Stewi schrieb:
Dan bist du sicher auch einer von denen, die jahrelang mit dem Firmannamen des Autohauses in der Heckscheibe rumfahren, bei dem sie ihr Auto gekauft haben. So etwas lasse ich übrigends auch immer entfernen, es sei denn, ich habe sehr positive Erfahrungen mit der Firma gemacht, dann mache ich auch gerne etwas kostenlose Werbung.
Ich sehe immer noch nichts Verwerfliches in dem Verhalten von Homeless, im Gegenteil. Für den Verkäufer bedeutet es wesentlich mehr Aufwand wenn so ein Teil nach FAG zurückgeschickt wird.
Was hat denn das Logo auf der Fritzbox mit Werbung am Auto zu tun, mit dem man rumfährt? Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachen. Mit der Fritzbox gehe ich ja nicht durch die Gegend und zeige jedem das Logo. Mumpitz.
Das Verhalten ist nicht verwerflich, es ist nur überflüssig. Seit ihr wirklich so erpicht darauf, dass auch ja das richtige auf den Artikeln steht? Wird der Wert durch das Logo vermindert? Ändert sich irgendwas an der Hardware? Nein.
Das Logo ist doch nicht so groß, dass es die ganze Fritzbox bedeckt. Auch wenn sie zu Hause rumsteht oder an der Wand angebracht ist, packt man sie doch eh nicht dahin, das er sofort von jedem gesehen wird, wenn Besuch kommt. Packt man sich das Ding mitten vor die Nase? Hand aufs Herz, ist es wirklich so Auffällig, dass man nicht damit leben kann, dass das ein kleines Logo irgendwo aufgebracht ist? Kann man nicht über seinen eigenen Schatten springen und sowas überflüssiges hinnehmen? Muss man deswegen extra den Verkäufer ansprechen, dass das Logo nicht auf der Abbildung war und man sie deswegen zurückgeben will?
Wir machen auch Werbung für Produkte. Beispielsweise Rasensamen. Die Produkte auf der Abbildung und im Laden sind identisch, nur hat unser Lieferant gerade einen roten Aufkleber auf die Verpackung gemacht, mit dem Aufdruck "Sonderpreis". Bringst du deswegen die Verpackung zurück und willst ne andere, weil die Abbildung nicht mit der Verpackung übereinstimmte?
Wie kleinlich kann man denn sein? Ich mein, es geht darum, wie die rechtliche Lage ist. Zumindest fragt der Threadstarter im ersten Post danach und die rechtliche Lage ist da eigentlich ziemlich klar. Es ist kein schwerer Mangel und daher hat er nicht recht mit der Annahme, dass er es aus diesem Grund wieder zurückschicken kann. FAG ja, Kulanz ja, aber sich deswegen aufzuregen ist einfach Unsinn.
Wie gesagt, wenn man keine Probs hat, macht man sich welche....