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Das Geld einklagen, einen Gerichtsvollzieher zu Dir schicken der im Bedarfsfall pfändet und wenn nichts zu holen ist und Du keine Privatinsolvenz anmeldest, Geldstrafen kann man auch absitzen, so einfach ist das.
Nicht aus Versehen, sondern mit voller Absicht, denn DU hast ja die bereits laufende Auktion selber beendet und damit ganz alleine dafür gesorgt, dass nun der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende der rechtmäßige Käufer ist.
Aus der Nummer kommst Du auch nicht mehr heraus.
Mit 20 Jahren Privatinsolvenz wegen 120 € anmelden ist allerdings schon etwas hart. Selbst als Schüler wird man es wohl irgendwie schaffen 120 € abzustottern. Wenn sich der Käufer darauf einlässt und nicht auf Herausgabe besteht.
Jep, bin ich bei Dir. War auch nur der Tipp was passieren könnte. Der Betrag reicht nur dummerweise um nicht als geringfügig zu gelten und irgendwelche Tricks und herauszögern bringt auch nichts. Jede Mahnung, jedes Anwaltsschreiben bleibt finanziell am Beklagten hängen, eigentlich kann´s nur schlimmer werden.
Wenn dich jemand vor Gericht zerrt enstehen Kosten und irgendwas zum Pfänden wird sich in deinem besitz finden, oder du darfst gleich in die Privatinsolvenz. Das ist ein wirklich ordentliches Ziel Mit 20 Lenzen
Meiner Meinung nach gibt es nur zwei Lösungen um da raus zu kommen.
1.) Du lieferst das Iphone an den Verkäufer. Ärgerlich für dich, aber rechtlich ist alles gut
2.) Du bietest dem Käufer an, ihm die 120 € Kaufpreis zusätzlich zu erstatten, wenn er auf das Iphone verzichtet. Wenn er annimmt und ihr den Kaufvertrag beide aufhebt ist das rechtlich auch in Ordnung.
Es ist aber wohl eher unwahrscheinlich, dass der Käufer sich mit 120 € abfindet, was kostet so ein Iphone aktuell gerade?
Eben nicht, ich hab diesen Thread aufgemacht weil ich evtl. nach einer Lösung suchen kann, aber scheint so als würd ich gegen ne Wand laufen.
Wir können das ganze Thema schliessen, werd das iPhone versenden und mir den ganzen scheiß stress wegen 120€ sparen, hoffentlich kann er 0 cent gewinn mit dem iPhone machen.
Und es war nicht mit Absicht, hab hier kein Grund zu lügen^^
Ich habe dein Angebot gefunden, das ist ja auch nicht weiter schwer. Da sieht alles korrekt aus, da kommst du tatsächlich nicht mehr raus. Wenn man was für 1€ einstellt, muss man auch damit rechnen, dass es im dümmsten Fall auch für 1€ verkauft wird. Sowas passiert leider immer wieder. Wenn man hoch zockt, kann man auch verlieren, so ist das eben.
Der Käufer braucht in dem Fall nicht mal einen Anwalt um sein Recht durchzusetzen, der kann dir auch selbst Mahnungen schreiben und letztendlich den Gerichtsvollzieher nach Hause schicken.
Es wurde aber dann auch bereits alles dazu gesagt, ich denke wir können hier Schluss machen.
Auf jeden Fall sagt es ziemlich viel über dich aus, wenn du einen Vertrag schließt aber in keinster Weise dazu bereit ihn zu erfüllen. Ich hoffe dass ich niemals zufällig an dich oder deinesgleichen geraten werde.
Der Käufer hat einen Anspruch auf Erfüllung, wie schon mehrfach hier geklärt wurde. Der Anspruch bleibt auch so bestehen und wird nicht von deiner jetzigen Unfähigkeit den Vertrag zu erfüllen negativiert. Wenn du also jetzt "kein Geld" hast, ändert das nichts an der Rechtslage.
Eine Anfechtung des Verkäufers dürfte hier tatsächlich möglich sein, da die Kaufsache besser als beschrieben ist und noch kein Gefahrübergang stattgefunden hat.