignet ist, seinen Job zu machen. Oder anders formuliert, ob ich der Meinung bin, dass Menschen wie Du zurecht nicht für ein Referendariat zugelassen werden. Oder noch allgemeiner formuliert: was verändert sich bei Menschen durch Drogenkonsum und welche Konsequenzen sollte dies (beruflich) haben?

Das ist erstens eine recht intellektuelle Diskussion und zweitens hat sie nur entfernt etwas mit Volker Beck zu tun. Denn wie gesagt, Volker Beck halte ich für ungeeignet, Parlamentarier zu sein, weil er gegen das Gesetz verstoßen hat. Da spielt Deine Folgefrage in der Diskussion über die Zukunft des Herrn Beck keine Rolle mehr.

DerOlf schrieb:
Das Bewusstsein von Drogenabhängigen wird erst in dem Moment von der Droge "übernommen", wenn der Entzug einsetzt, oder die Angst vor Versorgungsengpässen überwiegt

Das halte ich für eine gewagte These. Die UN führt in ihrer "Konvention über psychotrope Substanzen" Crystal Meth in Tabelle II eindeutig als bewusstseinsverändernde Droge. Und das bezieht sich sicher nicht auf die Abwesenheit, sondern die Wirkung der Substanz.

DerOlf schrieb:
In wie fern stellt also Drogenkonsum bei Parlamentariern ein Problem dar, wenn man mal die verlangte Gesetzestreue aussen vor lässt?

Die politisch korrekte Antwort muss lauten: bewusstseinsverändernde Drogen sind eine schlechte Grundlage für einen Arbeitstag, an dem man v.a. seinem Gewissen unterworfen ist. Alleine solche Folgen wie ein verändertes Risikobewusstsein halte ich für kontraproduktiv, wenn gesellschaftliche Risiken und mögliche Gesetze diskutiert werden.

Die politisch nicht korrekte Antwort lautet: der Bundestag ist sowieso voll mit vielen unfähigen Politikern, die entweder dumm, faul, korrupt oder alles auf einmal sind. Da ist es dann auch egal, ob die alle zugedröhnt sind oder nicht.

DerOlf schrieb:
Wenn wir von allen Abgeordneten bedingungslosen Gehorsam gegenüber den Gestzen verlangen, dann können wir das Parlament gleich ganz auflösen ... zum Glück lassen die meisten sich nur selten erwischen.

Oder es ist einfach mal egal. Vor 16 Jahren gab es mal einen Skandal, bei dem Sat1 auf fast allen Toiletten so viel Kokain-Restspuren gefunden hat, dass darauf sogar Hunde anschlagen würden. Und das, obwohl alle Toiletten bis zu zwei Mal am Tag komplett gereinigt werden:

http://www.spiegel.de/politik/deuts...-wuerden-drogenhunde-anschlagen-a-100890.html

Insofern ist schon lange klar, dass im Bundestag Drogen eingeworfen werden, bis der Mund nicht mehr zugeht. Konsequenzen hat das bis heute keine gehabt.

Daher erwarte ich absolute Gesetzestreue. Wer sich dann aber erwischen lässt, der sollte meines Erachtens auch die Konsequenzen tragen. Denn "die anderen tun es doch auch" ist keine gültige Erklärung für individuellen Rechtsbruch.
 
Deliberation schrieb:
Denn wie gesagt, Volker Beck halte ich für ungeeignet, Parlamentarier zu sein, weil er gegen das Gesetz verstoßen hat.
Was hat der Gestzesverstoss mit seiner Rolle als Abgeordneter zu tun, richtig nämlich gar nichts, ausser das er sich als Abgeordneter mit dem Gesetz auseinandersetzen muss.
 
Aha. Jemand der Gesetze entwirft und vorschlägt und der die Regierung auf Einhaltung der Verfassung überprüft, kann also selbst ungestraft gegen Gesetze verstoßen? Dafür gibt es ein Sprichwort: man hat den Bock zum Gärtner gemacht!
 
Deliberation schrieb:
also selbst ungestraft gegen Gesetze verstoßen?
Natürlich nicht ungestraft es wird ein Verfahren geben. Ich wehre mich nur dagegen das man gleich seine gesamte Arbeit als Abgeordneter infrage stellt. Natürlich wenn er damit nicht aufhört und es übertreibt dann wird man sehr wohl eine Beeinträchtigung sehen können. Aber es ist ja auch ein Glück für ihn dass er erwischt wurde, es ist ein guter Zeitpunkt einen Schlusstrich zu ziehen.
 
Du kommst doch aus Österreich, oder nicht? Bei euch ist der Zusammenhang zwischen parlamentarischer Arbeit noch deutlicher als in Deutschland:

Die Angelobung bezeichnet in Österreich die Verpflichtung zur gesetzestreuen und gewissenhaften Ausübung übertragener Funktionen mit einem feierlichen Versprechen, dem Gelöbnis.

Abgeordnete, Regierungsmitglieder, Richter, Soldaten und Beamte (auch Vertragsbedienstete) haben ein gesetzlich vorgeschriebenes Gelöbnis abzulegen, in dem sie versprechen, der Republik Österreich und dem österreichischen Volk treu zu dienen.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Angelobung

Und ebenda:

Bei der Angelobung der Abgeordneten verliest der Schriftführer die Angelobungsformel

„Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

Die Abgeordneten werden sodann einzeln aufgerufen und haben die Angelobung zu leisten mit den Worten „Ich gelobe“.

Für mich ist die Sache also klar: wer sich nicht daran hält, ist für den Job einfach nicht mehr geeignet.
 
Deliberation schrieb:
Du kommst doch aus Österreich, oder nicht?
Ja das ist korrekt.
Für mich ist die Sache also klar: wer sich nicht daran hält, ist für den Job einfach nicht mehr geeignet
Ja das ist deine Meinung, und ja er hat sich etwas zu Schulden kommen lassen. Aber es war sicherlich kein Vorsatz dabei, jeder auch nur raucht kann das nachvollziehen wie schwer es ist aufzuhören. Er bekommt ein Verfahren wird bestraft macht eine Therapie und dann geht das Leben weiter. Für ein Berufsverbot gibt es meiner Meinung nach keinen Grund.
 
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