• Mitspieler gesucht? Du willst dich locker mit der Community austauschen? Schau gerne auf unserem ComputerBase Discord vorbei!

News EA-Statement zu Origin

Wenn man eine Rebellion startet, sollte man aber eben erstmal einen Beweggrund haben, und wenn man als Beweggrund Dinge nennt, die überhaupt nicht sicher sind, kommt das nicht gut.
Daher ist Sachlichkeit zu aller erst schon mal wichtig.

Wenn man alles Sachlich analysiert und geprüft hat und die Vorwürfe sich am Ende alle als wahr herausstellen würden, DANN kann man eine Rebellion starten.

So gehst du auf die Straße und sagst "wir lassen uns nicht gefallen was ihr mit uns macht", dann wirst du gefragt "was machen die denn eigentlich?" und kannst dann nur mit Theorien und eventuellen Möglichkeiten ankommen.

Das Binden der Kunden ist ansonsten hauptsächlich unbeliebt, da es den Weiterverkauf erschwert, und auch hier muss man eben, sagen, dass jemand, der ein gebrauchtes Spiel kauft, genauso zählt, wie jemand, der sich das Spiel einfach saugt.
Denn wenn er ein Spiel von EA spielen will, muss er auch EA bezahlen und niemand anderes.
So kann er nämlich ein EA Spiel spielen, ohne EA dafür zu entlohnen und das würdest du als Entwickler/Publisher auch nicht wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Taxxor schrieb:
Wenn man alles Sachlich analysiert und geprüft hat und die Vorwürfe sich am Ende alle als wahr herausstellen würden, DANN kann man eine Rebellion starten.
Dass die EULA rechtswidrig war, war von vorn herein klar und geschmacklos hoch zehn. Dass Origin dann noch auf jeglichen Ordner zugegriffen hat, hat es nicht nur in Verbindung mit der EULA auf die Spitze gerieben.

Wo ist sie hier also nicht gerechtfertigt?
 
Yuuri schrieb:
Dass die EULA rechtswidrig war, war von vorn herein klar und geschmacklos hoch zehn. Dass Origin dann noch auf jeglichen Ordner zugegriffen hat, hat es nicht nur in Verbindung mit der EULA auf die Spitze gerieben.

Wo ist sie hier also nicht gerechtfertigt?

Die EULA kann man getrost ignorieren, da sie wie du schon gesagt hast rechtswidrig ist und somit alles was dort rechtswidrig ist sowieso nicht getan werden darf.
Also ob es drin steht oder nicht macht keinen Unterschied.
Allein dafür benötigt es übrigens keinen Protest, da die EULA so oder so abgeändert worden wäre, schließlich ist der Datenschutz in Deutschland auch nicht untätig.


Und dass Origin auf Ordner zugegriffen hat ist immernoch nicht Bewiesen, da die Screenshots immernoch keine "Read File" Befehle zeigen und die Erklärung seitens EA auch noch nicht entkräftet wurde.

Somit steht deine Aussage, Origin hat auf die Daten zugegriffen(die aufgrund der Screenshots alleine nicht bewiesen werden kann) gegen die Aussage von EA , die erklärt hat, wieso das nicht stimmt(was auch erstmal geprüft werden muss).
An dieser Stelle kommt nun eigentlich eine Sachliche Analyse, aber hier wird sich lieber einfach auf "EA lügt" beschränkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Taxxor schrieb:
Gesunde Skepsis wäre es, wenn man sagt dass man sich vorstellen könnte, dass EA irgendwann tatsächlich mal Daten unrechtmäßig liest und versendet.
Was ihr macht ist EA vorzuwerfen sie würden es 100%ig schon jetzt machen und in Zukunft sowieso(das ganze natürlich ohne Beweise).

Soll man also vorerst einmal mit der ganzen Diskussion aufhören und abwarten bis das Kind dann doch in den Brunnen gefallen ist?

Denn auch wenn EA oder auch andere Publisher im Moment noch keine Daten im großen Maßstab erfassen kann man immerhin schonmal dafür sorgen, dass es garnicht erst dazu kommt. Da reicht es eben nicht einfach abzuwarten, was da kommt und dann hinterher zu hören "ich hab's ja gesagt" oder zu denken "ach hätte ich damals mal..."

Auch wenn hier zum Teil mit den vermeintlichen Beweisen übertrieben wird oder diese falsch interpretiert werden, erhält das Thema aber auf diese Weise mehr Aufmerksamkeit.
Immerhin stehen EA diese Möglichkeiten laut deren EULA/AGB immer noch offen, trotz Änderungen und der Versicherung es nicht zu tun.
Wie schon an anderer Stelle gefragt wurde: Warum stehen diese Passagen drin, wenn sie doch offensichtlich nie angewendet werden sollen?

Und bloße Warnungen darüber, was machbar wäre verpuffen zu schnell und werden oft nur als Pessimismus und Schwarzmalerei belächelt.
 
Die EULA kann man getrost ignorieren, da sie wie du schon gesagt hast rechtswidrig ist und somit alles was dort rechtswidrig ist sowieso nicht getan werden darf.

Aber warum steht sowas überhaupt drinnen? Solche umfassenden Vollmachtsbestimmungen sind ja nicht der übliche Bestandteil eines EULA, insofern muss sich da wohl jemand etwas dabei gedacht haben, als er das hineinschrieb.

Als so völlig irrelevant sehe ich das nicht, als dass man das links liegen lassen sollte.
 
resusseleman schrieb:
Soll man also vorerst einmal mit der ganzen Diskussion aufhören und abwarten bis das Kind dann doch in den Brunnen gefallen ist?


Das sagte ich ja nicht, aber das, was hier momentan abgeht ist ja keine Diskussion, da scheinbar nur die Argumente gegen EA etwas Wert sind, egal ob Beweise da sind oder nicht, während Argumente die für EA sprechen oder Statements direkt von EA direkt als Lügen abgestempelt werden, ohne sich damit auseinanderzusetzen, weil EA ja sowieso immer nur das schlechteste will.


Fetter Fettsack schrieb:
Aber warum steht sowas überhaupt drinnen? Solche umfassenden Vollmachtsbestimmungen sind ja nicht der übliche Bestandteil eines EULA, insofern muss sich da wohl jemand etwas dabei gedacht haben, als er das hineinschrieb.

Als so völlig irrelevant sehe ich das nicht, als dass man das links liegen lassen sollte.

Auch hier kann man wieder überlegen, warum das so ist, und die Möglichkeit, dass die EULA eben einfach stupide ohne sich was dabei zu denken aus den USA übernommen wurde, in denen ja alles was dort drin steht legal ist, besteht auch noch.
Egal wie die Wahrscheinlichkeiten hier verteilt sind, ausschließen kann es niemand.

Klar kannst du dann auch damit argumentieren, dass es ja auch eine Schweinerei ist, dass EA das in den USA macht nur weil es da nicht verboten ist und deshalb auch hier EA boykottieren, so altruistisch bin ich persönlich aber nicht eingestellt ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Taxxor schrieb:
Die EULA kann man getrost ignorieren, da sie wie du schon gesagt hast rechtswidrig ist und somit alles was dort rechtswidrig ist sowieso nicht getan werden darf.
Gut, dann ignoriere es bitte. Aber solange EA nicht von irgendeiner Institution (Datenschutz, Gericht, Anwalt, sonstwas) auf den Deckel bekommt, interessiert es EA in keinster Weise ob sie es "dürfen".

Wo kein Kläger, ...
 
Fetter Fettsack schrieb:
Aber warum steht sowas überhaupt drinnen? Solche umfassenden Vollmachtsbestimmungen sind ja nicht der übliche Bestandteil eines EULA, insofern muss sich da wohl jemand etwas dabei gedacht haben, als er das hineinschrieb.

Als so völlig irrelevant sehe ich das nicht, als dass man das links liegen lassen sollte.

Um überhaupt die Rechte zu haben nach alten und neuen EA Spiele zu "scannen". Was wäre wenn die Passagen nicht drinnen standen. Glaube das gleiche oder schlimmer noch ,was im moment abgeht.

@Taxxor...
Genau so sehe ich es auch, wie es hier abgeht :)
 
Yuuri schrieb:
Gut, dann ignoriere es bitte. Aber solange EA nicht von irgendeiner Institution (Datenschutz, Gericht, Anwalt, sonstwas) auf den Deckel bekommt, interessiert es EA in keinster Weise ob sie es "dürfen".

Wo kein Kläger, ...

Vom Datenschutz bekommen sie ja früher oder später schon auf den Deckel dafür dass die EULA so ist wie sie ist, weswegen sie ja momentan auch des öfteren geändert wird.

Und selbst wenn sie wegen der EULA selbst keinen Druck bekommen würden, würde sich trotzdem der Datenschutz einschalten und die Gerichte auch gegen EA entscheiden, wenn sie eine der rechtswidrigen Passagen umsetzen würden.

Also einen Kläger gibt es so oder so.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was wäre wenn die Passagen nicht drinnen standen. Glaube das gleiche oder schlimmer noch ,was im moment abgeht.

Nein, das wäre nicht das Gleiche. Würde man einer solchen Klausel zustimmen, kann EA derlei ohne jegliche Furcht vor eine Sanktion machen. Steht soetwas nicht im Vertrag drinnen und man macht es dennoch, so fehlt dafür jegliche rechtliche Grundlage und man ist einem Unterlassungsanspruch sowie etwaigen Schadenersatzansprüchen ausgesetzt. Also macht das sehr wohl einen Unterschied.


würden die Gerichte trotzdem gegen EA entscheiden, wenn sie eine der rechtswidrigen Passagen umsetzen würden.

Also einen Kläger gibt es so oder so.

Nicht wegen der Datererhebungsklauseln. Die sind für sich gesehen mWn nicht bedenklich (der Teil, indem sich EA die Erlaubnis "holen" wollte und umrissen wurde, was man an Daten erheben will). Wenn man da zustimmt und es keine Wurzelmängel beim Vertragsschluss vorhanden sind, gibt es diesbezüglich nichts einzuklagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Taxxor schrieb:
Und selbst wenn sie wegen der EULA selbst keinen Druck bekommen würden, würden die Gerichte trotzdem gegen EA entscheiden, wenn sie eine der rechtswidrigen Passagen umsetzen würden.
Und eh die Bürokratie aus den Hufen gekommen ist, hat EA von gefühlten Millionen von Deutschen (ob die weltweiten 500.000 Verkäufe stimmen, wäre schön zu wissen) Profile erstellt. Und wenn diese im Nachhinein gelöscht werden sollen, kann EA diese ja gern "löschen", aber wird wohl dank der "Anonymisierung" aus der Patsche kommen.
 
Fetter Fettsack schrieb:
Steht soetwas nicht im Vertrag drinnen und man macht es dennoch, so fehlt dafür jegliche rechtliche Grundlage und man ist einem Unterlassungsanspruch sowie etwaigen Schadenersatzansprüchen ausgesetzt. Also macht das sehr wohl einen Unterschied.

Da die Passagen wie gesagt rechtswidrig sind, fehlt die rechtliche Grundlage trotzdem, auch wenn man der EULA mitsamt diesen Passagen zugestimmt hat, da bei einer Klage zumindest hier immer zu deinen Gunsten angenommen wird, dass du die EULA nicht gelesen hast, bevor zu sie akzeptiert hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da die Passagen wie gesagt rechtswidrig sind, fehlt die rechtliche Grundlage trotzdem,

Und weswegen sind die Datenerhebungspassagen rechtsunwirksam? Ich kann mich nicht erinnern, dass diese von einem Rechtsgelehrten oder Anwalt bezüglich ihrer Gültigkeit kritisiert worden seien.

Es wurden mWn die Passagen bzgl. des Speicherortes kritisiert.
 
Taxxor schrieb:
Vom Datenschutz bekommen sie ja früher oder später schon auf den Deckel dafür dass die EULA so ist wie sie ist, weswegen sie ja momentan auch des öfteren geändert wird.

Und selbst wenn sie wegen der EULA selbst keinen Druck bekommen würden, würde sich trotzdem der Datenschutz einschalten und die Gerichte auch gegen EA entscheiden, wenn sie eine der rechtswidrigen Passagen umsetzen würden.

Also einen Kläger gibt es so oder so.

Hätte, würde, wenn...

Wenn es verboten ist mit einer Waffe umher zu rennen, dann stört es vielleicht manche Leute das jemand es trotzdem tut, selbst wenn er nicht schießt, oder? Es ist für mich eh kaum nachzuvollziehen, wie man seinem Spielzeug auch nur ansatzweise die eventuelle Möglichkeit einräumen kann, sich von ihm seine Persönlichkeit filzen zu lassen.
 
Genau, meine Daten kann jeder in dem Umfang sammeln, wie ich es ihm erlaube.
Und genau diese Erlaubnis versucht EA mit der EULA zu bekommen. Was an dieser Stelle lediglich kritisiert wird, ist dass sie damit quasi eine Blankoerlabnis zum Sammeln bekommen und ich nicht weiter eingrenzen kann, was sie von mir bekommen dürfen und was nicht.
 
Vidy_Z schrieb:
Hätte, würde, wenn...

Wenn es verboten ist mit einer Waffe umher zu rennen, dann stört es vielleicht manche Leute das jemand es trotzdem tut, selbst wenn er nicht schießt, oder? Es ist für mich eh kaum nachzuvollziehen, wie man seinem Spielzeug auch nur ansatzweise die eventuelle Möglichkeit einräumen kann, sich von ihm seine Persönlichkeit filzen zu lassen.

Die Sache ist aber die:

Wenn EA die Passagen weglässt, du ihnen somit keine Möglichkeit einräumen musst, können sie ja trotzdem noch Daten scannen, wenn sie wollen, damit machen sie sich dann aber strafbar und werden verklagt.


Wenn EA diese Passagen in die EULA schreibt, sind sie (in Deutschland) rechtswidrig und wenn EA dann Daten scannt, werden sie verklagt, und zwar doppelt, einerseits wegen der Passagen und andererseits wegen der Umsetzung.

Wie gesagt, sollte es zu einem Datenklau kommen ist die EULA egal, da vor Gericht sowieso angenommen wird, dass die EULA nicht gelesen wird, und solche Passagen, die von Standardpassagen in EULAs abweichen daher unwirksam sind.


Es läuft beides aufs Gleiche raus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also hätte man sie im Prinzip auch gleich weglassen jetzige Diskussion vermeiden können ;)

Wenn man dann später doch sammeln will, versucht man das halt zu gegebener Zeit über eine Änderung der EULA, die dann von den Nutzern bestätigt wird.
Die Salamitaktik, immer nur ein bisschen mehr Rechte rausnehmen fällt ja weniger auf als der jetzige Rundumschlag.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn EA diese Passagen in die EULA schreibt, sind sie rechtswidrig

Wenn man dem EULA zustimmt, sind sie (die Bestimmungen, nach denen man die Erlaubnis zum Sammeln der eigenen Daten gibt) _nicht_ rechtswidrig (die Zustimmung stellt den Rechtsgrund dar), deswegen wurde das ja auch hineingenommen, um sich rechtlich abzusichern. Und ob das in Deutschland irgendeinen Straftatbestand erfüllt, würde ich mich auch nicht trauen anzunehmen.
 
Fetter Fettsack schrieb:
Wenn man dem EULA zustimmt, sind sie (die Bestimmungen, nach denen man die Erlaubnis zum Sammeln der eigenen Daten gibt) _nicht_ rechtswidrig (die Zustimmung stellt den Rechtsgrund dar), deswegen wurde das ja auch hineingenommen, um sich rechtlich abzusichern.


Aber nicht in Deutschland, steht zwar in meinem Letzten Post schon aber nochmal

sollte es zu einem Datenklau kommen ist die EULA egal, da vor Gericht sowieso angenommen wird, dass die EULA nicht gelesen wird, und solche Passagen, die von Standardpassagen in EULAs abweichen daher unwirksam sind.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht direkt rechtswidrig, die Passagen dort hinein zu schreiben, aber das was die Passagen ausdrücken ist eben rechtswidrig wenn es umgesetzt wird, deswegen zählen diese Passagen vor einem deutschen Gericht nicht als rechtliche Grundlage.


Simples Beispiel, mein Freund kann mir einen schriftlichen Vertrag vorlegen, indem er das Recht fordert mich umbringen zu dürfen.
Den Vertrag zu schreiben ist nicht strafbar.
Unterschreibe ich dann den Vertrag und er bringt mich um, wird er trotzdem wegen Mord angeklagt, unabhängig davon ob ich ihm die Erlaubnis erteilt habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Taxxor schrieb:
sollte es zu einem Datenklau kommen ist die EULA egal, da vor Gericht sowieso angenommen wird, dass die EULA nicht gelesen wird, und solche Passagen, die von Standardpassagen in EULAs abweichen daher unwirksam sind.
Stimmt in keinster Weise. EULAs sind rechtskonform und bindend (solange nicht gegen Gesetze verstoßen wird), wenn sie vor dem Kauf eines Produktes einsehbar sind. Bei Spielen ist es bspw. nicht der Fall, also ist sie in jedem Falle unzulässig. Wären die Hersteller so klug und würden eine Kopie der EULA in jedem Laden aushängen, hätte es sich mit der Nichtigkeit gegessen.
 
Zurück
Oben