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ebay - Käufer meldet Artikel als "defekt"

snickers303

Lieutenant
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Hallo zusammen,

ich habe mich schon entsprechend informiert, deswegen die Kurzversion:

Ich habe privat einen Plattenspieler auf ebay verlauft. Dieser wurde in der Originalverpackung des Herstellers sicher per DHL versendet.
Der Käufer meldete sich einen Tag nach Erhalt und behauptet das der Plattenspieler "unrund" laufen und somit "wesentlich von der Artikelbeschreibung abweichen" würde. Das war definitiv vor dem Versand nicht der Fall, der Player lief absolut einwandfrei.

Trotz meiner 524 positiven Bewertungen (100%) hat ebay natürlich entschieden das der Käufer den Artikel zurückschicken soll und den Kaufpreis von ebay erstattet bekommt. Mein Verkäuferkonto soll keinerlei negativen Status erhalten.

Was ist hier passiert?

  • Schaden durch Transport verursacht (laut Hersteller/Vertrieb äußerst unwahrscheinlich)
  • Schaden durch Käufer verursacht
  • Käufer will mir ein anderes, defektes Gerät unterjublen

Auffällig beim Käufer: Er selbst hat bereits sehr viele Teile/Zubehör vom gleichen Hersteller verkauft und in seiner Verkaufsliste sind ausschließlich Plattenspielerteile zu finden, ebenfalls privat. Von den Bewertungen her (über 800 in knapp 13 Jahren) nichts auffälliges ansonsten, nur eine negative.

Bezüglich der Auktion: Ich hatte nichts ausgeschlossen, auch nicht die Sachmängelhaftung. Aber selbst wenn sich der Käufer darauf bezieht müsste er ja nachweisen, dass der Schaden bereits vor dem Versand existiert hat, korrekt?

Meine Überlegung: Sollte ich einen defekten und/oder ein anderes Gerät zurück erhalten werde ich einen Mahnbescheid gegen den Käufer erlassen. Hier bin ich nun komplett unsicher was genau ich diesbezüglich wie ausfüllen müsste. Oder sollte ich lieber direkt einen Anwalt beauftragen damit der sich drum kümmert? Rechtsschutz ist vorhanden.

Es geht mir bei der Sache primär ums Prinzip...bedankt!
 
Zuletzt bearbeitet:
snickers303 schrieb:
Aber selbst wenn sich der Käufer darauf bezieht müsste er ja nachweisen, dass der Schaden bereits vor dem Versand existiert hat, korrekt?
Ja.

Kannst du die Auktion mal verlinken?

Wieso eigentlich Mahnbescheid? Dein Geld hast du doch noch, wenn das Gerät also ein anderes ist, als das was du verschickt hast informiere den Käufer und teile ihm mit, dass du das Gerät ihm wieder zuschickst sobald er den Versand erneut bezahlt hat.

Sollte es defekt sein solltest du es reparieren oder ihm ein funktionierendes Gerät zukommen lassen.
 
Ist das Problem nicht aber genauso: kannst du nachweisen das die Funktion vorher 100% gegeben war?

Ich weiß selbst sehr gut wie DHL/DPD/GLS mit den Paketen umgehen.

Das es mal ein wenig "geworfen" wurde, kann bei der empfindlichen Technik durchaus verantwortlich sein.

Ich würde auch in die Richtung überlegen.
Und letztendlich einen Beweis vom Käufer verlangen.
Bzw. Lese ich das richtig: das Gerät wird jetzt erst nochmal hin und her geschickt?

Hmm...
Eventuell stimmt es ja sogar was der Käufer sagt?
Ich finde es gefährlich immer sofort kriminelle Energien zu vermuten.
 
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plattenspieler verschicken ist eine kitische sache.
die OVP dient eher für den container- und palettenversand, weniger mit paketdiensten.
 
DuckDuckStop schrieb:
Kannst du die Auktion mal verlinken?

https://www.ebay.de/itm/284227442219

DuckDuckStop schrieb:
Wieso eigentlich Mahnbescheid? Dein Geld hast du doch noch, wenn das Gerät also ein anderes ist, als das was du verschickt hast informiere den Käufer und teile ihm mit, dass du das Gerät ihm wieder zuschickst sobald er den Versand erneut bezahlt hat.

Sollte es defekt sein solltest du es reparieren oder ihm ein funktionierendes Gerät zukommen lassen.

Sobald ich das Gerät wieder habe zahlt ebay den Verkäufer aus und ich muss dann an ebay zahlen. Somit hätte ich ein jetzt defektes Gerät und würde auf den Kosten sitzen bleiben.

cartridge_case schrieb:
Haben die Teile Seriennummern? Bestimmt, oder? Du hast ja sicher auch noch die Originalfotos. Evtl. sieht man da Schraubenköpfe und deren Position. Erstmal abwarten, bis du das Teil wieder in den Händen hälst.

Seriennummer ist vorhanden, allerdings sind das dünne Aufkleber, welche man durchaus "wechseln" könnte. Sollte man aber wohl sehen können, wenn das gemacht worden ist.

Minime9191 schrieb:
Ist das Problem nicht aber genauso: kannst du nachweisen das die Funktion vorher 100% gegeben war?
Bzw. Lese ich das richtig: das Gerät wird jetzt erst nochmal hin und her geschickt?
Eventuell stimmt es ja sogar was der Käufer sagt?
Ich finde es gefährlich immer sofort kriminelle Energien zu vermuten.

Es geht hier nur ums rechtliche: Da der Käufer mit dem Versand einverstanden war trägt er das Risiko des Versands bzw. es ist sein Problem, wenn da was passiert ist. Der Player lief vorher einwandfrei, da habe ich ein absolut reines Gewissen. Es gibt Zeugen dafür und u.a. auch einen 5-Stunden Youtube Stream (wo man aber natürlich keine Seriennummer sieht). Und nein, ich sehe nicht generell das "Böse" in Menschen - es geht hier wie gesagt nur um die rechtliche Lage. Und natürlich würde ich mich als Käufer ebenso ärgern wenn da wirklich beim Versand was passiert sein sollte. Und ja: ebay hat entschieden "zurücksenden" und dann Geld zurück.

chris12 schrieb:
plattenspieler verschicken ist eine kitische sache.
die OVP dient eher für den container- und palettenversand, weniger mit paketdiensten.

Das ist sicherlich richtig, jedoch habe ich schon diverse Geräte genauso auch von Händlern erhalten. Und bei diesen Modellen handelt es wie beim Technics um "Direct Drive" Motoren, sprich da ist nichts gelagert oder ähnliches. Der sitzt quasi fest auf der Platine und wird über Magnete angetrieben.

Schonmal danke für eure Kommentare und schönen Sonntag!
 
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Unterstellen wir mal der Plattenspieler ist wirklich defekt beim Käufer angekommen und er schickt dir auch wirklich diesen zurück.

Der Plattenspieler scheint ja absolut sicher verpackt worden zu sein, zumindest bist du der Meinung und der Käufer scheint dem auch nicht zu widersprechen. Transportschaden also unwahrscheinlich. Entweder hast du ihn also defekt verkauft (bitte nicht als Unterstellung verstehen) oder er ging beim Käufer kaputt. Der Käufer hat Gewährleistungsansprüche, trägt aber die Beweislast, dass es beim Gefahrenübergang bereits defekt war.

Mahnbescheid kannste dir sparen, der Käufer widerspricht diesem und das wars. Kannst ihm natürlich Fristen setzen, diese kann er aber auch einfach verstreichen lassen, er will ja nichts von dir und kann deshalb entspannt bleiben.

Lässt du es dann wirklich eskalieren und es landet vor Gericht kann man nicht absehen was passiert, gut möglich, dass der Richter dem Käufer vollständig Recht gibt und du die Prozesskosten trägst (bzw deine RS, falls diese überhaupt ne Kostenzusage gibt).

Ist es dir das wert?

(positive Bewertung ist dann natürlich auch durch, was dir ja wichtig zu sein scheint).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vielen lieben Dank @DuckDuckStop, das hilft auf jeden Fall weiter!

"Lohnen" tut sich das für 200 Euro natürlich nicht, absolut korrekt. Auf der anderen Seite ist das ebay Ding für mich sowieso quasi durch auch wenn ich ja nur wirklich selten verkaufe. Der andere Player wurde zwar auch verkauft, aber der Käufer hat nicht gezahlt. Geschichte hier: Ist dort auch als gewerblicher Käufer mit tausenden von Bewertungen registriert und hat sich einfach mal einen neuen Account für die Auktion angelegt - aber ist ein anderes Thema ;)

Ich denke ich werde einfach mal bei der RS anfragen ob die sowas übernehmen würden, habe die noch nie in Anspruch genommen über Jahre hinweg. Nur dann würde ich mir überlegen tätig zu werden. Falls nicht muss ich es wohl wie viele andere auch unter "dumm gelaufen für mich" abhaken. Das man gerade als privater Verkäufer bei ebay im Fall der Fälle (auch wenn man sich nichts vorwerfen muss) ist ja nun auch nichts neues, aber bisher ist in all den Jahren, auch bei technischen Waren, immer alles gut gegangen.

Erst einmal abwarten was und in welchem Zustand ich zurück bekomme - ich werde berichten!
 
Handelt es sich um einen gewerblichen Käufer?

Und du bist Verbraucher?
 
Idon schrieb:
Handelt es sich um einen gewerblichen Käufer?

Und du bist Verbraucher?

Du meinst bezüglich der anderen Auktion? Ja, ich bin ausschließlich privater Nutzer. Der Käufer vom "Hauptfall" ebenfalls. Beim anderen ist es so, das er den Zweitaccount als privat angemeldet hat, ich jedoch bei ihm vorher schon gekauft habe - daher kannte ich den Namen und die Adresse. Ist aber sowieso egal da der Fall schon geschlossen ist.
 
Ich meinte den Fall hier aus dem Eröffnungspost. :)


Generell ist es so, dass eBay bzw. PayPal kein Recht spricht. Wenn du der festen Überzeugung bist, dass der Plattenspieler bei dir noch in Ordnung war und du Zeugen hast, die mehr oder weniger vom letzten Funktionstest über das Einpacken des Geräts bis zum Abgeben des Pakets bei der Poststelle mit dabei waren, solltest du dir gut überlegen, ob du in irgendeiner Art und Weise nachgibst und wie du gegenüber dem Käufer dies bereits zuvor argumentierst.

Hier gibt es verschiedene Strategien - die für deinen Fall beste Strategie kann dir aber nur dein Anwalt nennen.


Korrekt gesagt wurde ja schon, dass der Käufer, sofern nicht abweichend vereinbart, das Transportrisiko trägt.

Bei solchen Fällen kommt es absolut auf Glaubwürdigkeit an sowie das Tragen der jeweiligen Beweislast bzw. die Möglichkeit, etwaige gegnerische Vorbringen zu entkräften.

Wie gut du da aufgestellt bist kann dir ebenfalls nur ein dein Anwalt mitteilen. Aber du kannst ja für dich überlegen, wie du da deine Chancen siehst.



Ich jedenfalls schließe bei Privatverkäufen immer wirksam (= nicht wahllos irgendeine Vorlage aus dem Internet) die Gewährleistung aus und stelle sicher, dass mindestens ein Zeuge (= Kumpel/Bekannter, ideal Arbeitskollege, nicht Familie, nicht bester Freund) den Prozess Funktionstest-Einpacken-Abgabe bezeugt. Dabei ist mir persönlich wichtig, dass niemand für mich lügt, die Leute also wirklich involviert waren. Erfahrungsgemäß lügen vor Gericht dann auch viele Zeugen tatsächlich nicht.

Beim Erhalt von vergleichsweise wertvoller Ware dann dasselbe Spiel. Paket beschädigt = Ablehnen/Dokumentation durch den Paketboten oder Nachbarn, Auspacken und Funktionstest analog oben.
 
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Bedankt @Idon! Ich warte erstmal ab wie`s weiter läuft, vielleicht ist der Käufer einfach auch nur "zu unintelligent" für das Gerät ;) Was mich halt stutzig macht sind seine Verkäufe von ausschließlich Plattenspieler-Artikeln, das sieht mir schon schwer nach sehr intensivem "Hobby" oder mehr aus.

Habe ihn auch auf FB gefunden, Beruf: "Elektromonteur"....
Seine Fehlerbeschreibung deutet auf ein defektes PCB hin und das kann man bei dem Gerät tauschen...
 
So, der Plattenspieler ist wieder vor Ort - kein Fehler feststellbar, läuft exakt so wie er soll und somit wie beschrieben. Kam in der gleichen Verpackung zurück wie versendet, nur ohne sämtliche "Schutzfolien" - ist jetzt kein Beinbruch, aber da könnte ich mich doch schon wieder drüber aufregen...
 
Hast du die Möglichkeit dies ebay mitzuteilen und auf Erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen?

Ansonsten direkt mit dem Käufer Kontakt aufnehmen und auf Erfüllung bestehen.
 
Ich denke für ebay ist die Sache erledigt, ich kann zu dem Fall auch keine Nachrichten mehr hinterlassen. Ehrlich gesagt tendiere ich auch dazu den Player einfach wieder einzustellen um mir weiteren Ärger und vor allem Zeit zu sparen.

Habe den Käufer aber natürlich angeschrieben und sogar meinerseits ein Video gemacht mit der Nachfrage wo der Fehler nun sein soll....
 
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Du kannst auch ohne eBay auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen?

Du hast doch jetzt sicher auch Kosten und Aufwendungen gehabt.
 
Mal so ne Frage: werden Plattenspieler normalerweise nicht mit einer Transportsicherung versehen, sodass sich durch Bewegungen der Teller nicht dreht?
 
Idon schrieb:
Du kannst auch ohne eBay auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen?
Du hast doch jetzt sicher auch Kosten und Aufwendungen gehabt.

Rechtlich könnte ich das wohl so wie ihr es schreibt. Wegen den Kosten muss ich schauen ob ich meine Versandkosten zahlen muss.

DerNiemand schrieb:
Mal so ne Frage: werden Plattenspieler normalerweise nicht mit einer Transportsicherung versehen, sodass sich durch Bewegungen der Teller nicht dreht?

Nein, aber der Teller wird ja vor dem Transport auch abgenommen. Da kann sich nichts drehen.
 
Auf jeden Fall! Aber ich denke da kommt gar keine Antwort mehr. Bin jetzt erstmal froh keinen "Schrott" zurück bekommen zu haben ;)
Ergänzung ()

"Da die Ware nachweislich wie beschrieben ist bestehe ich gemäß § 433 Abs. 2 BGB auf die Erfüllung des Kaufvertrags (siehe dazu auch https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_1.html) und setze Ihnen eine Frist bis zum 20.04.2021. Sollte der Kaufpreis bis zu diesem Tag nicht bei mir eingegangen sein (Banküberweisung) behalte ich mir vor ebay und/oder meinen Anwalt einzuschalten. Ich hoffe sehr, dass es nicht soweit kommen muss."

Ich könnte ja vorher nochmal mit ebay telefonieren ob die nicht doch noch was machen können, aber da habe ich glaube ich schlechte Karten. Nochmals ein dickes Danke an alle Beteiligten hier!
 
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