Dienstleistung Privat anbieten (Legal?!)

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
slsHyde schrieb:
Überschrift gelesen?

Den zitierten Textteil und meine Antwort gelesen?
Dann könntest du erkannt haben, dass es um den hypothetischen Fall der "großen Zimmereifirma" geht und wie der Nutzer de la Cruz mal wieder voller Innbrunst irgendwelche Dinge behauptet, die so gar nicht wahr sein müssen.
 
Richtig, es geht darum, ob man den Leuten unbesehen glauben schenken sollte, nur weil sie hier am lautesten brüllen.

Dem TE war schon in #42 geholfen und er hat sich für den richtigen Weg entschieden statt sich einer unnötigen Gefahr auszusetzen, nur weil einige der Meinung sind, die Rechtssprechung läuft so, wie sie selbst sich das vorstellen.
 
@Sasi Black:
Es wurde ja schon mehrmals drauf hingewiesen, dass es nicht unbedingt die "klügste" Variante ist, das im Internet zu inserieren.

Eventuell gibt es bei Dir in der Nähe regelmäßige Treffen von sogenannten "Selbsthilfegruppen" ... bei uns gibt es sowas ca. einmal im Monat ... und wer ein PC-Problem hat, der findet dort entweder jemanden, der ihm vor Ort hilft ... oder man macht dann eben (privat) eine Absprache.

Diese Treffen sind vereinlich organisiert, aber es kann einfach jeder hingehen.
Ich war z.B. schon öfter dabei, um Gitarren, Bässe und ähnliches "wieder fit" zu machen ... also neue Saiten aufziehen ... Bundreinheit kontrollieren und ggf einstellen ... manchmal erkläre ich auch einfach nur jemandem, wie er sein Instrument korrekt stimmen kann, WENN er irgendwo einen Bezugston herbekommt.

Manchmal gehe ich dann auch zu Leuten nach hause, und mache Einstellungen an ihrem Klavier ... also die reine Mechanik ... Stimmen traue ich mir nicht zu ... (das versuche ich nichtmal bei meinem eigenen Klavier).
Auch im Bereich PC, Smartphone u.Ä. gibt es da immer wieder Leute, die helfen, andere reparieren Toaster, Kabel, Fahrräder u.s.w.
Und die "Währung" ist nichts anderes, als die Bereitschaft, anderen zu helfen (irgendwas, was nicht jeder kann, kann ja eigentlich jeder). Bei uns ist das meist eher "Hilfe zur Selbsthilfe" ... das Ziel ist NICHT, dass man jemanden hat, der einem das auch umsonst macht, sondern dass man es am ende SELBST erledigen kann (das kostet nämlich auch nicht viel).
Wenn es dir nur darum geht, dass mehr Leute von deinem Wissen profitieren sollen, dann such dir doch lieber sowas ... und mach mit.

Vielleicht sind solche "Selbsthilfe-Börsen" auch für dein Anliegen die bessere Variante als eine auch gewerblich genutze Internetplattform wie ebay.
Es ist relativ klar, dass du dort (bei ebay u.Co) dann damit rechnen musst, von Leuten gemeldet zu werden, die mit dem gleichen Kram Geld verdienen wollen ... das hat auch nichts damit zu tun, ob du dafür Geld nimmst, oder nicht ... du bietest den Service an, und bist damit Konkurenz ... bekämpfbare Konkurenz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Krafty schrieb:
Dem TE war schon in #42 geholfen und er hat sich für den richtigen Weg entschieden statt sich einer unnötigen Gefahr auszusetzen, nur weil einige der Meinung sind, die Rechtssprechung läuft so, wie sie selbst sich das vorstellen.

Der TE wurde nur durch unbegründete Panikmache irregeführt. Schade. Aber das kommt davon, wenn Leute so einen Fall mit einem Gesetzt für große Unternehmen auf eine Stufe stellen und sich dann noch beschweren, andere hätten ein schiefes Bild von Rechtssprechung.
 
@DerOlf
die idee hatte ich schon.
hab schon geschaut (repair cafe)....so wirklich mit PC's ist nichts in der nähe....

Elektrogeräte, Nähmaschienen etc. finde ich nur (bekomme ich auch hin, Lötstation etc. vorhanden, eine Mini / Pocket / Selbstbau Ozi steht auf meiner Must have liste..) aber da hab ich nicht so meinen Spass (keine PC-Hardware)...
denoch wären mir fast 15km, wieder zu weit.....um evtl. jemanden helfen zu können. (nutzen / aufwand)

mal ne ganz andere frage wie wird so ein Selsthilfe dingen aufgebaut? als Verein anmelden?
(idee, darf ich sowas in den eigenen 4 Wänden organisieren, da in meiner nähe, wie schon erwähnt eine lücke vorhanden ist)
 
Zuletzt bearbeitet:
slsHyde schrieb:
Der TE wurde nur durch unbegründete Panikmache irregeführt. Schade. Aber das kommt davon, wenn Leute so einen Fall mit einem Gesetzt für große Unternehmen auf eine Stufe stellen und sich dann noch beschweren, andere hätten ein schiefes Bild von Rechtssprechung.


Genauso ist es; Krafty hat NULL Ahnung plus NIX dazu, muss aber hier laut herumplärren ! Das sind übrigens die Schlimmsten, die dann noch nach gesetzten herumgoogeln und wenn Sie in Ihrer Ahnungslosigkeit dann estwas finden, wo auch nur im Ansatz irgend etwas drinnen steht, dass sich irgendwie mit ihren ignorannten Vorstellung in Verbindung bringen zu lassen scheint, sich dann darauf stürzen wie ein aufgeblasener Frosch !

Und wie Du ja auch richtig sagts, wurde dem TE eben nicht geholfen, sondern von Menschen mit Pseudoahnung kirre gemacht. Und warum beteiligen sich diese Leute dann überhaupt noch an der weiteren Diskussion, wenn Sie denken, das sie den Thread bereits profund abgeschlossen hätten ?

Nachtigall ik hör Dir trapsen !
 
Hier scheinen manche Leute das Finanzamt und den Zoll für sehr naiv zu halten.

Glaubt ihr wirklich, dass die sich so auf der Nase rum tanzen lassen?

Ein Elektrikergeselle der am Samstag Nachmittag auf einer privaten Baustelle angetroffen wird, kann sich doch nicht mit "Ich verlange nichts für meine Arbeit. Das ist nur ein Hobby von mir den Leuten kostenlos bei der Installation ihres Hauses zu helfen." raus reden.

Der wird wegen Schwarzarbeit angeklagt und kommt aus der Nummer nicht mehr raus.

Genau so läuft es, wenn jemand sagt: "Ich biete kostenlosen PC-Service für Fremde an. Ich will die Leute vor schlechten Angeboten der Händler schützen."

Ihr sehr ja jetzt am Eingangsposting schon, dass die Maschinerie zu laufen anfängt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Bernd Hopfner

Die Frage ist nur, worauf Du Deine Aussagen stützen willst, außer auf den Brustton Deiner eigenen Überzeugung ?

Du schreibst nämlich über etwas, von dem Du offensichtlich weniger als nur NULL Ahnung hast und es an jeglicher Erfahrung in diesen Dingen mangeln lässt ! Wenn Dein Elektrikergeselle am Samstag Nachmittag auf einer privaten Baustelle angetroffen wird, ich nehme an Du meinst von Zoll- und Steuerfandern, dann weißt Du noch nicht einmal, was Zoll- und Steuerfander an Samstagnachmittagen so machen; es handelt sich dabei um Beamte, die Ihren Dienstschluss und das Wochenende gundsätzlich wie eine heilige Kuh pflegen und nicht mal im Traum daran denken werden, in ihrer Freizeit private Baustellen zu kontrollieren !

Aber wenn schon: Falls Sie doch Deinen Mutmaßungen folgen sollten und jenen "Elektrikergesellen" auf einer privaten Baustelle antreffen würden, würde nämlich ganz genau gar nix passieren; so lange sie dem nicht nachweisen können, dass er für seine Tätigkeit entlohnt wird (und wie sollten die das können - da müsste es sich schon um einen ganz ganz dummen und einfältigen Elektrikergesellen und auch Bauherren handeln), handelt es sich um einen unentgeltlichen steuer- und sozialversicherungfreien Nachbarschaftshelfer, für den im schlechteste Fall für die Fander der Bauherr sogar nachweisen kann, dass er ihn als Nachbarschaftshelfer sogar bei der Unfallversicherung angemeldet hat.

Mehr als die Hälfte der privaten Häuser in Deutschland werden ganz oder zumindest zum großen Teil durch Nachbarschaftshilfe errichtet. Das ist ein rechtlich anerkannter Schverhalt:

http://www.finanztip.de/nachbarschaftshilfe-unfall/

Selbst wenn der Gesetzgeber natürlich weiß, dass diese Helfer in den meisten Fällen wohl doch auf welche Weise auch immer eine Entlohnung für Ihre Hilfe erhalten werden, ist da gar nix zu machen; kleine Aufwandsentschädigungen sind dabei sogar völlig unschädlich ! Und im übrigen wird Dein Elektriker selbst dann an dem Tag, an dem er von Deinen Steuer- oder Zollfandern erwischt werden, mit größter Sicherheit neben einer steuer- und abgabenfreien Aufwandsentschädigung nicht den Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten überschreiten, so dass er schon aus diesem Grund weder Schwarzarbeiter wäre noch dingfest gemacht werden könnte.

Da kannst Du noch so lange trotz Deiner offensichtlichen Unwissenheit lauthals tönen:

Bernd Hopfner schrieb:
Hier scheinen manche Leute das Finanzamt und den Zoll für sehr naiv zu halten. Glaubt ihr wirklich, dass die sich so auf der Nase rum tanzen lassen? Ein Elektrikergeselle der am Samstag Nachmittag auf einer privaten Baustelle angetroffen wird, kann sich doch nicht mit "Ich verlange nichts für meine Arbeit. Das ist nur ein Hobby von mir den Leuten kostenlos bei der Installation ihres Hauses zu helfen." raus reden. Der wird wegen Schwarzarbeit angeklagt und kommt aus der Nummer nicht mehr raus.

Mit was Du das wohl verwechselst beim großen Thema Schwarzarbeit, ist das Problem der Schwarzarbeit auf gewerblichen Baustellen; aber das ist ein ganz anderes Thema und würde nun wahrlich viel zu weit OffTopic führen.


Abschliessend aber vielleicht einen gutgemeinen Ratschlag: Hänge dich künftig besser nicht so weit aus dem Fenster, wenn Du über Dinge nachsinnst, von denen Du absolut keine Ahnung hast und nur Mutmaßungen verbreiten kannst !
 
Zuletzt bearbeitet:
de la Cruz schrieb:
Nachtigall ik hör Dir trapsen !

Die hört man hier bei bestimmten Themen gerne trapsen ...
Ergänzung ()

Bernd Hopfner schrieb:
Hier scheinen manche Leute das Finanzamt und den Zoll für sehr naiv zu halten.

Ich habe mehrere berufliche Qualifikationen. Steuern gehören dazu. Ich glaube nicht, ich weiß.

Bernd Hopfner schrieb:
Genau so läuft es, wenn jemand sagt: "Ich biete kostenlosen PC-Service für Fremde an. Ich will die Leute vor schlechten Angeboten der Händler schützen."

Deswegen schrieb ich ja, im Idealfall macht er eine grobe Einnahmenüberschussrechnung. Aber selbst ohne: was jemand als Hobby betreibt, bleibt Privatsache.
Ergänzung ()

Ich hatte oft mit Mandanten das umgekehrte Problem. Dass das Finanzamt die steuerliche Würdigung ausgesetzt hat, weil kein Gewinn. Dann muss man erst mal die Gewinnabsicht nachweisen. So was passiert gerne mal bei langfristigen Projekten, auch im Immobilienbereich.
Ergänzung ()

Für Schwarzarbeit wäre übrigens der Zoll zuständig ;-)
 
@ Bernd Hopfner:

Genau so ist es.

Es kommt im Zweifel nämlich (wie so ziemlich immer vor Gericht) nicht auf eine eindeutige Beweisbarkeit an, sondern darauf, was der Richter wem glaubt. Sprich es wird ein Indizienprozess.
Es gibt gute Gründe, die angesichts eines öffentlichen Inserates auch für eine gewerbliche Tätigkeit sprechen.

Wie sieht es mit der Nachvollziehbarkeit von möglichen (Trinkgeld-) Zahlungen aus, wenn diese in aller Regel in bar entrichtet werden? Wie sieht es aus, wenn dem TE unterstellt wird, seine (kostenlose) Dienstleistung in der Hoffnung inseriert zu haben, eben solche Trinkgeldzahlungen zu erhalten? Wie sieht es mit der (objektiven!) Glaubwürdigkeit des TE vor Gericht aus, wenn dieser behauptet, nie über entsprechende Bemessungsgrenzen hinaus Einnahmen erzielt zu haben? Ein Richter kann sich hier durchaus auf den Standpunkt stellen zu sagen, er halte die Argumentation des TE für unglaubwürdig. Hierzu braucht es keinen Vollbeweis; der Richter muss in der Urteilsbegründung nur hinreichend darlegen, weshalb er das so sieht.

Und nochmals die Frage, wie soll so ein Fall haftungsrechtlich geregelt werden? Klar, von einem einfacheren, engeren Standpunkt aus betrachtet, Privatperson = keine Haftung.
Solange es keinen Ärger gibt, wird es womöglich auch gutgehen. Was aber, wenn ein System durch eine Reparatur geschrottet wird? Wie sieht es aus, wenn durch einen Fehler Personen an Leib und Leben beeinträchtigt werden?


Konsequenterweise könnten wir den Fall hier weiter spinnen und fragen, ob auch ein privater Autoschrauber (ohne Qualifikation als Kfz-Meister) öffentlich anbieten darf, dass er kostenlos Reparaturen und Wartungen anbietet. Da wird es erst richtig heikel, wenn die Bremse falsch eingebaut worden ist oder falsche Teile benutzt wurden, was zu einem Schaden führte. Da wird die Aussage "hey hab ich privat und kostenlos gemacht" sicher nicht zu einem Negieren einer Haftung führen.


Und ich wiederhole nochmals gerne den Einwand, was denn mit dem Schutz der Interessen derer ist, die genau diese Dienstleistungen gegen Geld anbieten.
Auch hier können wir den Fall weiterspinnen und uns fragen, was überhaupt passiert, wenn es nun in jeder Stadt solche kostenlosen Angebote gäbe.
Meint ihr wirklich, die Argumentation sei statthaft und würde vom Gesetzgeber so getragen werden, dass diese Leute dann halt keine Existenzberechtigung mehr haben?


Darum nochmal:
Das Vorhaben des TE ist ja durchaus lobenswert, Menschen helfen zu wollen. Und er darf sich auch für deren Belange einsetzen.
Dies sollte er jedoch privat tun und nicht öffentlich ausschreiben. Selbsthilfegruppen, Vereine, Freundeskreis und Internetforen sind da ein Ansatz, wo er sich für Bedürftige einsetzen kann.
In dem Moment jedoch, wo sein Handeln unmittelbaren Einfluss auf den öffentlichen Markt ausüben kann, halte ich das für mehr als bedenklich.

Und jedes Statement dahingehend, dass dies für ihn vollkommen risikofrei sei, halte ich für umso bedenklicher!
 
das habe ich mich auch schon gefragt....

kenen personen die im Gastronomie bereich tätig sind, 10-15% des gehalts besteht aus Trinkgelder (BAR).
ich glaube nicht das dies in der Steuer der Lokale augelistet ist....
 
Solange der Unternehmer, also der Wirt, das Trinkgeld nicht bekommt sondern ein Angestellter, die Zahlung freiwillig und ohne Rechtsanspruch erbracht wird, es anlässlich einer Arbeitsleistung von Dritten bezahlt wird und es zusätzlich zu dem Betrag gegeben wird, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist, ist es nicht steuerpflichtig, wird nicht als Bestandteil des Arbeitseinkommens angesehen.
Ergänzung ()

Und ist auch umsatzsteuerlich nicht relevant.
 
slsHyde schrieb:
Trinkgeld ist oft gar nicht steuerpflichtig.

Eben.

Und genau darum geht es um die Frage, ob das Angebot des TE nicht insgeheim auf die Erlangung von Trinkgeldern ausgelegt ist.
Denn genau dann ist es kein Trinkgeld mehr, ganz egal wie die Schenker und der TE es auch bezeichnen mögen. Dann ist es Gewinn.

Und ob diese versteckte Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder nicht, entscheidet ein Richter. Und dieser entscheidet danach, wem er glaubt, und formuliert dementsprechend auch seine Begründung, warum er wem geglaubt hat.
 
dominion1 schrieb:
Es kommt im Zweifel nämlich (wie so ziemlich immer vor Gericht) nicht auf eine eindeutige Beweisbarkeit an, sondern darauf, was der Richter wem glaubt. Sprich es wird ein Indizienprozess. Es gibt gute Gründe, die angesichts eines öffentlichen Inserates auch für eine gewerbliche Tätigkeit sprechen.

Mein Gott, wie blauäugig ! Von welchem Richter redest Du denn da ? Wer sollte wohl den TE wegen seiner Anzeige vor welches Gericht stellen ? Selbst wenn es nur um die Frage ginge, gewerblich oder nicht gewerblich; eine Gewerbe zu betreiben und es nicht anzumelden oder angemeldet gehabt zu haben, ist (von Ausnahmen abgesehen - hier vorliegend jedoch nicht) keine strafbare Handlung !

Dafür kommt keiner vor irgendein Gericht. Aber selbst wenn es um irgendwelche rechtlichen Probleme mit der Tätigkeit ginge, dann würden die Sachverhalte nicht durch das Aufgeben einer Anzeige begründet, sondern einzig und allein durch nachfolgendes entsprechendes Handeln, und dazu müssten dann handfeste Beweise vorliegen (z.B. für nicht versteuerte steuerpflichtige Einnahmen), aber keine "Indizien" aus einer Anzeige ! Einfach lächerlich !


dominion1 schrieb:
Wie sieht es mit der Nachvollziehbarkeit von möglichen (Trinkgeld-) Zahlungen aus, wenn diese in aller Regel in bar entrichtet werden? Wie sieht es aus, wenn dem TE unterstellt wird, seine (kostenlose) Dienstleistung in der Hoffnung inseriert zu haben, eben solche Trinkgeldzahlungen zu erhalten?.

Selbst wenn er in dieser Absicht inserieren würde ! Auch das wäre keine strafbare Handlung ! Strafbar wäre nur, wenn Deine eingebildeten Trinkgelder tatsächlich in solch einem Maße flössen, dass sie zu steuerpflichtigen Einnahmen anschwellen würden und dabei auch noch die Steuerfreibeträge übersteigen würden - welche absurde Annahme bei einer rein nebenberuflichen gelegentlichen Tätigkeit praktisch im privaten Bereich !

Und im übrigen, wenn es tatsächlich zu steuerpflichtigen Tatbeständen käme, die müsste der TE dann erst im Folgejahr steuerlich erklären ! Wäre also auch nix damit, ihn beispielsweise auf "frischer Tat" ertappen zu können !


dominion1 schrieb:
Konsequenterweise könnten wir den Fall hier weiter spinnen und fragen, ob auch ein privater Autoschrauber (ohne Qualifikation als Kfz-Meister) öffentlich anbieten darf, dass er kostenlos Reparaturen und Wartungen anbietet. Da wird es erst richtig heikel, wenn die Bremse falsch eingebaut worden ist oder falsche Teile benutzt wurden, was zu einem Schaden führte. Da wird die Aussage "hey hab ich privat und kostenlos gemacht" sicher nicht zu einem Negieren einer Haftung führen.

Absoluter Quatsch ! Warum sollte ein Autoschrauber kostenlose Dienste anbieten ? Und dass dabei etwas heikel werden könnte und sich mögliche haftungsrechtlichen Konsequenzen hieraus ergeben könnten, ist völlig am Thema vorbei und muss hier überhaupt nicht diskutiert werden; hat im Übrigen auch keiner das Gegenteil behauptet !


dominion1 schrieb:
Und ich wiederhole nochmals gerne den Einwand, was denn mit dem Schutz der Interessen derer ist, die genau diese Dienstleistungen gegen Geld anbieten. Auch hier können wir den Fall weiterspinnen und uns fragen, was überhaupt passiert, wenn es nun in jeder Stadt solche kostenlosen Angebote gäbe. Meint ihr wirklich, die Argumentation sei statthaft und würde vom Gesetzgeber so getragen werden, dass diese Leute dann halt keine Existenzberechtigung mehr haben?

Deine Vorstellungen werden immer absurder !

Wenn hier im Ausnahmefall, wie vom TE offensichtlich beabsichtigt, irgend ein Hansel mal aus welchen Motiven heraus auch immer kostenlose Hilfsleistungen anbietet, wie sollte man so etwas verallgemeinern können und der Vorstellung huldigen, viele viele viele kostenlose Privatschrauber würden am Ende ganze eingesessene Gewerbe vernichten können ! Diese Hypothese ist einfach nur lachhaft und im Prinzip genau das, als was Du sie auch schon selbst bezeichnet hast: Spinnerei ! Selbst das Ansinnen des TE ist im Prinzip schon ziemlich absurd und wird kaum massenhaft Nachahmer finden !


dominion1 schrieb:
In dem Moment jedoch, wo sein Handeln unmittelbaren Einfluss auf den öffentlichen Markt ausüben kann, halte ich das für mehr als bedenklich.

Wie gesagt: absurdes Theater ! Keinem kann verboten werden, eine rechtlich zulässige Tätigkeit öffentlich kostenlos anzubieten, und irgendwelche Rechtsverstöße begeht er mit einer solchen Spinnerein auch nicht. Im Zweifel handelt es sich dabei halt um eine Ein-Mann-Selbsthilfegruppe, wenn Dir so eine Bezeichnung lieber wäre.

Und Selbsthilfegruppen und ähnliche Organisationen werden auch nicht daran gehindert, Ihre Dienste oder Hilfestellung anderen öffentlich kostenlos anzubieten .... da magst Du auchnoch so große "Bedenken" haben !
 
Zuletzt bearbeitet:
@Sasi Black:
Wie so ein repair cafe aufgebaut wird, kann ich dir nicht genau sagen ... bei uns läuft das in den Räumlichkeiten zweier gemeinnütziger Einrichtungen (Vereine), und dadurch ist es wohl auch rechtlich abgesichert.

Ob man sowas in Privaträumen anbieten darf, ist mMn fraglich ... bauliche Gegebenheiten müssten schon gegeben sein (z.B. mehrere Ein- Ausgänge, sanitäre Einrichtungen etc ... so genau kenne ich mich da nicht aus).

Für mich ist das nur 5 Minuten Fussmarsch entfernt ... bei 15km würde ich mir das auch mehrmals überlegen.
Die Betreiber sollten allerdings genau wissen, ob und wie man sowas aufziehen kann, und fragen kostet ja erstmal nix.

Die interessantere Frage wäre wohl, ob es ein Interesse in deinem Ortsteil/Ortschaft gibt ... auch wenn man damit kein Geld verdient, es bedeutet Aufwand (wenn es keiner weiß, dann kommt auch keiner) ... und dann wäre es ja auch doof, wenn man dann am ende alleine da sitzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
dominion1 schrieb:
Und genau darum geht es um die Frage, ob das Angebot des TE nicht insgeheim auf die Erlangung von Trinkgeldern ausgelegt ist.
Denn genau dann ist es kein Trinkgeld mehr, ganz egal wie die Schenker und der TE es auch bezeichnen mögen. Dann ist es Gewinn.

Gewinn? Nö. Schlimmstenfalls wäre es erst mal eine betriebliche Einnahme. Würde man den TE als Unternehmer einstufen - wofür die Voraussetzungen nicht vorliegen - wäre er maximal Kleinunternehmer. Also schon mal umsatzsteuerlich nicht relevant. Dann wären Aufwendungen dagegen zu setzen. Was bleibe? Quasi nix oder negativ. Da wandert ab und zu mal völlig unregelmäßig und unplanbar ein Scheinchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
de la Cruz schrieb:
Mein Gott, wie blauäugig ! Von welchem Richter redest Du denn da ?

Ja, blauäugig! Strittig ist nur die Frage, von wem von uns beiden...
Du hast scheinbar selten einer echten Gerichtsverhandlung beigewohnt...


Wer sollte wohl den TE wegen seiner Anzeige vor welches Gericht stellen ?

Wer wohl? Diejenigen, die überhaupt abmahnberechtigt sind: Mitbewerber.


Selbst wenn es nur um die Frage ginge, gewerblich oder nicht gewerblich; eine Gewerbe zu betreiben und es nicht anzumelden oder angemeldet gehabt zu haben, ist (von Ausnahmen abgesehen - hier vorliegend jedoch nicht) keine strafbare Handlung !

Wer redet hier denn von einer Strafbarkeit im Sinne der höchsten Prämisse? Eine Strafbarkeit ist doch gar nicht das oberste Thema!
Es geht hier doch vielmehr um alle möglichen Auswirkungen, die das Angebot des TE nach sich ziehen könnte!
Ich denke der TE wäre äußerst schlecht beraten, wenn er seine Anfrage so eng beantwortet haben möchte, wie Du es tust!
"Ist es zwingend strafbar?" "Nein." "Ok, ich machs..." :freak:


Selbst wenn er in dieser Absicht inserieren würde ! Auch das wäre keine strafbare Handlung ! Strafbar wäre nur, wenn Deine eingebildeten Trinkgelder tatsächlich in solch einem Maße flössen, dass sie zu steuerpflichtigen Einnahmen anschwellen würden und dabei auch noch die Steuerfreibeträge übersteigen würden - welche absurde Annahme bei einer rein nebenberuflichen Tätigkeit !

Absurd? Nein. Im Falle eines "Auffliegens", das bedeutet, dass irgendwann eine Unternehmertätigkeit durch einen wie auch immer gearteten Rechtsakt festgestellt wird, wird das Finanzamt eine Schätzung vornehmen. Und dann viel Spaß dabei, diese zu entkräften! Zumal fast alles über Bargeld gelaufen ist!


Absoluter Quatsch ! Warum sollte ein Autoschrauber kostenlose Dienste anbieten ? Und dass dabei etwas heikel werden könnte und sich mögliche haftungsrechtlichen Konsequenzen hieraus ergeben könnten, ist völlig am Thema vorbei und muss hier überhaupt nicht diskutiert werden; hat im Übrigen auch keiner das Gegenteil behauptet !

Sag mal, gehts dir noch gut?
Der TE möchte von uns eine einigermaßen fundierte Einschätzung seiner Lage haben, und Du behauptest allen Ernstes, die haftungsrechtlichen Risiken, die er mit seinem Angebot möglicherweise eingehen könnte, wären am Thema vorbei und hier nicht von Belang?
Viel schlimmer, Du sagst sogar, dass er mögliche haftungsrechtliche Konsequenzen zu erwarten hätte, ermunterst ihn hier jedoch, trotzdem weiter zu machen?
Ich frage Dich nochmal: Gehts dir nicht gut?


Ich verstehe ja, dass Du in einem Thread eine Position einnimmst, die einem Interessenvertreter für nur eine Seite gleichkommt.
Aber genau das ist in einem Forum, in dem Ratsuchende Rat suchen, ein Fehler! Du solltest Dich bemühen, objektiver zu sein!




Deine Vorstellungen werden immer absurder !

Wenn hier im Ausnahmefall, wie vom TE offensichtlich beabsichtigt, irgend ein Hansel mal aus welchen Motiven heraus auch immer kostenlose Hilfsleistungen anbietet, wie sollte man so etwas verallgemeinern können und der Vorstellung huldigen, viele viele viele kostenlos Privatschrauber würden am Ende ganze eingesessene Gewerbe vernichten können ! Diese Hypothese ist einfach nur lachhaft und im Prinzip genau das, als was Du sie auch schon selbst bezeichnet hast: Spinnerei ! Selbst das Ansinnen des TE ist im Prinzip schon ziemlich absurd und wird kaum massenhaft Nachahmer finden !

Genau. Lachhaft ist das. Weshalb etablieren wir nicht gleich ein Privatforum für alle Berufe, wo Leute, die Lust auf ihre Arbeit haben, auch privat kostenlos ihre Dienste anbieten wollen, die im Dienstleistungssektor eine Relevanz haben? Wenn viele Personen auch kostenlos ihre Qualifikation feilbieten. Oder noch besser auch ohne Qualifikation Dienstleistungen anbieten können.
Was wäre das ein Traum von einer Gesellschaft! :freak:



Wie gesagt: absurdes Theater ! Keinem kann verboten werden, eine rechtlich zulässige Tätigkeit öffentlich kostenlos anzubieten, und irgendwelche Rechtsverstöße begeht er mit einer solchen Spinenrei auch nicht. Im Zweifel handelt es sich dabei halt um eine Ein-Mann-Selbsthilfegruppe, wenn Dir so eine Bezeichnung lieber wäre.

Und Selbsthilfegruppen und ähnliche Organisationen werden auch nicht daran gehindert, Ihre Dienste oder Hilfestellung anderen öffentlich kostenlos anzubieten .... da magst Du auchnoch so große "Bedenken" haben !

Nun, bezeichne Du es als absurdes Theater, ich sage Dir, Deine Beratung für den TE (und genau darum geht es hier) ist suboptimal!
Für Deine persönlichen Überzeugungen berätst Du den TE hier absolut suboptimal!


Du negierst hier Gefahren des Haftungsrechtes (und bezeichnest sie als nicht relevant und OT in diesem Thread), du negierst hier die Gefahren einer anderen Einschätzung von Gerichts wegen, und gibst dem TE damit eine jämmerliche Beratung zu diesem Thema!
 
de la Cruz schrieb:
Mein Gott, wie blauäugig ! Von welchem Richter redest Du denn da ? Wer sollte wohl den TE wegen seiner Anzeige vor welches Gericht stellen ? Selbst wenn es nur um die Frage ginge, gewerblich oder nicht gewerblich; eine Gewerbe zu betreiben und es nicht anzumelden oder angemeldet gehabt zu haben, ist (von Ausnahmen abgesehen - hier vorliegend jedoch nicht) keine strafbare Handlung !

Du siehst ja wie schnell das ganze abläuft.
Am selben Tag, als er das ganze eingestellt hat, hat er auch schon die Abmahnung bekommen.

Wenn er sich jetzt dagegen wehr und einfach weiter macht, braucht ihn nur jemand verklagen.

Dann landet das Ganze vor Gericht.

Der Richter fragt dann das gleiche wie du:
de la Cruz schrieb:
Warum sollte ein AutoComputerschrauber kostenlose Dienste anbieten ?

Und schon bist du wegen Schwarzarbeit verurteilt und darfst eine ordentliche Strafe inkl. Anwalts und Gerichtskosten bezahlen.

Blauäugig bist hier nur du, de la Cruz.

BerndHopfner und dominion1 haben beide Recht.
Er wird richtig Probleme kriegen, wenn er weiter macht.

Ich kenne einen Maler, der hat eben am Abend bei jemanden die Küche gestrichen.
Anzeige bekommen. Polizei fährt vorbei. Erwischt den auf frischer Tat.
Knapp 4-stellige Strafe für die Schwarzarbeit.

Glaubt dir kein Richter der Welt, dass es sich um Nachbarschaftshilfe handelt, wenn es nicht dein Nachbar ist!
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben