DSL Leitung belegt!

frankpr schrieb:
@WhiteShark: genau so war es aber bis August letzten Jahres, die Bundesnetzagentur hat der Telekom gegen Strafandrohung untersagt, die Leitungen der Vormieter abzuschalten, egal, wer deren Anbieter war. Erst seit September ist es nicht mehr so.
Das mag ja sein, aber ich hatte es bereits vor einigen Jahren geschafft den Anschluss eines Vormieters abschalten zu lassen.
Man muss nur hartnäckig genug sein. Ich hatte es sogar ohne die Bundesnetzagentur geschafft.
Einfach indem ich mitgeteilt habe, das sie den Anschluss freizugeben haben, da der Vormieter kein Recht hat einen Vertrag auf diesen Anschluss zu schalten. Die stellen sich da zwar etwas quer, aber mit etwas Geduld kann man sich durchsetzen.


Denn sonst wäre ja auch folgendes Szenario möglich:
Die Nachbarswohnung ist leer, ich weiß wer dort einzieht, kann denjenigen nicht leiden. Also bestelle ich für dessen Wohnung einen DSL-Anschluss. Geht ja wunderbar online.
Der neue Mieter kann keinen Anschluss bekommen da belegt.
Natürlich muss die Telekom dann den Anschluss freimachen, da ich nicht berechtigt war den zu belegen.

Oder anderes Szenario:
Ich ziehe spontan ins Ausland um, kündige deswegen und teile mit das ich ab xx.xx. nicht mehr dort wohne. Vertrag läuft noch einige Monate.
Die Telekom schaltet diesen Anschluss nicht ab. Die Wohnung wird saniert und irgendjemand unbekanntes nutzt den Anschluss um bspw 0900er Nummer anzurufen, Schaden mehrere 1000€.
Da die Telekom wusste das ich dort nicht mehr wohne, und durch die Nicht-Abschaltung fahrlässig gehandelt hat, dürfte sie schlechte Chancen haben das Geld von mir zu bekommen, denn ich habe alles richtig gemacht. Telekom wusste das ich keinen Zugriff mehr habe.
 
Noch einmal gaaanz langsaaam:
Die Bundenetzagentur hat der Telekom bis letzes Jahr ausdrücklich und unter Strafandrohung untersagt, ungekündigte Leitungen abzuschalten. Was die Bundesnetzagentur anordnet, ist Gesetz, sie vertritt den Gesetzgeber. Demzufolge konntest Du da diskutieren, wie Du willst, ich z.B. hätte die Leitung des Vormieters mit absoluter Sicherheit nicht abgeschaltet, so lange die Festlegung bestand. Wie es in Deinem Beispiel vor Gericht ausgesehen hätte, kann keiner sagen, aber da es sich um eine Vorgabe des Gesetzgebers handelte, wäre es äußerst unwahrscheinlich, daß die Telekom einen eventuellen Schaden hätte tragen müssen. Was Du in diesem Fall der Telekom mitgeteilt hättest, wäre deshalb vollkommen irrelevant, da nicht mit rechtlichen Regelungen bis letzten August konform.
An solchen Regelungen sieht man mal wieder, daß die ganze Marktregulierung grundsätzlich zum Wohle der Verbraucher erfolgt. Wer Sarkasmus findet, darf ihn behalten.
 
Nun womöglich hatte ich Glück mit dem Sachbearbeiter/Techniker.

Meiner Ansicht nach war die Vorgabe der Bundesnetzagentur ohnehin ungültig.
Denn ähnlich wie bei Hehlerware, wo der Kaufvertrag ungültig ist, ist auch ein Vertrag über einen DSL-Anschluss ungültig, wenn ich nicht Besitzer des Anschlusses bin.

Und im Schadensfall bin ich ziemlich sicher das die Telekom da haftbar ist. Ich habe ja meine Pflicht erfüllt, indem ich mitteile nicht mehr berechtigt zu sein den Anschluss zu nutzen. Auch habe ich dadurch keine Möglichkeit mehr den Anschluss vor Missbrauch abzusichern.
 
WhiteShark schrieb:
Und im Schadensfall bin ich ziemlich sicher das die Telekom da haftbar ist.

Wer einen Schaden verschuldet ist dafür haftbar. Soweit klar. Aber worin sollte bei einem nicht realisierten DSL-Anschluß der Schaden liegen und worin die Schuld der Drossselkom?

@Coole Socke: Was ich immer noch nicht verstanden habe - wieso sprichst Du nicht einfach mit dem Vormieter?
 
WhiteShark schrieb:
Meiner Ansicht nach war die Vorgabe der Bundesnetzagentur ohnehin ungültig.
Da die Bundesnetzagentur der offizielle Statthalter des Gesetzgebers ist, sind die Vorgaben sehr wohl rechtlich bindend.
 
Das Vertrags recht ist aber auch bindend. Und das besagt das man keine Verträge über Sachen abschließen darf die einen nicht gehören.
 
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