silentexodus
Cadet 4th Year
- Registriert
- Sep. 2010
- Beiträge
- 66
Hallo,
wiedermal ein Ebay/Paypal fall, folgendes ist passiert, ich bräuchte mal rat:
1. Ich habe einen Grafikkarten Luftkühler reingestellt und das gefühlte 10x in die Artikelbezeichnung geschrieben. 3-4x hat ihn jemand irrtümlich gekauft weil er dachte die Grafikkarte wäre mit dabei und mir direkt geschrieben er möchte Abbrechen, alles klar, immer Geld zurück geschickt.
2. Wieder hat jemand den Kühler gekauft und ich habe nach dem Kauf wieder eine Nachricht, aber es steht drin "Wann ich das Teil" verschicke. Okay dachte ich mir, wartest du noch ein Tag, dann schickste los.
3. Ein Tag später, ich dachte okay, der brauch wirklich den Kühler, also Paket losgeschickt nach Frankreich.
4. Während das Paket unterwegs ist, schreibt er mir, ob da den keine Grafikkarte dabei ist? Weil er gelesen hat in meiner Artikelbezeichnung das keine Karte dabei ist? (Ich denk mir nur WTF) Er möchte den Artikel zurückgeben. Ich sage nein, ich mach das nicht mit er hätte genauer Lesen sollen und er soll es selber wieder verkaufen.
5. Wie soll es anders kommen, der Kühler kommt beim Käufer an und die Verpackung innen (OVP war dabei), sowie Aussen (!) ist beschädigt. (Er hat natürlich selbst alles beschädigt, aber das sei dahingestellt)
6. Er hat natürlich den Schaden nicht beim Postunternehmen aufnehmen lassen, ich frage wieso, und er sagt nur weil es von aussen nicht so schlimm aussah.
7. Ebay Fall ist eröffnet, weil der Artikel Stark von der Bezeichnung abweicht.
8. Zack er bekommt recht und ich hab einspruch eingelegt mit dem Text:
"Hallo, das Paket ist äußerlich Beschädigt worden, Wie auf Fotos zu sehen. Außerdem wurde hier ein Kühler gekauft und dieser wurde anständlig Verpackt und hatte zusätzlich noch die Originalverpackung, der Kühler ist unbeschädigt! Die Verpackung des Kühlers ist sogar eingerissen, was auf eine heftige Beschädigung von aussen schließen lässt. Ich berufe mich hier auf das Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), hier trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs. 1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Wird der Artikel dem Versandunternehmen ordnungsgemäß übergeben und geht der Artikel verloren oder wird beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen. Das Paket wurde Versichert gesendet, der Käufer hätte lediglich beim annehmen der Ware direkt den Schaden bemängeln müssen, dann hätte er auch Schadensansprüche dem Postunternehmen geltend machen können."
9. Ebay Antwortet mir darauf, ne sie bleiben bei Ihrem Urteil, der Käufer hat recht.
Jemand eine Idee was ich jetzt noch machen könnte? Oder habe ich keine Chance?
wiedermal ein Ebay/Paypal fall, folgendes ist passiert, ich bräuchte mal rat:
1. Ich habe einen Grafikkarten Luftkühler reingestellt und das gefühlte 10x in die Artikelbezeichnung geschrieben. 3-4x hat ihn jemand irrtümlich gekauft weil er dachte die Grafikkarte wäre mit dabei und mir direkt geschrieben er möchte Abbrechen, alles klar, immer Geld zurück geschickt.
2. Wieder hat jemand den Kühler gekauft und ich habe nach dem Kauf wieder eine Nachricht, aber es steht drin "Wann ich das Teil" verschicke. Okay dachte ich mir, wartest du noch ein Tag, dann schickste los.
3. Ein Tag später, ich dachte okay, der brauch wirklich den Kühler, also Paket losgeschickt nach Frankreich.
4. Während das Paket unterwegs ist, schreibt er mir, ob da den keine Grafikkarte dabei ist? Weil er gelesen hat in meiner Artikelbezeichnung das keine Karte dabei ist? (Ich denk mir nur WTF) Er möchte den Artikel zurückgeben. Ich sage nein, ich mach das nicht mit er hätte genauer Lesen sollen und er soll es selber wieder verkaufen.
5. Wie soll es anders kommen, der Kühler kommt beim Käufer an und die Verpackung innen (OVP war dabei), sowie Aussen (!) ist beschädigt. (Er hat natürlich selbst alles beschädigt, aber das sei dahingestellt)
6. Er hat natürlich den Schaden nicht beim Postunternehmen aufnehmen lassen, ich frage wieso, und er sagt nur weil es von aussen nicht so schlimm aussah.
7. Ebay Fall ist eröffnet, weil der Artikel Stark von der Bezeichnung abweicht.
8. Zack er bekommt recht und ich hab einspruch eingelegt mit dem Text:
"Hallo, das Paket ist äußerlich Beschädigt worden, Wie auf Fotos zu sehen. Außerdem wurde hier ein Kühler gekauft und dieser wurde anständlig Verpackt und hatte zusätzlich noch die Originalverpackung, der Kühler ist unbeschädigt! Die Verpackung des Kühlers ist sogar eingerissen, was auf eine heftige Beschädigung von aussen schließen lässt. Ich berufe mich hier auf das Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), hier trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs. 1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Wird der Artikel dem Versandunternehmen ordnungsgemäß übergeben und geht der Artikel verloren oder wird beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen. Das Paket wurde Versichert gesendet, der Käufer hätte lediglich beim annehmen der Ware direkt den Schaden bemängeln müssen, dann hätte er auch Schadensansprüche dem Postunternehmen geltend machen können."
9. Ebay Antwortet mir darauf, ne sie bleiben bei Ihrem Urteil, der Käufer hat recht.
Jemand eine Idee was ich jetzt noch machen könnte? Oder habe ich keine Chance?