Zero_Point schrieb:
Datenschutz hängt also einig und allein an einer MAC? Sehr interessant, dann können wir GPS ja dauerhaft anschalten...
Es ging um das Wissen, was MAC und IMEI sei und was man damit anstellen kann. Das ist spezielles Wissen was Ottonormalverbraucher nicht weiß. Zitat aus dem Zusammenhang gerissen die Erste.
Zero_Point schrieb:
Jetzt ist also die DSGVO daran Schuld, dass die Apotheke dich mit Werbung zumüllt und ohne wäre das nicht so? Was soll das denn für eine Theorie sein?
Vorher hast du geschrieben
Ich frage mich echt weshalb du das Beispielt mit der Apotheke gebracht hast. Mit der DSGVO hat es nicht explizit zu tun.
Ich habe dir erläutert, dass es laut DSGVO verboten ist, dies ohne meine Zustimmung zu machen. Und jetzt schreibst du, ob die Apotheke daran Schuld ist? Deine Verwirrspiele beeindrucken mich nicht. Du behauptest etwas, ich reagiere, du fragst erneut nach, ich reagiere wieder darauf und dann stellst du eine völlig sinnfreie Behauptung auf und wirst polemisch. Mit solchen populären Billigkeiten kannst du mich nicht beeindrucken
Um wieder auf deine sinnlose erneute Nachfrage zu antworten: Nein, aber dank der DSGVO könnte das teurer werden, als hätte diese das davor gemacht. Also nochmal: Bitte richtig lesen, dass steht alles da.
Zero_Point schrieb:
Dann übergeben sie es ihm halt persönlich, wenn er das nächste Mal vorbeikommt. Das ist jetzt echt ein ganz großes Drama, dass nicht einfach so Werbegeschenke verteilen dürfen. Weltuntergang und 1980 incoming.
Wenn einem die Argumente ausgehen wird man kindisch und zieht alles ins Lächerliche. Zum Thema: Das nennt man Kundenbindung und ist in der Geschäftswelt ein sehr wertvolles Kommunikationsmittel. Stelle dir mal vor du bekommst kurz vor Weihnachten ein kleines Präsent von deinem Lieblingshändler. Würdest du dich nicht freuen?
Zero_Point schrieb:
Aha, das wird dann also darauf hinauslaufen, dass massenweise (Klein-)Unternehmer dicht machen müssen weil das verhältnismäßig wäre? Du plädierst offenbar für nicht wirksame Strafen (denn genau diese sind lt. deinem Zitat vorgesehen). Oder mit anderen Worten: Straferlass.
Zitat aus dem Zusammenhang gerissen die Zweite: beschäftige mal mit Rechtstheorie und Strafzumessung,bzw. Straftheorien. Laut meinem Zitat? Schon wieder behauptest du nicht haltbare Sachen. Du hast doch oben was von einer 100€ Strafe geschrieben?
Zero_Point schrieb:
Willst du 100€ Strafe einführen
Seitdem habe ich mich nicht dazu geäußert. Keine Ahnung was mit dir los ist. Irgendwie kommen Stimuluspakete in deinem Körper an, die nicht existieren.
Zero_Point schrieb:
Dann hast du Pech gehabt, so einfach ist das. Du suchst doch nur einen Weg die eigene Schuld oder die Schuld dritter auf die DSGVO zu schieben. Wer sich an die DSGVO hält, hat nichts zu befürchten. Wenn doch, dann bitte Belege.
Das von mir geschriebene hat überhaupt nichts mit der DSGVO zu tun, sondern bezog sich auf deine Aussage
Zero_Point schrieb:
Und wenn ein Unternehmer wegen eine verhältnismäßigen Strafe pleite geht, dann hat er derart schlecht gewirtschaftet, dass er früher oder später eh hätte dicht machen müssen.
Ich habe dir nur aufgezeigt, wie schnell man pleite gehen kann und dir Gründe genannt. Das hat nichts mit der DSGVO zu tun.
Zero_Point schrieb:
Dann hast du Pech gehabt, so einfach ist das.
Genau so einer bist du. Du lachst bestimmt auch pfandflaschensammelnde Rentner aus und rufst denen zu "Hättet ihr in der Schule mal besser aufgepasst.", oder?
Zero_Point schrieb:
Und für Fälle das Kunden nicht zahlen, muss man als Unternehmer eine Reserve haben. Denn genau damit muss man jederzeit rechnen. Das darf erst bei richtigen Großaufträgen oder häufigem Vorkommen existenzgefährdend sein, sonst hat man in der Geschäftswelt besser nichts verloren. Aber wenn ich als Unternehmer halt immer so arbeite, dass am Jahresende immer ca. +/-0 rauskommt und ich nie eine Reserve anspare, dann habe ich früher oder später höchstwahrscheinlich so oder so ein Problem. Und das garantiert nicht durch die DSGVO.
Das ist mit eine der wenigen Aussagen in deiner Ode, die Existenz hat. Genau so sieht es aus, nur viele starten so blauäugig in die Selbstständigkeit, dass glaubst du gar nicht. Nach 3 Jahren kommt das böse Erwachen. Auch ganz ohne die DSGVO
Zero_Point schrieb:
Wenn du als Neugründer keine 2000€ hast, dann hast du von Anfang an etwas falsch gemacht (ausgegangen davon, dass du keine vergleichsweise einfache Leistung anbietest, bei der 2000€ Startkapital reichen). Was machst du denn, wenn dein Auto eine teure Reparatur hat oder sonstige ungeplante Ausgaben anfallen? Die DSGVO dafür verantwortlich machen?
Es ging in diesem Beispiel nicht um die DSGVO sondern um eine Summe X die einen Neugründer gefährden kann. Zitat aus dem Zusammeng gerissen die Dritte
Zero_Point schrieb:
Wenn du das nicht im Voraus vor der Unternehmensgründung einkalkulierst, dann hast du einen verdammt miesen Businessplan gemacht. Natürlich sind die ersten Jahre sehr hart, aber das muss man sich vorher überlegen, ob man das Risiko eingehen möchte. Garantien bekommst du als Unternehmensgründer nämlich keine. Die Risiken sind dafür hoch. Das musst du selbst abwägen ob du das eingehen willst. Aber das hat absolut nichts mit der DSGVO zu tun.
Geht doch! Diese Aussage hat Substanz und ist verwertbar. Deckt sich aber mit deiner oben gemachten Aussage und auch hier nochmal: wenn du wüsstest wie viele sich ohne Sinn und Verstand selbstständig machen: die würde schlecht werden.
Zero_Point schrieb:
Anderes Beispiel: du machst einen Laden auf, aber der erfüllt nicht die Brandschutz- oder Hygienevorschriften. Der Laden ist schneller dicht als du es sagen kannst. Wessen Schuld ist das dann? Die des Amtes? Die der DSGVO? Oder vielleicht doch deine eigene, dass du dich nicht angemessen darum gekümmert hast?
Schon wieder diskutierst du mit Pseudoargumenten gegen dich selbst. Als hätte ich irgendwo behauptet, dass die DSGVO dafür verantwortlich wäre? Eines muss man dir lassen: einen gewissen Unterhaltungsfaktor hast du.
Zero_Point schrieb:
Hier kommt dann wieder das Stichwort "Verhältnismäßigkeit". Ich glaube nicht, dass ein Ein-Mann-Betrieb dazu verdonnert wird, wenn er keine gravierenden Verstöße begangen hat.
Doch, ich würde aus der Erfahrung heraus sagen, dass für einen Ein-Mann-Betrieb 10k ein ordentliches und stemmbares Strafmaß sind. Es ist fast egal, wie "gravierend" die Verstöße sind. Es ist schwierig, Nichtjuristen Straftheorie zu erklären. Beispiel: Es ist egal ob du 20 oder 25 Morde begehst. Oder Google mal nach Asperationsprinzip. Im Amiland hättest du hier ein mittelschweres Problem: die verurteilen nach dem Additionsprinzip, jede Strafe die du begeht wird einfach auf die vorhandene gelegt. Daher kommen auch diese skurrilen Urteile oder das berühmte "5 Mal lebenslänglich". Nur fürs Protokoll und falls du in meine Aussage wieder etwas reininterpretierst: das hat nichts mit der DSGVO zu tun
Zero_Point schrieb:
Welchen meinst du genau? Das mit dem Wohl der Bürger? Weshalb lässt sich damit eine Überwachung der Bürger rechtfertigen?
Denke mal nach
Und ja, dass mit dem Wohl der Bürger meinte ich.
Ich wünsche dir frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!
edit: ganz vergessen, du hattest nach der Quelle gefragt:
Visitenkartenproblem Du siehst, dass sich selbst Gremien und viele Juristen unsicher bzgl der DSGVO sind. Wenn du jetzt immer noch der Meinung bist, dass das alles so einfach ist, ist dir nicht mehr zu helfen