Bernd Hopfner
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- Jan. 2018
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https://www.handwerk-magazin.de/gefaelligkeitsgrenzen-wann-sie-wem-helfen-duerfen/150/519/31842
Schöner Artikel zu dem Thema.
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DerOlf schrieb:Aber mal ehrlich ... ist es Schwarzarbeit, wenn ich meinem Vater, Bruder, Nachbarn dabei helfe, seine Garage neu zu verputzen? oder einen kleinen Baum im Garten umzusetzen?
Nein das ist es definitiv nicht, solange kein Geld fließt.
DerOlf schrieb:GELD ist dabei der Knackpunkt ... solange ich dafür kein Geld nehme, kann ich auch wildfremden Omas über die Strasse helfen ... oder an der Strasse quasi umsonst iPhone-Akkus wechseln (der Akku müsste bezahlt werden, nur die Arbeitszeit ist unbezahlt).
Solange ich das umsonst tue, ist das meine Sache.
DerOlf schrieb:Der Nachweis ist hier problematisch, aber es gibt in DE ein paar Rechtsgrundsätze, an die sich (eigentlich) sogar Richter halten müssen.
Einer ist die Unschuldsvermutung. Diese impliziert, dass nicht der vermeintliche Schwarzarbeiter nachzuweisen hat, dass er KEIN Geld bekommen hat (oder nur eine geringe Aufwandsentschädigung), sondern dass der Kläger nachzuweisen hat, dass mehr Geld geflossen ist , als man für eine Aufwandsentschädigung halten könnte ...
Gelingt dem Kläger das nicht, dann sind dem Richter die Hände gebunden ... oder die nächste Instanz winkt.
Bernd Hopfner schrieb:Er will fremden Leuten helfen
Siehe §1 SchwarzArbG
Sasi Black schrieb:Es geht halt darum, das ich mich als Person anbiete, als Hilfestellung / Berate beim Neukauf / Konfiguration / Zusammenbau / Problemlösung.
Da ich im Bekannten / Freundeskreis leider oft mitbekomme, das die Händler in meiner gegend, die Personen nur übers Ohr hauen.
slsHyde schrieb:Warum werden hier eigentlich Gesetze gepostet, ohne diese zu lesen?
Bernd Hopfner schrieb:lesen und verstehen ist das Geheimnis!
Bernd Hopfner schrieb:https://www.handwerk-magazin.de/gefaelligkeitsgrenzen-wann-sie-wem-helfen-duerfen/150/519/31842
Schöner Artikel zu dem Thema.
dominion1 schrieb:Wäre das, was der TE vorhat, rechtlich unangreifbar, wäre die nächste Konsequenz, dass sich Foren und Communities formen können, also Plattformen auf denen in allen beruflichen Bereichen Privatleute kostenlose Dienstleistungen handeln können.
dominion1 schrieb:Und selbstverständlich haben Personen, die ihren Lebensunterhalt mit solchen Tätigkeiten bestreiten, wie sie kostenlos (in Konkurrenz!) angeboten werden sollen, schutzwürdige Interessen.
slsHyde schrieb:Papalapap. Dürfte politisch nicht gewollt sein. Blödsinn. Die Gesetze sind eindeutig. Und die Rechtssprechung auch. Politisch gewollt ist Quark mit Soße.
JardelBenz schrieb:Natürlich ist es nicht gewollt, das jemand seie Dienstleistung nachhaltig dauerhaft kostenlos anbieten darf.
slsHyde schrieb:Als nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet gilt insbesondere eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht wird.