Dominion
Commodore
- Registriert
- Sep. 2008
- Beiträge
- 4.570
Das ist schlicht falsch.
Das ist eben nicht falsch, je mehr Gerichte eine Gewinnerzielungsabsicht für das Vorliegen einer gewerblichen Handlung nicht mehr für erforderlich halten!
Und genau das ist in jüngerer Zeit der Fall! (siehe Link)
Und Du zeigst mehr und mehr, dass Du überhaupt keine Ahnung von den Konsequenzen hast, die den TE überrollen können, wenn sein Handeln als gewerblich eingestuft wird!
Sein Impressum ist abmahnfähig.
Er muss ggf eine gültige Widerrufsbelehrung führen.
Er muss zumindest eine einfache Buchführung machen.
Er muss für Schäden haften.
Es kann uU eine Steuerpflicht bestehen.
Und all dies kommt auf ihn zu, sobald ihn irgend jemand verklagt.
Und da möchte ihm allen Ernstes jemand zuraten?
Das ist eben nicht falsch, je mehr Gerichte eine Gewinnerzielungsabsicht für das Vorliegen einer gewerblichen Handlung nicht mehr für erforderlich halten!
Und genau das ist in jüngerer Zeit der Fall! (siehe Link)
Und Du zeigst mehr und mehr, dass Du überhaupt keine Ahnung von den Konsequenzen hast, die den TE überrollen können, wenn sein Handeln als gewerblich eingestuft wird!
Sein Impressum ist abmahnfähig.
Er muss ggf eine gültige Widerrufsbelehrung führen.
Er muss zumindest eine einfache Buchführung machen.
Er muss für Schäden haften.
Es kann uU eine Steuerpflicht bestehen.
Und all dies kommt auf ihn zu, sobald ihn irgend jemand verklagt.
Und da möchte ihm allen Ernstes jemand zuraten?