News Dolphin: Steam-Release des Wii- und GameCube-Emulators abgesagt

Grummelbart schrieb:
Dolphin ist ein grandioser Emulator. Eternal Darkness in 4K und 16:9 ist ein Traum!
Metroid Prime Trilogy mit HD Texture-Pack. Herrlich zu spielen. Sieht gut aus und läuft Butterweich.
Sogar mit älteren GPU's. (R9 290 hatte gar keine Probleme)

Gibt eine Dolphin-Fork für Metroid die nennt sich Prime-Hack.
Damit kannste sauber mit Maus und Tastatur spielen.
 
DJMadMax schrieb:
Wenn du die ROM selbst gezogen hast, dann ja.

Hast du das? :)

Und selbst dann müsste er ja einen Kopierschutz umgehen. Wäre mir neu, dass das nach deutschem Recht erlaubt ist.

Easy1991 schrieb:
Wie? Downloaden ist doch legal wenn man das Orginal hat
Sagt wer? Gibt's dazu ein Gerichtsurteil oder eindeutigen Gesetzestext?

Edit: Bin da laut Wikipedia wohl nicht ganz auf dem Aktuellen Stand was das umgehen des Kopierschutz es angeht:


Technische SchutzmaßnahmenBearbeiten

Zu berücksichtigen ist auch, dass der Gesetzgeber in den §§ 95a ff. UrhG (DE) bzw. § 90c (AT) die technischen Schutzmaßnahmen geregelt hat. Danach ist es unzulässig, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen.

Zwar sieht in Deutschland § 95b UrhG Ausnahmen zu Gunsten verschiedener Schrankenregelungen vor, wovon aber § 53 UrhG nur insoweit erfasst wird, als reprografische Vervielfältigungen hergestellt werden. Damit dürfen wirksam kopiergeschützte Medien nicht kopiert werden. Diese Bestimmungen werden häufig kritisiert.

Für Computerprogramme gelten diese Bestimmungen nicht.[15] Auch liegt keine Straftat vor, wenn die Tat zum eigenen privaten Gebrauch erfolgt.[16]
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Privatkopie

Edit2: Allerdings finde ich im referenzieren Gesetzestext nichts, was das untermauern würde.
 
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DJMadMax schrieb:
Es war nie verboten, für Privatzwecke Kopierschutzmechanismen zu umgehen, auch das ist eines der vielen Ammenmärchen, das diesbezüglich seit Jahrzehnten besteht.

Bist du sicher? Oder ist das Wunschdenken?

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95a.html
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 95a Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.

Wikipedia behauptet das würde auf Computerprogramme nicht zutreffen un referenziert § 69a Abs. 5 UrhG.
Da steht:

(5) Die §§ 32 bis 32g, 36 bis 36d, 40a und 41 sind auf Computerprogramme nicht anzuwenden.

Der Teil mit den technischen Schutzmaßnahmen steht aber in § 95a. Ist also von dem Absatz nicht betroffen.
 
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aphelion schrieb:
Also warum sollte sich Valve hier wegen einem Emulator Ärger einhandeln, sie werden von Nintendo ja auch erwarten, dass sie umgekehrt die Rechte von Valve einhalten.

Es gibt allerdings andere Emulatoren auf Steam wie bspw RetroArch.
 
habla2k schrieb:
Eben und wer hat gerade für Module denn die ganze Hardware da um da die Images runterzuziehen? Die meisten ziehen es einfach ausm Netz, ob man dabei ein Original zu Hause hat ist unerheblich. Man muss die Kopie selbst erzeugen.
Die Wii und Wii U– Nutzer die ich so kenne haben sich die Spiele auf eine externe USB - Platte am Gerät selber kopiert und von dort aus gestartet, das geht recht einfach. Und das noch lange bevor die Emulatoren brauchbar waren, einfach um die Scheiben zu schonen.
Dass diese dann später für Dolphin und Cemu nutzbar waren ist eine feine Sache, aber nicht der Hauptgrund.
habla2k schrieb:
Hinzu kommt, dass viele Emulatoren bestimmte Systemdateien der Hardware benötigen, BIOS, Keyfiles etc. und für die besitzt man nunmal keine Rechte. Die von den Geräten zu ziehen ist nicht erlaubt und aus dem Netz gleich gar nicht.
Es gibt nur ein paar wenige Spiele die in Dolphin (noch) nicht ohne BIOS File laufen, ansonsten benötigt Dolphin keinerlei Dateien / Rips von der Konsole.
 
Easy1991 schrieb:
Wie? Downloaden ist doch legal wenn man das Orginal hat
Zeig mir dazu mal die rechtliche Grundlage.
Ergänzung ()

Miuwa schrieb:
Bist du sicher? Oder ist das Wunschdenken?
Aber ganz sicher.

Wikipedia fasst das auch gut zusammen:
Verstöße, die nicht zum eigenen privaten Gebrauch geschehen, können als Straftaten (§ 108b UrhG) oder Ordnungswidrigkeiten (§ 111a UrhG) verfolgbar sein.
Demnach gilt automatisch der Umkehrschluss bei privater Nutzung.
 
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Miuwa schrieb:
Bist du sicher? Oder ist das Wunschdenken?

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95a.html


Wikipedia behauptet das würde auf Computerprogramme nicht zutreffen un referenziert § 69a Abs. 5 UrhG.
Da steht:



Der Teil mit den technischen Schutzmaßnahmen steht aber in § 95a. Ist also von dem Absatz nicht betroffen.
Ein Recht auf Privatkopie gibt es bei Computerprogrammen und Spielen nicht, aber ein Recht auf eine Sicherungskopie. Dann dürfen auch technische Maßnahmen umgangen werden, dies regelt das UrhG §69d.
Soweit nach meinen Verständnis.

Privatkopie ist in diesem Zuge auch rechtlich was anderes, eine Privatkopie darf man unter Familie, Freunde und nahstehenden Personen verteilen.
Wohingegen die Sicherungskopie allein nur vom ursprünglich Nutzungsrechtinhaber genutzt werden darf.

Wäre auch irgendwie ziemlich doof sonst, sonst dürfte man ja keine Backups seiner Steamlib etc. machen.
Korrigiert mich gerne falls ich falsch liege.
 
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Ich kann das Verbot bzw. den Kampf von Konsolen- und Spieleherstellern gegen diesen Dolphin Emulator bzw. gegen Emulatoren im Allgemeinen absolut nachempfinden. Denn sind wir doch mal ehrlich: wieviele Nutzer besitzen denn das Originalspiel, wenn sie es auf einem Emulator zocken? Vermutlich nur eine handvoll. Der Rest wird sich die Spieldatei illegal aus dem Netz besorgen. Und es spielt auch überhaupt keine Rolle, dass es sich zumeist um Retrospiele handelt. Der künstlerische Aspekt und somit auch das Eigentumsrecht bleibt unangetastet bestehen, egal wie alt ein Spiel ist.
 
habla2k schrieb:
Was jeder zu Hause macht, könnte mir nicht egaler sein. Aber beim nächsten Thread zu Zelda wieder zu lesen "Zelda gehört in 4K60 auf den PC" oder "ICh spiel das l3g4l auf dem PC" ist einfach nervig. Es wird so getan, als wäre das ne legitime Alternative, aber das ist es nunmal nicht.
Die einzige legitime Alternative wäre dann, es nicht zu spielen und davon hat Nintendo genausowenig
 
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syhm schrieb:
Und Valve hat einfach keine Lust zwischen den Fronten zu geraten.
aphelion schrieb:
Genau das ist auch nicht die Aufgabe von Valve, Ärger für andere Entwickler auszubaden.
Google hat kein Problem damit Dolphin im Play Store anzubieten. 🤷‍♂️

aphelion schrieb:
Also warum sollte sich Valve hier wegen einem Emulator Ärger einhandeln, sie werden von Nintendo ja auch erwarten, dass sie umgekehrt die Rechte von Valve einhalten.
Welche Rechte werden denn verletzt? Gar keine. Früher sagte man dazu "eine Krähe kratzt der anderen kein Auge aus". 😉
 
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Hylou schrieb:
Bitte die Quelle nach welcher emulation illegal ist.
Bitte nicht füttern ist ein Troll ACC , schau dir seine anderen Posts an die sind immer sehr fragwürdig
Ergänzung ()

Raucherdackel! schrieb:
Ich bleibe dabei, Emulatoren schädigen den Spielemarkt
Oder erhalten spiele die sonst auf Nimmerwiedersehen in der Versenkung verschwinden .... Da Emulation ja meist um alte Hardware und spiele geht handelt es sich um 10000de spiele die verschwinden , nur ein kleiner Bruchteil wahrscheinlich unter 5% wird auf aktuellen Konsolen gebracht wenn überhaupt

Ich hab viel Emulation ausprobiert was mich dann wieder aber hat original Module sammeln lassen aber es geht halt nicht immer ...
 
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Azeron schrieb:
Weil man mehr machen muss als ein Doppelklick auf "Setup.exe"?
Eher weil man vor Einstellungen steht, von denen man nicht weiß, was diese bedeuten und für Auswirkungen haben und daher keine Entscheidung treffen kann.
Ich bin selbst mit Try&Error nicht durchgekommen irgendein Spiel mit EmuDeck zum Laufen zu bekommen.
Dabei bewirbt sich EmuDeck damit das einfacher zu machen, als die RetroArch Basis, mit der ich besser klar komme.

Erklärungen und Dokumentationen sind unter Linux allgemein (und vieler Open Source Software) das eigentliche Problem.

Es wird ja bei Linux das Terminal als größte Hürde angesehen. Dabei ist das Terminal als solches nicht das Problem, das Problem ist, dass ein Laie eben die Syntax nicht kennt.
 
habla2k schrieb:
Aber beim nächsten Thread zu Zelda wieder zu lesen "Zelda gehört in 4K60 auf den PC" oder "ICh spiel das l3g4l auf dem PC" ist einfach nervig. Es wird so getan, als wäre das ne legitime Alternative, aber das ist es nunmal nicht.

Ich besitze BotW auf der Switch und fand die Technik irgendwann unerträglich. Habe es dann auf dem PC ausprobiert und es war besser, aber beendet habe ich es wegen der für mich nervigen Spielmechaniken dann trotzdem nicht.

Ich hatte auch zeitweise viel Spaß daran, mir einen Batocera Minirechner ("Wenn Freunde kommen") zusammenzubauen, mit Spielen die ich/wir früher besessen und geliebt haben (s.o.), mit dem dann letztlich aber keine 5 Stunden gespielt wurde. Da überwog eindeutig der Basteldrang und Nostalgie.

Selbstverständlich ist es in der Summe illeg4l, Emulator, Firmware, Prod-Keys und Roms zu besorgen, aber moralisch habe ich mir nichts vorzuwerfen. Letztlich ist das Spielerlebnis mit nativen PC-Spielen einfach auch besser.
 
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Taxxor schrieb:
Die einzige legitime Alternative wäre dann, es nicht zu spielen und davon hat Nintendo genausowenig
Davon, dass man sich ROM und Emulator aus dem Netz zieht, hat Nintendo aber auch nix, im Gegenteil, ein potentieller Interessent kauft das Spiel nicht. Vielleicht würde es uns Spieler ja helfen, wenn die vielen Zelda PC Spieler es eben einfach nicht spielen und nicht kaufen und Nintendo müsste mal mehr in die Optimierung investieren. Vielleicht ist es ihnen aber auch egal, weil die 4k60 Spieler waren noch nie Nintendos Zielgruppe.
 
Miuwa schrieb:
Und selbst dann müsste er ja einen Kopierschutz umgehen. Wäre mir neu, dass das nach deutschem Recht erlaubt ist.
Ich zitiere Dich mal aus einem späteren Post:

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 95a Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützt

Das entscheidene Wort ist hervorgehoben.

Weiter: kein Publisher oder Rechteinhaber wird jemand verklagen, der wirklich für den Eigenbedarf Kopien anstellt. Zum einen weil selbst der maximal hypothetische Schaden nur einen Bruchteil der Kosten deckt, zum anderen weil sie es nie erfahren können. Was anderes ist es, wenn die Kopien verteilt werden.
Ja_Ge schrieb:
Die Wii und Wii U– Nutzer die ich so kenne haben sich die Spiele auf eine externe USB - Platte am Gerät selber kopiert und von dort aus gestartet, das geht recht einfach.
könntest Du mir PN helfen? Ich hab eine WiiU und würde gerne genau das habem, die Originalspiele auf externer Platte.

Dolphin:
Es wird von Wii Emulator gesprochen, wird auch die WiiU emuliert?
 
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Muntermacher schrieb:
Dolphin:
Es wird von Wii Emulator gesprochen, wird auch die WiiU emuliert?
Nein, nur Wii & GameCube. WiiU = Cemu und Switch = Yuzu oder Ryujinx. Das dürften die am weitesten entwickelten sein.
Anders als bei Dolphin braucht man hier aber tatsächlich das o.a. „BIOS“ der Konsolen.
 
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Muntermacher schrieb:
Kennst Du eine Beschreibung, wie man da an das Bios der eigenen Konsole herankommt?
Füt die cemu Installation fand ich https://steamdeckhq.com/tips-and-guides/setting-up-emulation-with-emudeck/ aber da wird auch nur erwähnt, daß ich das Buos brauche, aber nicht wie man rankomtlmt, sofern nicht übersehen.

Ich hatte das mit dem „BIOS“ hier nur sinnbildlich übernommen, tatsächlich benötigt man für CEMU keinerlei BIOS Files o.ä, außer man möchte online spielen.
Für das Rippen der Disks muss allerdings trotzdem an der WiiU einiges gemacht werden, die Disk sind encrypted und die WiiU hat ein Signatur - Check. Hab die dazu eine PN geschickt. Die Disk müssen also decrypted werden, der Signatur Check ist bei original – Scheiben aber tatsächlich kein Problem. Das Rippen geht auch nicht am PC mit DVD ROM, sondern nur an der WiiU. PCs können das Filesystem der Disks nicht lesen.

Ich denke das ist auch der Grund, warum so ein Emulator nicht auf Steam gehört. Es sind für original – Spiele Eingriffe an der Konsole nötig.
 
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@Ja_Ge danke Dir. Ich schaubmal so bald wie möglich es auszuprobieren. Daß die WiiU benötigt wird ist kein Problem, liegt ja alles vor.
 
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