patty1971
Lt. Commander
- Registriert
- Juli 2007
- Beiträge
- 1.658
Hatte eine Beschwerde bezüglich der Eula an den Bundesdatenschutz gesendet.
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr xxxx,
vielen Dank für Ihre Mail vom 14. Oktober 2011.
Selbstverständlich haben Sie auch als in Deutschland lebender Kunde die Möglichkeit der EULA von EA zu widersprechen. Jedoch ist dies in der Regel mit einer Einschränkung der Nutzung von Onlinespielen verbunden. In Teilen ist diese Verknüfung von datenschutzrechtlichen Einwilligungen und deren vorangegangenen Unterrichtungen der Nutzer zu beanstanden, da der Nutzer zwar vor Erhebung der Daten unterrichtet wird und auch eine diesbezügliche Wahlmöglichkeit hat, jedoch erfolgt dies alles in der Regel erst nach dem Kauf dieser Produkte, so dass ggf. das Geld weg ist. Auch gibt es eine Vielzahl einzelner Kritikpunkte die die Datenschutzbestimmungen aufweisen. Zu nennen sind hier die uneingeschräckte Möglichkeit der Datenübermittlung an Dritte, der Datentransfer in Drittstaaten aber auch schon die Grenzen der Erforderlichkeit der Datenerhebung. Insgesamt ist diese Problematik, welche nicht nur bei EA auftritt, bekannt und es ist Ziel der Aufsichtsbehörden mit den Spieleherstellern und Plattformanbietern eine Datenschutzgerechte Lösung zu finden. Einen kleinen Leitfaden und damit einhergehende Forderungen aus datenschutzrechtlicher Sicht finden Sie auf der Homepage meiner Kollegen aus Schleswig Holstein unter
https://www.datenschutzzentrum.de/dos/
Nichts desto trotz ist mir auch die Dringlichkeit in diesem Fall bewusst, da das in Rede stehende Spiel am 27.Oktober auf den Markt kommen soll und bereits vorab eine beta Version öffentlich ist. Ich suche daher den direkten Kontakt zur Niederlassung in Köln und hoffe, dass noch vor dem Spielstart eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen ersten Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. xxxxxx
Mal abwarten was da noch kommt
Sind auf jeden Fall erstmal Aktiv geworden.
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr xxxx,
vielen Dank für Ihre Mail vom 14. Oktober 2011.
Selbstverständlich haben Sie auch als in Deutschland lebender Kunde die Möglichkeit der EULA von EA zu widersprechen. Jedoch ist dies in der Regel mit einer Einschränkung der Nutzung von Onlinespielen verbunden. In Teilen ist diese Verknüfung von datenschutzrechtlichen Einwilligungen und deren vorangegangenen Unterrichtungen der Nutzer zu beanstanden, da der Nutzer zwar vor Erhebung der Daten unterrichtet wird und auch eine diesbezügliche Wahlmöglichkeit hat, jedoch erfolgt dies alles in der Regel erst nach dem Kauf dieser Produkte, so dass ggf. das Geld weg ist. Auch gibt es eine Vielzahl einzelner Kritikpunkte die die Datenschutzbestimmungen aufweisen. Zu nennen sind hier die uneingeschräckte Möglichkeit der Datenübermittlung an Dritte, der Datentransfer in Drittstaaten aber auch schon die Grenzen der Erforderlichkeit der Datenerhebung. Insgesamt ist diese Problematik, welche nicht nur bei EA auftritt, bekannt und es ist Ziel der Aufsichtsbehörden mit den Spieleherstellern und Plattformanbietern eine Datenschutzgerechte Lösung zu finden. Einen kleinen Leitfaden und damit einhergehende Forderungen aus datenschutzrechtlicher Sicht finden Sie auf der Homepage meiner Kollegen aus Schleswig Holstein unter
https://www.datenschutzzentrum.de/dos/
Nichts desto trotz ist mir auch die Dringlichkeit in diesem Fall bewusst, da das in Rede stehende Spiel am 27.Oktober auf den Markt kommen soll und bereits vorab eine beta Version öffentlich ist. Ich suche daher den direkten Kontakt zur Niederlassung in Köln und hoffe, dass noch vor dem Spielstart eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen ersten Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. xxxxxx
Mal abwarten was da noch kommt
Sind auf jeden Fall erstmal Aktiv geworden.
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