Ebay. Käufer droht.

Und wann willst du den beiden sagen wie es weitergeht?
Die Mail ist zwar gut gemeint, aber ziemlich inhaltslos :-/

Vorallem da die Käufer doch sehen können, ob du die Etiketten vertauscht hast oder nicht.
 
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Ich schließe hier auch einen Fehler der Spedition aus, es sei denn du hast die Spedition die Artikel einpacken und addressieren lassen, wovon ich mal nicht ausgehe ;) Ergo vermutlich dein Fehler.

Schreib einfach beiden eine Mail in der du fragst ob beide damit einverstanden sind den Artikel zum jeweils anderen versichert zu versenden, immerhin gibst du dann die Adresse des jeweils anderen weiter, dazu solltest du dir erst beidseitige Zustimmung holen! Wenn das nicht geht musst du es wol oder übel dir zusenden lassen und neu versenden. Geld zurück nehmen würde ich nicht machen, jedem Menschen kann ein solcher Fehler unterlaufen und du hast, so weit ich das in erinnerung habe, ein Nachbesserungsrecht. Die sollen sich nicht so anstellen.

Was den Drohenden angeht: Einfach freundlich bleiben und ihn immer schnellstmöglich über Veränderungen aufklären, dann wird es auch keine weiteren Probleme geben.
 
Falsche Rechtsauksunft, wie so oft vom hardwarekäufer!
Beide Käufer sind überhaupt nicht am Zug, am Zug ist der Verkäufer. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Käufer Ihre richtige Ware erhalten und er hat dafür in Vorkasse zu gehen.

Tipp: Vorschlag an beide, Du überweist Ihnen jeweils das Porto + kl. Aufmerksamkeitsbetrag und die Käufer senden sich die Ware gegenseitig zu. Alle anderen Varianten (z. Bsp. erst Rücksendung an Verkäufer) werden nur teurer. Im übrigen hat der Verkäufer ganz schönen Verzug bei der Warenversendung gehabt. Auch dieses Verschulden ist im Verhältnis Käufer-Verkäufer allein dem Verkäufer anzulasten, da die Spedition nur Erfüllungsgehilfe war.
 
Naja ich hab tägl. mit Speditionen zu tun, da läuft gern mal was schief. Ist nicht unmöglich das wenn du beide Sachen über die gleiche Sped. verschickt hast das es da zu Verwechslungen kommen kann. Ich würde auch einfach schauen ob ich den leuten nochmal Porto überweise und sie höflich bitte es jeweils dem anderen zu übersenden.

Oder du machst ne Welle beim Spediteur ;) Vielleicht übernehmen die das auf ihre Kosten.
 
Falsche Rechtsauksunft, wie so oft vom hardwarekäufer!
Beide Käufer sind überhaupt nicht am Zug, am Zug ist der Verkäufer. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Käufer Ihre richtige Ware erhalten und er hat dafür in Vorkasse zu gehen.
?
Es handelt sich hier um nen Privatverkauf OHNE Rücknahme und Gewährleistung. Der Käufer hat hier überhaupt NUR aufgrund der Falschlieferung ein Recht auf eine Rückabwicklung. Und sofern er keinen Bildbeweis erbringt, dass es sich bei der Ware um eine falsche Lieferung handelt muss er es zurücksenden und bekommen DANN die korrekte Ware.
 
nee, der Käufer hat seinen Vertragsteil erfüllt (bezahlen der Ware)
der Verkäufer nicht, da die bestellte Ware nicht geliefert wurde.

daher muss der Verkäufer auch zusehen wie er es geregelt bekommt.
der Käufer muss die Unbezahlte ware natürlich zurück senden.
aber auf Kosten des Verkäufers, und zwar nicht nur die Versandkosten, sondern der Verkäufer muss alle entstehenden Kosten Tragen (Aufwandsentschädigung usw.)
 
Ich musste leider auch einen solchen Fall klären. Detailarm: ich hatte kleine Adressetiketten auf den paketen aber nicht die passenden Versandmarken, die habe ich vor Ort ausgefüllt und die "nette" Dame am Tresen hat sie verkehrt aufgeklebt - es war also auf Paket 1 Adresse 1 von mir mit Versandschein 2 und umgekehrt.

Aber egal wie:

1.) Nachricht an beide, die falsche Ware auf deine Kosten zurückzusenden (Vorkasse auf des Kunden Konto, besser: Abholen lassen), Entschuldigung und Hinweis Dich wieder beim Käufer zu melden sobald die richtige Ware eingetroffen ist.

2.) Sollte es den Wunsch nach Rücktritt geben: Geld zurück überweisen, Entschuldigen, Ware behalten und neu verkaufen.

3.) Sollte dies nicht der Fall sein und Ware ankommen: Richtig versenden. Versand per Nachricht mitteilen, noch eine Entschuldigung für das Mißgeschick. Nette Händler packen nun noch einen Schokoriegel bei ;)

Sollte wegen Unstimmigkeiten mit einer Partei die Ware des anderen nicht in einer angemessenen Frist ankommen, freiwillig Rücktritt anbieten. Geschwindigkeit ist hier wichtig - es darf keine 2 Wochen dauern!

Alles andere ist Murks. Sollten persönliche Drohungen andauern: Fall an eBay melden. Und immer sachlich bleiben und informativ (aber kurz - was passiert ist interessiert den Kunden eigentlich gar nicht - er will seine Ware oder sein Geld. Punkt.).
 
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hardwarekäufer schrieb:
?
Es handelt sich hier um nen Privatverkauf OHNE Rücknahme und Gewährleistung. .

Wo steht das genau?

Selbst wenn die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde, ist der Verkäufer natürlich verpflichtet, überhaupt zu versenden.
 
ich schließe mich thomask an. wird wohl das beste so sein. man kann dann nur hoffen, das die 2 käufer sich die ware auch schicken, nicht das der eine schickt und der andere nicht.
 
Verpflichtet wären sie dazu jedenfalls nicht.

Wenn man das ganze schon so versemmelt, dann sollte man auch den Arsch in der Hose haben, das ganze auf eigene Kosten und dieses Mal sicher abzuwickeln.

Das hieße für mich: die Sachen zurück zum Verkäufer (auf dessen Kosten natürlich) und dann fehlerfrei an den jeweiligen Empfänger.

Zum Thema Verzug lässt sich eigentlich nach der Schilderung nicht viel schreiben...einen Verzugsschaden hat ja offenbar auch (noch) keiner der beiden Käufer geltend gemacht.
 
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