de la Cruz schrieb:
Mein Gott, wie blauäugig ! Von welchem Richter redest Du denn da ?
Ja, blauäugig! Strittig ist nur die Frage, von wem von uns beiden...
Du hast scheinbar selten einer echten Gerichtsverhandlung beigewohnt...
Wer sollte wohl den TE wegen seiner Anzeige vor welches Gericht stellen ?
Wer wohl? Diejenigen, die überhaupt abmahnberechtigt sind: Mitbewerber.
Selbst wenn es nur um die Frage ginge, gewerblich oder nicht gewerblich; eine Gewerbe zu betreiben und es nicht anzumelden oder angemeldet gehabt zu haben, ist (von Ausnahmen abgesehen - hier vorliegend jedoch nicht) keine strafbare Handlung !
Wer redet hier denn von einer Strafbarkeit im Sinne der höchsten Prämisse? Eine Strafbarkeit ist doch gar nicht das oberste Thema!
Es geht hier doch vielmehr um alle möglichen Auswirkungen, die das Angebot des TE nach sich ziehen könnte!
Ich denke der TE wäre äußerst schlecht beraten, wenn er seine Anfrage so eng beantwortet haben möchte, wie Du es tust!
"Ist es zwingend strafbar?" "Nein." "Ok, ich machs..."
Selbst wenn er in dieser Absicht inserieren würde ! Auch das wäre keine strafbare Handlung ! Strafbar wäre nur, wenn Deine eingebildeten Trinkgelder tatsächlich in solch einem Maße flössen, dass sie zu steuerpflichtigen Einnahmen anschwellen würden und dabei auch noch die Steuerfreibeträge übersteigen würden - welche absurde Annahme bei einer rein nebenberuflichen Tätigkeit !
Absurd? Nein. Im Falle eines "Auffliegens", das bedeutet, dass irgendwann eine Unternehmertätigkeit durch einen wie auch immer gearteten Rechtsakt festgestellt wird, wird das Finanzamt eine Schätzung vornehmen. Und dann viel Spaß dabei, diese zu entkräften! Zumal fast alles über Bargeld gelaufen ist!
Absoluter Quatsch ! Warum sollte ein Autoschrauber kostenlose Dienste anbieten ? Und dass dabei etwas heikel werden könnte und sich mögliche haftungsrechtlichen Konsequenzen hieraus ergeben könnten, ist völlig am Thema vorbei und muss hier überhaupt nicht diskutiert werden; hat im Übrigen auch keiner das Gegenteil behauptet !
Sag mal, gehts dir noch gut?
Der TE möchte von uns eine einigermaßen fundierte Einschätzung seiner Lage haben, und Du behauptest allen Ernstes, die haftungsrechtlichen Risiken, die er mit seinem Angebot möglicherweise eingehen könnte, wären am Thema vorbei und hier nicht von Belang?
Viel schlimmer, Du sagst sogar, dass er mögliche haftungsrechtliche Konsequenzen zu erwarten hätte, ermunterst ihn hier jedoch, trotzdem weiter zu machen?
Ich frage Dich nochmal: Gehts dir nicht gut?
Ich verstehe ja, dass Du in einem Thread eine Position einnimmst, die einem Interessenvertreter für nur eine Seite gleichkommt.
Aber genau das ist in einem Forum, in dem Ratsuchende Rat suchen, ein Fehler! Du solltest Dich bemühen, objektiver zu sein!
Deine Vorstellungen werden immer absurder !
Wenn hier im Ausnahmefall, wie vom TE offensichtlich beabsichtigt, irgend ein Hansel mal aus welchen Motiven heraus auch immer kostenlose Hilfsleistungen anbietet, wie sollte man so etwas verallgemeinern können und der Vorstellung huldigen, viele viele viele kostenlos Privatschrauber würden am Ende ganze eingesessene Gewerbe vernichten können ! Diese Hypothese ist einfach nur lachhaft und im Prinzip genau das, als was Du sie auch schon selbst bezeichnet hast: Spinnerei ! Selbst das Ansinnen des TE ist im Prinzip schon ziemlich absurd und wird kaum massenhaft Nachahmer finden !
Genau. Lachhaft ist das. Weshalb etablieren wir nicht gleich ein Privatforum für alle Berufe, wo Leute, die Lust auf ihre Arbeit haben, auch privat kostenlos ihre Dienste anbieten wollen, die im Dienstleistungssektor eine Relevanz haben? Wenn viele Personen auch kostenlos ihre Qualifikation feilbieten. Oder noch besser auch ohne Qualifikation Dienstleistungen anbieten können.
Was wäre das ein Traum von einer Gesellschaft!
Wie gesagt: absurdes Theater ! Keinem kann verboten werden, eine rechtlich zulässige Tätigkeit öffentlich kostenlos anzubieten, und irgendwelche Rechtsverstöße begeht er mit einer solchen Spinenrei auch nicht. Im Zweifel handelt es sich dabei halt um eine Ein-Mann-Selbsthilfegruppe, wenn Dir so eine Bezeichnung lieber wäre.
Und Selbsthilfegruppen und ähnliche Organisationen werden auch nicht daran gehindert, Ihre Dienste oder Hilfestellung anderen öffentlich kostenlos anzubieten .... da magst Du auchnoch so große "Bedenken" haben !
Nun, bezeichne Du es als absurdes Theater, ich sage Dir, Deine Beratung für den TE (und genau darum geht es hier) ist suboptimal!
Für Deine persönlichen Überzeugungen berätst Du den TE hier absolut suboptimal!
Du negierst hier Gefahren des Haftungsrechtes (und bezeichnest sie als nicht relevant und OT in diesem Thread), du negierst hier die Gefahren einer anderen Einschätzung von Gerichts wegen, und gibst dem TE damit eine jämmerliche Beratung zu diesem Thema!