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Ebay "Fake Angebot" bezahlen?

ImbaAura

Ensign
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202
Servus,
mir ist gestern ein kleines Missgeschick unterlaufen. Und zwar habe ich einen Artikel bei ebay ersteigert. Es handelt sich um einen Gegenstand in einem Spiel, wie ich dachte. In der Überschrift alles in Ordnung, nun drängt mich auf einmal der Verkäufer dazu zu bezahlen und mir nur einen Screenshot zu schicken. Jeder weiß das ein Screenshot keine 50 euro wert ist oder nicht? bin ich jetzt echt verpflichtet das zu bezahlen?
 
Lol. Natürlich nicht bezahlen. Will ich sehen, dass der auf Grundlage seines "Trickangebots" vor Gericht zieht. Mehr als Druck machen und drohen wird er nicht. Ungeachtet dessen, ließ dir vl. das nächste mal die Beschreibung durch bevor du bietest.
 
Erschreckend finde ich vor Allem, dass es offensichtlich vier verschiedene Bieter gab, die alle völlig unfähig waren, zu lesen... :freak:
 
Die Beschreibung ist immerhin eindeutig...

Man kann natürlich noch streiten über Kategorie und Titel und die Tatsache, dass es höchstwahrscheinlich ist, dass der Verkäufer gerade darauf aus war, Irrtümer auszunutzen - was der Richter dazu sagen würde? Vor Gericht und auf hoher See... Allerdings gab es schon einige zumindest ähnliche Fälle, in denen gewisse Verkäufer sogar bestraft wurden. Vielleicht lässt sich der Verkäufer ja außergerichtlich überzeugen.

Hilfsweise sollte der Vertrag zumindest angefochten werden - ein Irrtum ist immerhin plausibel. Dann ist jedoch noch ein gewisser Schadensersatz zu leisten, der sich möglicherweise mit Geschick auf Null argumentieren lässt.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich würde mich hierzu mit ebay in verbindung setzen
war doch ganz klar n irrtum, niemand zahlt so viel geld für einen screenshot

wenn das soweit nichts bringt, ich würds aussitzen
 
kam letztens von hoh.de:
Der Artikel wurde von uns auf der Website irrtümlich aufgrund eines Systemfehlers falsch ausgewiesen.
Vielleicht haben Sie sich ja schon selbst über den ungewöhnlichen Preis gewundert. Daher waren wir leider gezwungen, Ihre Bestellung zu stornieren.

Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis und möchten uns bei Ihnen für eventuelle Umstände in aller Form entschuldigen.

Laut unseren AGB erfolgt die Annahme Ihres Angebotes entweder durch eine separate Annahmeerklärung oder durch Absendung der Ware an Sie. Hilfsweise erklären wir hiermit jedoch aufgrund des o.g. Fehlers die Anfechtung des Kaufvertrages wegen Irrtums lt. § 119 BGB. Folge der Anfechtung ist die Nichtigkeit des Vertrages nach § 142 BGB.

bastel ne schöne E-mail draus, dann wird der schon ruhe geben.
 
Richtig, eine Anfechtung sollte zumindest drin sein. Außer der Nichtigkeit ist die weitere Folge noch der Schadensersatz, darum auch wirklich nur hilfsweise erklären. Das sollte aber langsam mal passiert sein, sonst ist es für eine Anfechtung zu spät.
 
Definitiv ein Fall von arglistiger Täuschung evtl. sogar Betrugsversuch. Ich würde das ganze melden bei Ebay. Evtl. steht da sogar gewerbsmäßig was dahinter.
 
Wo ist denn da der Betrugsverdacht?
Ich verkaufe hier einen Screenshot eines Blaustahl-Panzers+9
Der Gewinner dieser Auktion bekommt den Screenshot per E-Mail zugesendet .
Wie soll das ganze denn noch deutlicher gemacht werden? Es wird 2x genannt das es sich um einen Screenshot handelt - in fetter, großer Schrift!

Keine Ahnung was Du erwartet hast, ich bin kein online Spieler, aber aus meiner Sicht absolut eindeutig!
 
Lars_SHG schrieb:
Wie soll das ganze denn noch deutlicher gemacht werden?.............. aus meiner Sicht absolut eindeutig!

Sehe ich auch so.
Wobei es natürlich trotzdem nicht den Ebay Regeln entspricht und somit eh verboten ist.

Aber das Problem ist ganz klar das scheinbar 50% aller Online Käufer den Verkaufstext nicht richtig oder wohl gar nicht liest, ich stelle das immer wieder fest wenn ich etwas verkaufe, da schreib ich in aller deutlichkeit rein was Sache ist und dann kommen die Emails die genau die Fragen stellen die man ALLE aus dem Text beantworten könnte, wenn man ihn den auch liest.
Traurig aber wirklich die Regel. Und wenn dann was schief läuft wird der Verkäufer immer an den Pranger gestellt... :mad:
 
auch wenn es eindeutig ist und Ebay klare vorschriften hat was ein gebot angeht, würde ich nicht bezahlen und auf keine emails von ihm reagieren.

Lass ihn doch ein fass aufmachen wegen 50 € ! Den stress tut sich keiner an

er wird zum nächsten bieter gehen, wenn das keine Fakeaccounts von ihm sind ( was ich eher vermute)

also immer locker bleiben
 
Ich finde der Bieter sollte allein, weil er nen Aufstand macht, das doppelte Zahlen.

Es stehen 2 (in Worten ZWEI) Sätze in dem Artikel.
In beiden wird der Fakt (Screenshot) genannt.

Fake Angebot kann ich nichtmal ansatzweise erkennen.
Dummheit/Ignoranz/Blindheit des Bieters.


Ist mir auch schoneinmal passiert. Und zwar bei GTA San Andreas. Es handelte sich um das Lösungsbuch. Hab ich "sekunden" nach dem Bieten auch selbst erkannt (auch wenn es nicht so "Klar" wie hier war). Hatte Glück überboten worden zu sein (war wohl auch einer "Blind vor Gier").

Saurer Apfel und so.
Aus Fehlern (und der liegt NUR bei dir) lernt man ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, in Kal (hieß das so?) wurden teilweise hochlevelige Chars+Equip auch für nen dreistelligen Betrag verkauft.
Werde ich zwar nie verstehen, aber in Japan gibts auch gebrauchte Schlüpper ausm Automat.

Ich glaube man kann für alles einen Käufer finden^^
 
@#14, SaarL: Ganz unabhängig von der juristischen Bewertung ist doch völlig klar, dass solche Verkäufer es gerade auf die Unbesonnenheit absehen - wie kann man es da auch nur moralisch richtig finden, dass der Verkäufer auf das Geld besteht? Dass jemand vielleicht sogar zu dumm ist, mit offenen Augen durchs Leben zu gehen, rechtfertigt doch noch lange nicht das Unrecht der schlechten Absicht des Verkäufers?
 
Kossem schrieb:
@#14, SaarL: Ganz unabhängig von der juristischen Bewertung ist doch völlig klar, dass solche Verkäufer es gerade auf die Unbesonnenheit absehen - wie kann man es da auch nur moralisch richtig finden, dass der Verkäufer auf das Geld besteht? Dass jemand vielleicht sogar zu dumm ist, mit offenen Augen durchs Leben zu gehen, rechtfertigt doch noch lange nicht das Unrecht der schlechten Absicht des Verkäufers?

SaarL's Antwort hatte selbst klar keine juristische Grundlage, ich denke das war nur seine radikal einseitige Sichtweise. Das kann man in diesem Forum getrost ignorieren.
 
Siehe Beitrag von florian.

Ohne wirksame Anfechtungserklärung zahlst auf jeden Fall.
Wenn dir natürlich lieber ist, dass dies dir erst ein Richter sagt, dann ignoriere bitte den Verkäufer und lasse es auf eine Klage ankommen.
 
der Nette Verkäufer hat die Auktion wieder eingestellt.
ich weiß auch gar nicht wieso hier welche den VK in Schutz nehmen.

Ich kenn mich bei dem Spiel zwar nicht aus, aber Überschrift + Bild sagen mir ganz klar, dass ich einen starken(?) Character Kaufe. Text kann und wird gerne mal überlesen, liegt in der Natur des Menschen.

Ebay sollte einführen, dass solche Anbieter ne Strafe zahlen müssen, dann würde Ebay auch endlich mal wieder nen bisschen sauberer werden.
 
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