JardelBenz
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Was glaubst du wird passieren, wenn deine Konkurenz öfters liest, dass du "kostenlos" fremden Leuten den Computerservice über Ebay Kleinanzeigen anbietest?
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Brotlose Kunst. Damit machst du kein Geld. Von daher würde ich dir raten es zu lassen und mir über die Fragestellungen keine weiteren Gedanken mehr zu machen.Sasi Black schrieb:Tach,
ich habe da eine Frage wie ist das wenn ich als Privat Person, Dienstleistung (PC) (zusammenstellung / zusammenbau / Diagnose) über kleinanzeigen o.ä. anbiete? (geschenkt)
Ohne ersichtliche Gewinnabsicht (es finden sich viele Privatpersonen die Dienstleistungen anbieten, wo es klar ist das dies eine Steuerhinterziehung ist).
Es geht halt darum, das ich mich als Person anbiete, als Hilfestellung / Berate beim Neukauf / Konfiguration / Zusammenbau / Problemlösung.
Da ich im Bekannten / Freundeskreis leider oft mitbekomme, das die Händler in meiner gegend, die Personen nur übers Ohr hauen.
z.b. Ich habe ein Notebook bekommen, Es war nichts zu finden (angeblich Trojaner / Virus) der sich nicht entfernen lässt, bischen Müll beseitigt und schon lief das ding schneller....was auch wieder ausgereicht hat.
beim Händler sollte ein neues 1K € kosten (da das alte nicht reparabel ist), (die Person Browsert nur, mal ein Video auf YT).
am gleichen abend wo ich die Dienstleistung online gestellt worden ist, wurde ich auch schon gemeldet, mit dem Hinweis das ich eine Gewerbliche absicht vertrette....
wie schon erwähnt, in der beschreibung steht nichts von Tauschgeschäfft o.ä. nur Helfen bzw. hilfe anbiete und Berate
des weiteren biete ich 3 PC hardware artikel Privat an (innerhalb von 60 Tagen sind es max. 4 Artikel), also inwiefern kann man mir was Gewerbliches vorwerfen?
kann ich es einfach Ignorieren oder auf nummer sicher gehen und raus nehmen? (evtl. ist dies das ziel der Person(en) die ihre machenschaften nicht nachgehen können).
Gruß
Sasi Black
Kaulin schrieb:Halt Stop mal bitte.
Du bietest hier eine Dienstleistung kostenlos an (man könnte sogar eine Aufwandtsentschädigung=wenig Geld verlangen, ohne dass man Steuer kram machen muss).
Kaulin schrieb:Deine Dienstleistung ist allgemein ungefährlich
Kaulin schrieb:Mal so als Richtwert: Über ein Gewerbe würde ich nachdenken, wenn du im Monat 200€ bzw. 1400€ im Jahr Umsatz(noch keine Kosten abgezogen) machst.
Sasi Black schrieb:Da ich keine Gewinne etc. erziele, Kein Geld für (evtl. Arbeit ) verlange gibt es auch keine Gewährleistung etc. das werde ich dann auch im falle verkünden, um mich selbst Privat auch abzusichern.
Sasi Black schrieb:so ähnlich würde ich es dann auch machen, WENN es was ist was auch schief gehen kann.
de la Cruz schrieb:Schließlich brauchst Du Dir auch keinen Kopf zu machen, wenn Dir jemand eine "gewerbliche" Tätigkeit vorwirft ! Da musst nicht Du das Gegenteil beweisen, sondern Dir müsste bewiesen werden, in welchem Umfang Du tatsächlich tätig bist ! Wer sollte so was beweisen könnten bei den der von Dir beschriebenen Tätigkeit ?
1. Das ist absolut richtig. Aber auch hier hat das nichts direkt mit seiner Tätigkeit zutun. Alles was man macht hat ein Restrisiko. Und ich sehe keinen Grund, warum man davon ausgehen sollte, dass man ein erhöhtes Risiko hat vor Gericht subjektiv behandelt zu werden.dominion1 schrieb:Im Zweifel (und vor Gericht) wird immer ein Richter danach urteilen, wie glaubwürdig ihm Deine Argumentation erscheint. Und nicht nur nach Fakten. Eine Unsicherheit.
2. Siehe Ehrenamtdominion1 schrieb:Zudem greifst Du mit Deinem Angebot in Marktprozesse ein. ...
3. Worauf möchtest du damit hinaus?dominion1 schrieb:Welche Qualifikation hast Du? Welche Qualifikation brauchst Du? Du bietest eine Dienstleistung am Markt an!
4. Alle seine Angaben weisen darauf hin, dass seine Tätigkeit kein Gewerbe sein wird.dominion1 schrieb:Wie sieht es haftungsrechtlich aus? Wenn Du aufgrund eines Fehlers ein System schrottest und ein Gericht urteilt, dass Dein Handeln einen gewerblichen Charakter hat?
Was ist dann?
5. Das Gericht muss sich an Gesetze halten, das sind definitv keine "Maßstäbe die niemand kennt".dominion1 schrieb:Denn im Zweifel entscheidet ein Gericht, und zwar nach dessen Maßstäben
1. § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger ArbeitJardelBenz schrieb:Steht wo im EStG?
2. Tut er dies, müsste ihm grob fahrlässiges oder sogar vorsätzliches Fehlverhalten nachgewiesen werden. Ich wüsste nicht, wie er das zufällig hinbekommen sollte, aber ich bin gern bereit Theorien zu hören.JardelBenz schrieb:Beurteilt wer?
Was ist, wenn er ein Netzteil falsch einbaut und jemand durch einen Stromschlag am Gehäuse schwer verletzt wird?
Wer haftet dann dafür?
3. Naja, das Finanzamt müsste ein Fass aufmachen um die Einnahmen des TE zu ermitteln. Das lohnt sich für die einfach nicht. Wenn, dann wird das geschätzt. Und welche Anhaltspunkte haben die?JardelBenz schrieb:Du vielleicht. Das Finanzamt sieht das ganz anders.
4. Am Ende muss bewiesen werden, dass die Verletzung von der Schraube (oder was auch immer) kommt, wie zur Hölle soll das gehen?JardelBenz schrieb:Per Handschlag? Oder wie sieht das dann aus?
Lass mal dem Kind von deinem fremden Kunden, der durch dich über Ebay aufmerksam geworden ist, an dem PC, an dem du rumgeschraubt hast, was passieren. Und sei es nur, weil er auf einer von dir fallen gelassen Schraube ausrutscht und sich blöd am Arm weh tut. Mal sehen, wie lange ihr Freunde seit Reicht schon allein, wenn er wahrheitsgemäße Angaben beim Arzt macht. Die Krankenkasse klopft dann bei dir an und will Regress für die Artzkosten haben.
5. Sollte das auf ein Gewerbe hindeuten gut. Aber wie zur Hölle schafft er dann seine hauptberufliche Arbeit.JardelBenz schrieb:Finanzamt oder Richter fordert von Ebay eine Auskunft, wieviele Antworten auf seine Anzeige bei Ebay eingegangen sind.
6. Er wird sicherlich schlecht sagen können, dass er 30 Stunden die Woche noch woanders arbeitet. Also ist das Beispiel leider schlecht gewählt.JardelBenz schrieb:Jeder Schwarzarbeiter auf der Baustelle würde gerne behaupten, dass er gerade unentgeltlich arbeitet.
Kaulin schrieb:@de la Cruz
Ich finde dein letzter Absatz macht unnötig Panik.
Die Betonung liegt auf grob fahrlässigem oder sogar vorsätzlichem Fehlverhalten.
Um das mal genauer zu definieren. Da muss der TE Sachen machen, welche nicht einfach mal so passieren. Diesen Regeln obliegt man außerdem zu jederzeit seines Lebens. Und daher hat es nichts mit seinem Vorhaben direkt zutun.
PS: Ja für die Schäden ist man 30 Jahre lang haftbar - nur Mord verjährt nie
@dominion1
1. Das ist absolut richtig. Aber auch hier hat das nichts direkt mit seiner Tätigkeit zutun. Alles was man macht hat ein Restrisiko. Und ich sehe keinen Grund, warum man davon ausgehen sollte, dass man ein erhöhtes Risiko hat vor Gericht subjektiv behandelt zu werden.
Der Zoll der gegen ihn wegen Schwarzarbeit gegen ihn vermittelt, zeigt dem Richter seine Werbung aus Ebay Kleinanzeigen.
2. Siehe Ehrenamt
Ehrenamtlicher Computerservice?
Ehrenamt ist ein Feuerwehrmann, ein Kassier im Verein oder ein Sporttrainer im örtlichen Fussballverein. Aber keiner, der seinen Computerservice aktiv im Internet anbeitet.
3. Worauf möchtest du damit hinaus?
4. Alle seine Angaben weisen darauf hin, dass seine Tätigkeit kein Gewerbe sein wird.
Seine mündlichen Aussagen sind nichts wert, wenn man das schriftliche Angebot aus Ebay Kleinanzeigen dagegen liegt. Genau das Gegenteil ist sogar der Fall. Alles weist auf eine gewerbliche Tätigkeit hin.
5. Das Gericht muss sich an Gesetze halten, das sind definitv keine "Maßstäbe die niemand kennt".
Ergänzung ()
@JardelBenz
1. § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Da steht nicht, dass eine Aufwandsentschädigung steuerfrei ist.
2. Tut er dies, müsste ihm grob fahrlässiges oder sogar vorsätzliches Fehlverhalten nachgewiesen werden. Ich wüsste nicht, wie er das zufällig hinbekommen sollte, aber ich bin gern bereit Theorien zu hören.
§ 823 Ich lese da nichts von grober Fahrlässigkeit.
3. Naja, das Finanzamt müsste ein Fass aufmachen um die Einnahmen des TE zu ermitteln. Das lohnt sich für die einfach nicht. Wenn, dann wird das geschätzt. Und welche Anhaltspunkte haben die?
Ebay Kleinanzeigen
4. Am Ende muss bewiesen werden, dass die Verletzung von der Schraube (oder was auch immer) kommt, wie zur Hölle soll das gehen?
Zeugen? Aussagen vom Geschädigten? Die lose Schraube die nich rumliegt? Der PC, der immer noch Strom am Gehäuse hat?
Bei Personenschaden ermittelt ganz schnell die Staatsanwaltschaft gegen dich. Viel Spaß, wenn du dann keine Betriebshaftpflicht hast.
5. Sollte das auf ein Gewerbe hindeuten gut. Aber wie zur Hölle schafft er dann seine hauptberufliche Arbeit.
Spielt doch keine Rolle. Er bietet seine Dienstleistung aktiv im Internet an. Also hat er genug Zeit dafür. Ein deutlicheres Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit gibt es doch gar nicht.
6. Er wird sicherlich schlecht sagen können, dass er 30 Stunden die Woche noch woanders arbeitet. Also ist das Beispiel leider schlecht gewählt.
Ein Maler der Abends nach der Arbeit bei einem fremden die Küche streicht, arbeitet sogar 40 Stunden im Hauptberuf. Den wen sie Abends in der Küche erwischen ist der wegen Schwarzarbeit dran.