Dienstleistung Privat anbieten (Legal?!)

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JardelBenz schrieb:
Sobald es jemand vollkommen fremden über Ebay Kleinanzeigen anbietet, handelt er sittenwidrig.

Wenn Du der Richter wärest, müsstest Du das auch begründen. Bei dieser Begründung müsstest Du die Argumente der Seite, die durch Dein Urteil belastet wird, aufgreifen und erklären, warum Du diese nicht entsprechend im Sinne des Belasteten wertest. (Berücksichtigungspflicht)

Jetzt erkläre Deine Einschätzung unter dieser Maßgabe. Dabei sei noch Folgendes erwähnt:

Sittenwiedrigkeit:

"Die Sittenwidrigkeit ist eine Generalklausel des deutschen Rechts und liegt vor, wenn ein Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten verstößt. Ein Verstoß gegen die guten Sitten liegt vor, wenn ein Verstoß gegen nach allgemeinen Grundsätzen geltende, aber nicht kodifizierte Rechtsgrundsätze oder gegen die herrschende Sozialmoral begangen wird.

Eine bedeutende Fallgruppe ist die Beschränkung wirtschaftlicher Betätigungsfreiheit unter Ausnutzung von Machtstellungen. Darunter fallen insbesondere Knebelverträge oder überlange Vertragsbindungen. Eine andere bedeutende Fallgruppe beschäftigt sich vornehmlich mit manipulativen Einflussnahmen mit bisweilen strafrechtlich relevantem Einschlag wie Bestechung, Gläubigerbenachteiligung oder Verleitung zum Vertragsbruch. Die Sittenwidrigkeit eines Vertrages führt in der Rechtsfolge zur Nichtigkeit desselben wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot. "

https://de.wikipedia.org/wiki/Sittenwidrigkeit_(Deutschland)

"Als Maßstab für den Begriff der Sittenwidrigkeit zieht die Rechtsprechung das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ heran"

Erkläre also auch bitte, wie Hilfeleistung sittenwidrig sein kann.

LOL- Hilfeleistung sittenwidrig. Es wird immer abenteuerlicher. Ein echter Schenkelklopfer.
Ergänzung ()

Sittenwidrig könnte aber sein, wenn zum Beispiel hier Interessengruppen, also zum Beispiel Beschäftigte in der IT oder Unternehmer in der IT, durch falsche Rechtsaussagen jemanden wie den TE irre machen und versuchen, von seinem Vorhaben abzuhalten.
Ergänzung ()

Genauso könnte auch sittenwidrig sein, wenn so jemand den TE in irgend einer Weise in Schwierigkeiten bringt, zum Beispiel durch unbegründete Anzeigen oder Abmahnungen. Rechtlich trügen solche Personen im Gegensatz zum TE ein tatsächliches Risikio und könnten voll haftbar gemacht werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ slsHyde:

Du hast nicht einmal ansatzweise das Wissen und die Qualifikation, überhaupt eine fundierte Beurteilung abgeben zu können (das hast Du hier im Thread bereits deutlich unter Beweis gestellt), erdreistest Dich aber tatsächlich, gegenteilige Einschätzungen als Quark mit Soße zu bezeichnen?

Du hast nicht einmal verstanden, was mit "politisch nicht gewollt" und "schutzwürdigem Interesse" gemeint war!

Politisch nicht gewollt bedeutet, vom Gesetzgeber nicht gewollt. Die Politik ist der Gesetzgeber.
Politisch nicht gewollt ist es, dass sich selbsternannte Experten, ohne jeden Nachweis einer Qualifikation, ohne Nachprüfbarkeit von Qualifikationen, am Markt breitmachen.
Politisch nicht gewollt sind die Folgen für den Markt.
Politisch nicht gewollt sind die Steuermindereinnahmen durch Abschöpfung von regulär am Markt angebotener Prozesse!
Politisch nicht gewollt ist überhaupt das Abschöpfen von regulär am Markt gehandelter Prozesse.

Schutzwürdiges Interesse bedeutet, solche Personen vor der Vernichtung ihrer Existenz zu schützen, die gegeben sein könnte, wenn sich auf allen möglichen Berufsgebieten Gruppen formieren, die ursprünglich kostenpflichtige Hilfe kostenlos anbieten. Politisch gerade gewollt ist, dass entsprechende Dienstleistungen kostenpflichtig am Markt angeboten werden, um auf jeweiligem Feld tätigen Menschen eine Lebensgrundlage ermöglichen zu können!


Völlig disqualifizieren tust Du Dich mit Deinem Vergleich zu diesem (und anderen) Foren. Das zeigt, dass Du gar nicht verstanden hast, worum es überhaupt geht.
Natürlich darf man anderen Menschen kostenlos helfen. Das streitet doch niemand ab! Ratschläge und Hilfestellungen sind nicht verboten (und auch nicht gewerblich einzustufen).
Wenn Du hier im Forum einem Fragesteller einen Rat gibst, handelst Du noch lange nicht kommerziell.
Wenn Du bundesweit (oder gar weiter oder auch nur regional) ÖFFENTLICH und ohne vorherige Kenntnis der Problemstellung Deine Hilfe anbietest, noch dazu Reparaturdienstleistungen oder die Durchführung von Diagnosen anbietest, hat das nichts mehr mit einer privaten Forentätigkeit gemein. Dann bietest Du Deine Dienste direkt am Markt an. Und genau das sollte mE unbedingt als gewerblich eingestuft werden, ganz egal ob Gewinn erzielt werden soll oder nicht.


Was fällt dir (euch) eigentlich so schwer daran, mal über den Tellerrand hinauszuschauen und mal einen Blick auf die Auswirkungen zu werfen, die Eure Einschätzung nach sich ziehen würde?
Sich das große Ganze einmal bewusst zu machen? Ist Euer Hirn nicht leistungsfähig genug für solch eine Vorstellung und Prognose?
Ist es so schwer, zumindest im Groben eine Abgrenzung von privater Hilfe zu gewerblichem Handeln zu ziehen?


Eine Frage:
Warum sollte ich 4.500 € für eine Autolackierung bezahlen, wenn ich bloß ins Internet schauen muss, wo sich irgend ein Lackierer findet, der so viel Spaß an seiner Arbeit hat, dass ich bloß die Farbe besorgen muss und ggf den Strom für die Trocknung bezahlen muss? Und sobald es genug kostenlose Anbieter gibt: Warum sollte überhaupt noch jemand für eine Autolackierung bezahlen?


EDIT:
slsHyde schrieb:
Die Gesetze sind eindeutig. Und die Rechtssprechung auch. Politisch gewollt ist Quark mit Soße. Es wäre rechtlich gegen alle Grundsätze, ein massiver Eingriff in die persönliche Freiheit.

Man erkennt deutlich, dass Du nicht die Spur einer Ahnung von Gesetzen und Rechtsprechung hast! Jeder Jurist wird Dir das gerne bestätigen!

Eindeutige Gesetze gibt es nicht! Hat es nie gegeben und wird es nie geben!
Die Aufgabe von Juristen wird immer sein, spezielle Sachverhalte durch Argumentation unter allgemein formulierte Gesetze zu subsumieren.
Das ist Jura light, 1.Semester!

Eindeutige Rechtsprechung, das ist sogar so kindlich diese Annahme, da muss man nicht drauf antworten!
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Frage:
Warum sollte ich 4.500 € für eine Autolackierung bezahlen, wenn ich bloß ins Internet schauen muss, wo sich irgend ein Lackierer findet, der so viel Spaß an seiner Arbeit hat, dass ich bloß die Farbe besorgen muss und ggf den Strom für die Trocknung bezahlen muss? Und sobald es genug kostenlose Anbieter gibt: Warum sollte überhaupt noch jemand für eine Autolackierung bezahlen?
​Du vergisst, das 99% der Menschen überhaupt nie auf die Idee kommen würden, etwas für andere kostenlos zu machen. Entweder sind sie zu geizig, oder können eventuellen Gewinn selbst gut brauchen.

Ist Euer Hirn nicht leistungsfähig genug für solch eine Vorstellung und Prognose?
Really?
​Sorry du prangerst andere Leute an, bist aber auch nicht besser.
 
@dominion1

1) Du argumentierst ad hominem, also gar nicht
2) Goethe:"Gegner meinen uns zu wiederlegen, indem sie ihre Argumente wiederholen und die unseren nicht achten".
3) Du hast nicht den Hauch einer Ahnung von mir.

Wenn Du in all Deinen langen Beiträgen mal was sachliches zu melden hast, gehe ich vielleicht darauf ein. Aber Deine Scheinargumentation ist zu langweilig für eine weitere Auseinandersetzung.
Ergänzung ()

Zum allgemeinen Verständnis mal was anderes:

Im Rahmend der Flüchtlingshilfe gibt es private und kommerzielle Hilfe. Ich kenne hierzu einige Buchhaltungen und Steuererklärungen - und manch einer würde hier umfallen, was da für Gewinne gemacht werden (in meinen Augen sittenwidrig). Können diese gewerblichen Helfer nun die Privaten verklagen? Weil sie (nachweislich) hinderlich sind, noch mehr massive Gewinne einzufahren?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich arbeite ab jetzt nur noch schwarz.

Falls sie mich erwischen, gebe ich einfach an, dass ich gratis arbeite.

Mir kann ja keiner das Gegenteil beweisen.
 
Zuletzt bearbeitet:
The Ripper schrieb:
​Du vergisst, das 99% der Menschen überhaupt nie auf die Idee kommen würden, etwas für andere kostenlos zu machen. Entweder sind sie zu geizig, oder können eventuellen Gewinn selbst gut brauchen.

Wieviele es tun würden, kann doch rechtlich keine Rolle spielen! Auch nicht (Rechts-) Politisch!
Selbst wenn Du Recht hast und es wären nur 1%, die freiwillig kostenlos Hilfe anbieten würden (direkt am Markt), und sagen wir mal von 80 Mio Menschen seien überhaupt nur die Hälfte dazu fähig, dann wären das immer noch 400.000 Menschen. Selbst bei 0,1 % der Fähigen immer noch 40.000!

Die Anzahl möglicher Fälle darf niemals die Rechtsauffassung beeinträchtigen!

Sorry du prangerst andere Leute an, bist aber auch nicht besser.

Inwiefern? Womit?

Du, ich verliere hier im Thread angesichts solch fahrlässiger, verantwortungsloser Beratung des TE langsam tatsächlich die Selbstkontrolle, das muss ich zugeben.

Der TE hat uns gefragt, ob seine Idee gefahrlos für ihn sei.

Und es stellen sich hier tatsächlich einige in völliger Ignoranz ihrer Verantwortung hin und behaupten, ja, das sei vollumfänglich und absolut gefahrlos.
Nur darum geht es mir.
Nein, das ist es nicht! Ich persönlich würde das Angebot des TE sogar als definitiv gewerblich einstufen, aber darum wie ich persönlich es einstufe, geht es hier gar nicht!
Es geht darum, dass man es zumindest so einstufen kann. Und das bedeutet eine Gefahr! Damit ist das Vorhaben für den TE nicht ohne Risiken und es ist ihm abzuraten!

Und wenn sich hier einige Leute hinstellen und den TE trotzdem derart verantwortungslos beraten (wollen), ihn wider besseren Wissens einer Gefahr aussetzen und ihn nicht darüber aufklären, dann sollen sich solche Leute bitte ein anderes Forum suchen!


@ slsHyde:

Zu 1) brauche ich wohl nichts zu sagen, das sollen die Leser bitte höchst selbst entscheiden!
Zu 2) gerade dieses Zitat finde ich im Kontext dieses Threads als auch im Kontext zu meinen Aussagen höchst interessant!
Zu 3) [zum Nachsatz] Gehen Dir die Argumente aus? Ich war nämlich weitestgehend sachlich!
 
Es geht darum, dass man es zumindest so einstufen kann. Und das bedeutet eine Gefahr! Damit ist das Vorhaben für den TE nicht ohne Risiken und es ist ihm abzuraten!
​Einstufen kann? Von wem? Von ein paar Leuten, hier die meinen Ahnung zu haben?

​So einstufen kann man es erst, wenn es ein Urteil gibt, die das bekräftigt.

​Und inwiefern es eine Gefahr gibt, wurde ebenfalls nicht bewiesen.
 
Wie wird eigentlich ein Handwerker, der am Abend oder am Wochenende schwarz arbeitet, der Schwarzarbeit überführt?

Wie läuft sowas ab?

Was passiert, wenn der bei der Arbeit auf der Bausstelle von einem Nachbarn, seinem Chef oder der Konkurrenz angezeigt wird.

Was passiert dann?
 
JardelBenz schrieb:
Wie wird eigentlich ein Handwerker, der am Abend oder am Wochenende schwarz arbeitet, der Schwarzarbeit überführt?

Wie läuft sowas ab?

Was passiert, wenn der bei der Arbeit auf der Bausstelle von einem Nachbarn, seinem Chef oder der Konkurrenz angezeigt wird.

Was passiert dann?

Dazu wurde drei mal ein und derselbe Bericht verlinkt. Hat aber mit hiesigem Fall nichts zu tun. Der TE betreibt ja kein IT-Fachgeschäft oder so - und hilft gleichzeitig angeblich umsonst. Sondern er hilft nur umsonst.
 
The Ripper schrieb:
​Einstufen kann? Von wem? Von ein paar Leuten, hier die meinen Ahnung zu haben?

​So einstufen kann man es erst, wenn es ein Urteil gibt, die das bekräftigt.

​Und inwiefern es eine Gefahr gibt, wurde ebenfalls nicht bewiesen.


Lies doch bitte die hier im Thread bereits erwähnten Quellen, und wenn Du es liest (es geht da um ebay-Verkäufe), dann abstrahiere!

http://www.it-rechtsanwalt.com/ebay...ches-handeln-bei-ebay-verkaeufen-vor-2680.php

Wann handelt eine Person also als Unternehmer? Nach § 14 BGB ist Unternehmer eine natürliche Person, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit handelt. Eine gewerbliche Tätigkeit wiederum ist eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbständige und wirtschaftliche Tätigkeit, die nach außen in Erscheinung tritt. Erfaßt wird auch die nur nebenberufliche Tätigkeit, auf die Absicht einer Gewinnerzielung und auf den Umfang der Tätigkeit kommt es nicht entscheidend an.

Auch das Landgericht (LG) Berlin hatte in seiner Entscheidung vom 05.09.2006 (Az: 103 O 75/06) zu einem gewerblichen Tätigwerden im Rahmen von eBay-Verkäufen Stellung zu nehmen. In dem zugrunde liegenden Fall erwarb und verkaufte eine Mutter von vier Kindern zahlreiche Kinderkleidungsstücke. Das Gericht betont, dass es unerheblich sei, ob die Tätigkeit nebenberuflich oder mit Gewinnerzielungsabsicht erfolge. Die Anzahl und der Gebrauchszustand der bei eBay eingestellten Artikel deuten auf eine nebenberuflich gewerbliche Tätigkeit hin, die über gelegentliche Verkäufe im Rahmen der privaten Haushaltführung hinaus geht.


Und jetzt nochmal, der TE will eine Dienstleistung dauerhaft direkt am Markt anbieten.
Selbst bei Verkäufen (!!!!) negieren Gerichte schon die Voraussetzung der Gewinnerzielungsabsicht!
Dann ja wohl erst recht bei auf Dauer öffentlich angebotenen Dienstleistungen!
 
Zuletzt bearbeitet:
dominion1 schrieb:
Ich war nämlich weitestgehend sachlich!

dominion1 schrieb:
Du, ich verliere hier im Thread angesichts solch fahrlässiger, verantwortungsloser Beratung des TE langsam tatsächlich die Selbstkontrolle, das muss ich zugeben.

Was denn jetzt? Du hast einen regelrechten Hetzbeitrag ohne sachlichen Inhalt geschrieben. Wo ist die Entschuldigung?

Bisher wurde hier mit irgendwelchen Rechtsbegriffen rumgeworfen, die bei Betrachtung der Gesetze nicht haltbar sind. Nachhaltig wurde benannt, was laut Rechtdefinition (übrigens auch im Steuerrecht) nicht nachhaltig ist. Sittenwidrig wurde benannt, was laut Rechtsdefinition nicht sittenwidrig ist. Das wurde auch aufgezeigt. Es wurde versucht, den TE gleichzusetzen mit Großunternehmen, die eine marktbeherrschende Stellung ausnutzen. Alles einfach nur sachlich nicht haltbar. Alles Nebelkerzen. Politisch gewollt?

dominion1 schrieb:
Politisch nicht gewollt bedeutet, vom Gesetzgeber nicht gewollt.

Eben dieser Gesetzgeber hat die Gesetze so gestaltet, dass es keinen Rechtskonflikt mit dem Vorhaben des TE gibt. Die immer wieder falsche Verwendung von Rechtsbegriffen oder eine falsche Bezugnahme zu völlig anderen Sachverhalten ändert daran nichts.
Ergänzung ()

§ 14
Unternehmer

(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Trifft nicht auf den TE zu. Er handelt auch nicht mit Waren. Er erzielt auch keine Einnahmen geschweige denn Gewinne wie die beispielhaft vorgetragene Mutter.

dominion1 schrieb:
Die Anzahl und der Gebrauchszustand der bei eBay eingestellten Artikel deuten auf eine nebenberuflich gewerbliche Tätigkeit hin, die über gelegentliche Verkäufe im Rahmen der privaten Haushaltführung hinaus geht.

Ist hier nicht gegeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kennst Du die Bedeutung des Begriffs "weitestgehend"? ;)

Trifft nicht auf den TE zu. Er handelt auch nicht mit Waren.

Trifft auf den TE sehr wohl zu, denn du musst schon weiter definieren! Was ist gewerblich im Sinne des § 14?

Antwort:
Eine gewerbliche Tätigkeit wiederum ist eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbständige und wirtschaftliche Tätigkeit, die nach außen in Erscheinung tritt.

Und hier fangen wir erst an zu subsumieren.


EDIT:
Ist hier nicht gegeben.

Ist hier sehr wohl gegeben, weil vorliegend eine unbestimmbare Anzahl einer bestimmbaren Anzahl gegenübersteht!
Die unbestimmbare Anzahl im Falle des TE, der sein Angebot an die gesamte Öffentlichkeit richtet, wird nicht zu dessen Gunsten ausgelegt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist davon auszugehen, dass der TE keine Sozialleistungen bezieht. Also arbeitet er entweder - was dann sein Beruf ist, oder hat es nicht mehr nötig zu arbeiten. In beiden Fällen steht es ihm frei, wie er seine Freizeit verbringt und was er als Hobby macht. Da hat ihm niemand reinzureden. Entsprechend ist auch seine Zeit wohl begrenzt. Und auch seine Recihweite. Dass er die Anzeige bei eBay abgesetzt hat, heißt nicht, dass er jetzt die ganze Woche von einem Einsatzort zum nächsten kreuz und quer durch die Republik fährt. Da hat er gar nicht die zeit zu - und es ist fraglich, dass überhaupt derart viele Anfragen kommen und diese von einer Qualität sind, dass daraus irgendein Problem entstehen kann.

Sollte das ganze im Volumen derart zunehmen, muss darüber neu nachgedacht werden. Aber das steht hier nicht zur Debatte.
Ergänzung ()

"Eine gewerbliche Tätigkeit wiederum ist eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbständige und wirtschaftliche Tätigkeit, die nach außen in Erscheinung tritt. "

Das steht nicht im Gesetz. Dort findest Du sehr wohl Begriffe wie Nachhaltigkeit (liegt nicht bei geringem Entgeld vor) und auch Gewinnerzielungsabsicht. Wirtschaftlichkeit steht aber auch in Deinem Zitat. Wo ist die Wirtschaftlichkeit? Genau - nicht gegeben. Wie gesagt: würde er das als Gewerbe anmelden, würde das Finanzamt ihm die Unternehmereigenschaft irgendwann wieder aberkennen. Und zwar rückwirkend.
Ergänzung ()

Und noch mal zu den Privatverkäufen bei eBay. Da fließt ja definitiv Geld, und zwar jedes mal. Rechtlich ist das zunächst nicht zu versteuern, sofern es sich um Einzelaktionen handelt. Man kann sogar Millionenbeträge steuerfrei verdienen - mit Einzelaktionen. Denn es fehlt die Nachhaltigkeit als Voraussetzung. Bei der Mutter aber war klar, dass diese Rechtsgrundlage nicht heranzuziehen ist. Denn sie hat regelmäßig Einnahmen erzielt (bei jedem rechtsakt) und erkennbar Gewinne erwirtschaftet. Nicht so der TE.
Ergänzung ()

Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen
(1) 1Der Einkommensteuer unterliegen

1.
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
2.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
3.
Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
4.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
5.
Einkünfte aus Kapitalvermögen,
6.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
7.
sonstige Einkünfte im Sinne des § 22,


Davon trifft hier nichts zu. Punkt 7 sind übrigens Renten und Pensionen, nicht Trinkgelder. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit hat er ja nicht. Mit Einkünften sind Gewinne gemeint. Nicht Fahrkostenerstattung und nicht ein Trinkgeld. Wie gesagt, mein Rat wäre, ein kleines Büchlein zu führen, wo er sobals er ein Trinkgeld bekommt oder Fahrgelderstattung, das einträgt. Handschriftlich (Beweisrechtlich nicht anfechtbar). Das ist kein Aufwand. Stellt er dabei fest, dass er so viel Trinkgeld einnimmt, dass evtl. doch was übrig bleibt, wäre neu nachzudenken. Ansonsten, da mdie handschriftliche Aufzeichnung beweisrechtlich nicht anfechtbar ist, kann auch nicht geschätzt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ slsHyde:

Sag mal Du hast noch immer nicht begriffen worum es hier geht, oder?

Alle Deine Argumente schießen voll ins Leere!

Für die Gewerblichkeit des Angebotes des TE reicht es völlig, dass er seine Dienstleistung dauerhaft am Markt anbietet!
Egal ob er Geld dafür erhält oder nicht.

Und wenn ein Gericht ihn gewerblich einstuft, haftet er.


Und natürlich kann der TE machen was ihm Spaß macht. Wenn er öffentlich Dienstleistungen anbieten will, kann er ein Kleingewerbe anmelden. Macht er keine Gewinne, muss er auch nichts zahlen. Aber er muss seine Angaben belegen! Und natürlich für seine Arbeit haften!



EDIT:
slsHyde: schrieb:
Das steht nicht im Gesetz.

Juristische Definitionen stehen selten im Gesetz!
 
Zuletzt bearbeitet:
"Für die Gewerblichkeit des Angebotes des TE reicht es völlig, dass er seine Dienstleistung dauerhaft am Markt anbietet!
Egal ob er Geld dafür erhält oder nicht."

Das ist schlicht falsch.

"Und wenn ein Gericht ihn gewerblich einstuft, haftet er. "

Haften tut man immer. Der Vollkaufmann unter strengeren gesetzlichen Bestimmungen. Vom Vollkaufman ist er weit entfernt. Die Frage ist, wofür könnte er ggf. haften? Er hat keine Zusagen gemacht, auf die er hinterher verklagt werden könnte. Macht er was kaputt, könnte evtl. ein Haftungsanspruch entstehen. Klar.
Ergänzung ()

Wir haben also klar:

Schwarzarbeit ist laut gesetzlicher Definition nicht vorhanden.
Steuerlich ist nichts zu versteuern. Kein Gewinn - keine Steuern. Beweisführung: ein kleines Notitzbüchlein, in dem er ab und zu was einträgt.
Haftung: wenn er was kaputt macht, vielleicht. Aber dafür muss es dann erst mal einen Kläger geben. Und der muss nachweisen, dass ein Verschulden vorliegt.
Und Schadenersatz wegen entgangener Gewinne gewerblicher Anbieter: keine Rechtsgrundlage vorhanden.
 
Zuletzt bearbeitet:
slsHyde schrieb:
Dazu wurde drei mal ein und derselbe Bericht verlinkt. Hat aber mit hiesigem Fall nichts zu tun. Der TE betreibt ja kein IT-Fachgeschäft oder so - und hilft gleichzeitig angeblich umsonst. Sondern er hilft nur umsonst.

Wie unterscheidet der Zoll/Richter zwischen hilft umsonst und hilft angeblich umsonst?

Ich bin jetzt Handwerker und werde am Samstag auf der Baustelle erwischt.

Ich gebe an, dass ich hier gratis arbeite, weil es für mich die Erfüllung ist.

Was wird passieren?
 
Wieder Goethe? Wurde doch schon x mal beantwortet. Da gibt es auch einen Link zu. Der wurde drei mal verlinkt. Warum soll ich das noch mal durchkauen - um dann gleich wieder die gleiche Frage beantworten zu müssen? Du zitierst das sogar noch selber. Wenn Du Handwerker bist und in Deinem Beruf kostenlos Leistungen anbietest, ist das natürlich ein Problem. Zu diesem Problem - und nicht zu dem des TE - gibt der Link sehr vernünftige Ratschläge.

Hinzu kommt aber noch, dass gewisse Branchen im Fokus des Finanzamtes stehen und auch rechtlich entsprechend schärfere Grundlagen vorliegen. Handwerk und Gastronomie gehören dazu. IT nicht.
 
Ok. Angenommen ich arbeite unter der Woche als Bürokaufmann.

Weil ich aber so gern frische Luft und die Leute mag, helfe ich am Samstag Nachmittag auf Baustellen als Helfer aus.

Die Aufträge kriege ich über eine Anzeige in Ebay Kleinanzeigen.
Die Leute können mich einfach buchen.

Was passiert, wenn ich kontrolliert werde und angebe, ich mache das hier für lau?
 
Interessiert mich nicht. Das ist auch Off-Topic. Wie gesagt - im Handwerk würde da natürlich sehr misstraisch drauf geschaut. Auch völlig zu Recht. ich habe zwar auch schon auf dem Bau geholfen - als Training. Aber es mutet schon sehr seltsam an, so etwas regelmäßig und quasi frei buchbar machen zu wollen. Anders hingegen bei der IT. Ich hatte ja schon die Helferliste gepostet. Wieder Goethe. Da stehen massenhaft Leute drin, die frei buchbar sind und das jederzeit gerne machen würden. Macht ja auch Spass - zumindest gibt es viele Leute, denen das Spass macht. IT ist für viele ein Hobby - und privat haben viele nun mal nicht die gelegenheit, immer wieder mal an Rechnern rumzubasteln. Das ist nachweisbar. Klar - Handwerk macht auch vielen Spass. Es gibt jede Menge Hobbyhandwerker, die liebend gerne an ihrer Wohnung oder ihrem haus basteln. Aber es ist schon verdächtig, wenn man das frei buchbar macht. Damit muss man leben, insbesondere da diese Branche unter besonderer Beobachung steht. Letztendlich kommt es drauf an. Wenn man das wirklich aus Spass an der Freud macht - ich würde das vor Gericht durchbekommen.
 
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