eBay Ärger mit Verkäufer

Imaginos schrieb:
, sehe ich mich gezwungen, nach Ablauf der Frist eine Anzeige wegen Betruges bei Ihnen einzureichen.


Sowas schreibt man nicht!
Weisst du denn, ob Betrug der richtige Vorwurf hier ist? Mit grosser Wahrscheinlichkeit ist er das nicht, es duerfte sich hier vielmehr um eine Vertragsverletzung handeln und das ist ein zivilrechtliche Angelegenheit (Betrug = Strafrecht).

Man formuliert das so:

...nach Ablauf der Frist behalte ich mir rechtliche Schritte gegen Sie vor.
 
Also ich habe die betreffenden Punkte nochmal Überarbeitet und werde sie ihm dann gleich per eBay Kontaktformular zusenden. Ich hab aus meiner Sicht alles versucht, um das "Problem" im gegenseitigen Einverständniss zu beenden, aber es sollte halt nicht sein.

eBay drückt sich davor, mir eine einfache Frage zu beantworten. Und zwar, ob er plötzlich 9,93 von mir einbehalten darf, obwohl er keinerlei Belege dafür hat.

Ich bin froh, dass CB Member einen unverbindlich helfen und nicht wie eBay zuerst den Verkäufer schützen und sich dann ihrer (meiner Meinung nach) Verantwortung entziehen.



@tokz
Ich kann zwar Deinen Ärger verstehen, aber das hat leider nichts mit meinem Thema zu tun. Und solange das nicht geklärt ist, würde ich mir wünschen, diese Art von Antworten zu vermeiden.

Darum geht es in diesem Thread nun einmal nicht.

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Nachdem doch noch schnell ein paar Vorschläge eurerseits eingetrudelt sind, hier nun die Final Version. Der letzte Absatz ist hierbei nur verändert worden.

Guten Tag "Zensiert"

Lesen Sie sich doch bitte zunächst einmal die Ebay Nutzungsbedingen durch:

Mit dem Ende der von dem Anbieter bestimmten Laufzeit der Online-Auktion oder im Falle der vorzeitigen Beendigung durch den Anbieter kommt zwischen dem Anbieter und dem das höchste Gebot abgebenden Bieter ein Vertrag über den Erwerb des von dem Anbieter in die eBay-Website eingestellten Artikels zustande.
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html

Ich bestehe weiterhin auf Erfüllung des zustande gekommenen Vertrages zwischen Ihnen und mir. Der Eingang des Summe von Zwischensumme: EUR 24,60
Verpackung und Versand als Hermes Paket (versichert):
EUR 5,90 Gesamtbetrag: EUR 30,50 wurde Ihrerseits per e-Mail bestätigt.

Sollten Sie nicht innerhalb einer Frist von 7 Werktagen das Produkt mit der eBay-Artikel Nummer 3000xxxx, ZELDA " the Wind Waker " mit Bonus-Disc + Lösungsbuch zusenden, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen Sie vor
Mit freundlichen Grüssen
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, kannste lassen.
 
Danke soweit nochmals. Ich habe zusätzlich noch eBay informiert, dass ich mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen habe, mit der Aufforderung mir den Artikel zu senden.

Ich melde mich dann ! :freak:

Mit freundlichen Grüssen

Imaginos :hammer_alt:

Update1
Der Typ hat sich gerade mit einem ANDEREN eBay Namen bei mir gemeldet.

nobby547490 (103) ist gleichzeitig flockenluft49 (0)
Richtig,der Versand wurde zugesagt.Aber das Geld wai innerhalb der 7 Tagen nicht da,Ausserdem sind Sie mit Ihrer Moralpostelei fürchterlich auf den Keks gegangen.Ferner ist das geld nach abzug meiner unkosten auf Ihr Konto zurück.Ich laß mich von Ihnen nicht maßregeln und Moralpredigten halten,Sie sind eines Käufers unwürdig.Und jetzt machen Sie was Sie wollen.


Er hat ohne meine Zustimmung das Geschäft beendet und zusätzlich einfach Geld zurück überwiesen. Natürlich hat er dann noch seine Unkosten einbehalten, dessen Höhe ich aber nicht einschätzen kann. Ist das zulässig, dass er zwei Accounts bei eBay unterhält. Ich glaube damit er sich nun entgültig selbst ins Aus manövriert, oder wie sehr ihr das.

eBay selbst hat sich noch nicht auf meine letzte Nachricht gemeldet, aber die Antwort warte ich noch ab und schicke gleichzeitig seine Nachricht an eBay weiter.

Grüsse Imaginos
 
Zuletzt bearbeitet: (Neue Informationen)
Imaginos schrieb:
Sollten Sie nicht innerhalb einer Frist von 7 Werktagen ....
Das kannst du schonmal knicken. Fristen werden immer mit Angabe vom Datum gesetzt. Das heisst, "sollte ich die Ware nicht bis zum 15.10.2006 erhalten haben, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen sie vor." Wobei die Frist von 10 Tagen schon recht kanpp ist, üblich sind 14 Tage. Du kannst ihn ja auch noch fragen, aufgrund welchen Grundlage er den Vertrag nicht einzuhalten gedenkt.
Mail an Ebay wegen Doppelaccount, dem Vertragspartner noch eine Mail mit korrekter Fristsetzung und dem Angebot, das Geld noch einmal zu überweisen. Negative Bewertung (ohne Verleumdung wie "Betrüger" etc. ) mit Angabe seines zweiten Accounts. Und das auch wenn du die Ware erhälst.
Der Weg zu einem Anwalt wird dir wohl aber nicht erspart bleiben. Erstberatung ist aber nicht allzu teuer, und die Rechnung kann dein Anwalt gleich von ihm mit begleichen lassen. :D
 
Also wenn du nicht zum Anwalt gehst, hast du wohl schlechte Karten. Und ob sich das lohnt???
Merkwürdig ist, dass dies Problem bei seinem Zweitaccount mit Null Bewertungen auftritt, aber das sind Spekulationen. Eine Rechtsberatung kann ich dir auch nur empfehlen. Bei Ämtern kann man sich sogar kostenlos beraten lassen. Aber geh ruhig zu einem Anwalt und sag ihm, er soll ein Schreiben aufsetzen und das abschicken.
Verstehe ich das richtig, dass du zwar gezahlt hast, aber zu spät?
Hm müßte ich mal in meinen Gesetzestext gucken, aber ne Woche Zahlungsfrist ist eher ungewöhnlich.

Viel Glück
 
Jetzt würde ich ihm auf keinen Fall mehr antworten. Deine Fristsetzung steht ja. Du gehst jetzt fein zu nem Anwalt, der soll Schadenseratz rausholen. ;)
 
Quark, ist doch gar kein Schaden entstanden...

Höchstens die Gebühren für die neuerliche Überweisung könnte man einfordern, weil der VK ja unaufgefordert das Geld zurücküberwiesen hat.
 
Na klar ist für dich ein Schaden entstanden. Deine Zeit ging unnützerweise verloren. Und deine Zeit ist natürlich sehr teuer. ;)
 
Trifft auf Privatpersonen nicht zu, da hier der "Wert" der Zeit nicht feststellbar ist (es sei denn natürlich, dass Arbeitszeit draufgegangen ist, für die Du nicht entlohnt wurdest).
 
Du glaubst doch nicht wirklich dass er seinen Anwalt wegen den paar Euro einschaltet oder? So verrückt schätze ich ihn nicht ein.

Du allerdings hast noch die Chance ihm viel viel Feuerchen (Feuer heiß) unterm Hintern zu machen. Manche Anwälte schreiben für eine sehr sehr kleine Grbühr auch schon einen Vorab-Drohbrief für dich, da es sich ja um einen potentiellen Fall für sie handelt.

Jedenfalls würde ich nicht so ein Verhalten nicht tolleriere und nemen meinem Anwalt auch eBay einschalten. Das nächste schreiben sollte besser schon von "deinem" Anwalt kommen, bzw. deinem "Pseudo-Zukunfs"-Anwalt ;)

mfg,
Markus
 
uboot schrieb:
Deine Fristsetzung steht ja.
Die Fristsetzung ohne genaue Datumsangabe kannst du knicken. Wie oft denn noch? Zu einer Fristsetzung gehört die genaue Angabe, wann die Frist abläuft. "Innerhalb von sieben Tagen" ist genauso gut wie "irgendwann einmal".
 
Das stimmt Stewi, hatte ich nicht so genau lesen was er geschrieben hat, dachte er hätte dies richtig gemacht. Ich habe ihm dies auch empfohlen im Zusammenhang mit einem Einschreiben und Rückholschein. Das ist immer das Beste.
 
Er hat es wirklich getan. Das Geld ist abzüglich seiner öminösen 8,70€ an mein Konto überwiesen worden.

Ich habe auch den Kontoauszug neben mir liegen, auf dem meine 30,50€ verbucht sind.

So Leute, ich habe mir eure Antworten gerade durchgelesen. Was schlagt ihr mir nun vor?. Soll ich in jedem Fall zum Anwalt gehen? eBay kontaktiere ich gleich deshalb auch nochmal, aber die geben mir ewig ihre gleichen Antworten.

Grüsse Imaginos
 
AW: eBay Ärger mit Verkäuferbm

Hallo,
ich bin seit Jahren bei Ebay und bis jetzt sind mir solche Dinge erspart geblieben, da ich immer sehr vorsichtig bei meinen Geboten war und vorher genau aufs Profil geschaut habe.
Nun habe ich aber auch Ärger mit einem Händler der mir seit zwei Wochen ein ersteigertes und bezahltes Gehäuse vorenthält.
Dazu in einem extra Tread mehr.
Zu Deinem Problem.
Ebay bietet die Möglichkeit der Beschwerde und die solltest Du jetzt erstmal nutzen.
Wenn der Verkäufer die Ebay Gebühren abzieht, was er gar nicht darf, denn schliesslich ist er zurückgetreten und nicht Du, dann schreibst Du einfach, Artikel bezahlt, aber nicht erhalten. Daraufhin bekommt er von Ebay eine Mail und wird auch drauf Antworten, dass er das Geld zurücküberwiesen hat. Das wirst Du verneinen. Dieser Prozess kann dann nur von Dir geschlossen werden. Du wirst ihm sagen, wenn er Dir nicht den vollen Betrag, oder aber den Artikel zusendet, wirst Du Ebay Käuferschutz beantragen, das hat unter Umständen für ihn den Ausschluss vom Marktplatz zur Folge Das wird er auch wissen.
Wichtig ist, das Du auf jede Mail antwortest. Und immer schön betonen, dass Du nicht bereit bist, von der Transaktion zurück zu treten. Er ist einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen, der sogar vom Bundesgerichtshof anerkannt wird.
Also einfach nicht nachgeben und immer drauf achten, dass Du die letzte Mail abschickst. Wird er nicht mehr antworten, fliegt er raus, sobald Ebay den betrag ersetzen muss.
Ich denke aber soweit wird es nicht kommen. Und die Sache mit dem Anwalt. Du kannst In jeder Stadt ins Rathaus gehen, da sind meist einmal wöchentlich kostenlose Beratungen.
Ich bin sicher, es gibt einen der sich mit Freuden der Sache annehmen wird, denn er kann dabei nur verdienen, das Verhalten des Verkäufers ist nicht gerechtfertigt. Zumal bei beiderseitigem Einverständniss, Ebay gar keine Gebühren erhebt, wenn dsa Geschäft nicht zustande kommt. Sollte er sowas bei Ebay beantragen, dann geh bloss nicht drauf ein, erst nachdem Du Dein volles Geld hast.
Also und wenn er als gewerblicher Verkäufer angemeldet ist, ist das Eis für ihn eh besonders dünn.
Besteh auf Nacherfüllung oder aber zumindest auf Dein Geld, eine Abmahnung durch einen Anwalt kann ihn eine Stange Geld kosten. Wenn er so dumm ist, soll er auch zahlen
Gruss, George
Ach so, schildere Ebay in einer persönlichen Mail die Angelegenheit und kopiere die bisherige Korrespondenz und sende sie mit. Irgendeiner wird es schon lesen, bei mir wars bisher jedenfalls immer so.
Gruss
 
Imaginos schrieb:
absolut überflüssiges Fullquote entfernt. Bitte die Regeln beachten!

Ich wüsste jetzt nicht, was du mit einem Anwalt wolltest?
In so einem Fall kannst du zur Polizei gehen und Anzeige wegen Betruges stellen.
Es ist in diesem Fall definitiv Betrug, wenn man zahlt und keine Ware erhält.
Außerdem wurde ein rechtskräftiger Kaufvertrag abgeschlossen.

Gehe das nächste Mal direkt zur Polizei, nimm Kontoauszug (keinen Screenshot!) und den
Ausdruck der Auktion (die eMail, Transaktionende bzw. Auktionsende, da wo auch seine Kontaktdaten drin stehen), mit. Du wirst sehen - innerhalb von 1 Woche haste den Artikel!

Ein Kumpel hatte diesen Fall damals - der Verkäufer hatte sich aber noch nicht mal
gemeldet, werder per eMail noch telefonisch. Polizei - Anzeige - Ware kam!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Keine FULLQUOTES!

So einfach ist das nicht, wie Du es schreibst, aber das wurde oben bereits geklärt. Ab und zu ist es sinnvoll ALLES zu lesen bevor man postet!
 
Also ich habe jetzt meinerseits eine Gegenbeschwerde bei eBay eingereicht und folgende Antwort bekommen.

Hallo Herr XXXX,

vielen Dank fuer Ihre erneute Rueckmeldung zum Kauf der Nintendo
GameCube-Spiele. Mein Name ist XXX XXX. Gern gebe ich Ihnen
folgende Informationen.

Es tut mir leid zu hoeren, dass die Angelegenheit nicht geklaert werden
konnte. Ihre Veraergerung ueber den Verlauf der Kaufabwicklung kann ich
sehr gut nachvollziehen.

Wir werden pruefen, ob es Auffaelligkeiten im Mitgliedskonto oder
Bewertungsprofil Ihres Handelspartners "flockenluft49" gibt. Das
eBay-Sicherheitsteam kann Verkaeufer nach wiederholten Verstoessen gegen
die eBay-Grundsaetze verwarnen oder ganz von der Nutzung des
eBay-Marktplatzes ausschliessen.

Was koennen Sie jetzt tun, XXXX XXXX?

Da die Situation im persoenlichen Gespraech nicht geklaert werden
konnte, empfehle Ich Ihnen erneut, uns in Mein eBay ueber den nicht
erhaltenen Artikel zu informieren. Damit fordern Sie gleichzeitig den
Verkaeufer zur Kontaktaufnahme auf.

So geht's:

1. Gehen Sie in Mein eBay.
2. Klicken Sie links unten auf "Unstimmigkeiten online klaeren".
3. Waehlen Sie die Option "Nicht erhaltenen oder von der Beschreibung
abweichenden Artikel melden" und geben Sie auf der folgenden Seite die
Artikelnummer ein.

Nachdem Sie Ihre Beschwerde ueber das Online-Beschwerdeformular an uns
uebermittelt haben, erhaelt Ihr Handelspartner eine E-Mail von eBay, in
der er aufgefordert wird, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen.

Gleichzeitig ueberpruefen wir den entsprechenden Verkaeufer und werden
gegebenenfalls entsprechende Massnahmen gegen Ihren Handelspartner
ergreifen.

Sollte der Verkaeufer innerhalb dieses Zeitraums nicht reagiert oder
wenn Sie sich nicht mit ihm einigen, gehen Sie bitte erneut in Mein eBay
und legen Sie die Unstimmigkeit als erfolglos bei. Der Verkaeufer kann
dann von uns verwarnt werden.

Wenn der Verkaeufer Ihnen auch nach der Mitteilung der Unstimmigkeit die
Spiele nicht liefert bzw. Ihnen den Restbetrag nicht zurueckueberweist,
XXX XXX, sollten Sie in Erwaegung ziehen, sich an einen Rechtsanwalt
oder eine Rechtsberatungsstelle zu wenden.

Bitte haben Sie Verstaendnis dafuer, dass eBay darueber hinaus nicht
direkt eingreifen kann.


Das Online-Beschwerdeformular habe ich wie gesagt, ausgefüllt und nun warte ich 10 Tage. Wenn er bis dahin nicht antwortet, werde ich den nächsten Schritt machen. Und seinen Doppelaccount habe ich auch gemeldet.

Jetzt bin ich mal derjenige, der Druck macht.

Grüsse Imaginos :)
 
Zuletzt bearbeitet:
hab jetzt mal den Fall mehr oder weniger überflogen, so wie ich das sehe wollte er mit rechtlichen Schritten kommen? Dabei geht das hier nur um max. 30€? Mag zwar sein, dass der ein Anwalt hat, könnt ihr mal aber bitte verraten welcher Staatsanwalt diesen lächerlichen Fall übernimmt? Mein Bruder hatte ein ähnliches Problem mit einem Handyakku, welcher nicht gepasst hat. Er hat ihn daraufhin zurückgeschickt und das Geld erstattet bekommen, danach wollten die aber trotzdem das Geld für den Akku haben, weil der wohl nicht angekommen sei. Dadurch dass sie ihm aber das Geld erstattet haben, haben sie aber 100% den Akku erhalten (da sie das Geld erst nach erhalt erstatten haben mein Bruder hat dafür einen Auszug als Beleg). Die haben dann aber auch sehr schnell mit rechtlichen Schritten gedroht und wollten irgendwann über 100€ "Bußgeld" sehen. Mein Bruder hat daraufhin den Herrschaften einen Brief geschrieben, in denen er angefragt hat, wie sie diesen Fall den Staatsanwalt vortragen möchten, da sich jeder Staatsanwalt über diesen Fall totlachen würde.
Daraufhin hat er von dem Verein NIE wieder was gehört.
Nicht veraschen lassen, das ist eine wirklich miese Masche bei Ebay ;)
 
Wieso Staatsanwalt?
Der wird nur aktiv bei Sachen, die das Strafrecht angehen, hier geht es aber um eine zivilrechtliche Angelegenheit, da muss man schon selbst den eigenen Anwalt bemuehen.
 
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