snickers303
Lieutenant
- Registriert
- Juli 2005
- Beiträge
- 826
Hallo zusammen,
ich habe mich schon entsprechend informiert, deswegen die Kurzversion:
Ich habe privat einen Plattenspieler auf ebay verlauft. Dieser wurde in der Originalverpackung des Herstellers sicher per DHL versendet.
Der Käufer meldete sich einen Tag nach Erhalt und behauptet das der Plattenspieler "unrund" laufen und somit "wesentlich von der Artikelbeschreibung abweichen" würde. Das war definitiv vor dem Versand nicht der Fall, der Player lief absolut einwandfrei.
Trotz meiner 524 positiven Bewertungen (100%) hat ebay natürlich entschieden das der Käufer den Artikel zurückschicken soll und den Kaufpreis von ebay erstattet bekommt. Mein Verkäuferkonto soll keinerlei negativen Status erhalten.
Was ist hier passiert?
Auffällig beim Käufer: Er selbst hat bereits sehr viele Teile/Zubehör vom gleichen Hersteller verkauft und in seiner Verkaufsliste sind ausschließlich Plattenspielerteile zu finden, ebenfalls privat. Von den Bewertungen her (über 800 in knapp 13 Jahren) nichts auffälliges ansonsten, nur eine negative.
Bezüglich der Auktion: Ich hatte nichts ausgeschlossen, auch nicht die Sachmängelhaftung. Aber selbst wenn sich der Käufer darauf bezieht müsste er ja nachweisen, dass der Schaden bereits vor dem Versand existiert hat, korrekt?
Meine Überlegung: Sollte ich einen defekten und/oder ein anderes Gerät zurück erhalten werde ich einen Mahnbescheid gegen den Käufer erlassen. Hier bin ich nun komplett unsicher was genau ich diesbezüglich wie ausfüllen müsste. Oder sollte ich lieber direkt einen Anwalt beauftragen damit der sich drum kümmert? Rechtsschutz ist vorhanden.
Es geht mir bei der Sache primär ums Prinzip...bedankt!
ich habe mich schon entsprechend informiert, deswegen die Kurzversion:
Ich habe privat einen Plattenspieler auf ebay verlauft. Dieser wurde in der Originalverpackung des Herstellers sicher per DHL versendet.
Der Käufer meldete sich einen Tag nach Erhalt und behauptet das der Plattenspieler "unrund" laufen und somit "wesentlich von der Artikelbeschreibung abweichen" würde. Das war definitiv vor dem Versand nicht der Fall, der Player lief absolut einwandfrei.
Trotz meiner 524 positiven Bewertungen (100%) hat ebay natürlich entschieden das der Käufer den Artikel zurückschicken soll und den Kaufpreis von ebay erstattet bekommt. Mein Verkäuferkonto soll keinerlei negativen Status erhalten.
Was ist hier passiert?
- Schaden durch Transport verursacht (laut Hersteller/Vertrieb äußerst unwahrscheinlich)
- Schaden durch Käufer verursacht
- Käufer will mir ein anderes, defektes Gerät unterjublen
Auffällig beim Käufer: Er selbst hat bereits sehr viele Teile/Zubehör vom gleichen Hersteller verkauft und in seiner Verkaufsliste sind ausschließlich Plattenspielerteile zu finden, ebenfalls privat. Von den Bewertungen her (über 800 in knapp 13 Jahren) nichts auffälliges ansonsten, nur eine negative.
Bezüglich der Auktion: Ich hatte nichts ausgeschlossen, auch nicht die Sachmängelhaftung. Aber selbst wenn sich der Käufer darauf bezieht müsste er ja nachweisen, dass der Schaden bereits vor dem Versand existiert hat, korrekt?
Meine Überlegung: Sollte ich einen defekten und/oder ein anderes Gerät zurück erhalten werde ich einen Mahnbescheid gegen den Käufer erlassen. Hier bin ich nun komplett unsicher was genau ich diesbezüglich wie ausfüllen müsste. Oder sollte ich lieber direkt einen Anwalt beauftragen damit der sich drum kümmert? Rechtsschutz ist vorhanden.
Es geht mir bei der Sache primär ums Prinzip...bedankt!
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