slsHyde
Commander
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JardelBenz schrieb:Sobald es jemand vollkommen fremden über Ebay Kleinanzeigen anbietet, handelt er sittenwidrig.
Wenn Du der Richter wärest, müsstest Du das auch begründen. Bei dieser Begründung müsstest Du die Argumente der Seite, die durch Dein Urteil belastet wird, aufgreifen und erklären, warum Du diese nicht entsprechend im Sinne des Belasteten wertest. (Berücksichtigungspflicht)
Jetzt erkläre Deine Einschätzung unter dieser Maßgabe. Dabei sei noch Folgendes erwähnt:
Sittenwiedrigkeit:
"Die Sittenwidrigkeit ist eine Generalklausel des deutschen Rechts und liegt vor, wenn ein Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten verstößt. Ein Verstoß gegen die guten Sitten liegt vor, wenn ein Verstoß gegen nach allgemeinen Grundsätzen geltende, aber nicht kodifizierte Rechtsgrundsätze oder gegen die herrschende Sozialmoral begangen wird.
Eine bedeutende Fallgruppe ist die Beschränkung wirtschaftlicher Betätigungsfreiheit unter Ausnutzung von Machtstellungen. Darunter fallen insbesondere Knebelverträge oder überlange Vertragsbindungen. Eine andere bedeutende Fallgruppe beschäftigt sich vornehmlich mit manipulativen Einflussnahmen mit bisweilen strafrechtlich relevantem Einschlag wie Bestechung, Gläubigerbenachteiligung oder Verleitung zum Vertragsbruch. Die Sittenwidrigkeit eines Vertrages führt in der Rechtsfolge zur Nichtigkeit desselben wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot. "
https://de.wikipedia.org/wiki/Sittenwidrigkeit_(Deutschland)
"Als Maßstab für den Begriff der Sittenwidrigkeit zieht die Rechtsprechung das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ heran"
Erkläre also auch bitte, wie Hilfeleistung sittenwidrig sein kann.
LOL- Hilfeleistung sittenwidrig. Es wird immer abenteuerlicher. Ein echter Schenkelklopfer.
Ergänzung ()
Sittenwidrig könnte aber sein, wenn zum Beispiel hier Interessengruppen, also zum Beispiel Beschäftigte in der IT oder Unternehmer in der IT, durch falsche Rechtsaussagen jemanden wie den TE irre machen und versuchen, von seinem Vorhaben abzuhalten.
Ergänzung ()
Genauso könnte auch sittenwidrig sein, wenn so jemand den TE in irgend einer Weise in Schwierigkeiten bringt, zum Beispiel durch unbegründete Anzeigen oder Abmahnungen. Rechtlich trügen solche Personen im Gegensatz zum TE ein tatsächliches Risikio und könnten voll haftbar gemacht werden.
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