frankpr schrieb:
@WhiteShark: genau so war es aber bis August letzten Jahres, die Bundesnetzagentur hat der Telekom gegen Strafandrohung untersagt, die Leitungen der Vormieter abzuschalten, egal, wer deren Anbieter war. Erst seit September ist es nicht mehr so.
Das mag ja sein, aber ich hatte es bereits vor einigen Jahren geschafft den Anschluss eines Vormieters abschalten zu lassen.
Man muss nur hartnäckig genug sein. Ich hatte es sogar ohne die Bundesnetzagentur geschafft.
Einfach indem ich mitgeteilt habe, das sie den Anschluss freizugeben haben, da der Vormieter kein Recht hat einen Vertrag auf diesen Anschluss zu schalten. Die stellen sich da zwar etwas quer, aber mit etwas Geduld kann man sich durchsetzen.
Denn sonst wäre ja auch folgendes Szenario möglich:
Die Nachbarswohnung ist leer, ich weiß wer dort einzieht, kann denjenigen nicht leiden. Also bestelle ich für dessen Wohnung einen DSL-Anschluss. Geht ja wunderbar online.
Der neue Mieter kann keinen Anschluss bekommen da belegt.
Natürlich muss die Telekom dann den Anschluss freimachen, da ich nicht berechtigt war den zu belegen.
Oder anderes Szenario:
Ich ziehe spontan ins Ausland um, kündige deswegen und teile mit das ich ab xx.xx. nicht mehr dort wohne. Vertrag läuft noch einige Monate.
Die Telekom schaltet diesen Anschluss nicht ab. Die Wohnung wird saniert und irgendjemand unbekanntes nutzt den Anschluss um bspw 0900er Nummer anzurufen, Schaden mehrere 1000€.
Da die Telekom wusste das ich dort nicht mehr wohne, und durch die Nicht-Abschaltung fahrlässig gehandelt hat, dürfte sie schlechte Chancen haben das Geld von mir zu bekommen, denn ich habe alles richtig gemacht. Telekom wusste das ich keinen Zugriff mehr habe.