eBay - Käufer droht mit Anwalt..

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DURANT

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Hey leute,

folgendes:
Hab mein iPhone 5 - 16 GB eingestellt bei eBay Startpreis 1€.
Nun noch ca. 8 Std bevor das Angebot endet, hab ich im Internet gesehen (Auf der Telekom Seite), dass mein iPhone doch kein SIM-Lock hat.
Sofort hab ich das Angebot beendet, doch was seh ich da? Mein iPhone wurde für 122€ verkauft.
Nachdem ich das gesehen habe war ich schockiert und hab ein Fall aufgemacht, jedoch ohne Zweck der Käufer hat es abgelehnt.
Hab ihn angerufen, trotzdem kein zweck, er droht mit seinem Anwalt.

Jetzt hab ich folgendes Problem:
Ausversehen wurd mein iPhone für billige 122€ verkauft, jedoch will ich es für den Preis nicht hergeben.
Gestern schrieb er mir "Sie haben 10 Tage Zeit, danach schalte ich mein Anwalt ein".
Rechtschutz hab ich auch nicht, und wie oben schon gesagt, will ich es für 122€ nicht hergeben..bin relativ neu auf eBay, ich weiß ich hätte die AGBs lesen sollen.

Kann mir bitte jemand helfen, brauche das Geld für mein Führerschein, besuche noch die Schule .. wäre echt nett..

Danke
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja Pech gehabt würd ich sagen. Das eiphone ist dann halt weg.
Aber komisch is es schon wenn du doch die Auktion vorher beendet hast. Vll. hast da was falsch gemacht das es nicht funktioniert hat?

Kam ne richtige Verkaufsbestätigung per mail von ebay das es verkauf wurde?
Nicht das er nur geboten hat und dir das Teil aus dem Kreuz leiern will.

Auf ebay kraucht ja nur noch Betrügerpack rum!
 
Bin mir gerade nicht sicher, aber normalerweise kann man Auktionen nicht beenden, wenn bereits auf das Produkt geboten wurde bzw. es könnte dann wohl passieren (was diesen Fall hier erklären würde), das der aktuell höchstbietende die Auktion gewinnt und zu diesem Preis anscheinend verkauft wird.

Falls du die Auktion beendet hast nachdem bereits Gebote vorhanden waren (gehe ich mal von aus), musst du fürchte ich in den sauren Apfel beissen, wenn der Käufer nicht aus Kulanz drauf verzichtet.

Alles unter Vorbehalt. Meine letzte Ebay Auktion ist schon etwas her ;)
 
Eine Rechtschutzversicherung würde dir in dem Fall auch nicht wirklich helfen. Der Fall ist ja ziemlich klar. Es kam ein Kaufvertrag zustande, du musst das Gerät liefern. Ein zu niedriger Preis ist bitter für dich, aber kein Grund von einem Kaufvertrag zurück treten zu können.
 
Fehler 1 - Gegenstand falsch beschrieben
Fehler 2 - 1 € Startgebot
Fehler 3 - Angebot vorzeitig beendet und somit einen miesen Preis erzielt
Fehler 4 - sich jetzt zu beklagen bei so vielen Fehlern für die niemand etwas kann außer einem selbst........
 
Krass echt, was würd denn passieren wenn ich jetzt auf seine Nachrichten nicht mehr reagiere und einfach Abwarte?
Meine hab ja das Geld nicht genommen und Ware nicht geliefert?
Ne Anzeige kann ich dadurch nicht kassieren oder? :o

Lars_SHG schrieb:
Fehler 1 - Gegenstand falsch beschrieben
Fehler 2 - 1 € Startgebot
Fehler 3 - Angebot vorzeitig beendet und somit einen miesen Preis erzielt
Fehler 4 - sich jetzt zu beklagen bei so vielen Fehlern für die niemand etwas kann außer einem selbst........


Fehler 1 - Gegenstand falsch beschrieben? Das ist kein Nachteil für den Käufer, eher ein Vorteil das ein Handy kein Simlock hat.
Fehler 2 - 1€ ist ein Fehler? sehe ich nicht so, hätte ich abgewartet würd ich mehr als 250€ kriegen, definitiv.
Fehler 3 - Das kann schon stimmen, kann nix dazusagen.
Fehler 4 - beklagen? Ich seh mein Fehler schon ein, nur vll. kann man ja "einmalig" das umgehen^^

Aber danke trotzdem für die nette Antwort.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grund schon ... aber wohl nicht bei ner Auktion.
Man sollte vll. unter Vorbehalt hinschreiben wie am Sonntag bei Grip.
Auktion, als die den Zuschlag bekamen hat der Hammerschwinger gesagt unter Vorbehalt :)
Dann wurde der Verkäufe angerufen und hat gesagt er will 13.000€ haben und nicht für die ersteigerten 9.000€ :D
Somit war die Sache erledigt und das scheint rechtens und gängige Praxis zu sein :D


edit:
Geld nicht genommen?
Bist du denn schon 18?
 
Dann wärst du noch dümmer, da du dann ein defektes iPhone hast und keine 120€..
 
Ich schmeiß iPhone gegen die Wand, danach?
gute Idee, dann darfst Du woanders ein iphone kaufen und an ihn liefern.........
 
..Heisenberg.. schrieb:
Dann wärst du noch dümmer, da du dann ein defektes iPhone hast und keine 120€..

Besseres gefühl, da kann ich sagen ah es ist kaputt gegangen anstatt jemanden zu sagen ich habs für 122€ verkauft, die lachen mich doch aus :D:D

Lars_SHG schrieb:
gute Idee, dann darfst Du woanders ein iphone kaufen und an ihn liefern.........

Und wenn ich kein Geld hab? Wollen die mich einsperren? lol
Bin noch Schüler
 
@
DURANT
gib mir mal bitte per PN den Link zur Auktion und den Käufer-Nick
 
Beantworte auch mal die Frage nach deinem Alter. Und "Schüler" oder "kein Geld" ist keine Entschuldigung. Wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, musst du deinen part auch erfüllen. Und das ist dem Käufer die Kaufsache frei von Mängeln zu übereignen (§ 433 BGB).
 
Nico schrieb:
@
DURANT
gib mir mal bitte per PN den Link zur Auktion und den Käufer-Nick
Tut mir leid aber so dumm bin ich nicht xD - willst den Käufer auf diesen Thread aufmerksam machen wa? Du bist böse!!! :king:

Beantworte auch mal die Frage nach deinem Alter. Und "Schüler" ist keine Entschuldigung. Wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, musst du deinen part auch erfüllen. Und das ist dem Käufer die Kaufsache frei von Mängeln zu übereignen (§ 433 BGB)
20 - keine Sorge. Ich hab kein Geld, was wollen die machen? Mich aufhängen?
 
20, also Geschäftsfähig. Wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist - wonach es aussieht - musst du diesen erfüllen oder eben mit den Konsequenzen leben. Ist recht einfach.
 
Knecht_Ruprecht schrieb:
20, also Geschäftsfähig. Wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist - wonach es aussieht - musst du diesen erfüllen oder eben mit den Konsequenzen leben. Ist recht einfach.

Ist mir bewusst Herr Kommisar, nur was für Konsequenzen wären das? Ist für mich recht Interessant
 
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