Gar nix wird passieren ! Ich kann mir alerdings nicht vorstellen, wieso Du glaubst, ein Handwerker würde eine derart dämliche Formulierung annoncieren ! Der Zimmerer wird natürlich keine kostenlose Arbeiten anbieten, warum sollte er das auch; aber eine kostenlose Beratung anzubieten ist durchaus geschäftsüblich.
Natürlich würde das keiner machen. Man arbeitet ja nur als Computerservice kostenlos. Der Handwerker muss natürlich was veriedenen.
Im übrigen ist es einem Zimmerer nicht verboten, kostenlose Beratung und kostenloses Arbeiten anzubieten ! Strafbar macht er sich damit jedenfalls nicht, höchstens unbeliebt bei den Mitbewerbern, falls die so einem Schwachsinn glauben wüden.
Natürlich macht er sich damit strafbar.
Stell dir mal vor, eine große Zimmereifirma würde kostenlos arbeiten, um die ganzen kleinen Mitbewerber zum bankrott zu zwingen.
Würde das funktionieren? Wie man das nennt, würde übrigens schon angesprochen in dem Thread hier.
Gar nicht ! Denn, wenn er selbständig ist, ist seine Tätigkeit nie Schwarzarbeit, denn seine Rechnung wird er immer erst nach der Arbeit schreiben - oder auch nicht ! Wer will das im Normalfall nachprüfen können.
Und wenn der Handwerker nicht selbständig ist, dann übt er eben Nachbarschaftshilfe aus - ist auch nicht verboten ! Auch in diesem Fall wird man ihm kaum das Gegenteil nachweisen können !
Dann würde ich mal empfehlen ein paar Gerichtsverhandlungen zu verfolgen, wo jemand wegen Schwarzarbeit angeklagt ist. Und soviel ich weiß, ist unser TE nicht selbsständig